Markov warb für brandenburgische Gesetzesinitiative
Berlin – Justizminister Dr. Helmuth Markov hat heute im Bundestag für den Gesetzentwurf zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes geworben, mit dem Verbesserungen für Nutzer von Freizeit- und Erholungsgrundstücken, sog. Datschengrundstücke, erreicht werden sollen. Der Minister, der zuvor vom Bundesrat zum Beauftragten für die Beratung der Datschen-Initiative im Bundestag und seinen Ausschüssen bestellt worden war, appellierte an die Bundestagsabgeordneten, den auf Initiative Brandenburgs beschlossenen Gesetzentwurf zu unterstützen. Er verwies in seiner Rede zunächst darauf, dass den Nutzern von Datschengrundstücken eine besonders schutzwürdige Position zukomme. Denn anders als gewöhnliche Miet- und Pachtverhältnisse sei der nach DDR-Recht geschlossene Nutzungsvertrag nahezu unkündbar gewesen. Zudem sei der Nutzer dazu berechtigt gewesen, das Grundstück zu bebauen, wobei er an den Baulichkeiten sogar gesondertes Gebäudeeigentum erwerben konnte.
„Viele Datschennutzer haben daher, im Vertrauen auf ihre besonders geschützte Rechtsposition, die Grundstücke mit hohem finanziellem und persönlichem Einsatz mit einem Wochenendhaus – im Osten auch Datsche genannt – bebaut und gepflegt“, so Markov. Aufgabe des Schuldrechtsanpassungsgesetzes sei es, diese nach DDR-Recht begründeten Nutzungsverhältnisse in bundesdeutsches Recht überzuleiten und dabei einen gerechten Interessenausgleich zwischen den Nutzern und den Eigentümern zu schaffen. „Zwar enthält das Schuldrechtsanpassungsgesetz bereits eine Reihe von Schutzvorkehrungen. Allerdings sind – und diese Ansicht teilt auch der Bundesrat – weitere Verbesserungen erforderlich, um einen tatsächlich sozial-verträglichen Interessenausgleich zwischen Nutzern und Eigentümern herzustellen. Der Gesetzentwurf sieht daher im Wesentlichen zwei Verbesserungen vor. Zum einen soll die in diesem Jahr auslaufende Kündigungsschutzfrist um weitere drei Jahre verlängert werden. Zum anderen soll die Frage, wer die Kosten bei Abbruch der Datsche zu tragen hat, neu geregelt werden“,so Markov weiter.
Hintergrund:
Brandenburg hatte mit seiner Datschen-Initiative zunächst erfolgreich im Bundesrat darauf aufmerksam gemacht, dass weitere Änderungen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes unerlässlich sind, um die Interessen von Nutzern und Eigentümern in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Der Bundesrat hat die Anregungen Brandenburgs angenommen und einen Gesetzentwurf zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes beschlossen, der im Wesentlichen folgende Verbesserungen vorsieht:
In diesem Jahr endet der Kündigungsschutz für Grundstücke, die vom Nutzer bis zum 16. Juni 1994 mit einer Datsche bebaut worden sind. Der Kündigungsschutz soll um drei Jahre bis zum 3. Oktober 2018 verlängert werden.
Dabei soll in Zukunft grundsätzlich der Eigentümer des Grundstücks die Kosten für den Abbruch des Wochenendhauses tragen. Nur in besonderen Härtefällen soll sich der Nutzer an den Abrisskosten beteiligen müssen.
Quelle: Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz