Laut Medienberichten ist die Airline Alitalia vorerst gerettet. Doch was wäre passiert, wenn es schiefgegangen wäre? Die Verbraucherrechte bei Zahlungsunfähigkeit von Fluglinien sind nicht ausreichend. Sabine Fischer-Volk, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, fordert eine Insolvenzversicherungspflicht für Airlines.
Wieder drohte einer Airline die Insolvenz und Fluggäste mussten um ihr per Vorkasse gezahltes Geld bangen. „Während Reiseveranstalter seit vielen Jahren gesetzlich verpflichtet sind, sich gegen Zahlungsunfähigkeit zu versichern, lässt eine Versicherungspflicht für Airlines weiter auf sich warten“, beklagt Juristin Sabine Fischer-Volk und fordert die lange überfällige Insolvenzabsicherungspflicht für Airlines.
Bislang hängt die Frage, ob Verbraucher im Falle einer Airline-Pleite ihr Geld zurückbekommen, davon ab, ob sie eine Pauschalreise oder nur einen Flug gebucht haben. Sabine Fischer-Volk: „Reisende, die eine Pauschalreise gebucht haben, können sich im Insolvenzfall der Fluggesellschaft an ihren Veranstalter wenden und einen Ersatzflug verlangen. Wenn das nicht gelingt, können sie den Reisevertrag kündigen und den gesamten Reisepreis zurückfordern. Nach vergeblicher Aufforderung können sie auf Kosten des Veranstalters sogar selbst einen Flug buchen. Für Reisende, die nur einen Flug gebucht haben, ist die Sache komplizierter. Sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, können Verbraucher ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Möglich ist auch, dass andere Fluggesellschaften mit der Durchführung der gebuchten Flüge beauftragt werden. Sollte das nicht geschehen, sind die Chancen auf Rückzahlung bereits gezahlter Flugpreise erfahrungsgemäß schlecht. Und wenn, wird aus der Insolvenzmasse nur ein kleiner Teil zurückbezahlt.“
Zum Reiserecht können sich Betroffene persönlich, telefonisch und per E-Mail bei der Verbraucherzentrale Brandenburg beraten lassen
Laut Medienberichten ist die Airline Alitalia vorerst gerettet. Doch was wäre passiert, wenn es schiefgegangen wäre? Die Verbraucherrechte bei Zahlungsunfähigkeit von Fluglinien sind nicht ausreichend. Sabine Fischer-Volk, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, fordert eine Insolvenzversicherungspflicht für Airlines.
Wieder drohte einer Airline die Insolvenz und Fluggäste mussten um ihr per Vorkasse gezahltes Geld bangen. „Während Reiseveranstalter seit vielen Jahren gesetzlich verpflichtet sind, sich gegen Zahlungsunfähigkeit zu versichern, lässt eine Versicherungspflicht für Airlines weiter auf sich warten“, beklagt Juristin Sabine Fischer-Volk und fordert die lange überfällige Insolvenzabsicherungspflicht für Airlines.
Bislang hängt die Frage, ob Verbraucher im Falle einer Airline-Pleite ihr Geld zurückbekommen, davon ab, ob sie eine Pauschalreise oder nur einen Flug gebucht haben. Sabine Fischer-Volk: „Reisende, die eine Pauschalreise gebucht haben, können sich im Insolvenzfall der Fluggesellschaft an ihren Veranstalter wenden und einen Ersatzflug verlangen. Wenn das nicht gelingt, können sie den Reisevertrag kündigen und den gesamten Reisepreis zurückfordern. Nach vergeblicher Aufforderung können sie auf Kosten des Veranstalters sogar selbst einen Flug buchen. Für Reisende, die nur einen Flug gebucht haben, ist die Sache komplizierter. Sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, können Verbraucher ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Möglich ist auch, dass andere Fluggesellschaften mit der Durchführung der gebuchten Flüge beauftragt werden. Sollte das nicht geschehen, sind die Chancen auf Rückzahlung bereits gezahlter Flugpreise erfahrungsgemäß schlecht. Und wenn, wird aus der Insolvenzmasse nur ein kleiner Teil zurückbezahlt.“
Zum Reiserecht können sich Betroffene persönlich, telefonisch und per E-Mail bei der Verbraucherzentrale Brandenburg beraten lassen
Laut Medienberichten ist die Airline Alitalia vorerst gerettet. Doch was wäre passiert, wenn es schiefgegangen wäre? Die Verbraucherrechte bei Zahlungsunfähigkeit von Fluglinien sind nicht ausreichend. Sabine Fischer-Volk, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, fordert eine Insolvenzversicherungspflicht für Airlines.
Wieder drohte einer Airline die Insolvenz und Fluggäste mussten um ihr per Vorkasse gezahltes Geld bangen. „Während Reiseveranstalter seit vielen Jahren gesetzlich verpflichtet sind, sich gegen Zahlungsunfähigkeit zu versichern, lässt eine Versicherungspflicht für Airlines weiter auf sich warten“, beklagt Juristin Sabine Fischer-Volk und fordert die lange überfällige Insolvenzabsicherungspflicht für Airlines.
Bislang hängt die Frage, ob Verbraucher im Falle einer Airline-Pleite ihr Geld zurückbekommen, davon ab, ob sie eine Pauschalreise oder nur einen Flug gebucht haben. Sabine Fischer-Volk: „Reisende, die eine Pauschalreise gebucht haben, können sich im Insolvenzfall der Fluggesellschaft an ihren Veranstalter wenden und einen Ersatzflug verlangen. Wenn das nicht gelingt, können sie den Reisevertrag kündigen und den gesamten Reisepreis zurückfordern. Nach vergeblicher Aufforderung können sie auf Kosten des Veranstalters sogar selbst einen Flug buchen. Für Reisende, die nur einen Flug gebucht haben, ist die Sache komplizierter. Sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, können Verbraucher ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Möglich ist auch, dass andere Fluggesellschaften mit der Durchführung der gebuchten Flüge beauftragt werden. Sollte das nicht geschehen, sind die Chancen auf Rückzahlung bereits gezahlter Flugpreise erfahrungsgemäß schlecht. Und wenn, wird aus der Insolvenzmasse nur ein kleiner Teil zurückbezahlt.“
Zum Reiserecht können sich Betroffene persönlich, telefonisch und per E-Mail bei der Verbraucherzentrale Brandenburg beraten lassen
Laut Medienberichten ist die Airline Alitalia vorerst gerettet. Doch was wäre passiert, wenn es schiefgegangen wäre? Die Verbraucherrechte bei Zahlungsunfähigkeit von Fluglinien sind nicht ausreichend. Sabine Fischer-Volk, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, fordert eine Insolvenzversicherungspflicht für Airlines.
Wieder drohte einer Airline die Insolvenz und Fluggäste mussten um ihr per Vorkasse gezahltes Geld bangen. „Während Reiseveranstalter seit vielen Jahren gesetzlich verpflichtet sind, sich gegen Zahlungsunfähigkeit zu versichern, lässt eine Versicherungspflicht für Airlines weiter auf sich warten“, beklagt Juristin Sabine Fischer-Volk und fordert die lange überfällige Insolvenzabsicherungspflicht für Airlines.
Bislang hängt die Frage, ob Verbraucher im Falle einer Airline-Pleite ihr Geld zurückbekommen, davon ab, ob sie eine Pauschalreise oder nur einen Flug gebucht haben. Sabine Fischer-Volk: „Reisende, die eine Pauschalreise gebucht haben, können sich im Insolvenzfall der Fluggesellschaft an ihren Veranstalter wenden und einen Ersatzflug verlangen. Wenn das nicht gelingt, können sie den Reisevertrag kündigen und den gesamten Reisepreis zurückfordern. Nach vergeblicher Aufforderung können sie auf Kosten des Veranstalters sogar selbst einen Flug buchen. Für Reisende, die nur einen Flug gebucht haben, ist die Sache komplizierter. Sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, können Verbraucher ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Möglich ist auch, dass andere Fluggesellschaften mit der Durchführung der gebuchten Flüge beauftragt werden. Sollte das nicht geschehen, sind die Chancen auf Rückzahlung bereits gezahlter Flugpreise erfahrungsgemäß schlecht. Und wenn, wird aus der Insolvenzmasse nur ein kleiner Teil zurückbezahlt.“
Zum Reiserecht können sich Betroffene persönlich, telefonisch und per E-Mail bei der Verbraucherzentrale Brandenburg beraten lassen
Laut Medienberichten ist die Airline Alitalia vorerst gerettet. Doch was wäre passiert, wenn es schiefgegangen wäre? Die Verbraucherrechte bei Zahlungsunfähigkeit von Fluglinien sind nicht ausreichend. Sabine Fischer-Volk, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, fordert eine Insolvenzversicherungspflicht für Airlines.
