Wer im Betrieb Künstliche Intelligenz einsetzt, muss das künftig kenntlich machen: Ab dem 2. August greift die Kennzeichnungspflicht der europäischen KI-Verordnung. Darauf weist die IHK Ostbrandenburg hin.
Was ab dem 2. August gilt
Die Kennzeichnungspflicht betrifft zunächst KI-generierte Inhalte, die politische Informationen, gesellschaftlich relevante Themen oder manipulative, meinungslenkende Informationen enthalten. Damit soll vor allem der Einsatz von KI für Falschmeldungen und sogenannte Deepfakes eingeschränkt werden. Nicht betroffen sind dagegen produktbezogene Werbetexte oder Übersetzungen aus anderen Sprachen.
Weitere Fristen 2026 und 2027
Für Unternehmen, die KI-Systeme für synthetische Inhalte anbieten, wird die Kennzeichnung ab dem 2. Dezember 2026 verpflichtend – etwa für einen Maschinenbauer, der einen eigenen KI-Assistenten zur automatischen Erstellung von Wartungsberichten entwickelt und als Produkt vertreibt. Betriebe mit Hochrisiko-KI-Systemen folgen ab dem 2. Dezember 2027. Dazu zählen Unternehmen, deren Geschäft Grundrechte berührt: Personaldienstleister, Bildungsträger, Kreditgeber, Energieversorger und Wasserwerke.
„Kunden müssen es erkennen können“
„Der AI Act verlangt, dass Kunden erkennen können, wenn sie eine KI-unterstützte Ware oder Dienstleistung erhalten“, erklärt Jens Jankowsky, IHK-Referent für Innovation und Energie. Seine Empfehlung: „Mit Beginn der KI-Nutzung im Unternehmen ist die Kennzeichnung der von KI-generierten Inhalte gleichzeitig mitzudenken. Jedoch ist nicht gleich jeder Text kennzeichnungspflichtig.“
Schulungspflicht gilt schon jetzt
Unabhängig von den Fristen müssen Unternehmen ihre Mitarbeitenden bereits jetzt nachweislich im Umgang mit KI schulen. Die Kennzeichnungspflicht gilt außerdem für Chatbots sowie KI-generierte Texte, Bilder und Avatare. Bei unsachgemäßer Nutzung kann ein Bußgeld drohen. Eine Übersicht dazu, was wie zu kennzeichnen ist, stellt die Kammer auf ihrer Internetseite bereit. Chancen und Risiken von KI für die Informationssicherheit sind zudem Thema beim 15. IT-Sicherheitstag Berlin-Brandenburg am 4. September an der TH Wildau.
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Red. / Presseinformation






