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Brandenburger Projekt „Gemeindeschwester“ wird weitergeführt – Übergangsfinanzierung ab Januar gesichert

21:56 Uhr | 13. November 2008
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Das ursprünglich am 31. Dezember 2008 auslaufende Brandenburger Modellprojekt „Gemeindeschwester“ wird bis zum Inkrafttreten einer bundeseinheitlichen Vergütungsregelung weitergeführt. Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler sagte dazu in Potsdam: „Ich habe mich in den vergangenen Monaten intensiv für eine Übergangsregelung eingesetzt, die nun dank der Zusammenarbeit mit den Brandenburger Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg zum 1. Januar 2009 in Kraft treten wird.“
Es ist Aufgabe der Selbstverwaltungspartner (Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung), eine angemessene bundeseinheitliche Vergütungsregelung für die delegierten arztentlastenden Leistungen zu schaffen. Hierfür wurden beide vom Bundesgesetzgeber aufgefordert, eine Vergütung festzulegen, die am 1. Januar 2009 in Kraft treten soll. Ob diese bundeseinheitliche Vergütungsregelung noch rechtzeitig kommen wird, ist derzeit unklar.
Aus diesem Grund setzte sich Ministerin Ziegler in den vergangenen Monaten nachdrücklich für eine entsprechende Übergangsregelung ein, damit das Lübbenauer Modellprojekt bis zum Inkrafttreten der erwarteten bundeseinheitlichen Vergütungsregelung aufrecht erhalten werden kann. „Die intensiven und zeitweise schwierigen Verhandlungen mit den Brandenburger Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg führten nun unter Moderation des Ministeriums zu einer von allen Seiten getragenen Vereinbarung für den Erhalt der AGnES-Fachkräfte am Medizinischen Zentrum Lübbenau“, sagte die Ministerin.
Das Brandenburger Modellprojekt „Gemeindeschwester“ und die anderen Modellprojekte nach dem AGnES-Konzept in den ostdeutschen Ländern haben innerhalb kürzester Zeit bewiesen, dass speziell qualifizierte Gesundheitsfachkräfte in enger Abstimmung mit den Hausärztinnen und Hausärzten diese bei der medizinischen Versorgung unterstützen und entlasten. Mit der Verabschiedung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes wurden die rechtlichen Voraussetzungen für die Überführung der Modellprojekte in die ambulante medizinische Regelversorgung geschaffen.
Ministerin Ziegler geht darüber hinaus davon aus, dass sich die Brandenburger Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg nun für eine sachgerechte und angemessene bundesweite Vergütungsregelung einsetzen. Sobald die bundeseinheitliche Vergütungsregelung in Kraft treten wird, wird das Ministerium die schrittweise Überführung des Modellprojektes in weitere Brandenburger Regionen insbesondere in hausärztlich unterversorgte und von Unterversorgung bedrohte Gebiete begleitend unterstützen, kündigte sie an.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Das ursprünglich am 31. Dezember 2008 auslaufende Brandenburger Modellprojekt „Gemeindeschwester“ wird bis zum Inkrafttreten einer bundeseinheitlichen Vergütungsregelung weitergeführt. Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler sagte dazu in Potsdam: „Ich habe mich in den vergangenen Monaten intensiv für eine Übergangsregelung eingesetzt, die nun dank der Zusammenarbeit mit den Brandenburger Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg zum 1. Januar 2009 in Kraft treten wird.“
Es ist Aufgabe der Selbstverwaltungspartner (Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung), eine angemessene bundeseinheitliche Vergütungsregelung für die delegierten arztentlastenden Leistungen zu schaffen. Hierfür wurden beide vom Bundesgesetzgeber aufgefordert, eine Vergütung festzulegen, die am 1. Januar 2009 in Kraft treten soll. Ob diese bundeseinheitliche Vergütungsregelung noch rechtzeitig kommen wird, ist derzeit unklar.
Aus diesem Grund setzte sich Ministerin Ziegler in den vergangenen Monaten nachdrücklich für eine entsprechende Übergangsregelung ein, damit das Lübbenauer Modellprojekt bis zum Inkrafttreten der erwarteten bundeseinheitlichen Vergütungsregelung aufrecht erhalten werden kann. „Die intensiven und zeitweise schwierigen Verhandlungen mit den Brandenburger Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg führten nun unter Moderation des Ministeriums zu einer von allen Seiten getragenen Vereinbarung für den Erhalt der AGnES-Fachkräfte am Medizinischen Zentrum Lübbenau“, sagte die Ministerin.
Das Brandenburger Modellprojekt „Gemeindeschwester“ und die anderen Modellprojekte nach dem AGnES-Konzept in den ostdeutschen Ländern haben innerhalb kürzester Zeit bewiesen, dass speziell qualifizierte Gesundheitsfachkräfte in enger Abstimmung mit den Hausärztinnen und Hausärzten diese bei der medizinischen Versorgung unterstützen und entlasten. Mit der Verabschiedung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes wurden die rechtlichen Voraussetzungen für die Überführung der Modellprojekte in die ambulante medizinische Regelversorgung geschaffen.
Ministerin Ziegler geht darüber hinaus davon aus, dass sich die Brandenburger Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg nun für eine sachgerechte und angemessene bundesweite Vergütungsregelung einsetzen. Sobald die bundeseinheitliche Vergütungsregelung in Kraft treten wird, wird das Ministerium die schrittweise Überführung des Modellprojektes in weitere Brandenburger Regionen insbesondere in hausärztlich unterversorgte und von Unterversorgung bedrohte Gebiete begleitend unterstützen, kündigte sie an.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Das ursprünglich am 31. Dezember 2008 auslaufende Brandenburger Modellprojekt „Gemeindeschwester“ wird bis zum Inkrafttreten einer bundeseinheitlichen Vergütungsregelung weitergeführt. Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler sagte dazu in Potsdam: „Ich habe mich in den vergangenen Monaten intensiv für eine Übergangsregelung eingesetzt, die nun dank der Zusammenarbeit mit den Brandenburger Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg zum 1. Januar 2009 in Kraft treten wird.“
Es ist Aufgabe der Selbstverwaltungspartner (Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung), eine angemessene bundeseinheitliche Vergütungsregelung für die delegierten arztentlastenden Leistungen zu schaffen. Hierfür wurden beide vom Bundesgesetzgeber aufgefordert, eine Vergütung festzulegen, die am 1. Januar 2009 in Kraft treten soll. Ob diese bundeseinheitliche Vergütungsregelung noch rechtzeitig kommen wird, ist derzeit unklar.
Aus diesem Grund setzte sich Ministerin Ziegler in den vergangenen Monaten nachdrücklich für eine entsprechende Übergangsregelung ein, damit das Lübbenauer Modellprojekt bis zum Inkrafttreten der erwarteten bundeseinheitlichen Vergütungsregelung aufrecht erhalten werden kann. „Die intensiven und zeitweise schwierigen Verhandlungen mit den Brandenburger Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg führten nun unter Moderation des Ministeriums zu einer von allen Seiten getragenen Vereinbarung für den Erhalt der AGnES-Fachkräfte am Medizinischen Zentrum Lübbenau“, sagte die Ministerin.
Das Brandenburger Modellprojekt „Gemeindeschwester“ und die anderen Modellprojekte nach dem AGnES-Konzept in den ostdeutschen Ländern haben innerhalb kürzester Zeit bewiesen, dass speziell qualifizierte Gesundheitsfachkräfte in enger Abstimmung mit den Hausärztinnen und Hausärzten diese bei der medizinischen Versorgung unterstützen und entlasten. Mit der Verabschiedung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes wurden die rechtlichen Voraussetzungen für die Überführung der Modellprojekte in die ambulante medizinische Regelversorgung geschaffen.
Ministerin Ziegler geht darüber hinaus davon aus, dass sich die Brandenburger Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg nun für eine sachgerechte und angemessene bundesweite Vergütungsregelung einsetzen. Sobald die bundeseinheitliche Vergütungsregelung in Kraft treten wird, wird das Ministerium die schrittweise Überführung des Modellprojektes in weitere Brandenburger Regionen insbesondere in hausärztlich unterversorgte und von Unterversorgung bedrohte Gebiete begleitend unterstützen, kündigte sie an.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Das ursprünglich am 31. Dezember 2008 auslaufende Brandenburger Modellprojekt „Gemeindeschwester“ wird bis zum Inkrafttreten einer bundeseinheitlichen Vergütungsregelung weitergeführt. Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler sagte dazu in Potsdam: „Ich habe mich in den vergangenen Monaten intensiv für eine Übergangsregelung eingesetzt, die nun dank der Zusammenarbeit mit den Brandenburger Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg zum 1. Januar 2009 in Kraft treten wird.“
Es ist Aufgabe der Selbstverwaltungspartner (Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung), eine angemessene bundeseinheitliche Vergütungsregelung für die delegierten arztentlastenden Leistungen zu schaffen. Hierfür wurden beide vom Bundesgesetzgeber aufgefordert, eine Vergütung festzulegen, die am 1. Januar 2009 in Kraft treten soll. Ob diese bundeseinheitliche Vergütungsregelung noch rechtzeitig kommen wird, ist derzeit unklar.
Aus diesem Grund setzte sich Ministerin Ziegler in den vergangenen Monaten nachdrücklich für eine entsprechende Übergangsregelung ein, damit das Lübbenauer Modellprojekt bis zum Inkrafttreten der erwarteten bundeseinheitlichen Vergütungsregelung aufrecht erhalten werden kann. „Die intensiven und zeitweise schwierigen Verhandlungen mit den Brandenburger Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg führten nun unter Moderation des Ministeriums zu einer von allen Seiten getragenen Vereinbarung für den Erhalt der AGnES-Fachkräfte am Medizinischen Zentrum Lübbenau“, sagte die Ministerin.
Das Brandenburger Modellprojekt „Gemeindeschwester“ und die anderen Modellprojekte nach dem AGnES-Konzept in den ostdeutschen Ländern haben innerhalb kürzester Zeit bewiesen, dass speziell qualifizierte Gesundheitsfachkräfte in enger Abstimmung mit den Hausärztinnen und Hausärzten diese bei der medizinischen Versorgung unterstützen und entlasten. Mit der Verabschiedung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes wurden die rechtlichen Voraussetzungen für die Überführung der Modellprojekte in die ambulante medizinische Regelversorgung geschaffen.
Ministerin Ziegler geht darüber hinaus davon aus, dass sich die Brandenburger Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg nun für eine sachgerechte und angemessene bundesweite Vergütungsregelung einsetzen. Sobald die bundeseinheitliche Vergütungsregelung in Kraft treten wird, wird das Ministerium die schrittweise Überführung des Modellprojektes in weitere Brandenburger Regionen insbesondere in hausärztlich unterversorgte und von Unterversorgung bedrohte Gebiete begleitend unterstützen, kündigte sie an.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Das ursprünglich am 31. Dezember 2008 auslaufende Brandenburger Modellprojekt „Gemeindeschwester“ wird bis zum Inkrafttreten einer bundeseinheitlichen Vergütungsregelung weitergeführt. Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler sagte dazu in Potsdam: „Ich habe mich in den vergangenen Monaten intensiv für eine Übergangsregelung eingesetzt, die nun dank der Zusammenarbeit mit den Brandenburger Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg zum 1. Januar 2009 in Kraft treten wird.“
Es ist Aufgabe der Selbstverwaltungspartner (Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung), eine angemessene bundeseinheitliche Vergütungsregelung für die delegierten arztentlastenden Leistungen zu schaffen. Hierfür wurden beide vom Bundesgesetzgeber aufgefordert, eine Vergütung festzulegen, die am 1. Januar 2009 in Kraft treten soll. Ob diese bundeseinheitliche Vergütungsregelung noch rechtzeitig kommen wird, ist derzeit unklar.
