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NIEDERLAUSITZ aktuell

Schlag gegen kriminelle Rockergruppierungen: Brandenburg verbietet “Hells Angels MC Oder City” und Supporterorganisation “Oder City Kurmark”

8:44 Uhr | 3. Juli 2013
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Innenminister Dietmar Woidke hat mit Wirkung vom heutigen Tage den Verein „Hells Angels Motorcycle Club (MC) Oder City“ und dessen Teilorganisation „Oder City Kurmark“ verboten. Dem Verein ist damit jede weitere Tätigkeit untersagt. Das Vermögen des Vereins und seiner Teilorganisation wird beschlagnahmt und eingezogen. Die Verbotsverfügung wurde den Mitgliedern heute Morgen zugestellt. Seit 6.00 Uhr werden auf richterlichen Beschluss umfangreiche Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen bei den Mitgliedern durchgeführt. Die Einsatzmaßnahmen der Polizei dauern zur Stunde an.
Beim „Hells Angels MC Oder City“ handelt es sich um ein „Charter“ der „Hells Angels“-Bewegung, der weltweit nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden etwa 5.000 Mitglieder angehören. Der „Hells Angels MC Oder City“ wurde offiziell am 3. Oktober 2011 gegründet. Die Supportergruppierung „Oder City Kurmark“ ist als Teilorganisation des „Hells Angels MC Oder City“ ebenfalls von den Verbotsmaßnahmen betroffen. Dem „Hells Angels MC Oder City“ werden 10 und der „Oder City Kurmark“ 21 namentlich bekannte Personen zugerechnet. Zuletzt hatte Brandenburg im Jahr 2009 den Rockerverein „Chicanos MC Barnim“ in Eberswalde verboten.
„Mit den heutigen Verbotsmaßnahmen setzt Brandenburg seine harte Linie gegen kriminelle Rockergruppierungen konsequent fort“, sagte Innenminister Woidke in Potsdam. „Die Tätigkeiten und der Zweck des Vereins einschließlich seiner Teilorganisation laufen den Strafgesetzen zuwider. Von dem Verein geht eine schwerwiegende Gefährdung der Rechtsordnung und der öffentlichen Sicherheit aus“, sagte Woidke zur Begründung des Verbots. Mit seinen kriminellen Aktivitäten versuche der Verein, seine regionale Vormachtstellung in Brandenburg auszubauen und die Einflussgebiete konkurrierender Gruppierungen zu dezimieren.
Vorläufiger Höhepunkt der Eskalation dieser Gebietskämpfe war eine Tat am 25. Dezember 2011 in Königs Wusterhausen (LK Dahme-Spreewald). Unter Beteiligung von Mitgliedern des Vereins wurde dabei ein versuchter Mord aus niederen Beweggründen und schwerer Landfriedensbruch begangen. Anlass war eine vermeintliche Beleidigung des Präsidenten des „Hells Angels MC Oder City“.
„Diese Tat sowie eine Vielzahl weiterer Straftaten sprechen eine deutliche Sprache. Die kriminellen Aktivitäten des Vereins sind für den Rechtsstaat nicht länger hinnehmbar. Das Verbot ist ein klares Signal, dass wir kriminellen Aktivitäten der Rockerszene in Brandenburg mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln entschlossen entgegentreten“, sagte Woidke.
Der Verein „Hells Angels MC Oder City“ und seine Teilorganisation „Oder City Kurmark“ beschränken ihre Organisation und Tätigkeit nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden auf das Gebiet des Landes Brandenburg. Die zuständige Verbotsbehörde nach dem Vereinsgesetz ist daher das Innenministerium Brandenburg.
Zeitgleich mit der Durchsetzung dieses Verbotes beteiligt sich Brandenburg gemeinsam mit Sachsen an der Umsetzung des heutigen Verbots des „Regionalverbandes Gremium MC Sachsen“ durch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich. Mit dieser Maßnahme wird bundesweit erstmals ein ganzer Regionalverband einer Rockervereinigung verboten. Die entsprechende Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern stellt fest, dass Zweck und Tätigkeit des „Regionalverbands“ mit seinen Teilorganisationen „Gremium MC Dresden“, „Gremium MC Chemnitz“, „Gremium MC Plauen“, „Gremium MC Nomads Eastside” und „Härte Plauen“ den Strafgesetzen zuwider laufen. Strukturen und Aktivitäten des Vereins sind auf die gewalttätige Gebiets- und Machtentfaltung mit dem Ziel der Begehung von Straftaten in seinem Einflussgebiet vor allem in Sachsen und Brandenburg ausgerichtet. (Hinweis: Nähere Informationen hierzu enthält die gemeinsame Pressemitteilung von BMI, SMI und MI BB „Bundesinnenminister verbietet kriminelle Rockergruppierung ‚Regionalverband Gremium MC Sachsen’).
An dem derzeit laufenden Großeinsatz der Polizei sind allein im Land Brandenburg mehr als 650 Beamte beteiligt, darunter Kräfte der Bundespolizei einschließlich GSG 9 und des Landes Berlin. Im Rahmen der Umsetzung der Verbotsmaßnahmen werden vorrangig in Brandenburg und Berlin mehr als 60 Objekte derzeit durchsucht.
Quelle: Ministerium des Innern

Innenminister Dietmar Woidke hat mit Wirkung vom heutigen Tage den Verein „Hells Angels Motorcycle Club (MC) Oder City“ und dessen Teilorganisation „Oder City Kurmark“ verboten. Dem Verein ist damit jede weitere Tätigkeit untersagt. Das Vermögen des Vereins und seiner Teilorganisation wird beschlagnahmt und eingezogen. Die Verbotsverfügung wurde den Mitgliedern heute Morgen zugestellt. Seit 6.00 Uhr werden auf richterlichen Beschluss umfangreiche Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen bei den Mitgliedern durchgeführt. Die Einsatzmaßnahmen der Polizei dauern zur Stunde an.
Beim „Hells Angels MC Oder City“ handelt es sich um ein „Charter“ der „Hells Angels“-Bewegung, der weltweit nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden etwa 5.000 Mitglieder angehören. Der „Hells Angels MC Oder City“ wurde offiziell am 3. Oktober 2011 gegründet. Die Supportergruppierung „Oder City Kurmark“ ist als Teilorganisation des „Hells Angels MC Oder City“ ebenfalls von den Verbotsmaßnahmen betroffen. Dem „Hells Angels MC Oder City“ werden 10 und der „Oder City Kurmark“ 21 namentlich bekannte Personen zugerechnet. Zuletzt hatte Brandenburg im Jahr 2009 den Rockerverein „Chicanos MC Barnim“ in Eberswalde verboten.
„Mit den heutigen Verbotsmaßnahmen setzt Brandenburg seine harte Linie gegen kriminelle Rockergruppierungen konsequent fort“, sagte Innenminister Woidke in Potsdam. „Die Tätigkeiten und der Zweck des Vereins einschließlich seiner Teilorganisation laufen den Strafgesetzen zuwider. Von dem Verein geht eine schwerwiegende Gefährdung der Rechtsordnung und der öffentlichen Sicherheit aus“, sagte Woidke zur Begründung des Verbots. Mit seinen kriminellen Aktivitäten versuche der Verein, seine regionale Vormachtstellung in Brandenburg auszubauen und die Einflussgebiete konkurrierender Gruppierungen zu dezimieren.
Vorläufiger Höhepunkt der Eskalation dieser Gebietskämpfe war eine Tat am 25. Dezember 2011 in Königs Wusterhausen (LK Dahme-Spreewald). Unter Beteiligung von Mitgliedern des Vereins wurde dabei ein versuchter Mord aus niederen Beweggründen und schwerer Landfriedensbruch begangen. Anlass war eine vermeintliche Beleidigung des Präsidenten des „Hells Angels MC Oder City“.
„Diese Tat sowie eine Vielzahl weiterer Straftaten sprechen eine deutliche Sprache. Die kriminellen Aktivitäten des Vereins sind für den Rechtsstaat nicht länger hinnehmbar. Das Verbot ist ein klares Signal, dass wir kriminellen Aktivitäten der Rockerszene in Brandenburg mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln entschlossen entgegentreten“, sagte Woidke.
Der Verein „Hells Angels MC Oder City“ und seine Teilorganisation „Oder City Kurmark“ beschränken ihre Organisation und Tätigkeit nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden auf das Gebiet des Landes Brandenburg. Die zuständige Verbotsbehörde nach dem Vereinsgesetz ist daher das Innenministerium Brandenburg.
Zeitgleich mit der Durchsetzung dieses Verbotes beteiligt sich Brandenburg gemeinsam mit Sachsen an der Umsetzung des heutigen Verbots des „Regionalverbandes Gremium MC Sachsen“ durch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich. Mit dieser Maßnahme wird bundesweit erstmals ein ganzer Regionalverband einer Rockervereinigung verboten. Die entsprechende Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern stellt fest, dass Zweck und Tätigkeit des „Regionalverbands“ mit seinen Teilorganisationen „Gremium MC Dresden“, „Gremium MC Chemnitz“, „Gremium MC Plauen“, „Gremium MC Nomads Eastside” und „Härte Plauen“ den Strafgesetzen zuwider laufen. Strukturen und Aktivitäten des Vereins sind auf die gewalttätige Gebiets- und Machtentfaltung mit dem Ziel der Begehung von Straftaten in seinem Einflussgebiet vor allem in Sachsen und Brandenburg ausgerichtet. (Hinweis: Nähere Informationen hierzu enthält die gemeinsame Pressemitteilung von BMI, SMI und MI BB „Bundesinnenminister verbietet kriminelle Rockergruppierung ‚Regionalverband Gremium MC Sachsen’).
An dem derzeit laufenden Großeinsatz der Polizei sind allein im Land Brandenburg mehr als 650 Beamte beteiligt, darunter Kräfte der Bundespolizei einschließlich GSG 9 und des Landes Berlin. Im Rahmen der Umsetzung der Verbotsmaßnahmen werden vorrangig in Brandenburg und Berlin mehr als 60 Objekte derzeit durchsucht.
Quelle: Ministerium des Innern

Innenminister Dietmar Woidke hat mit Wirkung vom heutigen Tage den Verein „Hells Angels Motorcycle Club (MC) Oder City“ und dessen Teilorganisation „Oder City Kurmark“ verboten. Dem Verein ist damit jede weitere Tätigkeit untersagt. Das Vermögen des Vereins und seiner Teilorganisation wird beschlagnahmt und eingezogen. Die Verbotsverfügung wurde den Mitgliedern heute Morgen zugestellt. Seit 6.00 Uhr werden auf richterlichen Beschluss umfangreiche Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen bei den Mitgliedern durchgeführt. Die Einsatzmaßnahmen der Polizei dauern zur Stunde an.
Beim „Hells Angels MC Oder City“ handelt es sich um ein „Charter“ der „Hells Angels“-Bewegung, der weltweit nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden etwa 5.000 Mitglieder angehören. Der „Hells Angels MC Oder City“ wurde offiziell am 3. Oktober 2011 gegründet. Die Supportergruppierung „Oder City Kurmark“ ist als Teilorganisation des „Hells Angels MC Oder City“ ebenfalls von den Verbotsmaßnahmen betroffen. Dem „Hells Angels MC Oder City“ werden 10 und der „Oder City Kurmark“ 21 namentlich bekannte Personen zugerechnet. Zuletzt hatte Brandenburg im Jahr 2009 den Rockerverein „Chicanos MC Barnim“ in Eberswalde verboten.
„Mit den heutigen Verbotsmaßnahmen setzt Brandenburg seine harte Linie gegen kriminelle Rockergruppierungen konsequent fort“, sagte Innenminister Woidke in Potsdam. „Die Tätigkeiten und der Zweck des Vereins einschließlich seiner Teilorganisation laufen den Strafgesetzen zuwider. Von dem Verein geht eine schwerwiegende Gefährdung der Rechtsordnung und der öffentlichen Sicherheit aus“, sagte Woidke zur Begründung des Verbots. Mit seinen kriminellen Aktivitäten versuche der Verein, seine regionale Vormachtstellung in Brandenburg auszubauen und die Einflussgebiete konkurrierender Gruppierungen zu dezimieren.
Vorläufiger Höhepunkt der Eskalation dieser Gebietskämpfe war eine Tat am 25. Dezember 2011 in Königs Wusterhausen (LK Dahme-Spreewald). Unter Beteiligung von Mitgliedern des Vereins wurde dabei ein versuchter Mord aus niederen Beweggründen und schwerer Landfriedensbruch begangen. Anlass war eine vermeintliche Beleidigung des Präsidenten des „Hells Angels MC Oder City“.
„Diese Tat sowie eine Vielzahl weiterer Straftaten sprechen eine deutliche Sprache. Die kriminellen Aktivitäten des Vereins sind für den Rechtsstaat nicht länger hinnehmbar. Das Verbot ist ein klares Signal, dass wir kriminellen Aktivitäten der Rockerszene in Brandenburg mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln entschlossen entgegentreten“, sagte Woidke.
Der Verein „Hells Angels MC Oder City“ und seine Teilorganisation „Oder City Kurmark“ beschränken ihre Organisation und Tätigkeit nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden auf das Gebiet des Landes Brandenburg. Die zuständige Verbotsbehörde nach dem Vereinsgesetz ist daher das Innenministerium Brandenburg.
Zeitgleich mit der Durchsetzung dieses Verbotes beteiligt sich Brandenburg gemeinsam mit Sachsen an der Umsetzung des heutigen Verbots des „Regionalverbandes Gremium MC Sachsen“ durch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich. Mit dieser Maßnahme wird bundesweit erstmals ein ganzer Regionalverband einer Rockervereinigung verboten. Die entsprechende Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern stellt fest, dass Zweck und Tätigkeit des „Regionalverbands“ mit seinen Teilorganisationen „Gremium MC Dresden“, „Gremium MC Chemnitz“, „Gremium MC Plauen“, „Gremium MC Nomads Eastside” und „Härte Plauen“ den Strafgesetzen zuwider laufen. Strukturen und Aktivitäten des Vereins sind auf die gewalttätige Gebiets- und Machtentfaltung mit dem Ziel der Begehung von Straftaten in seinem Einflussgebiet vor allem in Sachsen und Brandenburg ausgerichtet. (Hinweis: Nähere Informationen hierzu enthält die gemeinsame Pressemitteilung von BMI, SMI und MI BB „Bundesinnenminister verbietet kriminelle Rockergruppierung ‚Regionalverband Gremium MC Sachsen’).
An dem derzeit laufenden Großeinsatz der Polizei sind allein im Land Brandenburg mehr als 650 Beamte beteiligt, darunter Kräfte der Bundespolizei einschließlich GSG 9 und des Landes Berlin. Im Rahmen der Umsetzung der Verbotsmaßnahmen werden vorrangig in Brandenburg und Berlin mehr als 60 Objekte derzeit durchsucht.
Quelle: Ministerium des Innern

Innenminister Dietmar Woidke hat mit Wirkung vom heutigen Tage den Verein „Hells Angels Motorcycle Club (MC) Oder City“ und dessen Teilorganisation „Oder City Kurmark“ verboten. Dem Verein ist damit jede weitere Tätigkeit untersagt. Das Vermögen des Vereins und seiner Teilorganisation wird beschlagnahmt und eingezogen. Die Verbotsverfügung wurde den Mitgliedern heute Morgen zugestellt. Seit 6.00 Uhr werden auf richterlichen Beschluss umfangreiche Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen bei den Mitgliedern durchgeführt. Die Einsatzmaßnahmen der Polizei dauern zur Stunde an.
Beim „Hells Angels MC Oder City“ handelt es sich um ein „Charter“ der „Hells Angels“-Bewegung, der weltweit nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden etwa 5.000 Mitglieder angehören. Der „Hells Angels MC Oder City“ wurde offiziell am 3. Oktober 2011 gegründet. Die Supportergruppierung „Oder City Kurmark“ ist als Teilorganisation des „Hells Angels MC Oder City“ ebenfalls von den Verbotsmaßnahmen betroffen. Dem „Hells Angels MC Oder City“ werden 10 und der „Oder City Kurmark“ 21 namentlich bekannte Personen zugerechnet. Zuletzt hatte Brandenburg im Jahr 2009 den Rockerverein „Chicanos MC Barnim“ in Eberswalde verboten.
„Mit den heutigen Verbotsmaßnahmen setzt Brandenburg seine harte Linie gegen kriminelle Rockergruppierungen konsequent fort“, sagte Innenminister Woidke in Potsdam. „Die Tätigkeiten und der Zweck des Vereins einschließlich seiner Teilorganisation laufen den Strafgesetzen zuwider. Von dem Verein geht eine schwerwiegende Gefährdung der Rechtsordnung und der öffentlichen Sicherheit aus“, sagte Woidke zur Begründung des Verbots. Mit seinen kriminellen Aktivitäten versuche der Verein, seine regionale Vormachtstellung in Brandenburg auszubauen und die Einflussgebiete konkurrierender Gruppierungen zu dezimieren.
Vorläufiger Höhepunkt der Eskalation dieser Gebietskämpfe war eine Tat am 25. Dezember 2011 in Königs Wusterhausen (LK Dahme-Spreewald). Unter Beteiligung von Mitgliedern des Vereins wurde dabei ein versuchter Mord aus niederen Beweggründen und schwerer Landfriedensbruch begangen. Anlass war eine vermeintliche Beleidigung des Präsidenten des „Hells Angels MC Oder City“.
„Diese Tat sowie eine Vielzahl weiterer Straftaten sprechen eine deutliche Sprache. Die kriminellen Aktivitäten des Vereins sind für den Rechtsstaat nicht länger hinnehmbar. Das Verbot ist ein klares Signal, dass wir kriminellen Aktivitäten der Rockerszene in Brandenburg mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln entschlossen entgegentreten“, sagte Woidke.
Der Verein „Hells Angels MC Oder City“ und seine Teilorganisation „Oder City Kurmark“ beschränken ihre Organisation und Tätigkeit nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden auf das Gebiet des Landes Brandenburg. Die zuständige Verbotsbehörde nach dem Vereinsgesetz ist daher das Innenministerium Brandenburg.
Zeitgleich mit der Durchsetzung dieses Verbotes beteiligt sich Brandenburg gemeinsam mit Sachsen an der Umsetzung des heutigen Verbots des „Regionalverbandes Gremium MC Sachsen“ durch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich. Mit dieser Maßnahme wird bundesweit erstmals ein ganzer Regionalverband einer Rockervereinigung verboten. Die entsprechende Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern stellt fest, dass Zweck und Tätigkeit des „Regionalverbands“ mit seinen Teilorganisationen „Gremium MC Dresden“, „Gremium MC Chemnitz“, „Gremium MC Plauen“, „Gremium MC Nomads Eastside” und „Härte Plauen“ den Strafgesetzen zuwider laufen. Strukturen und Aktivitäten des Vereins sind auf die gewalttätige Gebiets- und Machtentfaltung mit dem Ziel der Begehung von Straftaten in seinem Einflussgebiet vor allem in Sachsen und Brandenburg ausgerichtet. (Hinweis: Nähere Informationen hierzu enthält die gemeinsame Pressemitteilung von BMI, SMI und MI BB „Bundesinnenminister verbietet kriminelle Rockergruppierung ‚Regionalverband Gremium MC Sachsen’).
An dem derzeit laufenden Großeinsatz der Polizei sind allein im Land Brandenburg mehr als 650 Beamte beteiligt, darunter Kräfte der Bundespolizei einschließlich GSG 9 und des Landes Berlin. Im Rahmen der Umsetzung der Verbotsmaßnahmen werden vorrangig in Brandenburg und Berlin mehr als 60 Objekte derzeit durchsucht.
Quelle: Ministerium des Innern

Innenminister Dietmar Woidke hat mit Wirkung vom heutigen Tage den Verein „Hells Angels Motorcycle Club (MC) Oder City“ und dessen Teilorganisation „Oder City Kurmark“ verboten. Dem Verein ist damit jede weitere Tätigkeit untersagt. Das Vermögen des Vereins und seiner Teilorganisation wird beschlagnahmt und eingezogen. Die Verbotsverfügung wurde den Mitgliedern heute Morgen zugestellt. Seit 6.00 Uhr werden auf richterlichen Beschluss umfangreiche Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen bei den Mitgliedern durchgeführt. Die Einsatzmaßnahmen der Polizei dauern zur Stunde an.
Beim „Hells Angels MC Oder City“ handelt es sich um ein „Charter“ der „Hells Angels“-Bewegung, der weltweit nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden etwa 5.000 Mitglieder angehören. Der „Hells Angels MC Oder City“ wurde offiziell am 3. Oktober 2011 gegründet. Die Supportergruppierung „Oder City Kurmark“ ist als Teilorganisation des „Hells Angels MC Oder City“ ebenfalls von den Verbotsmaßnahmen betroffen. Dem „Hells Angels MC Oder City“ werden 10 und der „Oder City Kurmark“ 21 namentlich bekannte Personen zugerechnet. Zuletzt hatte Brandenburg im Jahr 2009 den Rockerverein „Chicanos MC Barnim“ in Eberswalde verboten.
„Mit den heutigen Verbotsmaßnahmen setzt Brandenburg seine harte Linie gegen kriminelle Rockergruppierungen konsequent fort“, sagte Innenminister Woidke in Potsdam. „Die Tätigkeiten und der Zweck des Vereins einschließlich seiner Teilorganisation laufen den Strafgesetzen zuwider. Von dem Verein geht eine schwerwiegende Gefährdung der Rechtsordnung und der öffentlichen Sicherheit aus“, sagte Woidke zur Begründung des Verbots. Mit seinen kriminellen Aktivitäten versuche der Verein, seine regionale Vormachtstellung in Brandenburg auszubauen und die Einflussgebiete konkurrierender Gruppierungen zu dezimieren.
Vorläufiger Höhepunkt der Eskalation dieser Gebietskämpfe war eine Tat am 25. Dezember 2011 in Königs Wusterhausen (LK Dahme-Spreewald). Unter Beteiligung von Mitgliedern des Vereins wurde dabei ein versuchter Mord aus niederen Beweggründen und schwerer Landfriedensbruch begangen. Anlass war eine vermeintliche Beleidigung des Präsidenten des „Hells Angels MC Oder City“.
„Diese Tat sowie eine Vielzahl weiterer Straftaten sprechen eine deutliche Sprache. Die kriminellen Aktivitäten des Vereins sind für den Rechtsstaat nicht länger hinnehmbar. Das Verbot ist ein klares Signal, dass wir kriminellen Aktivitäten der Rockerszene in Brandenburg mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln entschlossen entgegentreten“, sagte Woidke.
Der Verein „Hells Angels MC Oder City“ und seine Teilorganisation „Oder City Kurmark“ beschränken ihre Organisation und Tätigkeit nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden auf das Gebiet des Landes Brandenburg. Die zuständige Verbotsbehörde nach dem Vereinsgesetz ist daher das Innenministerium Brandenburg.
Zeitgleich mit der Durchsetzung dieses Verbotes beteiligt sich Brandenburg gemeinsam mit Sachsen an der Umsetzung des heutigen Verbots des „Regionalverbandes Gremium MC Sachsen“ durch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich. Mit dieser Maßnahme wird bundesweit erstmals ein ganzer Regionalverband einer Rockervereinigung verboten. Die entsprechende Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern stellt fest, dass Zweck und Tätigkeit des „Regionalverbands“ mit seinen Teilorganisationen „Gremium MC Dresden“, „Gremium MC Chemnitz“, „Gremium MC Plauen“, „Gremium MC Nomads Eastside” und „Härte Plauen“ den Strafgesetzen zuwider laufen. Strukturen und Aktivitäten des Vereins sind auf die gewalttätige Gebiets- und Machtentfaltung mit dem Ziel der Begehung von Straftaten in seinem Einflussgebiet vor allem in Sachsen und Brandenburg ausgerichtet. (Hinweis: Nähere Informationen hierzu enthält die gemeinsame Pressemitteilung von BMI, SMI und MI BB „Bundesinnenminister verbietet kriminelle Rockergruppierung ‚Regionalverband Gremium MC Sachsen’).
An dem derzeit laufenden Großeinsatz der Polizei sind allein im Land Brandenburg mehr als 650 Beamte beteiligt, darunter Kräfte der Bundespolizei einschließlich GSG 9 und des Landes Berlin. Im Rahmen der Umsetzung der Verbotsmaßnahmen werden vorrangig in Brandenburg und Berlin mehr als 60 Objekte derzeit durchsucht.
Quelle: Ministerium des Innern

Innenminister Dietmar Woidke hat mit Wirkung vom heutigen Tage den Verein „Hells Angels Motorcycle Club (MC) Oder City“ und dessen Teilorganisation „Oder City Kurmark“ verboten. Dem Verein ist damit jede weitere Tätigkeit untersagt. Das Vermögen des Vereins und seiner Teilorganisation wird beschlagnahmt und eingezogen. Die Verbotsverfügung wurde den Mitgliedern heute Morgen zugestellt. Seit 6.00 Uhr werden auf richterlichen Beschluss umfangreiche Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen bei den Mitgliedern durchgeführt. Die Einsatzmaßnahmen der Polizei dauern zur Stunde an.
Beim „Hells Angels MC Oder City“ handelt es sich um ein „Charter“ der „Hells Angels“-Bewegung, der weltweit nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden etwa 5.000 Mitglieder angehören. Der „Hells Angels MC Oder City“ wurde offiziell am 3. Oktober 2011 gegründet. Die Supportergruppierung „Oder City Kurmark“ ist als Teilorganisation des „Hells Angels MC Oder City“ ebenfalls von den Verbotsmaßnahmen betroffen. Dem „Hells Angels MC Oder City“ werden 10 und der „Oder City Kurmark“ 21 namentlich bekannte Personen zugerechnet. Zuletzt hatte Brandenburg im Jahr 2009 den Rockerverein „Chicanos MC Barnim“ in Eberswalde verboten.
„Mit den heutigen Verbotsmaßnahmen setzt Brandenburg seine harte Linie gegen kriminelle Rockergruppierungen konsequent fort“, sagte Innenminister Woidke in Potsdam. „Die Tätigkeiten und der Zweck des Vereins einschließlich seiner Teilorganisation laufen den Strafgesetzen zuwider. Von dem Verein geht eine schwerwiegende Gefährdung der Rechtsordnung und der öffentlichen Sicherheit aus“, sagte Woidke zur Begründung des Verbots. Mit seinen kriminellen Aktivitäten versuche der Verein, seine regionale Vormachtstellung in Brandenburg auszubauen und die Einflussgebiete konkurrierender Gruppierungen zu dezimieren.
Vorläufiger Höhepunkt der Eskalation dieser Gebietskämpfe war eine Tat am 25. Dezember 2011 in Königs Wusterhausen (LK Dahme-Spreewald). Unter Beteiligung von Mitgliedern des Vereins wurde dabei ein versuchter Mord aus niederen Beweggründen und schwerer Landfriedensbruch begangen. Anlass war eine vermeintliche Beleidigung des Präsidenten des „Hells Angels MC Oder City“.
„Diese Tat sowie eine Vielzahl weiterer Straftaten sprechen eine deutliche Sprache. Die kriminellen Aktivitäten des Vereins sind für den Rechtsstaat nicht länger hinnehmbar. Das Verbot ist ein klares Signal, dass wir kriminellen Aktivitäten der Rockerszene in Brandenburg mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln entschlossen entgegentreten“, sagte Woidke.
Der Verein „Hells Angels MC Oder City“ und seine Teilorganisation „Oder City Kurmark“ beschränken ihre Organisation und Tätigkeit nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden auf das Gebiet des Landes Brandenburg. Die zuständige Verbotsbehörde nach dem Vereinsgesetz ist daher das Innenministerium Brandenburg.
Zeitgleich mit der Durchsetzung dieses Verbotes beteiligt sich Brandenburg gemeinsam mit Sachsen an der Umsetzung des heutigen Verbots des „Regionalverbandes Gremium MC Sachsen“ durch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich. Mit dieser Maßnahme wird bundesweit erstmals ein ganzer Regionalverband einer Rockervereinigung verboten. Die entsprechende Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern stellt fest, dass Zweck und Tätigkeit des „Regionalverbands“ mit seinen Teilorganisationen „Gremium MC Dresden“, „Gremium MC Chemnitz“, „Gremium MC Plauen“, „Gremium MC Nomads Eastside” und „Härte Plauen“ den Strafgesetzen zuwider laufen. Strukturen und Aktivitäten des Vereins sind auf die gewalttätige Gebiets- und Machtentfaltung mit dem Ziel der Begehung von Straftaten in seinem Einflussgebiet vor allem in Sachsen und Brandenburg ausgerichtet. (Hinweis: Nähere Informationen hierzu enthält die gemeinsame Pressemitteilung von BMI, SMI und MI BB „Bundesinnenminister verbietet kriminelle Rockergruppierung ‚Regionalverband Gremium MC Sachsen’).
An dem derzeit laufenden Großeinsatz der Polizei sind allein im Land Brandenburg mehr als 650 Beamte beteiligt, darunter Kräfte der Bundespolizei einschließlich GSG 9 und des Landes Berlin. Im Rahmen der Umsetzung der Verbotsmaßnahmen werden vorrangig in Brandenburg und Berlin mehr als 60 Objekte derzeit durchsucht.
Quelle: Ministerium des Innern

Innenminister Dietmar Woidke hat mit Wirkung vom heutigen Tage den Verein „Hells Angels Motorcycle Club (MC) Oder City“ und dessen Teilorganisation „Oder City Kurmark“ verboten. Dem Verein ist damit jede weitere Tätigkeit untersagt. Das Vermögen des Vereins und seiner Teilorganisation wird beschlagnahmt und eingezogen. Die Verbotsverfügung wurde den Mitgliedern heute Morgen zugestellt. Seit 6.00 Uhr werden auf richterlichen Beschluss umfangreiche Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen bei den Mitgliedern durchgeführt. Die Einsatzmaßnahmen der Polizei dauern zur Stunde an.
Beim „Hells Angels MC Oder City“ handelt es sich um ein „Charter“ der „Hells Angels“-Bewegung, der weltweit nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden etwa 5.000 Mitglieder angehören. Der „Hells Angels MC Oder City“ wurde offiziell am 3. Oktober 2011 gegründet. Die Supportergruppierung „Oder City Kurmark“ ist als Teilorganisation des „Hells Angels MC Oder City“ ebenfalls von den Verbotsmaßnahmen betroffen. Dem „Hells Angels MC Oder City“ werden 10 und der „Oder City Kurmark“ 21 namentlich bekannte Personen zugerechnet. Zuletzt hatte Brandenburg im Jahr 2009 den Rockerverein „Chicanos MC Barnim“ in Eberswalde verboten.
„Mit den heutigen Verbotsmaßnahmen setzt Brandenburg seine harte Linie gegen kriminelle Rockergruppierungen konsequent fort“, sagte Innenminister Woidke in Potsdam. „Die Tätigkeiten und der Zweck des Vereins einschließlich seiner Teilorganisation laufen den Strafgesetzen zuwider. Von dem Verein geht eine schwerwiegende Gefährdung der Rechtsordnung und der öffentlichen Sicherheit aus“, sagte Woidke zur Begründung des Verbots. Mit seinen kriminellen Aktivitäten versuche der Verein, seine regionale Vormachtstellung in Brandenburg auszubauen und die Einflussgebiete konkurrierender Gruppierungen zu dezimieren.
Vorläufiger Höhepunkt der Eskalation dieser Gebietskämpfe war eine Tat am 25. Dezember 2011 in Königs Wusterhausen (LK Dahme-Spreewald). Unter Beteiligung von Mitgliedern des Vereins wurde dabei ein versuchter Mord aus niederen Beweggründen und schwerer Landfriedensbruch begangen. Anlass war eine vermeintliche Beleidigung des Präsidenten des „Hells Angels MC Oder City“.
„Diese Tat sowie eine Vielzahl weiterer Straftaten sprechen eine deutliche Sprache. Die kriminellen Aktivitäten des Vereins sind für den Rechtsstaat nicht länger hinnehmbar. Das Verbot ist ein klares Signal, dass wir kriminellen Aktivitäten der Rockerszene in Brandenburg mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln entschlossen entgegentreten“, sagte Woidke.
Der Verein „Hells Angels MC Oder City“ und seine Teilorganisation „Oder City Kurmark“ beschränken ihre Organisation und Tätigkeit nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden auf das Gebiet des Landes Brandenburg. Die zuständige Verbotsbehörde nach dem Vereinsgesetz ist daher das Innenministerium Brandenburg.
Zeitgleich mit der Durchsetzung dieses Verbotes beteiligt sich Brandenburg gemeinsam mit Sachsen an der Umsetzung des heutigen Verbots des „Regionalverbandes Gremium MC Sachsen“ durch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich. Mit dieser Maßnahme wird bundesweit erstmals ein ganzer Regionalverband einer Rockervereinigung verboten. Die entsprechende Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern stellt fest, dass Zweck und Tätigkeit des „Regionalverbands“ mit seinen Teilorganisationen „Gremium MC Dresden“, „Gremium MC Chemnitz“, „Gremium MC Plauen“, „Gremium MC Nomads Eastside” und „Härte Plauen“ den Strafgesetzen zuwider laufen. Strukturen und Aktivitäten des Vereins sind auf die gewalttätige Gebiets- und Machtentfaltung mit dem Ziel der Begehung von Straftaten in seinem Einflussgebiet vor allem in Sachsen und Brandenburg ausgerichtet. (Hinweis: Nähere Informationen hierzu enthält die gemeinsame Pressemitteilung von BMI, SMI und MI BB „Bundesinnenminister verbietet kriminelle Rockergruppierung ‚Regionalverband Gremium MC Sachsen’).
