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NIEDERLAUSITZ aktuell

EU-Kommission genehmigt ESF- und EFRE-Programme

18:00 Uhr | 13. Januar 2015
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Golze und Gerber: Über 1,2 Milliarden Euro für Investitionen in Brandenburgs Zukunft 

Die Europäische Kommission hat Brandenburgs Operationelle Programme für die Strukturfonds EFRE und ESF genehmigt. Das teilten Arbeitsministerin Diana Golze und Wirtschaftsminister Albrecht Gerber heute in Potsdam mit. In der Förderperiode 2014 bis 2020 erhält Brandenburg rund 362 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und rund 846 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Brandenburg ist seit der neuen Förderperiode eine so genannte Übergangsregion. Damit wurden die Mittel im Vergleich zur vorherigen Förderperiode 2007 bis 2013 für den ESF auf 58 Prozent und für den EFRE auf 56 Prozent reduziert. Diese Kürzungen und die engen Vorgaben der EU-Verordnungen erfordern eine Konzentration auf landespolitisch bedeutsame Prioritäten.

Diana Golze Wiki Sven Teschke MdBArbeitsministerin Diana Golze sagte: „Dank der ESF-Mittel haben sich in Brandenburg die Beschäftigungsmöglichkeiten in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. Mit unseren Förderungen können wir Menschen ganz konkret helfen. Unsere Schwerpunkte in der ESF-Förderung sind die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, Gute Arbeit, die Integration von besonders benachteiligten Menschen in Erwerbstätigkeit, die Fachkräftesicherung sowie die Verbesserung der Bildungschancen für junge Menschen. Die Förderung von Bildung und Beschäftigung soll dazu beitragen, die soziale Teilhabe zu stärken. Wir werden die ESF-Mittel stärker als bisher konzentrieren. Wir werden Langzeitarbeitslose, arbeitslose Alleinerziehende und Ältere fördern, sowie Betriebe darin unterstützen, die Fachkräftesicherung zu meistern, indem wir die duale Ausbildung und die berufliche Weiterbildung sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter stärken.“

Wirtschaftsminister Albrecht Gerber sagte: „Wir haben das Operationelle Programm des EFRE klar darauf ausgerichtet, Impulse für weiteres Wirtschaftswachstum zu setzen. Die Unterstützung aus dem EFRE trägt dazu bei, tragfähige Wirtschaftsstrukturen in Brandenburg zu schaffen und die Region international noch wettbewerbsfähiger zu machen. Die EFRE-Förderung hat in der neuen Förderperiode vier Schwerpunkte. Vor allem konzentrieren wir uns aufdie Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation. Darüber hinaus werden EFRE-Mittel dafür eingesetzt, die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittelständischen Unternehmen zu stärken und CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft zu verringern. Zudem geht es darum, mit Unterstützung aus dem EFRE städtische und ländliche Räume nachhaltig zu entwickeln.“

Das Land Brandenburg zählt mit Beginn der neuen EU-Förderperiode 2014 bis 2020 nicht mehr zu den Höchstfördergebieten in Europa. Früher als strukturschwach eingeordnet, ist das Land – auch dank der Erfolge der vergangenen zwei Jahrzehnte – jetzt eine so genannte Übergangsregion. Damit verringern sich die EU-Mittel deutlich. Im Förderzeitraum 2007 bis 2013 standen Brandenburg noch 620 Millionen Euro aus dem ESF zur Verfügung. Davon haben in den vergangenen sieben Jahren über eine halbe Millionen Brandenburgerinnen und Brandenburger profitiert. Aus dem EFRE standen Brandenburg in der vergangenen Förderperiode noch 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Um Fördermittel aus den europäischen Fonds in Anspruch nehmen zu können, müssen die Mitgliedstaaten für jede neue Förderperiode Operationelle Programme bei der EU-Kommission einreichen. Darin werden die spezifischen Förderschwerpunkte, bezogen auf das jeweilige Land oder eine Region, festgelegt.