Wieder drohte einer Airline die Insolvenz und Fluggäste mussten um ihr per Vorkasse gezahltes Geld bangen. „Während Reiseveranstalter seit vielen Jahren gesetzlich verpflichtet sind, sich gegen Zahlungsunfähigkeit zu versichern, lässt eine Versicherungspflicht für Airlines weiter auf sich warten“, beklagt Juristin Sabine Fischer-Volk und fordert die lange überfällige Insolvenzabsicherungspflicht für Airlines.
Bislang hängt die Frage, ob Verbraucher im Falle einer Airline-Pleite ihr Geld zurückbekommen, davon ab, ob sie eine Pauschalreise oder nur einen Flug gebucht haben. Sabine Fischer-Volk: „Reisende, die eine Pauschalreise gebucht haben, können sich im Insolvenzfall der Fluggesellschaft an ihren Veranstalter wenden und einen Ersatzflug verlangen. Wenn das nicht gelingt, können sie den Reisevertrag kündigen und den gesamten Reisepreis zurückfordern. Nach vergeblicher Aufforderung können sie auf Kosten des Veranstalters sogar selbst einen Flug buchen. Für Reisende, die nur einen Flug gebucht haben, ist die Sache komplizierter. Sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, können Verbraucher ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Möglich ist auch, dass andere Fluggesellschaften mit der Durchführung der gebuchten Flüge beauftragt werden. Sollte das nicht geschehen, sind die Chancen auf Rückzahlung bereits gezahlter Flugpreise erfahrungsgemäß schlecht. Und wenn, wird aus der Insolvenzmasse nur ein kleiner Teil zurückbezahlt.“
Zum Reiserecht können sich Betroffene persönlich, telefonisch und per E-Mail bei der Verbraucherzentrale Brandenburg beraten lassen
Laut Medienberichten ist die Airline Alitalia vorerst gerettet. Doch was wäre passiert, wenn es schiefgegangen wäre? Die Verbraucherrechte bei Zahlungsunfähigkeit von Fluglinien sind nicht ausreichend. Sabine Fischer-Volk, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, fordert eine Insolvenzversicherungspflicht für Airlines.
Wieder drohte einer Airline die Insolvenz und Fluggäste mussten um ihr per Vorkasse gezahltes Geld bangen. „Während Reiseveranstalter seit vielen Jahren gesetzlich verpflichtet sind, sich gegen Zahlungsunfähigkeit zu versichern, lässt eine Versicherungspflicht für Airlines weiter auf sich warten“, beklagt Juristin Sabine Fischer-Volk und fordert die lange überfällige Insolvenzabsicherungspflicht für Airlines.
Bislang hängt die Frage, ob Verbraucher im Falle einer Airline-Pleite ihr Geld zurückbekommen, davon ab, ob sie eine Pauschalreise oder nur einen Flug gebucht haben. Sabine Fischer-Volk: „Reisende, die eine Pauschalreise gebucht haben, können sich im Insolvenzfall der Fluggesellschaft an ihren Veranstalter wenden und einen Ersatzflug verlangen. Wenn das nicht gelingt, können sie den Reisevertrag kündigen und den gesamten Reisepreis zurückfordern. Nach vergeblicher Aufforderung können sie auf Kosten des Veranstalters sogar selbst einen Flug buchen. Für Reisende, die nur einen Flug gebucht haben, ist die Sache komplizierter. Sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, können Verbraucher ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Möglich ist auch, dass andere Fluggesellschaften mit der Durchführung der gebuchten Flüge beauftragt werden. Sollte das nicht geschehen, sind die Chancen auf Rückzahlung bereits gezahlter Flugpreise erfahrungsgemäß schlecht. Und wenn, wird aus der Insolvenzmasse nur ein kleiner Teil zurückbezahlt.“
Zum Reiserecht können sich Betroffene persönlich, telefonisch und per E-Mail bei der Verbraucherzentrale Brandenburg beraten lassen
Laut Medienberichten ist die Airline Alitalia vorerst gerettet. Doch was wäre passiert, wenn es schiefgegangen wäre? Die Verbraucherrechte bei Zahlungsunfähigkeit von Fluglinien sind nicht ausreichend. Sabine Fischer-Volk, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, fordert eine Insolvenzversicherungspflicht für Airlines.
Wieder drohte einer Airline die Insolvenz und Fluggäste mussten um ihr per Vorkasse gezahltes Geld bangen. „Während Reiseveranstalter seit vielen Jahren gesetzlich verpflichtet sind, sich gegen Zahlungsunfähigkeit zu versichern, lässt eine Versicherungspflicht für Airlines weiter auf sich warten“, beklagt Juristin Sabine Fischer-Volk und fordert die lange überfällige Insolvenzabsicherungspflicht für Airlines.
Bislang hängt die Frage, ob Verbraucher im Falle einer Airline-Pleite ihr Geld zurückbekommen, davon ab, ob sie eine Pauschalreise oder nur einen Flug gebucht haben. Sabine Fischer-Volk: „Reisende, die eine Pauschalreise gebucht haben, können sich im Insolvenzfall der Fluggesellschaft an ihren Veranstalter wenden und einen Ersatzflug verlangen. Wenn das nicht gelingt, können sie den Reisevertrag kündigen und den gesamten Reisepreis zurückfordern. Nach vergeblicher Aufforderung können sie auf Kosten des Veranstalters sogar selbst einen Flug buchen. Für Reisende, die nur einen Flug gebucht haben, ist die Sache komplizierter. Sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, können Verbraucher ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Möglich ist auch, dass andere Fluggesellschaften mit der Durchführung der gebuchten Flüge beauftragt werden. Sollte das nicht geschehen, sind die Chancen auf Rückzahlung bereits gezahlter Flugpreise erfahrungsgemäß schlecht. Und wenn, wird aus der Insolvenzmasse nur ein kleiner Teil zurückbezahlt.“
Zum Reiserecht können sich Betroffene persönlich, telefonisch und per E-Mail bei der Verbraucherzentrale Brandenburg beraten lassen
Laut Medienberichten ist die Airline Alitalia vorerst gerettet. Doch was wäre passiert, wenn es schiefgegangen wäre? Die Verbraucherrechte bei Zahlungsunfähigkeit von Fluglinien sind nicht ausreichend. Sabine Fischer-Volk, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, fordert eine Insolvenzversicherungspflicht für Airlines.
Wieder drohte einer Airline die Insolvenz und Fluggäste mussten um ihr per Vorkasse gezahltes Geld bangen. „Während Reiseveranstalter seit vielen Jahren gesetzlich verpflichtet sind, sich gegen Zahlungsunfähigkeit zu versichern, lässt eine Versicherungspflicht für Airlines weiter auf sich warten“, beklagt Juristin Sabine Fischer-Volk und fordert die lange überfällige Insolvenzabsicherungspflicht für Airlines.
Bislang hängt die Frage, ob Verbraucher im Falle einer Airline-Pleite ihr Geld zurückbekommen, davon ab, ob sie eine Pauschalreise oder nur einen Flug gebucht haben. Sabine Fischer-Volk: „Reisende, die eine Pauschalreise gebucht haben, können sich im Insolvenzfall der Fluggesellschaft an ihren Veranstalter wenden und einen Ersatzflug verlangen. Wenn das nicht gelingt, können sie den Reisevertrag kündigen und den gesamten Reisepreis zurückfordern. Nach vergeblicher Aufforderung können sie auf Kosten des Veranstalters sogar selbst einen Flug buchen. Für Reisende, die nur einen Flug gebucht haben, ist die Sache komplizierter. Sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, können Verbraucher ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Möglich ist auch, dass andere Fluggesellschaften mit der Durchführung der gebuchten Flüge beauftragt werden. Sollte das nicht geschehen, sind die Chancen auf Rückzahlung bereits gezahlter Flugpreise erfahrungsgemäß schlecht. Und wenn, wird aus der Insolvenzmasse nur ein kleiner Teil zurückbezahlt.“
Zum Reiserecht können sich Betroffene persönlich, telefonisch und per E-Mail bei der Verbraucherzentrale Brandenburg beraten lassen