An dem derzeit laufenden Großeinsatz der Polizei sind allein im Land Brandenburg mehr als 650 Beamte beteiligt, darunter Kräfte der Bundespolizei einschließlich GSG 9 und des Landes Berlin. Im Rahmen der Umsetzung der Verbotsmaßnahmen werden vorrangig in Brandenburg und Berlin mehr als 60 Objekte derzeit durchsucht.
Quelle: Ministerium des Innern

Innenminister Dietmar Woidke hat mit Wirkung vom heutigen Tage den Verein „Hells Angels Motorcycle Club (MC) Oder City“ und dessen Teilorganisation „Oder City Kurmark“ verboten. Dem Verein ist damit jede weitere Tätigkeit untersagt. Das Vermögen des Vereins und seiner Teilorganisation wird beschlagnahmt und eingezogen. Die Verbotsverfügung wurde den Mitgliedern heute Morgen zugestellt. Seit 6.00 Uhr werden auf richterlichen Beschluss umfangreiche Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen bei den Mitgliedern durchgeführt. Die Einsatzmaßnahmen der Polizei dauern zur Stunde an.
Beim „Hells Angels MC Oder City“ handelt es sich um ein „Charter“ der „Hells Angels“-Bewegung, der weltweit nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden etwa 5.000 Mitglieder angehören. Der „Hells Angels MC Oder City“ wurde offiziell am 3. Oktober 2011 gegründet. Die Supportergruppierung „Oder City Kurmark“ ist als Teilorganisation des „Hells Angels MC Oder City“ ebenfalls von den Verbotsmaßnahmen betroffen. Dem „Hells Angels MC Oder City“ werden 10 und der „Oder City Kurmark“ 21 namentlich bekannte Personen zugerechnet. Zuletzt hatte Brandenburg im Jahr 2009 den Rockerverein „Chicanos MC Barnim“ in Eberswalde verboten.
„Mit den heutigen Verbotsmaßnahmen setzt Brandenburg seine harte Linie gegen kriminelle Rockergruppierungen konsequent fort“, sagte Innenminister Woidke in Potsdam. „Die Tätigkeiten und der Zweck des Vereins einschließlich seiner Teilorganisation laufen den Strafgesetzen zuwider. Von dem Verein geht eine schwerwiegende Gefährdung der Rechtsordnung und der öffentlichen Sicherheit aus“, sagte Woidke zur Begründung des Verbots. Mit seinen kriminellen Aktivitäten versuche der Verein, seine regionale Vormachtstellung in Brandenburg auszubauen und die Einflussgebiete konkurrierender Gruppierungen zu dezimieren.
Vorläufiger Höhepunkt der Eskalation dieser Gebietskämpfe war eine Tat am 25. Dezember 2011 in Königs Wusterhausen (LK Dahme-Spreewald). Unter Beteiligung von Mitgliedern des Vereins wurde dabei ein versuchter Mord aus niederen Beweggründen und schwerer Landfriedensbruch begangen. Anlass war eine vermeintliche Beleidigung des Präsidenten des „Hells Angels MC Oder City“.
„Diese Tat sowie eine Vielzahl weiterer Straftaten sprechen eine deutliche Sprache. Die kriminellen Aktivitäten des Vereins sind für den Rechtsstaat nicht länger hinnehmbar. Das Verbot ist ein klares Signal, dass wir kriminellen Aktivitäten der Rockerszene in Brandenburg mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln entschlossen entgegentreten“, sagte Woidke.
Der Verein „Hells Angels MC Oder City“ und seine Teilorganisation „Oder City Kurmark“ beschränken ihre Organisation und Tätigkeit nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden auf das Gebiet des Landes Brandenburg. Die zuständige Verbotsbehörde nach dem Vereinsgesetz ist daher das Innenministerium Brandenburg.
Zeitgleich mit der Durchsetzung dieses Verbotes beteiligt sich Brandenburg gemeinsam mit Sachsen an der Umsetzung des heutigen Verbots des „Regionalverbandes Gremium MC Sachsen“ durch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich. Mit dieser Maßnahme wird bundesweit erstmals ein ganzer Regionalverband einer Rockervereinigung verboten. Die entsprechende Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern stellt fest, dass Zweck und Tätigkeit des „Regionalverbands“ mit seinen Teilorganisationen „Gremium MC Dresden“, „Gremium MC Chemnitz“, „Gremium MC Plauen“, „Gremium MC Nomads Eastside” und „Härte Plauen“ den Strafgesetzen zuwider laufen. Strukturen und Aktivitäten des Vereins sind auf die gewalttätige Gebiets- und Machtentfaltung mit dem Ziel der Begehung von Straftaten in seinem Einflussgebiet vor allem in Sachsen und Brandenburg ausgerichtet. (Hinweis: Nähere Informationen hierzu enthält die gemeinsame Pressemitteilung von BMI, SMI und MI BB „Bundesinnenminister verbietet kriminelle Rockergruppierung ‚Regionalverband Gremium MC Sachsen’).
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