Minister lobt Engagement für humanitäres Bleiberecht in schwierigen Einzelfällen
Humanitäres Bleiberecht für 276 Menschen: Innenminister Karl-Heinz Schröter hat das Wirken der Härtefallkommission in Brandenburg gewürdigt. Aus Anlass ihres zehnjährigen Bestehens betonte Schröter am Dienstag in Potsdam: „Die Kommission trägt maßgeblich dazu bei, außergewöhnliche Härten bei geplanten Abschiebungen zu vermeiden. Für Menschen in schwieriger persönlicher Situation können dank der Kommission dauerhafte humane Lösung geschaffen werden.“
Nach Angaben der Vorsitzenden Patricia Chop-Sugden hat sich die Härtefallkommission seit ihrer konstituierenden Sitzung am 17. Februar 2005 mit 258 Anträgen für 532 Personen auseinandergesetzt. Nach Prüfung der Fälle hat die Kommission 137 Ersuchen für 298 Personen an den Innenminister gerichtet. In 129 Fällen ist der Innenminister dem Votum der Härtefallkommission gefolgt. Dadurch haben 276 Personen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Zu zwei Ersuchen der Härtefallkommission ist noch keine Entscheidung gefallen.
Chop-Sugden unterstrich: „Die hohe Erfolgsquote der Ersuchen an den Innenminister von deutlich über 90 Prozent ist Ausdruck der gewissenhaften Arbeit der Härtefallkommission. Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder leisten eine oft mühevolle Arbeit, um Härtefallanträge vorzubereiten und einzureichen. Dafür gebührt Ihnen mein herzlicher Dank.“ Aus Sicht der Vorsitzenden ist die wesentliche Funktion der Kommission, im Einzelfall aus humanitären Gründen einen Aufenthalt zu empfehlen, heute noch genauso relevant wie vor zehn Jahren. Es gebe immer wieder gravierende Schicksale, die nur auf diese Weise berücksichtigt werden können.
Hintergrund: Brandenburg war eines der ersten Länder, das auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes eine Härtefallkommission einrichtete. Die Härtefallkommission kann in besonderen humanitären Einzelfällen ausreisepflichtigen Ausländern den weiteren Aufenthalt in Deutschland ermöglichen, auch wenn die regulären aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Dazu kann die Kommission ein Ersuchen an den Innenminister richten. Dieser entscheidet, ob eine Anordnung zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an die Ausländerbehörde ergeht.
Jeder Antrag wird auf das Vorliegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe geprüft. Besonders wichtig sind erbrachte Integrationsleistungen wie gute Deutschkenntnisse, ein erfolgreicher Schulbesuch, ein Ausbildungsverhältnis, ein Arbeitsplatz, ehrenamtliches Engagement sowie familiäre Bindungen und die Dauer des Aufenthalts in Deutschland.
Der Kommission gehören zehn Mitglieder an. Die acht stimmberechtigten Mitglieder werden von der evangelischen und der katholischen Kirche, den Flüchtlingsorganisationen des Landes, der Liga der Freien Wohlfahrtspflege, dem Städte- und Gemeindebund, dem Landkreistag und dem Sozial- sowie dem Innenministerium benannt. Zusätzlich sind die Integrationsbeauftragte des Landes und die Leiterin der Geschäftsstelle der Härtefallkommission Mitglieder ohne Stimmrecht.
Quelle: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg