Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg (GL) hat heute vom Energiekonzern Vattenfall Europe Mining die Unterlagen für ein Braunkohlenplanverfahren für einen neuen Tagebau Jänschwalde Nord erhalten.
Pressesprecher Lothar Wiegand: „Die Unterlagen sind heute eingegangen. Die GL prüft in den folgenden Wochen, ob sie für das Braunkohlenplanverfahren ausreichen.”
Das Planverfahren wird voraussichtlich 5 bis 7 Jahre dauern. Es sieht umfangreiche Beteiligungsmöglichkeiten für Betroffene, die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange sowie umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfungen vor. Zur regionalen Willensbildung wird der Braunkohlenausschuss des Landes Brandenburg in das Verfahren einbezogen. Am Ende steht ein Braunkohlenplan, der vom Kabinett beschlossen wird und als Rechtsverordnung Geltung erlangt. Damit ist aber noch keine Genehmigung für Vattenfall erteilt.
Erst in einem weiteren Schritt – dem bergrechtlichen Betriebsplanverfahren – wird im Detail über eine Genehmigung des Abbaus und erforderliche Ausgleichsmaßnahmen entschieden. Zuständig hierfür ist das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe als nachgeordnete Behörde des Wirtschaftsministeriums.
Ziel eines Braunkohlenplanes ist es gemäß § 12 Abs. 2 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung, eine langfristig sichere Energieversorgung zu ermöglichen, die zugleich umwelt- und sozialverträglich ist. Nach dem Gesetz sind in Braunkohlenplänen insbesondere folgende Inhalte darzustellen:
1. Gegenwärtiger Zustand von Siedlung und Landschaft, Bau- und Bodendenkmale,
2. Minimierung des Eingriffs während und nach dem Abbau,
3. Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, Haldenflächen und deren Sicherheitslinien,
4. unvermeidbare Umsiedlungen und Flächen für die Wiederansiedlung,
5. Räume für Verkehrswege und Leitungen und
5. Bergbaufolgelandschaft.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Weitere Informationen:
Tagebau Jänschwalde-Nord: Bürger vorab über Planungsdetails informiert vom 16.12.2008 13:12
Volksbegehren “Keine neuen Tagebaue” zieht Zwischenbilanz vom 16.12.2008 13:30
Halbzeitbilanz zum Volksbegehren gegen neue Tagebaue – Der Landeswahlleiter vom 16.12.2008 14:28
Foto1: Archivbild
Karte © Vattenfall Europe Mining & Generation
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg (GL) hat heute vom Energiekonzern Vattenfall Europe Mining die Unterlagen für ein Braunkohlenplanverfahren für einen neuen Tagebau Jänschwalde Nord erhalten.
Pressesprecher Lothar Wiegand: „Die Unterlagen sind heute eingegangen. Die GL prüft in den folgenden Wochen, ob sie für das Braunkohlenplanverfahren ausreichen.”
Das Planverfahren wird voraussichtlich 5 bis 7 Jahre dauern. Es sieht umfangreiche Beteiligungsmöglichkeiten für Betroffene, die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange sowie umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfungen vor. Zur regionalen Willensbildung wird der Braunkohlenausschuss des Landes Brandenburg in das Verfahren einbezogen. Am Ende steht ein Braunkohlenplan, der vom Kabinett beschlossen wird und als Rechtsverordnung Geltung erlangt. Damit ist aber noch keine Genehmigung für Vattenfall erteilt.
Erst in einem weiteren Schritt – dem bergrechtlichen Betriebsplanverfahren – wird im Detail über eine Genehmigung des Abbaus und erforderliche Ausgleichsmaßnahmen entschieden. Zuständig hierfür ist das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe als nachgeordnete Behörde des Wirtschaftsministeriums.
Ziel eines Braunkohlenplanes ist es gemäß § 12 Abs. 2 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung, eine langfristig sichere Energieversorgung zu ermöglichen, die zugleich umwelt- und sozialverträglich ist. Nach dem Gesetz sind in Braunkohlenplänen insbesondere folgende Inhalte darzustellen:
1. Gegenwärtiger Zustand von Siedlung und Landschaft, Bau- und Bodendenkmale,
2. Minimierung des Eingriffs während und nach dem Abbau,
3. Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, Haldenflächen und deren Sicherheitslinien,
4. unvermeidbare Umsiedlungen und Flächen für die Wiederansiedlung,
5. Räume für Verkehrswege und Leitungen und
5. Bergbaufolgelandschaft.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Weitere Informationen:
Tagebau Jänschwalde-Nord: Bürger vorab über Planungsdetails informiert vom 16.12.2008 13:12
Volksbegehren “Keine neuen Tagebaue” zieht Zwischenbilanz vom 16.12.2008 13:30
Halbzeitbilanz zum Volksbegehren gegen neue Tagebaue – Der Landeswahlleiter vom 16.12.2008 14:28
Foto1: Archivbild
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Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg (GL) hat heute vom Energiekonzern Vattenfall Europe Mining die Unterlagen für ein Braunkohlenplanverfahren für einen neuen Tagebau Jänschwalde Nord erhalten.
