Aufgrund des angekündigten ver.di-Warnstreiks im öffentlichen Nahverkehr (->> wie berichtet) setzt Brandenburg für den morgigen Freitag (27. Februar) faktisch die Präsenzpflicht an Schulen aus. Wie das Bildungsministerium mitteilt, bleiben die Schulen zwar geöffnet, Schülerinnen und Schüler gelten jedoch als entschuldigt, wenn sie wegen ausfallender Beförderung nicht erscheinen können.
Warnstreik im Nahverkehr betrifft Schülerbeförderung
Mit Beginn am 27. Februar 2026 hat die Gewerkschaft Ver.di einen Warnstreik im öffentlichen Personenverkehr angekündigt. Dieser kann landesweit zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen führen. Das Bildungsministerium erwartet deshalb für Freitag Auswirkungen auf die Schülerbeförderung in Brandenburg.
Die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern am Unterricht könnte dadurch erschwert werden oder sogar unmöglich sein. Für diesen Fall werden analog die Vorschriften der Verwaltungsvorschrift Schulbetrieb (Nr. 4, Abs. 3 und 4) angewendet. Das Ministerium hat hierzu entsprechende Hinweise veröffentlicht.
Schulen bleiben geöffnet – Eltern entscheiden
Die Schulen im Land Brandenburg bleiben am Freitag geöffnet. Lehrkräfte sowie das pädagogische Personal sind verpflichtet, ihren Dienst anzutreten. Der Unterricht wird vor Ort für alle Klassen- und Jahrgangsstufen organisiert.
Eltern entscheiden unter Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsmöglichkeiten, ob ihren Kindern der Hin- und Rückweg zur Schule möglich ist. Sie sollen dabei die Hinweise der Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Schülerbeförderung sowie der beauftragten Unternehmen beachten.
Schülerinnen und Schüler gelten an diesem Tag als entschuldigt, sofern die Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler selbst die Schule rechtzeitig informieren.
Aufgabenstellung und Distanzunterricht möglich
Lehrkräfte stellen den Schülerinnen und Schülern, die nicht am Unterricht teilnehmen können, Aufgaben für Freitag zur Verfügung. Darüber hinaus können Schulen nach ihren Möglichkeiten Distanzunterricht organisieren. Grundlage dafür ist die Distanzunterrichtsverordnung vom 29. Juli 2024.
Die Schulleitungen sind gebeten, mit den Trägern der Horte einen möglichst reibungslosen Übergang zwischen Schule und Hort abzustimmen.
Nahverkehr in Cottbus & Spree-Neiße durch ver.di-Streik eingeschränkt
Für Freitag und Samstag (27. und 28. Februar) hat die Gewerkschaft ver.di erneut zu Warnstreiks im Nahverkehr aufgerufen. Dadurch wird es voraussichtlich an beiden Tagen zu erheblichen Einschränkungen im Liniennetz von Cottbusverkehr in Cottbus und Spree-Neiße kommen. ->> Hier weiterlesen
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Red. / Presseinformation







