Von 1998 bis zum Jahr 2007 ist die Zahl der Arbeitsunfälle in Brandenburg um mehr als ein Drittel gesunken. Arbeitsministerin Dagmar Ziegler sieht in dieser Entwicklung auch einen Erfolg der präventiven Tätigkeit der Arbeitsschutzbehörden. Gleichzeitig appellierte die Ministerin an Arbeitgeber und Beschäftigte, sich noch stärker für die Belange von Sicherheit und Gesundheitsschutz einzusetzen. „Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der längeren Lebensarbeitszeit und eines absehbaren Mangels an Fachkräften erhalten präventive Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der Gesundheit ein immer größeres Gewicht. Die Unternehmen sind gut beraten, hier noch mehr zu tun“, sagte Ziegler am Montag bei der Vorstellung des aktuellen Arbeitsschutzberichtes in Potsdam.
„In den vergangenen Jahren wurde einiges erreicht, was das Arbeiten sicherer macht“, so Ministerin Ziegler. Doch die Untersuchungen der Arbeitsschutzverwaltung vor Ort unterstreichen auch, dass es noch einiges zu tun gibt. So haben zum Beispiel etwa ein Drittel der Arbeitgeber in Kleinstbetrieben bis zu 10 Beschäftigten die Gefährdungen für ihre Beschäftigten gar nicht oder nur unzureichend beurteilt – und das 12 Jahre nach Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes. Ohne Beurteilung aber sind die Maßnahmen des Arbeitsschutzes oft unzureichend und unsystematisch; sie verpuffen wirkungslos. So bleiben Chancen ungenutzt, bestehende Gesundheitsrisiken für die Beschäftigten zu vermeiden oder zumindest zu minimieren.
Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle mit einem Arbeitsausfall von mindestens drei Kalendertagen ging von 51.749 im Jahr 1998 auf 32.386 im Berichtsjahr 2007 zurück –dennoch habe jeder 27. Beschäftigte im Laufe des Jahres einen meldepflichtigen Arbeitsunfall erlitten, machte Ziegler deutlich. „Dies zeigt, wie wichtig es ist, die Anstrengungen bei der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz weiter zu verstärken“, sagte die Ministerin.
Von den 14 tödlichen Arbeitsunfällen im Berichtsjahr 2007 (2006: 9) ereigneten sich 6 auf Baustellen und 8 in Betriebsstätten. 549 Beschäftigte wurden bei Arbeitsunfällen so schwer verletzt, dass ihnen wegen der verbleibenden Schädigungen von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Unfallrente zugesprochen wurde. Die größten Unfallgefährdungen bestehen unverändert in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Bauwesen. Tragisch verlief auch ein Unfall im Behälterbau, bei dem ein Arbeiter durch eine nicht ausreichend gesicherte Metallklappe schwer verletzt wurde und an den Folgen verstarb. Im Ergebnis der Unfalluntersuchung des Landesamtes für Arbeitsschutz wurde ein Arretierungssystem eingesetzt, so dass solche Unfälle nicht mehr passieren können.
Auch im Jahr 2007 war die Lärmschwerhörigkeit mit Abstand die am häufigsten anerkannte Berufskrankheit. Ein erheblicher Anstieg war bei den asbestbedingten Krebserkrankungen festzustellen, was auf den lange Zeit unkritischen Umgang mit Asbest zurückzuführen ist. Rückläufig waren die Zahlen bei den berufsbedingten Hauterkrankungen – auch in Folge intensiver gemeinsamer Präventionsarbeit von Unfall- und Krankenversicherung sowie den staatlichen Arbeitsschutzbehörden. Insgesamt wurden beim gewerbeärztlichen Dienst 1.118 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit bearbeitet, von denen 242 für eine Anerkennung als Berufskrankheit empfohlen wurden.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Von 1998 bis zum Jahr 2007 ist die Zahl der Arbeitsunfälle in Brandenburg um mehr als ein Drittel gesunken. Arbeitsministerin Dagmar Ziegler sieht in dieser Entwicklung auch einen Erfolg der präventiven Tätigkeit der Arbeitsschutzbehörden. Gleichzeitig appellierte die Ministerin an Arbeitgeber und Beschäftigte, sich noch stärker für die Belange von Sicherheit und Gesundheitsschutz einzusetzen. „Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der längeren Lebensarbeitszeit und eines absehbaren Mangels an Fachkräften erhalten präventive Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der Gesundheit ein immer größeres Gewicht. Die Unternehmen sind gut beraten, hier noch mehr zu tun“, sagte Ziegler am Montag bei der Vorstellung des aktuellen Arbeitsschutzberichtes in Potsdam.
„In den vergangenen Jahren wurde einiges erreicht, was das Arbeiten sicherer macht“, so Ministerin Ziegler. Doch die Untersuchungen der Arbeitsschutzverwaltung vor Ort unterstreichen auch, dass es noch einiges zu tun gibt. So haben zum Beispiel etwa ein Drittel der Arbeitgeber in Kleinstbetrieben bis zu 10 Beschäftigten die Gefährdungen für ihre Beschäftigten gar nicht oder nur unzureichend beurteilt – und das 12 Jahre nach Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes. Ohne Beurteilung aber sind die Maßnahmen des Arbeitsschutzes oft unzureichend und unsystematisch; sie verpuffen wirkungslos. So bleiben Chancen ungenutzt, bestehende Gesundheitsrisiken für die Beschäftigten zu vermeiden oder zumindest zu minimieren.
Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle mit einem Arbeitsausfall von mindestens drei Kalendertagen ging von 51.749 im Jahr 1998 auf 32.386 im Berichtsjahr 2007 zurück –dennoch habe jeder 27. Beschäftigte im Laufe des Jahres einen meldepflichtigen Arbeitsunfall erlitten, machte Ziegler deutlich. „Dies zeigt, wie wichtig es ist, die Anstrengungen bei der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz weiter zu verstärken“, sagte die Ministerin.
Von den 14 tödlichen Arbeitsunfällen im Berichtsjahr 2007 (2006: 9) ereigneten sich 6 auf Baustellen und 8 in Betriebsstätten. 549 Beschäftigte wurden bei Arbeitsunfällen so schwer verletzt, dass ihnen wegen der verbleibenden Schädigungen von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Unfallrente zugesprochen wurde. Die größten Unfallgefährdungen bestehen unverändert in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Bauwesen. Tragisch verlief auch ein Unfall im Behälterbau, bei dem ein Arbeiter durch eine nicht ausreichend gesicherte Metallklappe schwer verletzt wurde und an den Folgen verstarb. Im Ergebnis der Unfalluntersuchung des Landesamtes für Arbeitsschutz wurde ein Arretierungssystem eingesetzt, so dass solche Unfälle nicht mehr passieren können.
Auch im Jahr 2007 war die Lärmschwerhörigkeit mit Abstand die am häufigsten anerkannte Berufskrankheit. Ein erheblicher Anstieg war bei den asbestbedingten Krebserkrankungen festzustellen, was auf den lange Zeit unkritischen Umgang mit Asbest zurückzuführen ist. Rückläufig waren die Zahlen bei den berufsbedingten Hauterkrankungen – auch in Folge intensiver gemeinsamer Präventionsarbeit von Unfall- und Krankenversicherung sowie den staatlichen Arbeitsschutzbehörden. Insgesamt wurden beim gewerbeärztlichen Dienst 1.118 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit bearbeitet, von denen 242 für eine Anerkennung als Berufskrankheit empfohlen wurden.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie