Schröter: Vorschlag zur Verbindungsdatenspeicherung „ausgewogener Kompromiss“
Innenminister: „Wirksamer Schutz vor schwerer Kriminalität und Terror ist eines der wichtigsten Bürgerrechte“
Potsdam – Innenminister Karl-Heinz Schröter hat den aktuellen Vorschlag zur Neuregelung der Mindestspeicherfrist von Verbindungsdaten in einer ersten Reaktion „als ausgewogenen Kompromiss zwischen Sicherheitsinteressen und Datenschutz“ begrüßt. „Die Sicherheitsbehörden brauchen effektive Mittel, um gegen schwerste Kriminalität und Terror vorgehen zu können“, betonte Schröter heute in Potsdam. „Gleichzeitig muss eine Neuregelung der Mindestspeicherfrist selbstverständlich den Anforderungen unserer Verfassung und den strikten Vorgaben europäischer Rechtsprechung genügen. Mit einem klar definierten Katalog schwerster Straftaten, kurzen Speicherfristen und einem uneingeschränkten Richtervorbehalt erscheint der jetzt gefundene Kompromiss geeignet, diese Interessen in Ausgleich zu bringen.“
Er habe die Hoffnung, dass das „jahrelange parteipolitische Hin und Her bei der Vorratsdatenspeicherung nun endlich zu einem Abschluss gebracht“ und zugleich der Koalitionsvertrag der Großen Koalition auch in diesem wichtigen Punkt umgesetzt werden könne. Schröter betonte, dass in der Debatte um Bürgerrechte und Sicherheit „ein wesentlicher Aspekt leider oft zu kurz kommt: Der wirksame Schutz vor schwerer Kriminalität und Terror ist eines der wichtigsten Bürgerrechte überhaupt. Und dafür braucht die Polizei die notwendigen Instrumente, zu denen auch die Vorratsdatenspeicherung gehört.“
Er habe keinen Zweifel daran, dass die Sicherheitsbehörden mit diesem Instrument maßvoll, zurückhaltend und verantwortungsbewusst umgehen werden, zumal grundsätzlich ein Richtervorbehalt gelte. „Mit Überwachungsstaat hat das gar nichts zu tun“, betonte der Minister.
Quelle: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg