Das ursprünglich am 31. Dezember 2008 auslaufende Brandenburger Modellprojekt „Gemeindeschwester“ wird bis zum Inkrafttreten einer bundeseinheitlichen Vergütungsregelung weitergeführt. Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler sagte dazu in Potsdam: „Ich habe mich in den vergangenen Monaten intensiv für eine Übergangsregelung eingesetzt, die nun dank der Zusammenarbeit mit den Brandenburger Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg zum 1. Januar 2009 in Kraft treten wird.“
Es ist Aufgabe der Selbstverwaltungspartner (Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung), eine angemessene bundeseinheitliche Vergütungsregelung für die delegierten arztentlastenden Leistungen zu schaffen. Hierfür wurden beide vom Bundesgesetzgeber aufgefordert, eine Vergütung festzulegen, die am 1. Januar 2009 in Kraft treten soll. Ob diese bundeseinheitliche Vergütungsregelung noch rechtzeitig kommen wird, ist derzeit unklar.
Aus diesem Grund setzte sich Ministerin Ziegler in den vergangenen Monaten nachdrücklich für eine entsprechende Übergangsregelung ein, damit das Lübbenauer Modellprojekt bis zum Inkrafttreten der erwarteten bundeseinheitlichen Vergütungsregelung aufrecht erhalten werden kann. „Die intensiven und zeitweise schwierigen Verhandlungen mit den Brandenburger Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg führten nun unter Moderation des Ministeriums zu einer von allen Seiten getragenen Vereinbarung für den Erhalt der AGnES-Fachkräfte am Medizinischen Zentrum Lübbenau“, sagte die Ministerin.
Das Brandenburger Modellprojekt „Gemeindeschwester“ und die anderen Modellprojekte nach dem AGnES-Konzept in den ostdeutschen Ländern haben innerhalb kürzester Zeit bewiesen, dass speziell qualifizierte Gesundheitsfachkräfte in enger Abstimmung mit den Hausärztinnen und Hausärzten diese bei der medizinischen Versorgung unterstützen und entlasten. Mit der Verabschiedung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes wurden die rechtlichen Voraussetzungen für die Überführung der Modellprojekte in die ambulante medizinische Regelversorgung geschaffen.
Ministerin Ziegler geht darüber hinaus davon aus, dass sich die Brandenburger Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg nun für eine sachgerechte und angemessene bundesweite Vergütungsregelung einsetzen. Sobald die bundeseinheitliche Vergütungsregelung in Kraft treten wird, wird das Ministerium die schrittweise Überführung des Modellprojektes in weitere Brandenburger Regionen insbesondere in hausärztlich unterversorgte und von Unterversorgung bedrohte Gebiete begleitend unterstützen, kündigte sie an.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Das ursprünglich am 31. Dezember 2008 auslaufende Brandenburger Modellprojekt „Gemeindeschwester“ wird bis zum Inkrafttreten einer bundeseinheitlichen Vergütungsregelung weitergeführt. Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler sagte dazu in Potsdam: „Ich habe mich in den vergangenen Monaten intensiv für eine Übergangsregelung eingesetzt, die nun dank der Zusammenarbeit mit den Brandenburger Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg zum 1. Januar 2009 in Kraft treten wird.“
Es ist Aufgabe der Selbstverwaltungspartner (Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung), eine angemessene bundeseinheitliche Vergütungsregelung für die delegierten arztentlastenden Leistungen zu schaffen. Hierfür wurden beide vom Bundesgesetzgeber aufgefordert, eine Vergütung festzulegen, die am 1. Januar 2009 in Kraft treten soll. Ob diese bundeseinheitliche Vergütungsregelung noch rechtzeitig kommen wird, ist derzeit unklar.
Aus diesem Grund setzte sich Ministerin Ziegler in den vergangenen Monaten nachdrücklich für eine entsprechende Übergangsregelung ein, damit das Lübbenauer Modellprojekt bis zum Inkrafttreten der erwarteten bundeseinheitlichen Vergütungsregelung aufrecht erhalten werden kann. „Die intensiven und zeitweise schwierigen Verhandlungen mit den Brandenburger Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg führten nun unter Moderation des Ministeriums zu einer von allen Seiten getragenen Vereinbarung für den Erhalt der AGnES-Fachkräfte am Medizinischen Zentrum Lübbenau“, sagte die Ministerin.
Das Brandenburger Modellprojekt „Gemeindeschwester“ und die anderen Modellprojekte nach dem AGnES-Konzept in den ostdeutschen Ländern haben innerhalb kürzester Zeit bewiesen, dass speziell qualifizierte Gesundheitsfachkräfte in enger Abstimmung mit den Hausärztinnen und Hausärzten diese bei der medizinischen Versorgung unterstützen und entlasten. Mit der Verabschiedung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes wurden die rechtlichen Voraussetzungen für die Überführung der Modellprojekte in die ambulante medizinische Regelversorgung geschaffen.
Ministerin Ziegler geht darüber hinaus davon aus, dass sich die Brandenburger Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg nun für eine sachgerechte und angemessene bundesweite Vergütungsregelung einsetzen. Sobald die bundeseinheitliche Vergütungsregelung in Kraft treten wird, wird das Ministerium die schrittweise Überführung des Modellprojektes in weitere Brandenburger Regionen insbesondere in hausärztlich unterversorgte und von Unterversorgung bedrohte Gebiete begleitend unterstützen, kündigte sie an.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Das ursprünglich am 31. Dezember 2008 auslaufende Brandenburger Modellprojekt „Gemeindeschwester“ wird bis zum Inkrafttreten einer bundeseinheitlichen Vergütungsregelung weitergeführt. Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler sagte dazu in Potsdam: „Ich habe mich in den vergangenen Monaten intensiv für eine Übergangsregelung eingesetzt, die nun dank der Zusammenarbeit mit den Brandenburger Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg zum 1. Januar 2009 in Kraft treten wird.“
Es ist Aufgabe der Selbstverwaltungspartner (Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung), eine angemessene bundeseinheitliche Vergütungsregelung für die delegierten arztentlastenden Leistungen zu schaffen. Hierfür wurden beide vom Bundesgesetzgeber aufgefordert, eine Vergütung festzulegen, die am 1. Januar 2009 in Kraft treten soll. Ob diese bundeseinheitliche Vergütungsregelung noch rechtzeitig kommen wird, ist derzeit unklar.
Aus diesem Grund setzte sich Ministerin Ziegler in den vergangenen Monaten nachdrücklich für eine entsprechende Übergangsregelung ein, damit das Lübbenauer Modellprojekt bis zum Inkrafttreten der erwarteten bundeseinheitlichen Vergütungsregelung aufrecht erhalten werden kann. „Die intensiven und zeitweise schwierigen Verhandlungen mit den Brandenburger Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg führten nun unter Moderation des Ministeriums zu einer von allen Seiten getragenen Vereinbarung für den Erhalt der AGnES-Fachkräfte am Medizinischen Zentrum Lübbenau“, sagte die Ministerin.
Das Brandenburger Modellprojekt „Gemeindeschwester“ und die anderen Modellprojekte nach dem AGnES-Konzept in den ostdeutschen Ländern haben innerhalb kürzester Zeit bewiesen, dass speziell qualifizierte Gesundheitsfachkräfte in enger Abstimmung mit den Hausärztinnen und Hausärzten diese bei der medizinischen Versorgung unterstützen und entlasten. Mit der Verabschiedung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes wurden die rechtlichen Voraussetzungen für die Überführung der Modellprojekte in die ambulante medizinische Regelversorgung geschaffen.
Ministerin Ziegler geht darüber hinaus davon aus, dass sich die Brandenburger Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg nun für eine sachgerechte und angemessene bundesweite Vergütungsregelung einsetzen. Sobald die bundeseinheitliche Vergütungsregelung in Kraft treten wird, wird das Ministerium die schrittweise Überführung des Modellprojektes in weitere Brandenburger Regionen insbesondere in hausärztlich unterversorgte und von Unterversorgung bedrohte Gebiete begleitend unterstützen, kündigte sie an.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Das ursprünglich am 31. Dezember 2008 auslaufende Brandenburger Modellprojekt „Gemeindeschwester“ wird bis zum Inkrafttreten einer bundeseinheitlichen Vergütungsregelung weitergeführt. Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler sagte dazu in Potsdam: „Ich habe mich in den vergangenen Monaten intensiv für eine Übergangsregelung eingesetzt, die nun dank der Zusammenarbeit mit den Brandenburger Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg zum 1. Januar 2009 in Kraft treten wird.“
Es ist Aufgabe der Selbstverwaltungspartner (Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung), eine angemessene bundeseinheitliche Vergütungsregelung für die delegierten arztentlastenden Leistungen zu schaffen. Hierfür wurden beide vom Bundesgesetzgeber aufgefordert, eine Vergütung festzulegen, die am 1. Januar 2009 in Kraft treten soll. Ob diese bundeseinheitliche Vergütungsregelung noch rechtzeitig kommen wird, ist derzeit unklar.
Aus diesem Grund setzte sich Ministerin Ziegler in den vergangenen Monaten nachdrücklich für eine entsprechende Übergangsregelung ein, damit das Lübbenauer Modellprojekt bis zum Inkrafttreten der erwarteten bundeseinheitlichen Vergütungsregelung aufrecht erhalten werden kann. „Die intensiven und zeitweise schwierigen Verhandlungen mit den Brandenburger Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg führten nun unter Moderation des Ministeriums zu einer von allen Seiten getragenen Vereinbarung für den Erhalt der AGnES-Fachkräfte am Medizinischen Zentrum Lübbenau“, sagte die Ministerin.
Das Brandenburger Modellprojekt „Gemeindeschwester“ und die anderen Modellprojekte nach dem AGnES-Konzept in den ostdeutschen Ländern haben innerhalb kürzester Zeit bewiesen, dass speziell qualifizierte Gesundheitsfachkräfte in enger Abstimmung mit den Hausärztinnen und Hausärzten diese bei der medizinischen Versorgung unterstützen und entlasten. Mit der Verabschiedung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes wurden die rechtlichen Voraussetzungen für die Überführung der Modellprojekte in die ambulante medizinische Regelversorgung geschaffen.
Ministerin Ziegler geht darüber hinaus davon aus, dass sich die Brandenburger Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg nun für eine sachgerechte und angemessene bundesweite Vergütungsregelung einsetzen. Sobald die bundeseinheitliche Vergütungsregelung in Kraft treten wird, wird das Ministerium die schrittweise Überführung des Modellprojektes in weitere Brandenburger Regionen insbesondere in hausärztlich unterversorgte und von Unterversorgung bedrohte Gebiete begleitend unterstützen, kündigte sie an.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie