Die Stimmenverluste der LINKEN bei der Bundestagswahl können für die Landtagswahl 2014 nur aufgeholt werden, wenn eine öffentliche Debatte zur Durchsetzung der eigenen Programmatik in allen Politikfeldern geführt wird.
In unserem Wahlbezirk hat unser Programm zum sozial-ökologischen Umbau bei der Bundestagswahl praktisch keine Rolle gespielt.
Den Vorrang für erneuerbare Energien haben wir dem Koalitionspartner geopfert.
Mit der unbegrenzten Fortsetzung der Braunkohlenverstromung wird das verfügbare Angebot erneuerbarer Energien nicht vollständig genutzt und die daraus entstehenden Kosten werden den Endverbrauchern angelastet.
Im Zusammenspiel von Großkraftwerks- und Übertragungsnetzbetreibern wird der Durchleitung von Kohlestrom der Vorrang eingeräumt, um Exportgewinne zu erzielen. Die Kosten für den nicht genutzten Strom aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen werden vergesellschaftet. Die konventionellen Energieerzeuger sind nicht an den Kosten der Energiewende beteiligt.
Ein Vorschlag für die Wiederherstellung des Vorranges erneuerbarer Energien im EEG, den ich im Februar dieses Jahres unserem Minister für Wirtschaft und Europaangelegenheiten übermittelt habe, ist bis heute ohne Resonanz geblieben. Ich sehe darin eklatante Verletzungen demokratischer Gepflogenheiten, zumal der Landesparteitag sich in seiner 2.Tagung für die Reform des EEG einsetzt.
Verletzung demokratischer Gepflogenheiten sehe ich auch in der jüngsten „Vereinbarung des Landes Brandenburg mit der Vattenfall GmbH“ (http://www.brandenburg.de/media/lbm1.a.4868.de/vattenfall.pdf). Sie ist ein Diktat zur Verzögerung der Energiewende durch subventionierte Braunkohlenverstromung. Der demagogische Inhalt dieser Vereinbarung fordert zu Protestaktionen heraus, die sich keinesfalls in Stimmengewinne gegenüber dem konkurrierenden Koalitionspartner auswirken werden.
Auf Bundesebene lehnt der Koalitionspartner die Zusammenarbeit mit uns nach wie vor ab!
Unsere Landtagsfraktion und unsere Mitglieder der Landesregierung haben es in der Hand, glaubhaft das eigennützige Agieren der Besitzer der Braunkohlenkraftwerke und der Übertragungsnetzbetreiber einzuschränken und es der Energiewende unterzuordnen, damit dem Gemeinnutz für diesen wichtigen Teil der Daseinsvorsorge Geltung verschafft wird.
Anmerkung:
Für die Braunkohlenbergbau-Anschlüsse in Spremberg, Teichland, Heinersbrück, Schleife-Mulkwitz, Boxberg und Welzow ist die Vattenfall GmbH nach Abschnitt 2 des EEG „Besondere Ausgleichsregelungen für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen“ weitestgehend von der EEG-Umlage befreit.
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