Seit Einführung des Mobilitätstickets in Brandenburg am 01. September sind bereits 5800 Kundenkarten von den Sozialämtern und Jobagenturen landesweit ausgestellt worden. Die Kundenkarte berechtigt zum Erwerb ermäßigter Zeitkarten des Verkehrsverbundes.
„Das Mobilitätsticket wird gut angenommen, das zeigen die ersten Zahlen, die uns vorliegen. Wir können mit dem Mobilitätsticket ganz konkret den Menschen helfen, die aufgrund ihres sozialen Lage in ihrer Mobilität im Beruf oder der Freizeit eingeschränkt sind”, sagte Infrastrukturminister Reinhold Dellmann.
Genauere Analysen, zum Beispiel über tatsächlich verkaufte ermäßigte Fahrkarten, lägen derzeit noch nicht vor, betonte Dellmann.
Empfänger von Arbeitslosengeld II, von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften können Nahverkehrszeitkarten zur Hälfte des regulären Ticketpreises kaufen. Das Land Brandenburg unterstützt das vergünstigte Ticket mit jährlich bis zu 2,3 Millionen Euro.
Angeboten werden 2-, 4- und 6-Waben-Karten sowie Karten für bis zu drei Landkreise bzw. kreisfreie Städte. Es sind gleitende Monatskarten (für einen Monat gültig ab dem Kaufdatum), die nicht übertragbar sind. Seit Anfang August können Anspruchsberechtigte bei den Leistungsstellen (Sozialämter, Jobcenter, Agentur für Arbeit etc.) die Kundenkarten erhalten und bei den 41 Verkehrsunternehmen entsprechende Wertmarken kaufen.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Seit Einführung des Mobilitätstickets in Brandenburg am 01. September sind bereits 5800 Kundenkarten von den Sozialämtern und Jobagenturen landesweit ausgestellt worden. Die Kundenkarte berechtigt zum Erwerb ermäßigter Zeitkarten des Verkehrsverbundes.
„Das Mobilitätsticket wird gut angenommen, das zeigen die ersten Zahlen, die uns vorliegen. Wir können mit dem Mobilitätsticket ganz konkret den Menschen helfen, die aufgrund ihres sozialen Lage in ihrer Mobilität im Beruf oder der Freizeit eingeschränkt sind”, sagte Infrastrukturminister Reinhold Dellmann.
Genauere Analysen, zum Beispiel über tatsächlich verkaufte ermäßigte Fahrkarten, lägen derzeit noch nicht vor, betonte Dellmann.
Empfänger von Arbeitslosengeld II, von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften können Nahverkehrszeitkarten zur Hälfte des regulären Ticketpreises kaufen. Das Land Brandenburg unterstützt das vergünstigte Ticket mit jährlich bis zu 2,3 Millionen Euro.
Angeboten werden 2-, 4- und 6-Waben-Karten sowie Karten für bis zu drei Landkreise bzw. kreisfreie Städte. Es sind gleitende Monatskarten (für einen Monat gültig ab dem Kaufdatum), die nicht übertragbar sind. Seit Anfang August können Anspruchsberechtigte bei den Leistungsstellen (Sozialämter, Jobcenter, Agentur für Arbeit etc.) die Kundenkarten erhalten und bei den 41 Verkehrsunternehmen entsprechende Wertmarken kaufen.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Seit Einführung des Mobilitätstickets in Brandenburg am 01. September sind bereits 5800 Kundenkarten von den Sozialämtern und Jobagenturen landesweit ausgestellt worden. Die Kundenkarte berechtigt zum Erwerb ermäßigter Zeitkarten des Verkehrsverbundes.
„Das Mobilitätsticket wird gut angenommen, das zeigen die ersten Zahlen, die uns vorliegen. Wir können mit dem Mobilitätsticket ganz konkret den Menschen helfen, die aufgrund ihres sozialen Lage in ihrer Mobilität im Beruf oder der Freizeit eingeschränkt sind”, sagte Infrastrukturminister Reinhold Dellmann.
Genauere Analysen, zum Beispiel über tatsächlich verkaufte ermäßigte Fahrkarten, lägen derzeit noch nicht vor, betonte Dellmann.
Empfänger von Arbeitslosengeld II, von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften können Nahverkehrszeitkarten zur Hälfte des regulären Ticketpreises kaufen. Das Land Brandenburg unterstützt das vergünstigte Ticket mit jährlich bis zu 2,3 Millionen Euro.
Angeboten werden 2-, 4- und 6-Waben-Karten sowie Karten für bis zu drei Landkreise bzw. kreisfreie Städte. Es sind gleitende Monatskarten (für einen Monat gültig ab dem Kaufdatum), die nicht übertragbar sind. Seit Anfang August können Anspruchsberechtigte bei den Leistungsstellen (Sozialämter, Jobcenter, Agentur für Arbeit etc.) die Kundenkarten erhalten und bei den 41 Verkehrsunternehmen entsprechende Wertmarken kaufen.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Seit Einführung des Mobilitätstickets in Brandenburg am 01. September sind bereits 5800 Kundenkarten von den Sozialämtern und Jobagenturen landesweit ausgestellt worden. Die Kundenkarte berechtigt zum Erwerb ermäßigter Zeitkarten des Verkehrsverbundes.
„Das Mobilitätsticket wird gut angenommen, das zeigen die ersten Zahlen, die uns vorliegen. Wir können mit dem Mobilitätsticket ganz konkret den Menschen helfen, die aufgrund ihres sozialen Lage in ihrer Mobilität im Beruf oder der Freizeit eingeschränkt sind”, sagte Infrastrukturminister Reinhold Dellmann.
Genauere Analysen, zum Beispiel über tatsächlich verkaufte ermäßigte Fahrkarten, lägen derzeit noch nicht vor, betonte Dellmann.
Empfänger von Arbeitslosengeld II, von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften können Nahverkehrszeitkarten zur Hälfte des regulären Ticketpreises kaufen. Das Land Brandenburg unterstützt das vergünstigte Ticket mit jährlich bis zu 2,3 Millionen Euro.
Angeboten werden 2-, 4- und 6-Waben-Karten sowie Karten für bis zu drei Landkreise bzw. kreisfreie Städte. Es sind gleitende Monatskarten (für einen Monat gültig ab dem Kaufdatum), die nicht übertragbar sind. Seit Anfang August können Anspruchsberechtigte bei den Leistungsstellen (Sozialämter, Jobcenter, Agentur für Arbeit etc.) die Kundenkarten erhalten und bei den 41 Verkehrsunternehmen entsprechende Wertmarken kaufen.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung