Der AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller aus Frankfurt (Oder) ist wegen eines Wahlplakats rechtskräftig verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat seine Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) verworfen. Möller muss eine Geldstrafe von 11.600 Euro zahlen.
BGH verwirft Revision von Wilko Möller ohne Begründung
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision mit Beschluss vom 13. Oktober verworfen (Aktenzeichen 3 StR 315/26), bekannt wurde die Entscheidung am Montag. Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten fand der Senat nach Berichten von Legal Tribune Online und beck-aktuell nicht. Eine Begründung veröffentlichte das Gericht nicht, bei solchen Beschlüssen ist das üblich.
Damit ist das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 17. Februar 2026 rechtskräftig. Das Gericht hatte Wilko Möller wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu 100 Tagessätzen zu je 116 Euro verurteilt. Weil die Strafe mehr als 90 Tagessätze umfasst, wird sie ins Führungszeugnis eingetragen, Möller gilt damit als vorbestraft. Ein mitangeklagter Grafiker war im Februar freigesprochen worden.
Plakat zeigte Armhaltung ähnlich dem Hitlergruß
Es geht um ein Plakat aus dem Landtagswahlkampf 2024 mit dem Slogan „Wir schützen Eure Kinder“. Darauf bilden ein Mann und eine Frau mit schräg erhobenen Armen ein Dach über drei Kindern. Die Armhaltung des Mannes war fotografisch verändert worden. Nach Überzeugung des Landgerichts ähnelte sie dem Hitlergruß zum Verwechseln. Wilko Möller habe das erkannt und das Motiv dennoch rund 50-mal drucken und in Frankfurt (Oder) aufhängen lassen.
Möller hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Sein Anwalt hatte nach dem Urteil im Februar angekündigt, es werde einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten. AfD-Landeschef René Springer hatte damals die Unabhängigkeit der Justiz in Zweifel gezogen.
Wilko Möller bleibt Abgeordneter und Fraktionschef
Angezeigt hatte das Plakat 2024 unter anderem Anja Kreisel, Kreisvorsitzende der Linken in Frankfurt (Oder). „Ich habe damals Haltung gezeigt, und ich würde es wieder tun“, schrieb sie nach der Entscheidung auf Facebook. Nach ihren Angaben hatten auch weitere Menschen Anzeige erstattet.
Auf die Mandate hat die Verurteilung keine unmittelbaren Folgen. Wilko Möller vertritt den Wahlkreis Frankfurt (Oder) weiterhin im Brandenburger Landtag und führt die AfD-Fraktion in der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung.
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