Pressesprecher Lothar Wiegand: „Die Unterlagen sind heute eingegangen. Die GL prüft in den folgenden Wochen, ob sie für das Braunkohlenplanverfahren ausreichen.”
Das Planverfahren wird voraussichtlich 5 bis 7 Jahre dauern. Es sieht umfangreiche Beteiligungsmöglichkeiten für Betroffene, die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange sowie umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfungen vor. Zur regionalen Willensbildung wird der Braunkohlenausschuss des Landes Brandenburg in das Verfahren einbezogen. Am Ende steht ein Braunkohlenplan, der vom Kabinett beschlossen wird und als Rechtsverordnung Geltung erlangt. Damit ist aber noch keine Genehmigung für Vattenfall erteilt.
Erst in einem weiteren Schritt – dem bergrechtlichen Betriebsplanverfahren – wird im Detail über eine Genehmigung des Abbaus und erforderliche Ausgleichsmaßnahmen entschieden. Zuständig hierfür ist das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe als nachgeordnete Behörde des Wirtschaftsministeriums.
Ziel eines Braunkohlenplanes ist es gemäß § 12 Abs. 2 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung, eine langfristig sichere Energieversorgung zu ermöglichen, die zugleich umwelt- und sozialverträglich ist. Nach dem Gesetz sind in Braunkohlenplänen insbesondere folgende Inhalte darzustellen:
1. Gegenwärtiger Zustand von Siedlung und Landschaft, Bau- und Bodendenkmale,
2. Minimierung des Eingriffs während und nach dem Abbau,
3. Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, Haldenflächen und deren Sicherheitslinien,
4. unvermeidbare Umsiedlungen und Flächen für die Wiederansiedlung,
5. Räume für Verkehrswege und Leitungen und
5. Bergbaufolgelandschaft.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Weitere Informationen:
Tagebau Jänschwalde-Nord: Bürger vorab über Planungsdetails informiert vom 16.12.2008 13:12
Volksbegehren “Keine neuen Tagebaue” zieht Zwischenbilanz vom 16.12.2008 13:30
Halbzeitbilanz zum Volksbegehren gegen neue Tagebaue – Der Landeswahlleiter vom 16.12.2008 14:28
Foto1: Archivbild
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Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg (GL) hat heute vom Energiekonzern Vattenfall Europe Mining die Unterlagen für ein Braunkohlenplanverfahren für einen neuen Tagebau Jänschwalde Nord erhalten.
Pressesprecher Lothar Wiegand: „Die Unterlagen sind heute eingegangen. Die GL prüft in den folgenden Wochen, ob sie für das Braunkohlenplanverfahren ausreichen.”
Das Planverfahren wird voraussichtlich 5 bis 7 Jahre dauern. Es sieht umfangreiche Beteiligungsmöglichkeiten für Betroffene, die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange sowie umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfungen vor. Zur regionalen Willensbildung wird der Braunkohlenausschuss des Landes Brandenburg in das Verfahren einbezogen. Am Ende steht ein Braunkohlenplan, der vom Kabinett beschlossen wird und als Rechtsverordnung Geltung erlangt. Damit ist aber noch keine Genehmigung für Vattenfall erteilt.
Erst in einem weiteren Schritt – dem bergrechtlichen Betriebsplanverfahren – wird im Detail über eine Genehmigung des Abbaus und erforderliche Ausgleichsmaßnahmen entschieden. Zuständig hierfür ist das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe als nachgeordnete Behörde des Wirtschaftsministeriums.
Ziel eines Braunkohlenplanes ist es gemäß § 12 Abs. 2 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung, eine langfristig sichere Energieversorgung zu ermöglichen, die zugleich umwelt- und sozialverträglich ist. Nach dem Gesetz sind in Braunkohlenplänen insbesondere folgende Inhalte darzustellen:
1. Gegenwärtiger Zustand von Siedlung und Landschaft, Bau- und Bodendenkmale,
2. Minimierung des Eingriffs während und nach dem Abbau,
3. Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, Haldenflächen und deren Sicherheitslinien,
4. unvermeidbare Umsiedlungen und Flächen für die Wiederansiedlung,
5. Räume für Verkehrswege und Leitungen und
5. Bergbaufolgelandschaft.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
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