“Das brandenburgische Innenministerium hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 entweder in ihrer Sinnhaftigkeit nicht verstanden oder es ignoriert die Entscheidung. Durch den Vorschlag des Innenministeriums wird das selbstgesteckte Ziel, in der Altanschließerproblematik für Rechtssicherheit zu sorgen, deutlich verfehlt. Weitere jahrelange Rechtsstreitigkeiten und die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts sind danach vorprogrammiert.”, erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Cottbus-Spree/Neiße und Richter am Bundesgerichtshof a. D. zum Vorschlag des brandenburgischen Innenministeriums, für die Verjährung von Herstellungsbeiträgen gegenüber Altanschließern einen effektiven Verjährungszeitraum von 30 Jahren festzulegen.
Nešković weiter: “Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 gebietet der “Grundsatz der Rechtssicherheit”, “dass ein Vorteilsempfänger in zumutbarer Zeit Klarheit darüber gewinnen kann, ob und in welchem Umfang er die erlangten Vorteile durch Beiträge ausgleichen muss.” Ein effektiver Verjährungszeitraum von 30 Jahren ist danach deutlich zu lang bemessen und nicht mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit zu vereinbaren.
Es liegt auf der Hand, dass sich eine Verjährungshöchstfrist nicht vollständig von der gewöhnlichen Verjährungsfrist entfernen darf. Anschließerbeiträge verjähren gewöhnlich innerhalb von vier Jahren. Eine angemessene Verjährungshöchstfrist darf danach jedenfalls nicht viel mehr als zehn Jahre betragen. Verjährungsbeginn ist dabei der Zeitpunkt des erstmaligen Anschlusses an die Trinkwasser- bzw. Abwasseranlagen. Dieser Zeitpunkt liegt für die Altanschließer in den Jahren 1990 bzw. 1991.
Erfreulich ist, dass auch DIE LINKE in Brandenburg den Vorschlag des Innenministeriums als inakzeptabel zurückweist. Nun gilt es, den Worten auch Taten folgen zu lassen. DIE LINKE hat nunmehr die Chance, die lange vermisste und oft zu Recht als unzureichend kritisierte Durchsetzungsfähigkeit in der Regierungskoalition unter Beweis zu stellen.”
Foto: Archivbild
“Das brandenburgische Innenministerium hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 entweder in ihrer Sinnhaftigkeit nicht verstanden oder es ignoriert die Entscheidung. Durch den Vorschlag des Innenministeriums wird das selbstgesteckte Ziel, in der Altanschließerproblematik für Rechtssicherheit zu sorgen, deutlich verfehlt. Weitere jahrelange Rechtsstreitigkeiten und die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts sind danach vorprogrammiert.”, erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Cottbus-Spree/Neiße und Richter am Bundesgerichtshof a. D. zum Vorschlag des brandenburgischen Innenministeriums, für die Verjährung von Herstellungsbeiträgen gegenüber Altanschließern einen effektiven Verjährungszeitraum von 30 Jahren festzulegen.
Nešković weiter: “Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 gebietet der “Grundsatz der Rechtssicherheit”, “dass ein Vorteilsempfänger in zumutbarer Zeit Klarheit darüber gewinnen kann, ob und in welchem Umfang er die erlangten Vorteile durch Beiträge ausgleichen muss.” Ein effektiver Verjährungszeitraum von 30 Jahren ist danach deutlich zu lang bemessen und nicht mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit zu vereinbaren.
Es liegt auf der Hand, dass sich eine Verjährungshöchstfrist nicht vollständig von der gewöhnlichen Verjährungsfrist entfernen darf. Anschließerbeiträge verjähren gewöhnlich innerhalb von vier Jahren. Eine angemessene Verjährungshöchstfrist darf danach jedenfalls nicht viel mehr als zehn Jahre betragen. Verjährungsbeginn ist dabei der Zeitpunkt des erstmaligen Anschlusses an die Trinkwasser- bzw. Abwasseranlagen. Dieser Zeitpunkt liegt für die Altanschließer in den Jahren 1990 bzw. 1991.
Erfreulich ist, dass auch DIE LINKE in Brandenburg den Vorschlag des Innenministeriums als inakzeptabel zurückweist. Nun gilt es, den Worten auch Taten folgen zu lassen. DIE LINKE hat nunmehr die Chance, die lange vermisste und oft zu Recht als unzureichend kritisierte Durchsetzungsfähigkeit in der Regierungskoalition unter Beweis zu stellen.”
Foto: Archivbild
“Das brandenburgische Innenministerium hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 entweder in ihrer Sinnhaftigkeit nicht verstanden oder es ignoriert die Entscheidung. Durch den Vorschlag des Innenministeriums wird das selbstgesteckte Ziel, in der Altanschließerproblematik für Rechtssicherheit zu sorgen, deutlich verfehlt. Weitere jahrelange Rechtsstreitigkeiten und die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts sind danach vorprogrammiert.”, erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Cottbus-Spree/Neiße und Richter am Bundesgerichtshof a. D. zum Vorschlag des brandenburgischen Innenministeriums, für die Verjährung von Herstellungsbeiträgen gegenüber Altanschließern einen effektiven Verjährungszeitraum von 30 Jahren festzulegen.
Nešković weiter: “Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 gebietet der “Grundsatz der Rechtssicherheit”, “dass ein Vorteilsempfänger in zumutbarer Zeit Klarheit darüber gewinnen kann, ob und in welchem Umfang er die erlangten Vorteile durch Beiträge ausgleichen muss.” Ein effektiver Verjährungszeitraum von 30 Jahren ist danach deutlich zu lang bemessen und nicht mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit zu vereinbaren.
Es liegt auf der Hand, dass sich eine Verjährungshöchstfrist nicht vollständig von der gewöhnlichen Verjährungsfrist entfernen darf. Anschließerbeiträge verjähren gewöhnlich innerhalb von vier Jahren. Eine angemessene Verjährungshöchstfrist darf danach jedenfalls nicht viel mehr als zehn Jahre betragen. Verjährungsbeginn ist dabei der Zeitpunkt des erstmaligen Anschlusses an die Trinkwasser- bzw. Abwasseranlagen. Dieser Zeitpunkt liegt für die Altanschließer in den Jahren 1990 bzw. 1991.
Erfreulich ist, dass auch DIE LINKE in Brandenburg den Vorschlag des Innenministeriums als inakzeptabel zurückweist. Nun gilt es, den Worten auch Taten folgen zu lassen. DIE LINKE hat nunmehr die Chance, die lange vermisste und oft zu Recht als unzureichend kritisierte Durchsetzungsfähigkeit in der Regierungskoalition unter Beweis zu stellen.”
Foto: Archivbild
“Das brandenburgische Innenministerium hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 entweder in ihrer Sinnhaftigkeit nicht verstanden oder es ignoriert die Entscheidung. Durch den Vorschlag des Innenministeriums wird das selbstgesteckte Ziel, in der Altanschließerproblematik für Rechtssicherheit zu sorgen, deutlich verfehlt. Weitere jahrelange Rechtsstreitigkeiten und die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts sind danach vorprogrammiert.”, erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Cottbus-Spree/Neiße und Richter am Bundesgerichtshof a. D. zum Vorschlag des brandenburgischen Innenministeriums, für die Verjährung von Herstellungsbeiträgen gegenüber Altanschließern einen effektiven Verjährungszeitraum von 30 Jahren festzulegen.
Nešković weiter: “Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 gebietet der “Grundsatz der Rechtssicherheit”, “dass ein Vorteilsempfänger in zumutbarer Zeit Klarheit darüber gewinnen kann, ob und in welchem Umfang er die erlangten Vorteile durch Beiträge ausgleichen muss.” Ein effektiver Verjährungszeitraum von 30 Jahren ist danach deutlich zu lang bemessen und nicht mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit zu vereinbaren.
Es liegt auf der Hand, dass sich eine Verjährungshöchstfrist nicht vollständig von der gewöhnlichen Verjährungsfrist entfernen darf. Anschließerbeiträge verjähren gewöhnlich innerhalb von vier Jahren. Eine angemessene Verjährungshöchstfrist darf danach jedenfalls nicht viel mehr als zehn Jahre betragen. Verjährungsbeginn ist dabei der Zeitpunkt des erstmaligen Anschlusses an die Trinkwasser- bzw. Abwasseranlagen. Dieser Zeitpunkt liegt für die Altanschließer in den Jahren 1990 bzw. 1991.
Erfreulich ist, dass auch DIE LINKE in Brandenburg den Vorschlag des Innenministeriums als inakzeptabel zurückweist. Nun gilt es, den Worten auch Taten folgen zu lassen. DIE LINKE hat nunmehr die Chance, die lange vermisste und oft zu Recht als unzureichend kritisierte Durchsetzungsfähigkeit in der Regierungskoalition unter Beweis zu stellen.”
Foto: Archivbild