Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Versicherungsaufsichts- und des Versicherungsvertragsgesetzes sind morgen Thema im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. „Die bislang von der Bundesregierung vorgelegten Vorschläge sind unzureichend und führen nicht zu einem gerechten Interessenausgleich für Verbraucherinnen und Verbraucher“, so Verbraucherschutzministerin Anita Tack. Eine schnelle Einigung sei offenbar nicht in Sicht. Deshalb fordern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern eine Abtrennung der Regelungen zu den Lebensversicherungen vom sogenannten SEPA-Begleitgesetz, um hierüber gesondert verhandeln zu können.
Die schwarz-gelbe Bundsregierung hält laut Tack an ihrer Lobbypolitik für die Versicherungsbranche fest. Brandenburg fordert eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes, weil die von der Bundesregierung geplanten Änderungen einseitig zu Lasten der Lebensversicherungskunden gehen und die seit 2008 gesetzlich geregelten Ansprüche gefährden. „Es darf nicht sein, dass die Versicherungskunden für Fehlkalkulationen von Versicherungsunternehmen aufkommen und Verluste von bis zu 10 Prozent hinnehmen müssen. Die Lebensversicherung ist eine Form der privaten Altersvorsorge“, so Tack. Bei einem Lebensversicherungsvertrag mit einer Leistung von 60.000 Euro bedeutet dies bei Ablauf einen Verlust von 6.000 Euro für den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin. Bis heute konnte nicht glaubhaft dargelegt werden, dass die Versicherungsunternehmen tatsächlich vor große Probleme gestellt sind. Auch das Ausschöpfen aller Kostensenkungspotentiale, zum Beispiel was die Vertriebs- und Verwaltungskosten angeht, ist bis jetzt nicht nachgewiesen.
Die Initiative zur Anrufung des Vermittlungsausschusses war im Dezember 2012 von den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ausgegangen.
Zum Hintergrund:
Am 8. November 2012 hat der Deutsche Bundestag das sog. SEPA-Begleitgesetz verabschiedet. SEPA steht für Single Euro Payments Area und umfasst die Einführung neuer Verfahren für den EURO-Zahlungsverkehr, insbesondere für auf EURO lautende Lastschriften und Überweisungen. SEPA soll den EURO-Zahlungsverkehr günstiger und schneller machen.
Zu der Verabschiedung dieses Gesetzes im Bundestag, das zusammen mit einer entsprechenden EU-Verordnung weitreichende Änderungen für Banken und Unternehmen zur Folge haben wird, waren nur noch wenige Bundestagsabgeordnete anwesend. Eine Aussprache fand nicht statt, stattdessen wurden die Reden zu Protokoll gegeben. Nahezu unbemerkt und im Huckepack-Verfahren zu den SEPA-Regelungen zum Zahlungsverkehr enthält der Gesetzentwurf aber Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetzes von enormer Tragweite für Verbraucherinnen und Verbraucher:
Eine Neuregelung der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer.
Nach der derzeitigen – seit 2008 geltenden – Rechtslage sind die Versicherungsnehmer/-innen zum Ende des Lebensversicherungsvertrages zu 50 Prozent an den Bewertungsreserven („stille Reserven“) zu beteiligen. Bewertungsreserven ergeben sich aus der Differenz des aktuellen Marktwertes einer Kapitalanlage gegenüber ihrem Kaufpreis. Steigt beispielsweise der Kurs einer Anleihe während der Laufzeit gegenüber ihrem Kaufpreis müssen auch die Bewertungsreserven steigen. Die vom Bundestag verabschiedete Neuregelung sieht nun vor, dass die Versicherer vorhandene Bewertungsreserven für sich als Stabilitätsreserve nutzen und ihre Versicherten in Umkehrung der gesetzlichen Änderung von 2008 nicht mehr daran beteiligen müssen.
Das bedeutet:
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig nur noch Anspruch auf bestimmte Teile der Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren haben. Für alle Verträge im Bestand eines Versicherungsunternehmens, bei denen der Rechnungs- bzw. Garantiezins – dieser beträgt seit Anfang 2012 historisch niedrig 1,75 Prozent, ältere Verträge haben einen höheren Rechnungszins – oberhalb der Umlaufrendite – diese beträgt am heutigen Tag ca. 1,08 Prozent – im Zeitpunkt der Berechnung der Bewertungsreserven liegt, soll die Beteiligung ausgeschlossen werden.
Diese unausgewogenen Änderungen zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher sollen in erster Linie, die Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven auf Kapitalanlagen in festverzinsliche Wertpapiere verhindern.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Versicherungsaufsichts- und des Versicherungsvertragsgesetzes sind morgen Thema im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. „Die bislang von der Bundesregierung vorgelegten Vorschläge sind unzureichend und führen nicht zu einem gerechten Interessenausgleich für Verbraucherinnen und Verbraucher“, so Verbraucherschutzministerin Anita Tack. Eine schnelle Einigung sei offenbar nicht in Sicht. Deshalb fordern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern eine Abtrennung der Regelungen zu den Lebensversicherungen vom sogenannten SEPA-Begleitgesetz, um hierüber gesondert verhandeln zu können.
Die schwarz-gelbe Bundsregierung hält laut Tack an ihrer Lobbypolitik für die Versicherungsbranche fest. Brandenburg fordert eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes, weil die von der Bundesregierung geplanten Änderungen einseitig zu Lasten der Lebensversicherungskunden gehen und die seit 2008 gesetzlich geregelten Ansprüche gefährden. „Es darf nicht sein, dass die Versicherungskunden für Fehlkalkulationen von Versicherungsunternehmen aufkommen und Verluste von bis zu 10 Prozent hinnehmen müssen. Die Lebensversicherung ist eine Form der privaten Altersvorsorge“, so Tack. Bei einem Lebensversicherungsvertrag mit einer Leistung von 60.000 Euro bedeutet dies bei Ablauf einen Verlust von 6.000 Euro für den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin. Bis heute konnte nicht glaubhaft dargelegt werden, dass die Versicherungsunternehmen tatsächlich vor große Probleme gestellt sind. Auch das Ausschöpfen aller Kostensenkungspotentiale, zum Beispiel was die Vertriebs- und Verwaltungskosten angeht, ist bis jetzt nicht nachgewiesen.
Die Initiative zur Anrufung des Vermittlungsausschusses war im Dezember 2012 von den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ausgegangen.
Zum Hintergrund:
Am 8. November 2012 hat der Deutsche Bundestag das sog. SEPA-Begleitgesetz verabschiedet. SEPA steht für Single Euro Payments Area und umfasst die Einführung neuer Verfahren für den EURO-Zahlungsverkehr, insbesondere für auf EURO lautende Lastschriften und Überweisungen. SEPA soll den EURO-Zahlungsverkehr günstiger und schneller machen.
Zu der Verabschiedung dieses Gesetzes im Bundestag, das zusammen mit einer entsprechenden EU-Verordnung weitreichende Änderungen für Banken und Unternehmen zur Folge haben wird, waren nur noch wenige Bundestagsabgeordnete anwesend. Eine Aussprache fand nicht statt, stattdessen wurden die Reden zu Protokoll gegeben. Nahezu unbemerkt und im Huckepack-Verfahren zu den SEPA-Regelungen zum Zahlungsverkehr enthält der Gesetzentwurf aber Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetzes von enormer Tragweite für Verbraucherinnen und Verbraucher:
Eine Neuregelung der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer.
Nach der derzeitigen – seit 2008 geltenden – Rechtslage sind die Versicherungsnehmer/-innen zum Ende des Lebensversicherungsvertrages zu 50 Prozent an den Bewertungsreserven („stille Reserven“) zu beteiligen. Bewertungsreserven ergeben sich aus der Differenz des aktuellen Marktwertes einer Kapitalanlage gegenüber ihrem Kaufpreis. Steigt beispielsweise der Kurs einer Anleihe während der Laufzeit gegenüber ihrem Kaufpreis müssen auch die Bewertungsreserven steigen. Die vom Bundestag verabschiedete Neuregelung sieht nun vor, dass die Versicherer vorhandene Bewertungsreserven für sich als Stabilitätsreserve nutzen und ihre Versicherten in Umkehrung der gesetzlichen Änderung von 2008 nicht mehr daran beteiligen müssen.
Das bedeutet:
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig nur noch Anspruch auf bestimmte Teile der Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren haben. Für alle Verträge im Bestand eines Versicherungsunternehmens, bei denen der Rechnungs- bzw. Garantiezins – dieser beträgt seit Anfang 2012 historisch niedrig 1,75 Prozent, ältere Verträge haben einen höheren Rechnungszins – oberhalb der Umlaufrendite – diese beträgt am heutigen Tag ca. 1,08 Prozent – im Zeitpunkt der Berechnung der Bewertungsreserven liegt, soll die Beteiligung ausgeschlossen werden.
Diese unausgewogenen Änderungen zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher sollen in erster Linie, die Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven auf Kapitalanlagen in festverzinsliche Wertpapiere verhindern.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Versicherungsaufsichts- und des Versicherungsvertragsgesetzes sind morgen Thema im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. „Die bislang von der Bundesregierung vorgelegten Vorschläge sind unzureichend und führen nicht zu einem gerechten Interessenausgleich für Verbraucherinnen und Verbraucher“, so Verbraucherschutzministerin Anita Tack. Eine schnelle Einigung sei offenbar nicht in Sicht. Deshalb fordern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern eine Abtrennung der Regelungen zu den Lebensversicherungen vom sogenannten SEPA-Begleitgesetz, um hierüber gesondert verhandeln zu können.
Die schwarz-gelbe Bundsregierung hält laut Tack an ihrer Lobbypolitik für die Versicherungsbranche fest. Brandenburg fordert eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes, weil die von der Bundesregierung geplanten Änderungen einseitig zu Lasten der Lebensversicherungskunden gehen und die seit 2008 gesetzlich geregelten Ansprüche gefährden. „Es darf nicht sein, dass die Versicherungskunden für Fehlkalkulationen von Versicherungsunternehmen aufkommen und Verluste von bis zu 10 Prozent hinnehmen müssen. Die Lebensversicherung ist eine Form der privaten Altersvorsorge“, so Tack. Bei einem Lebensversicherungsvertrag mit einer Leistung von 60.000 Euro bedeutet dies bei Ablauf einen Verlust von 6.000 Euro für den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin. Bis heute konnte nicht glaubhaft dargelegt werden, dass die Versicherungsunternehmen tatsächlich vor große Probleme gestellt sind. Auch das Ausschöpfen aller Kostensenkungspotentiale, zum Beispiel was die Vertriebs- und Verwaltungskosten angeht, ist bis jetzt nicht nachgewiesen.
Die Initiative zur Anrufung des Vermittlungsausschusses war im Dezember 2012 von den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ausgegangen.
Zum Hintergrund:
Am 8. November 2012 hat der Deutsche Bundestag das sog. SEPA-Begleitgesetz verabschiedet. SEPA steht für Single Euro Payments Area und umfasst die Einführung neuer Verfahren für den EURO-Zahlungsverkehr, insbesondere für auf EURO lautende Lastschriften und Überweisungen. SEPA soll den EURO-Zahlungsverkehr günstiger und schneller machen.
Zu der Verabschiedung dieses Gesetzes im Bundestag, das zusammen mit einer entsprechenden EU-Verordnung weitreichende Änderungen für Banken und Unternehmen zur Folge haben wird, waren nur noch wenige Bundestagsabgeordnete anwesend. Eine Aussprache fand nicht statt, stattdessen wurden die Reden zu Protokoll gegeben. Nahezu unbemerkt und im Huckepack-Verfahren zu den SEPA-Regelungen zum Zahlungsverkehr enthält der Gesetzentwurf aber Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetzes von enormer Tragweite für Verbraucherinnen und Verbraucher:
Eine Neuregelung der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer.
Nach der derzeitigen – seit 2008 geltenden – Rechtslage sind die Versicherungsnehmer/-innen zum Ende des Lebensversicherungsvertrages zu 50 Prozent an den Bewertungsreserven („stille Reserven“) zu beteiligen. Bewertungsreserven ergeben sich aus der Differenz des aktuellen Marktwertes einer Kapitalanlage gegenüber ihrem Kaufpreis. Steigt beispielsweise der Kurs einer Anleihe während der Laufzeit gegenüber ihrem Kaufpreis müssen auch die Bewertungsreserven steigen. Die vom Bundestag verabschiedete Neuregelung sieht nun vor, dass die Versicherer vorhandene Bewertungsreserven für sich als Stabilitätsreserve nutzen und ihre Versicherten in Umkehrung der gesetzlichen Änderung von 2008 nicht mehr daran beteiligen müssen.
Das bedeutet:
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig nur noch Anspruch auf bestimmte Teile der Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren haben. Für alle Verträge im Bestand eines Versicherungsunternehmens, bei denen der Rechnungs- bzw. Garantiezins – dieser beträgt seit Anfang 2012 historisch niedrig 1,75 Prozent, ältere Verträge haben einen höheren Rechnungszins – oberhalb der Umlaufrendite – diese beträgt am heutigen Tag ca. 1,08 Prozent – im Zeitpunkt der Berechnung der Bewertungsreserven liegt, soll die Beteiligung ausgeschlossen werden.
Diese unausgewogenen Änderungen zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher sollen in erster Linie, die Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven auf Kapitalanlagen in festverzinsliche Wertpapiere verhindern.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Versicherungsaufsichts- und des Versicherungsvertragsgesetzes sind morgen Thema im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. „Die bislang von der Bundesregierung vorgelegten Vorschläge sind unzureichend und führen nicht zu einem gerechten Interessenausgleich für Verbraucherinnen und Verbraucher“, so Verbraucherschutzministerin Anita Tack. Eine schnelle Einigung sei offenbar nicht in Sicht. Deshalb fordern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern eine Abtrennung der Regelungen zu den Lebensversicherungen vom sogenannten SEPA-Begleitgesetz, um hierüber gesondert verhandeln zu können.
Die schwarz-gelbe Bundsregierung hält laut Tack an ihrer Lobbypolitik für die Versicherungsbranche fest. Brandenburg fordert eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes, weil die von der Bundesregierung geplanten Änderungen einseitig zu Lasten der Lebensversicherungskunden gehen und die seit 2008 gesetzlich geregelten Ansprüche gefährden. „Es darf nicht sein, dass die Versicherungskunden für Fehlkalkulationen von Versicherungsunternehmen aufkommen und Verluste von bis zu 10 Prozent hinnehmen müssen. Die Lebensversicherung ist eine Form der privaten Altersvorsorge“, so Tack. Bei einem Lebensversicherungsvertrag mit einer Leistung von 60.000 Euro bedeutet dies bei Ablauf einen Verlust von 6.000 Euro für den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin. Bis heute konnte nicht glaubhaft dargelegt werden, dass die Versicherungsunternehmen tatsächlich vor große Probleme gestellt sind. Auch das Ausschöpfen aller Kostensenkungspotentiale, zum Beispiel was die Vertriebs- und Verwaltungskosten angeht, ist bis jetzt nicht nachgewiesen.
Die Initiative zur Anrufung des Vermittlungsausschusses war im Dezember 2012 von den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ausgegangen.
Zum Hintergrund:
Am 8. November 2012 hat der Deutsche Bundestag das sog. SEPA-Begleitgesetz verabschiedet. SEPA steht für Single Euro Payments Area und umfasst die Einführung neuer Verfahren für den EURO-Zahlungsverkehr, insbesondere für auf EURO lautende Lastschriften und Überweisungen. SEPA soll den EURO-Zahlungsverkehr günstiger und schneller machen.
Zu der Verabschiedung dieses Gesetzes im Bundestag, das zusammen mit einer entsprechenden EU-Verordnung weitreichende Änderungen für Banken und Unternehmen zur Folge haben wird, waren nur noch wenige Bundestagsabgeordnete anwesend. Eine Aussprache fand nicht statt, stattdessen wurden die Reden zu Protokoll gegeben. Nahezu unbemerkt und im Huckepack-Verfahren zu den SEPA-Regelungen zum Zahlungsverkehr enthält der Gesetzentwurf aber Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetzes von enormer Tragweite für Verbraucherinnen und Verbraucher:
Eine Neuregelung der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer.
Nach der derzeitigen – seit 2008 geltenden – Rechtslage sind die Versicherungsnehmer/-innen zum Ende des Lebensversicherungsvertrages zu 50 Prozent an den Bewertungsreserven („stille Reserven“) zu beteiligen. Bewertungsreserven ergeben sich aus der Differenz des aktuellen Marktwertes einer Kapitalanlage gegenüber ihrem Kaufpreis. Steigt beispielsweise der Kurs einer Anleihe während der Laufzeit gegenüber ihrem Kaufpreis müssen auch die Bewertungsreserven steigen. Die vom Bundestag verabschiedete Neuregelung sieht nun vor, dass die Versicherer vorhandene Bewertungsreserven für sich als Stabilitätsreserve nutzen und ihre Versicherten in Umkehrung der gesetzlichen Änderung von 2008 nicht mehr daran beteiligen müssen.
Das bedeutet:
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig nur noch Anspruch auf bestimmte Teile der Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren haben. Für alle Verträge im Bestand eines Versicherungsunternehmens, bei denen der Rechnungs- bzw. Garantiezins – dieser beträgt seit Anfang 2012 historisch niedrig 1,75 Prozent, ältere Verträge haben einen höheren Rechnungszins – oberhalb der Umlaufrendite – diese beträgt am heutigen Tag ca. 1,08 Prozent – im Zeitpunkt der Berechnung der Bewertungsreserven liegt, soll die Beteiligung ausgeschlossen werden.
Diese unausgewogenen Änderungen zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher sollen in erster Linie, die Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven auf Kapitalanlagen in festverzinsliche Wertpapiere verhindern.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Versicherungsaufsichts- und des Versicherungsvertragsgesetzes sind morgen Thema im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. „Die bislang von der Bundesregierung vorgelegten Vorschläge sind unzureichend und führen nicht zu einem gerechten Interessenausgleich für Verbraucherinnen und Verbraucher“, so Verbraucherschutzministerin Anita Tack. Eine schnelle Einigung sei offenbar nicht in Sicht. Deshalb fordern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern eine Abtrennung der Regelungen zu den Lebensversicherungen vom sogenannten SEPA-Begleitgesetz, um hierüber gesondert verhandeln zu können.
Die schwarz-gelbe Bundsregierung hält laut Tack an ihrer Lobbypolitik für die Versicherungsbranche fest. Brandenburg fordert eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes, weil die von der Bundesregierung geplanten Änderungen einseitig zu Lasten der Lebensversicherungskunden gehen und die seit 2008 gesetzlich geregelten Ansprüche gefährden. „Es darf nicht sein, dass die Versicherungskunden für Fehlkalkulationen von Versicherungsunternehmen aufkommen und Verluste von bis zu 10 Prozent hinnehmen müssen. Die Lebensversicherung ist eine Form der privaten Altersvorsorge“, so Tack. Bei einem Lebensversicherungsvertrag mit einer Leistung von 60.000 Euro bedeutet dies bei Ablauf einen Verlust von 6.000 Euro für den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin. Bis heute konnte nicht glaubhaft dargelegt werden, dass die Versicherungsunternehmen tatsächlich vor große Probleme gestellt sind. Auch das Ausschöpfen aller Kostensenkungspotentiale, zum Beispiel was die Vertriebs- und Verwaltungskosten angeht, ist bis jetzt nicht nachgewiesen.
Die Initiative zur Anrufung des Vermittlungsausschusses war im Dezember 2012 von den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ausgegangen.
Zum Hintergrund:
Am 8. November 2012 hat der Deutsche Bundestag das sog. SEPA-Begleitgesetz verabschiedet. SEPA steht für Single Euro Payments Area und umfasst die Einführung neuer Verfahren für den EURO-Zahlungsverkehr, insbesondere für auf EURO lautende Lastschriften und Überweisungen. SEPA soll den EURO-Zahlungsverkehr günstiger und schneller machen.
Zu der Verabschiedung dieses Gesetzes im Bundestag, das zusammen mit einer entsprechenden EU-Verordnung weitreichende Änderungen für Banken und Unternehmen zur Folge haben wird, waren nur noch wenige Bundestagsabgeordnete anwesend. Eine Aussprache fand nicht statt, stattdessen wurden die Reden zu Protokoll gegeben. Nahezu unbemerkt und im Huckepack-Verfahren zu den SEPA-Regelungen zum Zahlungsverkehr enthält der Gesetzentwurf aber Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetzes von enormer Tragweite für Verbraucherinnen und Verbraucher:
Eine Neuregelung der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer.
Nach der derzeitigen – seit 2008 geltenden – Rechtslage sind die Versicherungsnehmer/-innen zum Ende des Lebensversicherungsvertrages zu 50 Prozent an den Bewertungsreserven („stille Reserven“) zu beteiligen. Bewertungsreserven ergeben sich aus der Differenz des aktuellen Marktwertes einer Kapitalanlage gegenüber ihrem Kaufpreis. Steigt beispielsweise der Kurs einer Anleihe während der Laufzeit gegenüber ihrem Kaufpreis müssen auch die Bewertungsreserven steigen. Die vom Bundestag verabschiedete Neuregelung sieht nun vor, dass die Versicherer vorhandene Bewertungsreserven für sich als Stabilitätsreserve nutzen und ihre Versicherten in Umkehrung der gesetzlichen Änderung von 2008 nicht mehr daran beteiligen müssen.
Das bedeutet:
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig nur noch Anspruch auf bestimmte Teile der Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren haben. Für alle Verträge im Bestand eines Versicherungsunternehmens, bei denen der Rechnungs- bzw. Garantiezins – dieser beträgt seit Anfang 2012 historisch niedrig 1,75 Prozent, ältere Verträge haben einen höheren Rechnungszins – oberhalb der Umlaufrendite – diese beträgt am heutigen Tag ca. 1,08 Prozent – im Zeitpunkt der Berechnung der Bewertungsreserven liegt, soll die Beteiligung ausgeschlossen werden.
Diese unausgewogenen Änderungen zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher sollen in erster Linie, die Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven auf Kapitalanlagen in festverzinsliche Wertpapiere verhindern.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Versicherungsaufsichts- und des Versicherungsvertragsgesetzes sind morgen Thema im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. „Die bislang von der Bundesregierung vorgelegten Vorschläge sind unzureichend und führen nicht zu einem gerechten Interessenausgleich für Verbraucherinnen und Verbraucher“, so Verbraucherschutzministerin Anita Tack. Eine schnelle Einigung sei offenbar nicht in Sicht. Deshalb fordern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern eine Abtrennung der Regelungen zu den Lebensversicherungen vom sogenannten SEPA-Begleitgesetz, um hierüber gesondert verhandeln zu können.
Die schwarz-gelbe Bundsregierung hält laut Tack an ihrer Lobbypolitik für die Versicherungsbranche fest. Brandenburg fordert eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes, weil die von der Bundesregierung geplanten Änderungen einseitig zu Lasten der Lebensversicherungskunden gehen und die seit 2008 gesetzlich geregelten Ansprüche gefährden. „Es darf nicht sein, dass die Versicherungskunden für Fehlkalkulationen von Versicherungsunternehmen aufkommen und Verluste von bis zu 10 Prozent hinnehmen müssen. Die Lebensversicherung ist eine Form der privaten Altersvorsorge“, so Tack. Bei einem Lebensversicherungsvertrag mit einer Leistung von 60.000 Euro bedeutet dies bei Ablauf einen Verlust von 6.000 Euro für den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin. Bis heute konnte nicht glaubhaft dargelegt werden, dass die Versicherungsunternehmen tatsächlich vor große Probleme gestellt sind. Auch das Ausschöpfen aller Kostensenkungspotentiale, zum Beispiel was die Vertriebs- und Verwaltungskosten angeht, ist bis jetzt nicht nachgewiesen.
Die Initiative zur Anrufung des Vermittlungsausschusses war im Dezember 2012 von den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ausgegangen.
Zum Hintergrund:
Am 8. November 2012 hat der Deutsche Bundestag das sog. SEPA-Begleitgesetz verabschiedet. SEPA steht für Single Euro Payments Area und umfasst die Einführung neuer Verfahren für den EURO-Zahlungsverkehr, insbesondere für auf EURO lautende Lastschriften und Überweisungen. SEPA soll den EURO-Zahlungsverkehr günstiger und schneller machen.
Zu der Verabschiedung dieses Gesetzes im Bundestag, das zusammen mit einer entsprechenden EU-Verordnung weitreichende Änderungen für Banken und Unternehmen zur Folge haben wird, waren nur noch wenige Bundestagsabgeordnete anwesend. Eine Aussprache fand nicht statt, stattdessen wurden die Reden zu Protokoll gegeben. Nahezu unbemerkt und im Huckepack-Verfahren zu den SEPA-Regelungen zum Zahlungsverkehr enthält der Gesetzentwurf aber Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetzes von enormer Tragweite für Verbraucherinnen und Verbraucher:
Eine Neuregelung der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer.
Nach der derzeitigen – seit 2008 geltenden – Rechtslage sind die Versicherungsnehmer/-innen zum Ende des Lebensversicherungsvertrages zu 50 Prozent an den Bewertungsreserven („stille Reserven“) zu beteiligen. Bewertungsreserven ergeben sich aus der Differenz des aktuellen Marktwertes einer Kapitalanlage gegenüber ihrem Kaufpreis. Steigt beispielsweise der Kurs einer Anleihe während der Laufzeit gegenüber ihrem Kaufpreis müssen auch die Bewertungsreserven steigen. Die vom Bundestag verabschiedete Neuregelung sieht nun vor, dass die Versicherer vorhandene Bewertungsreserven für sich als Stabilitätsreserve nutzen und ihre Versicherten in Umkehrung der gesetzlichen Änderung von 2008 nicht mehr daran beteiligen müssen.
Das bedeutet:
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig nur noch Anspruch auf bestimmte Teile der Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren haben. Für alle Verträge im Bestand eines Versicherungsunternehmens, bei denen der Rechnungs- bzw. Garantiezins – dieser beträgt seit Anfang 2012 historisch niedrig 1,75 Prozent, ältere Verträge haben einen höheren Rechnungszins – oberhalb der Umlaufrendite – diese beträgt am heutigen Tag ca. 1,08 Prozent – im Zeitpunkt der Berechnung der Bewertungsreserven liegt, soll die Beteiligung ausgeschlossen werden.
