Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus macht Unternehmen und Handwerksbetriebe mit Sitz in Brandenburg darauf aufmerksam, dass sie ab sofort wieder Förderungen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte beantragen können, um ihre Innovationsfähigkeit zu stärken. Anträge können bis zum 30. Dezember 2014 bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden.
Grundlage ist das Programm „Innovationsgutscheine zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers in kleinen und mittleren Unternehmen inklusive Handwerksbetrieben“, mit dem das Land Brandenburg Unternehmen den Zugang zu Erkenntnissen aus Wissenschaft und Forschung erleichtern möchte.
Gefördert werden externe wissenschaftliche Beratungen und Unter-suchungen – zum Beispiel Technologie- und Marktrecherchen oder Machbarkeitsstudien. Förderfähig sind auch externe umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten – wie die Ausgestaltung bestehender Produkte und Verfahren bis zur Marktreife.
Für den sogenannten „kleinen Innovationsgutschein“ kann eine 100-prozentige Vollfinanzierung bis maximal 3.000 Euro beantragt werden. Mit dem „großen Innovationsgutschein“ können bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben finanziert werden, maximal sind 15.000 Euro möglich. Auch eine Kombination beider Innovationsgutscheine ist möglich.
Ansprechpartnerin für Unternehmen ist Yvonne Hennig,
IHK Cottbus,
Telefon 0355 365-1504,
E-Mail [email protected].
Weitere Informationen zu den Förderbedingungen im Internet unter www.cottbus.ihk.de (Dokumentennummer 8531).
Quelle: Industrie- und Handelskammer Cottbus