Aus diesem Grund setzte sich Ministerin Ziegler in den vergangenen Monaten nachdrücklich für eine entsprechende Übergangsregelung ein, damit das Lübbenauer Modellprojekt bis zum Inkrafttreten der erwarteten bundeseinheitlichen Vergütungsregelung aufrecht erhalten werden kann. „Die intensiven und zeitweise schwierigen Verhandlungen mit den Brandenburger Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg führten nun unter Moderation des Ministeriums zu einer von allen Seiten getragenen Vereinbarung für den Erhalt der AGnES-Fachkräfte am Medizinischen Zentrum Lübbenau“, sagte die Ministerin.
Das Brandenburger Modellprojekt „Gemeindeschwester“ und die anderen Modellprojekte nach dem AGnES-Konzept in den ostdeutschen Ländern haben innerhalb kürzester Zeit bewiesen, dass speziell qualifizierte Gesundheitsfachkräfte in enger Abstimmung mit den Hausärztinnen und Hausärzten diese bei der medizinischen Versorgung unterstützen und entlasten. Mit der Verabschiedung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes wurden die rechtlichen Voraussetzungen für die Überführung der Modellprojekte in die ambulante medizinische Regelversorgung geschaffen.
Ministerin Ziegler geht darüber hinaus davon aus, dass sich die Brandenburger Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg nun für eine sachgerechte und angemessene bundesweite Vergütungsregelung einsetzen. Sobald die bundeseinheitliche Vergütungsregelung in Kraft treten wird, wird das Ministerium die schrittweise Überführung des Modellprojektes in weitere Brandenburger Regionen insbesondere in hausärztlich unterversorgte und von Unterversorgung bedrohte Gebiete begleitend unterstützen, kündigte sie an.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Das ursprünglich am 31. Dezember 2008 auslaufende Brandenburger Modellprojekt „Gemeindeschwester“ wird bis zum Inkrafttreten einer bundeseinheitlichen Vergütungsregelung weitergeführt. Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler sagte dazu in Potsdam: „Ich habe mich in den vergangenen Monaten intensiv für eine Übergangsregelung eingesetzt, die nun dank der Zusammenarbeit mit den Brandenburger Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg zum 1. Januar 2009 in Kraft treten wird.“
Es ist Aufgabe der Selbstverwaltungspartner (Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung), eine angemessene bundeseinheitliche Vergütungsregelung für die delegierten arztentlastenden Leistungen zu schaffen. Hierfür wurden beide vom Bundesgesetzgeber aufgefordert, eine Vergütung festzulegen, die am 1. Januar 2009 in Kraft treten soll. Ob diese bundeseinheitliche Vergütungsregelung noch rechtzeitig kommen wird, ist derzeit unklar.
Aus diesem Grund setzte sich Ministerin Ziegler in den vergangenen Monaten nachdrücklich für eine entsprechende Übergangsregelung ein, damit das Lübbenauer Modellprojekt bis zum Inkrafttreten der erwarteten bundeseinheitlichen Vergütungsregelung aufrecht erhalten werden kann. „Die intensiven und zeitweise schwierigen Verhandlungen mit den Brandenburger Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg führten nun unter Moderation des Ministeriums zu einer von allen Seiten getragenen Vereinbarung für den Erhalt der AGnES-Fachkräfte am Medizinischen Zentrum Lübbenau“, sagte die Ministerin.
Das Brandenburger Modellprojekt „Gemeindeschwester“ und die anderen Modellprojekte nach dem AGnES-Konzept in den ostdeutschen Ländern haben innerhalb kürzester Zeit bewiesen, dass speziell qualifizierte Gesundheitsfachkräfte in enger Abstimmung mit den Hausärztinnen und Hausärzten diese bei der medizinischen Versorgung unterstützen und entlasten. Mit der Verabschiedung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes wurden die rechtlichen Voraussetzungen für die Überführung der Modellprojekte in die ambulante medizinische Regelversorgung geschaffen.
Ministerin Ziegler geht darüber hinaus davon aus, dass sich die Brandenburger Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg nun für eine sachgerechte und angemessene bundesweite Vergütungsregelung einsetzen. Sobald die bundeseinheitliche Vergütungsregelung in Kraft treten wird, wird das Ministerium die schrittweise Überführung des Modellprojektes in weitere Brandenburger Regionen insbesondere in hausärztlich unterversorgte und von Unterversorgung bedrohte Gebiete begleitend unterstützen, kündigte sie an.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Das ursprünglich am 31. Dezember 2008 auslaufende Brandenburger Modellprojekt „Gemeindeschwester“ wird bis zum Inkrafttreten einer bundeseinheitlichen Vergütungsregelung weitergeführt. Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler sagte dazu in Potsdam: „Ich habe mich in den vergangenen Monaten intensiv für eine Übergangsregelung eingesetzt, die nun dank der Zusammenarbeit mit den Brandenburger Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg zum 1. Januar 2009 in Kraft treten wird.“
Es ist Aufgabe der Selbstverwaltungspartner (Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung), eine angemessene bundeseinheitliche Vergütungsregelung für die delegierten arztentlastenden Leistungen zu schaffen. Hierfür wurden beide vom Bundesgesetzgeber aufgefordert, eine Vergütung festzulegen, die am 1. Januar 2009 in Kraft treten soll. Ob diese bundeseinheitliche Vergütungsregelung noch rechtzeitig kommen wird, ist derzeit unklar.
Aus diesem Grund setzte sich Ministerin Ziegler in den vergangenen Monaten nachdrücklich für eine entsprechende Übergangsregelung ein, damit das Lübbenauer Modellprojekt bis zum Inkrafttreten der erwarteten bundeseinheitlichen Vergütungsregelung aufrecht erhalten werden kann. „Die intensiven und zeitweise schwierigen Verhandlungen mit den Brandenburger Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg führten nun unter Moderation des Ministeriums zu einer von allen Seiten getragenen Vereinbarung für den Erhalt der AGnES-Fachkräfte am Medizinischen Zentrum Lübbenau“, sagte die Ministerin.
Das Brandenburger Modellprojekt „Gemeindeschwester“ und die anderen Modellprojekte nach dem AGnES-Konzept in den ostdeutschen Ländern haben innerhalb kürzester Zeit bewiesen, dass speziell qualifizierte Gesundheitsfachkräfte in enger Abstimmung mit den Hausärztinnen und Hausärzten diese bei der medizinischen Versorgung unterstützen und entlasten. Mit der Verabschiedung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes wurden die rechtlichen Voraussetzungen für die Überführung der Modellprojekte in die ambulante medizinische Regelversorgung geschaffen.
Ministerin Ziegler geht darüber hinaus davon aus, dass sich die Brandenburger Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg nun für eine sachgerechte und angemessene bundesweite Vergütungsregelung einsetzen. Sobald die bundeseinheitliche Vergütungsregelung in Kraft treten wird, wird das Ministerium die schrittweise Überführung des Modellprojektes in weitere Brandenburger Regionen insbesondere in hausärztlich unterversorgte und von Unterversorgung bedrohte Gebiete begleitend unterstützen, kündigte sie an.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Das ursprünglich am 31. Dezember 2008 auslaufende Brandenburger Modellprojekt „Gemeindeschwester“ wird bis zum Inkrafttreten einer bundeseinheitlichen Vergütungsregelung weitergeführt. Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler sagte dazu in Potsdam: „Ich habe mich in den vergangenen Monaten intensiv für eine Übergangsregelung eingesetzt, die nun dank der Zusammenarbeit mit den Brandenburger Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg zum 1. Januar 2009 in Kraft treten wird.“
Es ist Aufgabe der Selbstverwaltungspartner (Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung), eine angemessene bundeseinheitliche Vergütungsregelung für die delegierten arztentlastenden Leistungen zu schaffen. Hierfür wurden beide vom Bundesgesetzgeber aufgefordert, eine Vergütung festzulegen, die am 1. Januar 2009 in Kraft treten soll. Ob diese bundeseinheitliche Vergütungsregelung noch rechtzeitig kommen wird, ist derzeit unklar.
Aus diesem Grund setzte sich Ministerin Ziegler in den vergangenen Monaten nachdrücklich für eine entsprechende Übergangsregelung ein, damit das Lübbenauer Modellprojekt bis zum Inkrafttreten der erwarteten bundeseinheitlichen Vergütungsregelung aufrecht erhalten werden kann. „Die intensiven und zeitweise schwierigen Verhandlungen mit den Brandenburger Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg führten nun unter Moderation des Ministeriums zu einer von allen Seiten getragenen Vereinbarung für den Erhalt der AGnES-Fachkräfte am Medizinischen Zentrum Lübbenau“, sagte die Ministerin.
Das Brandenburger Modellprojekt „Gemeindeschwester“ und die anderen Modellprojekte nach dem AGnES-Konzept in den ostdeutschen Ländern haben innerhalb kürzester Zeit bewiesen, dass speziell qualifizierte Gesundheitsfachkräfte in enger Abstimmung mit den Hausärztinnen und Hausärzten diese bei der medizinischen Versorgung unterstützen und entlasten. Mit der Verabschiedung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes wurden die rechtlichen Voraussetzungen für die Überführung der Modellprojekte in die ambulante medizinische Regelversorgung geschaffen.
Ministerin Ziegler geht darüber hinaus davon aus, dass sich die Brandenburger Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg nun für eine sachgerechte und angemessene bundesweite Vergütungsregelung einsetzen. Sobald die bundeseinheitliche Vergütungsregelung in Kraft treten wird, wird das Ministerium die schrittweise Überführung des Modellprojektes in weitere Brandenburger Regionen insbesondere in hausärztlich unterversorgte und von Unterversorgung bedrohte Gebiete begleitend unterstützen, kündigte sie an.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

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Kita-Olympiade in Spremberg begeisterte 130 Vorschulkids

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Zahlreiche Pendler & Schülerverbindungen in Spree-Neiße fallen aus

18.Mai 2025 | 3.3k Leser

VideoNews

Kolkwitz | “Sparkassen Fairplay Soccer Tour” brachte über 300 Kinder in Kolkwitz-Center
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Tore, Teamgeist und jede Menge Spielfreude: Heute hat die „Sparkassen Fairplay Soccer Tour“ das Kolkwitz-Center in ein echtes Streetsoccer-Fest verwandelt. Über 300 Kinder und Jugendliche aus 32 Schulen der Region ...traten in 90 Drei-gegen-drei-Teams gegeneinander an – ohne Torwart, aber mit viel Einsatz. Gespielt wurde in drei Altersklassen! Am Fairplay-Tisch bewerteten die Teams nach jeder Partie ihr Verhalten auf dem Platz. Wer sportlich überzeugte und fair blieb, qualifizierte sich für das große Bundesfinale am Werbellinsee.

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Neuer Lausitz Park in Cottbus | Die ersten Stimmen vom NL-Rundgang kurz vor Neueröffnung
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Kurz vor der Lausitz Park Cottbus Neueröffnung am Donnerstag gab es heute nochmal einen exklusiven Einblick für unsere Gewinner aus der NL-Community. Laut der Centermanagerin Sylke Schulz-Apelt geht es jetzt ...nochmal an den Feinschliff. Am großen Eröffnungstag warten dann laut dem Lausitz Park viele kleine Angebote und Überraschungen für Jung und Alt. Der offizielle Banddurchschnitt im Marktkauf findet am Donnerstag um 8 Uhr statt, die Geschäfte öffnen dann zu 9:30 Uhr erstmalig ihre Türen.

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Cottbus | Tausende Besucher bei Branitzer Gartenfestival 2025
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Trotz wechselhaften Wetters zog das Gartenfestival Park & Schloss Branitz in der Historischen Schlossgärtnerei am Wochenende Tausende Besucher an, die sich von regionaler Gartenkunst, handgemachten Unikaten und kulinarischen Leckerbissen verzaubern ...ließen. Das teilte der Veranstalter heute mit. Ein besonderes Highlight war erneut der Blumensteckwettbewerb, bei dem über 1000 Gäste ihre Favoriten aus 47 floralen Kunstwerken wählten. Martina Schulz und Marie-Luise Roder von der Kreativen Floristik Kiekebusch holten sich den ersten Platz. Das nächste Gartenfestival findet traditionell Ende Mai 2026 statt. 

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