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NIEDERLAUSITZ aktuell

Redtube-Abmahnungen illegal? – Verbraucherzentrale Brandenburg erstattet Strafanzeige

13:10 Uhr | 20. Dezember 2013
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Die Rechtsanwaltskanzlei U+C hat viele Verbraucher abgemahnt. Sie sollen auf der Internetseite redtube.com einen urheberrechtlich geschützten Film angesehen haben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat erhebliche Zweifel, ob die Beschaffung der IP-Adressen der betroffenen Verbraucher rechtmäßig geschehen ist. Daher hat sie zur weiteren Klärung Strafanzeige gegen die beteiligten Anwälte, den Rechteinhaber sowie den Ermittler der IP-Adressen gestellt.
Seit dem 5. Dezember suchen zahlreiche verunsicherte Verbraucher rechtlichen Rat bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, weil sie Abmahnungen der Kanzlei U+C Rechtsanwälte erhalten haben. Ihnen wird vorgeworfen, einen Pornofilm auf dem Portal redtube.com angesehen zu haben. In den Abmahnungsschreiben werden neben Uhrzeit und Datum auch die IP-Adresse, der Produktname des gestreamten Videos sowie eine Benutzerkennung und ein entsprechender Weblink angegeben. Die Ermittlung dieser Daten soll eine Firma namens itGuards Inc nach eigener Auskunft mit einer dazu geeigneten Software durchgeführt haben.
Die genaue Art der Datenermittlung sowie die Funktionsweise der Software sind bisher nicht bekannt gegeben worden. Die Verbraucherzentrale Brandenburg befürchtet, dass die IP-Adressen sowie die Benutzerkennungen und weitere ermittelte Inhalte aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung abgegriffen worden sein könnten. Das Streamen von Videos mit pornografischen Inhalten im Internet ist dem höchstpersönlichen Lebensbereich der Betroffenen zuzuordnen und nicht für Dritte bestimmt. Urheberrechtsexperte Jan Wilschke von der Verbraucherzentrale Brandenburg dazu: „Sollten sich die Beteiligten mittels technischer Mittel Daten verschafft haben, die nicht für sie bestimmt waren, könnte eine strafbare Datenbeschaffung vorliegen. Daher haben wir Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt.“
Wer eine Abmahnung von U+C erhalten hat, sollte sich dringend rechtlichen Rat holen. Denn bislang ist umstritten, ob durch das Streamen, also das Ansehen eines Films online, tatsächlich Urheberrechte verletzt werden. Das ist noch nicht höchstrichterlich geklärt. Im derzeitigen Fall gilt dies umso mehr, da das Portal redtube.com aufgrund der Seitenausgestaltung als nicht offensichtlich rechtswidrig eingeschätzt werden kann.
Sollte es zur gängigen Praxis werden, dass Unternehmen private Daten im Internet abgreifen und sie für Abmahnungen etc. nutzen, wäre dies eine höchst gefährliche Entwicklung. Internetnutzer müssten dann auch bei als seriös geltenden Portalen fürchten, wegen Urheberrechtsverletzungen belangt zu werden. Für Verbraucher sind die jeweiligen Nutzungsrechte hinter entsprechenden Videos nur sehr schwer einzuschätzen. „Wir beobachten mit Sorge, wie sich insbesondere im Kontext Digitale Welt eine ganze Abmahnindustrie formiert, der es insbesondere darum geht, durch die Einschüchterung von Verbrauchern schnelles Geld zu verdienen“, so Experte Jan Wilschke.
Besonders auf Grund der möglichen Signalwirkung für Nachahmer, der Vielzahl der betroffenen Verbraucher und des hohen öffentlichen Interesses hält die Verbraucherzentrale Brandenburg auch die strafrechtliche Überprüfung im Fall Redtube für erforderlich.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Rechtsanwaltskanzlei U+C hat viele Verbraucher abgemahnt. Sie sollen auf der Internetseite redtube.com einen urheberrechtlich geschützten Film angesehen haben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat erhebliche Zweifel, ob die Beschaffung der IP-Adressen der betroffenen Verbraucher rechtmäßig geschehen ist. Daher hat sie zur weiteren Klärung Strafanzeige gegen die beteiligten Anwälte, den Rechteinhaber sowie den Ermittler der IP-Adressen gestellt.
Seit dem 5. Dezember suchen zahlreiche verunsicherte Verbraucher rechtlichen Rat bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, weil sie Abmahnungen der Kanzlei U+C Rechtsanwälte erhalten haben. Ihnen wird vorgeworfen, einen Pornofilm auf dem Portal redtube.com angesehen zu haben. In den Abmahnungsschreiben werden neben Uhrzeit und Datum auch die IP-Adresse, der Produktname des gestreamten Videos sowie eine Benutzerkennung und ein entsprechender Weblink angegeben. Die Ermittlung dieser Daten soll eine Firma namens itGuards Inc nach eigener Auskunft mit einer dazu geeigneten Software durchgeführt haben.
Die genaue Art der Datenermittlung sowie die Funktionsweise der Software sind bisher nicht bekannt gegeben worden. Die Verbraucherzentrale Brandenburg befürchtet, dass die IP-Adressen sowie die Benutzerkennungen und weitere ermittelte Inhalte aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung abgegriffen worden sein könnten. Das Streamen von Videos mit pornografischen Inhalten im Internet ist dem höchstpersönlichen Lebensbereich der Betroffenen zuzuordnen und nicht für Dritte bestimmt. Urheberrechtsexperte Jan Wilschke von der Verbraucherzentrale Brandenburg dazu: „Sollten sich die Beteiligten mittels technischer Mittel Daten verschafft haben, die nicht für sie bestimmt waren, könnte eine strafbare Datenbeschaffung vorliegen. Daher haben wir Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt.“
Wer eine Abmahnung von U+C erhalten hat, sollte sich dringend rechtlichen Rat holen. Denn bislang ist umstritten, ob durch das Streamen, also das Ansehen eines Films online, tatsächlich Urheberrechte verletzt werden. Das ist noch nicht höchstrichterlich geklärt. Im derzeitigen Fall gilt dies umso mehr, da das Portal redtube.com aufgrund der Seitenausgestaltung als nicht offensichtlich rechtswidrig eingeschätzt werden kann.
Sollte es zur gängigen Praxis werden, dass Unternehmen private Daten im Internet abgreifen und sie für Abmahnungen etc. nutzen, wäre dies eine höchst gefährliche Entwicklung. Internetnutzer müssten dann auch bei als seriös geltenden Portalen fürchten, wegen Urheberrechtsverletzungen belangt zu werden. Für Verbraucher sind die jeweiligen Nutzungsrechte hinter entsprechenden Videos nur sehr schwer einzuschätzen. „Wir beobachten mit Sorge, wie sich insbesondere im Kontext Digitale Welt eine ganze Abmahnindustrie formiert, der es insbesondere darum geht, durch die Einschüchterung von Verbrauchern schnelles Geld zu verdienen“, so Experte Jan Wilschke.
Besonders auf Grund der möglichen Signalwirkung für Nachahmer, der Vielzahl der betroffenen Verbraucher und des hohen öffentlichen Interesses hält die Verbraucherzentrale Brandenburg auch die strafrechtliche Überprüfung im Fall Redtube für erforderlich.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Rechtsanwaltskanzlei U+C hat viele Verbraucher abgemahnt. Sie sollen auf der Internetseite redtube.com einen urheberrechtlich geschützten Film angesehen haben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat erhebliche Zweifel, ob die Beschaffung der IP-Adressen der betroffenen Verbraucher rechtmäßig geschehen ist. Daher hat sie zur weiteren Klärung Strafanzeige gegen die beteiligten Anwälte, den Rechteinhaber sowie den Ermittler der IP-Adressen gestellt.
Seit dem 5. Dezember suchen zahlreiche verunsicherte Verbraucher rechtlichen Rat bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, weil sie Abmahnungen der Kanzlei U+C Rechtsanwälte erhalten haben. Ihnen wird vorgeworfen, einen Pornofilm auf dem Portal redtube.com angesehen zu haben. In den Abmahnungsschreiben werden neben Uhrzeit und Datum auch die IP-Adresse, der Produktname des gestreamten Videos sowie eine Benutzerkennung und ein entsprechender Weblink angegeben. Die Ermittlung dieser Daten soll eine Firma namens itGuards Inc nach eigener Auskunft mit einer dazu geeigneten Software durchgeführt haben.
Die genaue Art der Datenermittlung sowie die Funktionsweise der Software sind bisher nicht bekannt gegeben worden. Die Verbraucherzentrale Brandenburg befürchtet, dass die IP-Adressen sowie die Benutzerkennungen und weitere ermittelte Inhalte aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung abgegriffen worden sein könnten. Das Streamen von Videos mit pornografischen Inhalten im Internet ist dem höchstpersönlichen Lebensbereich der Betroffenen zuzuordnen und nicht für Dritte bestimmt. Urheberrechtsexperte Jan Wilschke von der Verbraucherzentrale Brandenburg dazu: „Sollten sich die Beteiligten mittels technischer Mittel Daten verschafft haben, die nicht für sie bestimmt waren, könnte eine strafbare Datenbeschaffung vorliegen. Daher haben wir Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt.“
Wer eine Abmahnung von U+C erhalten hat, sollte sich dringend rechtlichen Rat holen. Denn bislang ist umstritten, ob durch das Streamen, also das Ansehen eines Films online, tatsächlich Urheberrechte verletzt werden. Das ist noch nicht höchstrichterlich geklärt. Im derzeitigen Fall gilt dies umso mehr, da das Portal redtube.com aufgrund der Seitenausgestaltung als nicht offensichtlich rechtswidrig eingeschätzt werden kann.
Sollte es zur gängigen Praxis werden, dass Unternehmen private Daten im Internet abgreifen und sie für Abmahnungen etc. nutzen, wäre dies eine höchst gefährliche Entwicklung. Internetnutzer müssten dann auch bei als seriös geltenden Portalen fürchten, wegen Urheberrechtsverletzungen belangt zu werden. Für Verbraucher sind die jeweiligen Nutzungsrechte hinter entsprechenden Videos nur sehr schwer einzuschätzen. „Wir beobachten mit Sorge, wie sich insbesondere im Kontext Digitale Welt eine ganze Abmahnindustrie formiert, der es insbesondere darum geht, durch die Einschüchterung von Verbrauchern schnelles Geld zu verdienen“, so Experte Jan Wilschke.
Besonders auf Grund der möglichen Signalwirkung für Nachahmer, der Vielzahl der betroffenen Verbraucher und des hohen öffentlichen Interesses hält die Verbraucherzentrale Brandenburg auch die strafrechtliche Überprüfung im Fall Redtube für erforderlich.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Rechtsanwaltskanzlei U+C hat viele Verbraucher abgemahnt. Sie sollen auf der Internetseite redtube.com einen urheberrechtlich geschützten Film angesehen haben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat erhebliche Zweifel, ob die Beschaffung der IP-Adressen der betroffenen Verbraucher rechtmäßig geschehen ist. Daher hat sie zur weiteren Klärung Strafanzeige gegen die beteiligten Anwälte, den Rechteinhaber sowie den Ermittler der IP-Adressen gestellt.
Seit dem 5. Dezember suchen zahlreiche verunsicherte Verbraucher rechtlichen Rat bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, weil sie Abmahnungen der Kanzlei U+C Rechtsanwälte erhalten haben. Ihnen wird vorgeworfen, einen Pornofilm auf dem Portal redtube.com angesehen zu haben. In den Abmahnungsschreiben werden neben Uhrzeit und Datum auch die IP-Adresse, der Produktname des gestreamten Videos sowie eine Benutzerkennung und ein entsprechender Weblink angegeben. Die Ermittlung dieser Daten soll eine Firma namens itGuards Inc nach eigener Auskunft mit einer dazu geeigneten Software durchgeführt haben.
Die genaue Art der Datenermittlung sowie die Funktionsweise der Software sind bisher nicht bekannt gegeben worden. Die Verbraucherzentrale Brandenburg befürchtet, dass die IP-Adressen sowie die Benutzerkennungen und weitere ermittelte Inhalte aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung abgegriffen worden sein könnten. Das Streamen von Videos mit pornografischen Inhalten im Internet ist dem höchstpersönlichen Lebensbereich der Betroffenen zuzuordnen und nicht für Dritte bestimmt. Urheberrechtsexperte Jan Wilschke von der Verbraucherzentrale Brandenburg dazu: „Sollten sich die Beteiligten mittels technischer Mittel Daten verschafft haben, die nicht für sie bestimmt waren, könnte eine strafbare Datenbeschaffung vorliegen. Daher haben wir Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt.“
Wer eine Abmahnung von U+C erhalten hat, sollte sich dringend rechtlichen Rat holen. Denn bislang ist umstritten, ob durch das Streamen, also das Ansehen eines Films online, tatsächlich Urheberrechte verletzt werden. Das ist noch nicht höchstrichterlich geklärt. Im derzeitigen Fall gilt dies umso mehr, da das Portal redtube.com aufgrund der Seitenausgestaltung als nicht offensichtlich rechtswidrig eingeschätzt werden kann.
Sollte es zur gängigen Praxis werden, dass Unternehmen private Daten im Internet abgreifen und sie für Abmahnungen etc. nutzen, wäre dies eine höchst gefährliche Entwicklung. Internetnutzer müssten dann auch bei als seriös geltenden Portalen fürchten, wegen Urheberrechtsverletzungen belangt zu werden. Für Verbraucher sind die jeweiligen Nutzungsrechte hinter entsprechenden Videos nur sehr schwer einzuschätzen. „Wir beobachten mit Sorge, wie sich insbesondere im Kontext Digitale Welt eine ganze Abmahnindustrie formiert, der es insbesondere darum geht, durch die Einschüchterung von Verbrauchern schnelles Geld zu verdienen“, so Experte Jan Wilschke.
Besonders auf Grund der möglichen Signalwirkung für Nachahmer, der Vielzahl der betroffenen Verbraucher und des hohen öffentlichen Interesses hält die Verbraucherzentrale Brandenburg auch die strafrechtliche Überprüfung im Fall Redtube für erforderlich.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Rechtsanwaltskanzlei U+C hat viele Verbraucher abgemahnt. Sie sollen auf der Internetseite redtube.com einen urheberrechtlich geschützten Film angesehen haben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat erhebliche Zweifel, ob die Beschaffung der IP-Adressen der betroffenen Verbraucher rechtmäßig geschehen ist. Daher hat sie zur weiteren Klärung Strafanzeige gegen die beteiligten Anwälte, den Rechteinhaber sowie den Ermittler der IP-Adressen gestellt.
Seit dem 5. Dezember suchen zahlreiche verunsicherte Verbraucher rechtlichen Rat bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, weil sie Abmahnungen der Kanzlei U+C Rechtsanwälte erhalten haben. Ihnen wird vorgeworfen, einen Pornofilm auf dem Portal redtube.com angesehen zu haben. In den Abmahnungsschreiben werden neben Uhrzeit und Datum auch die IP-Adresse, der Produktname des gestreamten Videos sowie eine Benutzerkennung und ein entsprechender Weblink angegeben. Die Ermittlung dieser Daten soll eine Firma namens itGuards Inc nach eigener Auskunft mit einer dazu geeigneten Software durchgeführt haben.
Die genaue Art der Datenermittlung sowie die Funktionsweise der Software sind bisher nicht bekannt gegeben worden. Die Verbraucherzentrale Brandenburg befürchtet, dass die IP-Adressen sowie die Benutzerkennungen und weitere ermittelte Inhalte aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung abgegriffen worden sein könnten. Das Streamen von Videos mit pornografischen Inhalten im Internet ist dem höchstpersönlichen Lebensbereich der Betroffenen zuzuordnen und nicht für Dritte bestimmt. Urheberrechtsexperte Jan Wilschke von der Verbraucherzentrale Brandenburg dazu: „Sollten sich die Beteiligten mittels technischer Mittel Daten verschafft haben, die nicht für sie bestimmt waren, könnte eine strafbare Datenbeschaffung vorliegen. Daher haben wir Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt.“
Wer eine Abmahnung von U+C erhalten hat, sollte sich dringend rechtlichen Rat holen. Denn bislang ist umstritten, ob durch das Streamen, also das Ansehen eines Films online, tatsächlich Urheberrechte verletzt werden. Das ist noch nicht höchstrichterlich geklärt. Im derzeitigen Fall gilt dies umso mehr, da das Portal redtube.com aufgrund der Seitenausgestaltung als nicht offensichtlich rechtswidrig eingeschätzt werden kann.
Sollte es zur gängigen Praxis werden, dass Unternehmen private Daten im Internet abgreifen und sie für Abmahnungen etc. nutzen, wäre dies eine höchst gefährliche Entwicklung. Internetnutzer müssten dann auch bei als seriös geltenden Portalen fürchten, wegen Urheberrechtsverletzungen belangt zu werden. Für Verbraucher sind die jeweiligen Nutzungsrechte hinter entsprechenden Videos nur sehr schwer einzuschätzen. „Wir beobachten mit Sorge, wie sich insbesondere im Kontext Digitale Welt eine ganze Abmahnindustrie formiert, der es insbesondere darum geht, durch die Einschüchterung von Verbrauchern schnelles Geld zu verdienen“, so Experte Jan Wilschke.
Besonders auf Grund der möglichen Signalwirkung für Nachahmer, der Vielzahl der betroffenen Verbraucher und des hohen öffentlichen Interesses hält die Verbraucherzentrale Brandenburg auch die strafrechtliche Überprüfung im Fall Redtube für erforderlich.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Rechtsanwaltskanzlei U+C hat viele Verbraucher abgemahnt. Sie sollen auf der Internetseite redtube.com einen urheberrechtlich geschützten Film angesehen haben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat erhebliche Zweifel, ob die Beschaffung der IP-Adressen der betroffenen Verbraucher rechtmäßig geschehen ist. Daher hat sie zur weiteren Klärung Strafanzeige gegen die beteiligten Anwälte, den Rechteinhaber sowie den Ermittler der IP-Adressen gestellt.
Seit dem 5. Dezember suchen zahlreiche verunsicherte Verbraucher rechtlichen Rat bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, weil sie Abmahnungen der Kanzlei U+C Rechtsanwälte erhalten haben. Ihnen wird vorgeworfen, einen Pornofilm auf dem Portal redtube.com angesehen zu haben. In den Abmahnungsschreiben werden neben Uhrzeit und Datum auch die IP-Adresse, der Produktname des gestreamten Videos sowie eine Benutzerkennung und ein entsprechender Weblink angegeben. Die Ermittlung dieser Daten soll eine Firma namens itGuards Inc nach eigener Auskunft mit einer dazu geeigneten Software durchgeführt haben.
Die genaue Art der Datenermittlung sowie die Funktionsweise der Software sind bisher nicht bekannt gegeben worden. Die Verbraucherzentrale Brandenburg befürchtet, dass die IP-Adressen sowie die Benutzerkennungen und weitere ermittelte Inhalte aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung abgegriffen worden sein könnten. Das Streamen von Videos mit pornografischen Inhalten im Internet ist dem höchstpersönlichen Lebensbereich der Betroffenen zuzuordnen und nicht für Dritte bestimmt. Urheberrechtsexperte Jan Wilschke von der Verbraucherzentrale Brandenburg dazu: „Sollten sich die Beteiligten mittels technischer Mittel Daten verschafft haben, die nicht für sie bestimmt waren, könnte eine strafbare Datenbeschaffung vorliegen. Daher haben wir Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt.“
Wer eine Abmahnung von U+C erhalten hat, sollte sich dringend rechtlichen Rat holen. Denn bislang ist umstritten, ob durch das Streamen, also das Ansehen eines Films online, tatsächlich Urheberrechte verletzt werden. Das ist noch nicht höchstrichterlich geklärt. Im derzeitigen Fall gilt dies umso mehr, da das Portal redtube.com aufgrund der Seitenausgestaltung als nicht offensichtlich rechtswidrig eingeschätzt werden kann.