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Den Genehmigungen der beiden Operationellen Programmen ging ein zweieinhalbjähriger intensiver Erarbeitungs- und Abstimmungsprozess mit der EU-Kommission und im Land Brandenburg, insbesondere unter Einbeziehung der Wirtschafts- und Sozialpartner, voraus.

Das Antragsverfahren begann für die EU-Förderperiode 2014 bis 2020 später als gewöhnlich. Die notwendigen Verordnungen für die EU-Kohäsionspolitik, die zum ersten Mal von Rat und Europäischem Parlament auf Grundlage der Vorschläge der EU-Kommission verhandelt wurden, traten erst im Dezember 2013 in Kraft. Anschließend mussten sich die einzelnen EU-Mitgliedstaaten – ebenfalls eine Premiere – durch Partnerschaftsvereinbarungen mit der Kommission auf wesentliche Herausforderungen, Ziele und Rahmenbedingungen verständigen. Die EU-Kommission hat Deutschlands Partnerschaftsvereinbarung am 22. Mai 2014 angenommen.

Europäischer Sozialfonds (ESF)

Das Operationelle Programm des Landes Brandenburg für den ESF in der Förderperiode 2014 bis 2020 steht unter dem Titel „Beschäftigungsmöglichkeiten in Brandenburg verbessern – Bildung, Fachkräftesicherung und Integration in Arbeit fördern“. Die Förderschwerpunkte stehen im Einklang mit der EU-Strategie 2020 und verfolgen insbesondere folgende Ziele:

  1. Beschäftigungsziel – Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte. Dazu zählen unter anderem die Förderung von Existenzgründungen, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Unternehmen und Beschäftigte zur Anpassung an den Wandel und zur Fachkräftesicherung insbesondere mit Blick auf die berufliche Weiterentwicklung unter der Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Für diesen Förderschwerpunkt stehen insgesamt 62,5 Millionen Euro ESF-Mittel zur Verfügung.
  2. Armutsbekämpfungsziel – Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung. Dazu zählt unter anderem die Beschäftigungsfähigkeit und aktive Eingliederung von Erwerbslosen unter der Berücksichtigung der familiären Situation zu verbessern und die Zahl an Langzeitarbeitslosen vor allem durch Integration in Beschäftigung zu verringern. Mit den Förderungen sollen die Arbeitslosigkeit im Land abgebaut und die Verstätigung von Armut – damit verbunden die Kinderarmut – bekämpft werden. Für diesen Förderschwerpunkt stehen insgesamt 72,5 Millionen Euro ESF-Mittel zur Verfügung.
  3. Bildungsziel – Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen. Dazu zählt Schul- und Ausbildungsabbrüche zu vermeiden, Jugendliche bei der Berufswahl zu unterstützen, inklusive Bildung voranbringen, die Ausbildungsfähigkeit von Schulabgängerinnen und Schulabgängern zu verbessern sowie bestehende Missverhältnisse zwischen Ausbildungswünschen von Jugendlichen und Ausbildungsangeboten der Betriebe abzubauen. Weiterbildungen werden u. a. mit dem Bildungsscheck Brandenburg gefördert. Zudem werden Unternehmen bei der frühzeitigen Bindung und Gewinnung von hochqualifizierten Fachkräften unterstützt. Für diesen Förderschwerpunkt stehen insgesamt 205,92 Millionen Euro ESF-Mittel zur Verfügung.
  4. Förderung von Sozialen Innovationen – In diesem Förderpunkt soll die Entwicklung und Erprobung beschäftigungspolitisch neuer Ideen für Brandenburg gefördert werden. Ziel ist es, neue Lösungsideen auf ihre Umsetzbarkeit und Wirksamkeit in Brandenburg hin zu testen und somit das beschäftigungspolitische Instrumentarium des Landes Brandenburg insbesondere zum Beschäftigungsziel und zum Armutsbekämpfungsziel weiterzuentwickeln. Hierfür stehen insgesamt 7 Millionen Euro ESF-Mittel zur Verfügung.

Für die Technische Hilfe zur Sicherstellung der verordnungsgemäßen Umsetzung des ESF-OP stehen 14,5 Millionen Euro ESF-Mittel zur Verfügung.

 

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Ziel der EFRE-Förderung ist es, tragfähige Wirtschaftsstrukturen in Brandenburg zu schaffen und die Region international noch wettbewerbsfähiger zu machen.

1. Stärkung von angewandter Forschung, Entwicklung und Innovation

Den stärksten Fokus richtet Brandenburg beim EFRE auf die Förderung von Forschung und Technologie. Wurden bislang rund 25 Prozent des EFRE-Gesamtvolumens in Forschung, Entwicklung und Innovation investiert, stehen für diesen wichtigen Bereich jetzt 41 Prozent der Mittel bzw. 346 Millionen Euro zur Verfügung. Unterstützt wird nicht nur Forschungsinfrastruktur an Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen. Vor allem werden Mittel für die betriebliche Innovationsförderung fließen. Das schwergewichtigste Förderinstrument, von dem Unternehmen und Forschungseinrichtungen profitieren, heißt ProFIT (Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien), für das 200 Millionen Euro aus dem EFRE vorgesehen sind.

2. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen

Die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen soll weiter verbessert werden. 21 Prozent der EFRE-Mittel – 179 Millionen Euro – fließen in diesen Bereich. Förderbereiche sind Existenzgründungen, internationale Markterschließung und Marketing, Steigerung des Wachstums- und Innovationspotenzials der Brandenburger Unternehmen über Beteiligungen, Darlehen oder Zuschüsse. Allein 90 Millionen Euro stehen für die Beteiligungsfonds (revolvierende Fonds) aus dem EFRE zur Verfügung, mit deren Hilfe die Eigenkapitalbasis kleiner und mittelständischer Unternehmen erhöht werden kann.

3. Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft

19 Prozent der EFRE-Mittel (160 Millionen Euro) werden für Maßnahmen zur CO2-Minderung eingesetzt. Beispielsweise zur Steigerung der Energieeffizienz, für die Entwicklung intelligenter Energietechnologien (vornehmlich zur Speicherung des Stroms aus erneuerbaren Energien) und für entsprechende Pilot- und Demoprojekte. Diese Maßnahmen werden vor allem durch das deutlich erweiterte Nachfolgeprogramm von RENplus umgesetzt. Das neue Programm startet voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2015 und wird mit 92 Millionen Euro aus dem EFRE kofinanziert.

4. Integrierte Stadt-Umland-Entwicklung

Die Erfahrungen der in Brandenburg sehr erfolgreichen nachhaltigen und ganzheitlichen Stadtentwicklung sollen für eine Ausweitung auf das Umland der Städte genutzt werden. Gerade in Bereichen wie Energie und Mobilität, aber auch bei der Sicherung inklusiver Bildungsangebote können die Städte nicht ohne ihr Umland betrachtet werden. Dies gilt auch für ökologische Belange wie Schutz des Naturerbes oder Freiraumentwicklung. Für die integrierte Entwicklung von städtischen und ländlichen Räumen stehen 127 Millionen Euro (15 Prozent des Gesamtvolumens) im EFRE zur Verfügung.

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Für die Technische Hilfe zur Sicherstellung der verordnungsgemäßen Umsetzung des EFRE-OP können 34 Millionen Euro EFRE-Mittel eingesetzt werden, kofinanziert durch Landesmittel.
Die Höchstgrenze der EFRE-Unterstützung ist in der neuen Förderperiode von 75 auf maximal 80 Prozent angehoben worden. Die restlichen mindestens 20 Prozent sind aus Landesmitteln und Mitteln der Projektträger aufzubringen.
 
 

Foto:    Wikipedia CC 3.0 Lizenz, Fotograf Sven Teschke
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg

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