Fast ein Drittel aller Beratungen führt die Verbraucherzentrale Brandenburg zum Thema digitale Welt durch. Viele Verbraucher haben Beratungsbedarf unter anderem zu Onlineshopping, Telefonanbietern oder Abofallen. Daher klärt die Verbraucherzentrale vom 10. bis 15. März mit einer Themenwoche rund um Verbraucherrechte in der digitalen Welt auf.
Die meisten Brandenburger nutzen das Internet, viele kaufen online ein, tätigen ihre Bankgeschäfte online, laden Apps herunter, informieren sich und nutzen Unterhaltungsangebote. Dabei stehen sie immer wieder vor Problemen: Was tun bei Ärger mit dem Onlineshop? Wie erkennt man Abofallen und Phishing? Sind die persönlichen Daten sicher?
Anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März klärt die Verbraucherzentrale Brandenburg daher über Verbraucherrechte in der digitalen Welt auf. Unter www.vzb.de/digitale-welt finden Internetnutzer spannende Artikel, Videos und ein Datenschutz-Quiz. Außerdem bietet die Verbraucherzentrale in Kooperation mit verschiedenen Medien Lesertelefone an. Die Telefonnummern und Zeiten werden auf dem Onlineportal zur Aktionswoche veröffentlicht. Verbraucher sind im Rahmen dieser Telefonaktionen eingeladen, ihre Fragen an die Experten der Verbraucherzentrale Brandenburg zu stellen. Darüber hinaus und für kompliziertere Fälle bietet die Verbraucherzentrale das ganze Jahr über persönliche Beratung an, unter anderem zu den Themen Telefon & Internet, Urheberrecht und Rundfunkbeiträge. Persönliche Beratungstermine können am landesweiten Termintelefon unter 0331 / 98 22 999 5 oder online unter www.vzb.de/termine angefragt werden.
Der Weltverbrauchertag ist ein internationaler Aktionstag, an dem öffentlich auf die Rechte der Verbraucher aufmerksam gemacht wird. Er wird jährlich am 15. März gefeiert. Der Weltverbrauchertag geht zurück auf den US-Präsidenten John F. Kennedy, der am 15. März 1962 vor dem amerikanischen Kongress grundlegende Verbraucherrechte proklamierte. Kennedy nannte unter anderem das Recht, vor betrügerischer oder irreführender Werbung geschützt zu werden, sowie das Recht, aus einer Vielzahl von Produkten mit marktgerechten Preisen auswählen zu können.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg
Foto: Wikipedia, GNU-Lizenz,
Fast ein Drittel aller Beratungen führt die Verbraucherzentrale Brandenburg zum Thema digitale Welt durch. Viele Verbraucher haben Beratungsbedarf unter anderem zu Onlineshopping, Telefonanbietern oder Abofallen. Daher klärt die Verbraucherzentrale vom 10. bis 15. März mit einer Themenwoche rund um Verbraucherrechte in der digitalen Welt auf.
Die meisten Brandenburger nutzen das Internet, viele kaufen online ein, tätigen ihre Bankgeschäfte online, laden Apps herunter, informieren sich und nutzen Unterhaltungsangebote. Dabei stehen sie immer wieder vor Problemen: Was tun bei Ärger mit dem Onlineshop? Wie erkennt man Abofallen und Phishing? Sind die persönlichen Daten sicher?
Anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März klärt die Verbraucherzentrale Brandenburg daher über Verbraucherrechte in der digitalen Welt auf. Unter www.vzb.de/digitale-welt finden Internetnutzer spannende Artikel, Videos und ein Datenschutz-Quiz. Außerdem bietet die Verbraucherzentrale in Kooperation mit verschiedenen Medien Lesertelefone an. Die Telefonnummern und Zeiten werden auf dem Onlineportal zur Aktionswoche veröffentlicht. Verbraucher sind im Rahmen dieser Telefonaktionen eingeladen, ihre Fragen an die Experten der Verbraucherzentrale Brandenburg zu stellen. Darüber hinaus und für kompliziertere Fälle bietet die Verbraucherzentrale das ganze Jahr über persönliche Beratung an, unter anderem zu den Themen Telefon & Internet, Urheberrecht und Rundfunkbeiträge. Persönliche Beratungstermine können am landesweiten Termintelefon unter 0331 / 98 22 999 5 oder online unter www.vzb.de/termine angefragt werden.
Der Weltverbrauchertag ist ein internationaler Aktionstag, an dem öffentlich auf die Rechte der Verbraucher aufmerksam gemacht wird. Er wird jährlich am 15. März gefeiert. Der Weltverbrauchertag geht zurück auf den US-Präsidenten John F. Kennedy, der am 15. März 1962 vor dem amerikanischen Kongress grundlegende Verbraucherrechte proklamierte. Kennedy nannte unter anderem das Recht, vor betrügerischer oder irreführender Werbung geschützt zu werden, sowie das Recht, aus einer Vielzahl von Produkten mit marktgerechten Preisen auswählen zu können.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg
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