Sollte es zur gängigen Praxis werden, dass Unternehmen private Daten im Internet abgreifen und sie für Abmahnungen etc. nutzen, wäre dies eine höchst gefährliche Entwicklung. Internetnutzer müssten dann auch bei als seriös geltenden Portalen fürchten, wegen Urheberrechtsverletzungen belangt zu werden. Für Verbraucher sind die jeweiligen Nutzungsrechte hinter entsprechenden Videos nur sehr schwer einzuschätzen. „Wir beobachten mit Sorge, wie sich insbesondere im Kontext Digitale Welt eine ganze Abmahnindustrie formiert, der es insbesondere darum geht, durch die Einschüchterung von Verbrauchern schnelles Geld zu verdienen“, so Experte Jan Wilschke.
Besonders auf Grund der möglichen Signalwirkung für Nachahmer, der Vielzahl der betroffenen Verbraucher und des hohen öffentlichen Interesses hält die Verbraucherzentrale Brandenburg auch die strafrechtliche Überprüfung im Fall Redtube für erforderlich.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Rechtsanwaltskanzlei U+C hat viele Verbraucher abgemahnt. Sie sollen auf der Internetseite redtube.com einen urheberrechtlich geschützten Film angesehen haben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat erhebliche Zweifel, ob die Beschaffung der IP-Adressen der betroffenen Verbraucher rechtmäßig geschehen ist. Daher hat sie zur weiteren Klärung Strafanzeige gegen die beteiligten Anwälte, den Rechteinhaber sowie den Ermittler der IP-Adressen gestellt.
Seit dem 5. Dezember suchen zahlreiche verunsicherte Verbraucher rechtlichen Rat bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, weil sie Abmahnungen der Kanzlei U+C Rechtsanwälte erhalten haben. Ihnen wird vorgeworfen, einen Pornofilm auf dem Portal redtube.com angesehen zu haben. In den Abmahnungsschreiben werden neben Uhrzeit und Datum auch die IP-Adresse, der Produktname des gestreamten Videos sowie eine Benutzerkennung und ein entsprechender Weblink angegeben. Die Ermittlung dieser Daten soll eine Firma namens itGuards Inc nach eigener Auskunft mit einer dazu geeigneten Software durchgeführt haben.
Die genaue Art der Datenermittlung sowie die Funktionsweise der Software sind bisher nicht bekannt gegeben worden. Die Verbraucherzentrale Brandenburg befürchtet, dass die IP-Adressen sowie die Benutzerkennungen und weitere ermittelte Inhalte aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung abgegriffen worden sein könnten. Das Streamen von Videos mit pornografischen Inhalten im Internet ist dem höchstpersönlichen Lebensbereich der Betroffenen zuzuordnen und nicht für Dritte bestimmt. Urheberrechtsexperte Jan Wilschke von der Verbraucherzentrale Brandenburg dazu: „Sollten sich die Beteiligten mittels technischer Mittel Daten verschafft haben, die nicht für sie bestimmt waren, könnte eine strafbare Datenbeschaffung vorliegen. Daher haben wir Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt.“
Wer eine Abmahnung von U+C erhalten hat, sollte sich dringend rechtlichen Rat holen. Denn bislang ist umstritten, ob durch das Streamen, also das Ansehen eines Films online, tatsächlich Urheberrechte verletzt werden. Das ist noch nicht höchstrichterlich geklärt. Im derzeitigen Fall gilt dies umso mehr, da das Portal redtube.com aufgrund der Seitenausgestaltung als nicht offensichtlich rechtswidrig eingeschätzt werden kann.
Sollte es zur gängigen Praxis werden, dass Unternehmen private Daten im Internet abgreifen und sie für Abmahnungen etc. nutzen, wäre dies eine höchst gefährliche Entwicklung. Internetnutzer müssten dann auch bei als seriös geltenden Portalen fürchten, wegen Urheberrechtsverletzungen belangt zu werden. Für Verbraucher sind die jeweiligen Nutzungsrechte hinter entsprechenden Videos nur sehr schwer einzuschätzen. „Wir beobachten mit Sorge, wie sich insbesondere im Kontext Digitale Welt eine ganze Abmahnindustrie formiert, der es insbesondere darum geht, durch die Einschüchterung von Verbrauchern schnelles Geld zu verdienen“, so Experte Jan Wilschke.
Besonders auf Grund der möglichen Signalwirkung für Nachahmer, der Vielzahl der betroffenen Verbraucher und des hohen öffentlichen Interesses hält die Verbraucherzentrale Brandenburg auch die strafrechtliche Überprüfung im Fall Redtube für erforderlich.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Rechtsanwaltskanzlei U+C hat viele Verbraucher abgemahnt. Sie sollen auf der Internetseite redtube.com einen urheberrechtlich geschützten Film angesehen haben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat erhebliche Zweifel, ob die Beschaffung der IP-Adressen der betroffenen Verbraucher rechtmäßig geschehen ist. Daher hat sie zur weiteren Klärung Strafanzeige gegen die beteiligten Anwälte, den Rechteinhaber sowie den Ermittler der IP-Adressen gestellt.
Seit dem 5. Dezember suchen zahlreiche verunsicherte Verbraucher rechtlichen Rat bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, weil sie Abmahnungen der Kanzlei U+C Rechtsanwälte erhalten haben. Ihnen wird vorgeworfen, einen Pornofilm auf dem Portal redtube.com angesehen zu haben. In den Abmahnungsschreiben werden neben Uhrzeit und Datum auch die IP-Adresse, der Produktname des gestreamten Videos sowie eine Benutzerkennung und ein entsprechender Weblink angegeben. Die Ermittlung dieser Daten soll eine Firma namens itGuards Inc nach eigener Auskunft mit einer dazu geeigneten Software durchgeführt haben.
Die genaue Art der Datenermittlung sowie die Funktionsweise der Software sind bisher nicht bekannt gegeben worden. Die Verbraucherzentrale Brandenburg befürchtet, dass die IP-Adressen sowie die Benutzerkennungen und weitere ermittelte Inhalte aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung abgegriffen worden sein könnten. Das Streamen von Videos mit pornografischen Inhalten im Internet ist dem höchstpersönlichen Lebensbereich der Betroffenen zuzuordnen und nicht für Dritte bestimmt. Urheberrechtsexperte Jan Wilschke von der Verbraucherzentrale Brandenburg dazu: „Sollten sich die Beteiligten mittels technischer Mittel Daten verschafft haben, die nicht für sie bestimmt waren, könnte eine strafbare Datenbeschaffung vorliegen. Daher haben wir Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt.“
Wer eine Abmahnung von U+C erhalten hat, sollte sich dringend rechtlichen Rat holen. Denn bislang ist umstritten, ob durch das Streamen, also das Ansehen eines Films online, tatsächlich Urheberrechte verletzt werden. Das ist noch nicht höchstrichterlich geklärt. Im derzeitigen Fall gilt dies umso mehr, da das Portal redtube.com aufgrund der Seitenausgestaltung als nicht offensichtlich rechtswidrig eingeschätzt werden kann.
Sollte es zur gängigen Praxis werden, dass Unternehmen private Daten im Internet abgreifen und sie für Abmahnungen etc. nutzen, wäre dies eine höchst gefährliche Entwicklung. Internetnutzer müssten dann auch bei als seriös geltenden Portalen fürchten, wegen Urheberrechtsverletzungen belangt zu werden. Für Verbraucher sind die jeweiligen Nutzungsrechte hinter entsprechenden Videos nur sehr schwer einzuschätzen. „Wir beobachten mit Sorge, wie sich insbesondere im Kontext Digitale Welt eine ganze Abmahnindustrie formiert, der es insbesondere darum geht, durch die Einschüchterung von Verbrauchern schnelles Geld zu verdienen“, so Experte Jan Wilschke.
Besonders auf Grund der möglichen Signalwirkung für Nachahmer, der Vielzahl der betroffenen Verbraucher und des hohen öffentlichen Interesses hält die Verbraucherzentrale Brandenburg auch die strafrechtliche Überprüfung im Fall Redtube für erforderlich.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

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