Diese unausgewogenen Änderungen zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher sollen in erster Linie, die Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven auf Kapitalanlagen in festverzinsliche Wertpapiere verhindern.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Versicherungsaufsichts- und des Versicherungsvertragsgesetzes sind morgen Thema im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. „Die bislang von der Bundesregierung vorgelegten Vorschläge sind unzureichend und führen nicht zu einem gerechten Interessenausgleich für Verbraucherinnen und Verbraucher“, so Verbraucherschutzministerin Anita Tack. Eine schnelle Einigung sei offenbar nicht in Sicht. Deshalb fordern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern eine Abtrennung der Regelungen zu den Lebensversicherungen vom sogenannten SEPA-Begleitgesetz, um hierüber gesondert verhandeln zu können.
Die schwarz-gelbe Bundsregierung hält laut Tack an ihrer Lobbypolitik für die Versicherungsbranche fest. Brandenburg fordert eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes, weil die von der Bundesregierung geplanten Änderungen einseitig zu Lasten der Lebensversicherungskunden gehen und die seit 2008 gesetzlich geregelten Ansprüche gefährden. „Es darf nicht sein, dass die Versicherungskunden für Fehlkalkulationen von Versicherungsunternehmen aufkommen und Verluste von bis zu 10 Prozent hinnehmen müssen. Die Lebensversicherung ist eine Form der privaten Altersvorsorge“, so Tack. Bei einem Lebensversicherungsvertrag mit einer Leistung von 60.000 Euro bedeutet dies bei Ablauf einen Verlust von 6.000 Euro für den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin. Bis heute konnte nicht glaubhaft dargelegt werden, dass die Versicherungsunternehmen tatsächlich vor große Probleme gestellt sind. Auch das Ausschöpfen aller Kostensenkungspotentiale, zum Beispiel was die Vertriebs- und Verwaltungskosten angeht, ist bis jetzt nicht nachgewiesen.
Die Initiative zur Anrufung des Vermittlungsausschusses war im Dezember 2012 von den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ausgegangen.
Zum Hintergrund:
Am 8. November 2012 hat der Deutsche Bundestag das sog. SEPA-Begleitgesetz verabschiedet. SEPA steht für Single Euro Payments Area und umfasst die Einführung neuer Verfahren für den EURO-Zahlungsverkehr, insbesondere für auf EURO lautende Lastschriften und Überweisungen. SEPA soll den EURO-Zahlungsverkehr günstiger und schneller machen.
Zu der Verabschiedung dieses Gesetzes im Bundestag, das zusammen mit einer entsprechenden EU-Verordnung weitreichende Änderungen für Banken und Unternehmen zur Folge haben wird, waren nur noch wenige Bundestagsabgeordnete anwesend. Eine Aussprache fand nicht statt, stattdessen wurden die Reden zu Protokoll gegeben. Nahezu unbemerkt und im Huckepack-Verfahren zu den SEPA-Regelungen zum Zahlungsverkehr enthält der Gesetzentwurf aber Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetzes von enormer Tragweite für Verbraucherinnen und Verbraucher:
Eine Neuregelung der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer.
Nach der derzeitigen – seit 2008 geltenden – Rechtslage sind die Versicherungsnehmer/-innen zum Ende des Lebensversicherungsvertrages zu 50 Prozent an den Bewertungsreserven („stille Reserven“) zu beteiligen. Bewertungsreserven ergeben sich aus der Differenz des aktuellen Marktwertes einer Kapitalanlage gegenüber ihrem Kaufpreis. Steigt beispielsweise der Kurs einer Anleihe während der Laufzeit gegenüber ihrem Kaufpreis müssen auch die Bewertungsreserven steigen. Die vom Bundestag verabschiedete Neuregelung sieht nun vor, dass die Versicherer vorhandene Bewertungsreserven für sich als Stabilitätsreserve nutzen und ihre Versicherten in Umkehrung der gesetzlichen Änderung von 2008 nicht mehr daran beteiligen müssen.
Das bedeutet:
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig nur noch Anspruch auf bestimmte Teile der Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren haben. Für alle Verträge im Bestand eines Versicherungsunternehmens, bei denen der Rechnungs- bzw. Garantiezins – dieser beträgt seit Anfang 2012 historisch niedrig 1,75 Prozent, ältere Verträge haben einen höheren Rechnungszins – oberhalb der Umlaufrendite – diese beträgt am heutigen Tag ca. 1,08 Prozent – im Zeitpunkt der Berechnung der Bewertungsreserven liegt, soll die Beteiligung ausgeschlossen werden.
Diese unausgewogenen Änderungen zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher sollen in erster Linie, die Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven auf Kapitalanlagen in festverzinsliche Wertpapiere verhindern.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Versicherungsaufsichts- und des Versicherungsvertragsgesetzes sind morgen Thema im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. „Die bislang von der Bundesregierung vorgelegten Vorschläge sind unzureichend und führen nicht zu einem gerechten Interessenausgleich für Verbraucherinnen und Verbraucher“, so Verbraucherschutzministerin Anita Tack. Eine schnelle Einigung sei offenbar nicht in Sicht. Deshalb fordern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern eine Abtrennung der Regelungen zu den Lebensversicherungen vom sogenannten SEPA-Begleitgesetz, um hierüber gesondert verhandeln zu können.
Die schwarz-gelbe Bundsregierung hält laut Tack an ihrer Lobbypolitik für die Versicherungsbranche fest. Brandenburg fordert eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes, weil die von der Bundesregierung geplanten Änderungen einseitig zu Lasten der Lebensversicherungskunden gehen und die seit 2008 gesetzlich geregelten Ansprüche gefährden. „Es darf nicht sein, dass die Versicherungskunden für Fehlkalkulationen von Versicherungsunternehmen aufkommen und Verluste von bis zu 10 Prozent hinnehmen müssen. Die Lebensversicherung ist eine Form der privaten Altersvorsorge“, so Tack. Bei einem Lebensversicherungsvertrag mit einer Leistung von 60.000 Euro bedeutet dies bei Ablauf einen Verlust von 6.000 Euro für den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin. Bis heute konnte nicht glaubhaft dargelegt werden, dass die Versicherungsunternehmen tatsächlich vor große Probleme gestellt sind. Auch das Ausschöpfen aller Kostensenkungspotentiale, zum Beispiel was die Vertriebs- und Verwaltungskosten angeht, ist bis jetzt nicht nachgewiesen.
Die Initiative zur Anrufung des Vermittlungsausschusses war im Dezember 2012 von den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ausgegangen.
Zum Hintergrund:
Am 8. November 2012 hat der Deutsche Bundestag das sog. SEPA-Begleitgesetz verabschiedet. SEPA steht für Single Euro Payments Area und umfasst die Einführung neuer Verfahren für den EURO-Zahlungsverkehr, insbesondere für auf EURO lautende Lastschriften und Überweisungen. SEPA soll den EURO-Zahlungsverkehr günstiger und schneller machen.
Zu der Verabschiedung dieses Gesetzes im Bundestag, das zusammen mit einer entsprechenden EU-Verordnung weitreichende Änderungen für Banken und Unternehmen zur Folge haben wird, waren nur noch wenige Bundestagsabgeordnete anwesend. Eine Aussprache fand nicht statt, stattdessen wurden die Reden zu Protokoll gegeben. Nahezu unbemerkt und im Huckepack-Verfahren zu den SEPA-Regelungen zum Zahlungsverkehr enthält der Gesetzentwurf aber Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetzes von enormer Tragweite für Verbraucherinnen und Verbraucher:
Eine Neuregelung der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer.
Nach der derzeitigen – seit 2008 geltenden – Rechtslage sind die Versicherungsnehmer/-innen zum Ende des Lebensversicherungsvertrages zu 50 Prozent an den Bewertungsreserven („stille Reserven“) zu beteiligen. Bewertungsreserven ergeben sich aus der Differenz des aktuellen Marktwertes einer Kapitalanlage gegenüber ihrem Kaufpreis. Steigt beispielsweise der Kurs einer Anleihe während der Laufzeit gegenüber ihrem Kaufpreis müssen auch die Bewertungsreserven steigen. Die vom Bundestag verabschiedete Neuregelung sieht nun vor, dass die Versicherer vorhandene Bewertungsreserven für sich als Stabilitätsreserve nutzen und ihre Versicherten in Umkehrung der gesetzlichen Änderung von 2008 nicht mehr daran beteiligen müssen.
Das bedeutet:
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig nur noch Anspruch auf bestimmte Teile der Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren haben. Für alle Verträge im Bestand eines Versicherungsunternehmens, bei denen der Rechnungs- bzw. Garantiezins – dieser beträgt seit Anfang 2012 historisch niedrig 1,75 Prozent, ältere Verträge haben einen höheren Rechnungszins – oberhalb der Umlaufrendite – diese beträgt am heutigen Tag ca. 1,08 Prozent – im Zeitpunkt der Berechnung der Bewertungsreserven liegt, soll die Beteiligung ausgeschlossen werden.
Diese unausgewogenen Änderungen zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher sollen in erster Linie, die Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven auf Kapitalanlagen in festverzinsliche Wertpapiere verhindern.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz