Die Bildungsministerin hat auf eine parlamentarische Anfrage des Landtagsabgeord-neten Dr. Hoffmann geantwortet und damit Lehrerinnen und Lehrer erneut verärgert
Dazu erklärt der linke Kulturpolitiker und (fraktionslose) Lausitzer Abgeordnete
Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann:
Am 28. November 2012 hatte ich in einer Kleinen Anfrage insgesamt 14 Teilfragen an die Landesregierung gerichtet, in der ich Auskunft verlangte, wie das Land Brandenburg auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 16. Oktober 2012 (Az. 9 AZR 183/11) und vor allem auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 14. November 2012 (Az. 1 A 1579/10) zu reagieren gedenkt, die es als nicht rechtens erklärt haben, wenn Lehrkräfte genötigt werden, auf Reisekostenerstattung bei Schulfahrten zu verzichten, um die Fahrt überhaupt genehmigt zu bekommen.
Bereits am 14. Dezember 2012 reagierte die Bildungsministerin Frau Dr. Martina Münch recht ungehalten, als die Abgeordneten Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg und Gerrit Große die Ungleichbehandlung von brandenburgischen Schülerinnen und Schülern bei Abiturprüfungen gegenüber den Berlinern in der Fragestunde auf die Tagesordnung setzten. Hier wäre alles in Ordnung; im Gegenteil, andere Bundesländer gingen dazu über, von brandenburgischer Schulpolitik zu lernen.
Der Duktus der Antwort auf meine parlamentarische Anfrage ist ähnlich. Brandenburg wäre mit Nordrhein-Westfalen nicht zu vergleichen, man prüfe aber trotzdem, ob das Urteil Auswirkungen auf unser Land hätte. Aber in Brandenburg sei wohl alles rechtlich in Ordnung. Auch gebe es keinen Unterschied zwischen Lehrkräften und Mitarbeitern im Hause des Ministeriums bei der Behandlung von Dienstreisen.
An allen Schulen sind aber die Formulare „Verzichtserklärung“ bekannt, die u.a. folgenden Passus enthalten: „Da ich in diesem Schuljahr aus dem Schulbudget keine finanziellen Mittel erhalte, aber trotzdem eine Schulfahrt planen und durchführen werde, erkläre ich freiwillig den vollen Verzicht auf Reisekostenerstattung.“ Natürlich kann davon ausgegangen werden, dass die meisten Lehrkräfte Schulfahrten als wichtiges Mittel für Bildung und Sozialverhalten trotz des enormen Aufwandes und der psychischen wie physischen Belastungen bei dieser quasi 24-Stundentätigkeit nutzen wollen. Natürlich stünden Lehrkräfte unter einem ziemlichen moralischen Druck durch Eltern, Schülerinnen und Schüler, wenn sie die Schulfahrt wegen des Bestehens darauf, die Reisekosten erstattet zu bekommen, ausfallen ließen.
Es klingt fast zynisch in der Antwort der Ministerin, wenn es heißt, dass der Verzicht der Lehrkräfte auf die Erstattung von Dienstreisekosten nicht erwartet oder gar gefordert werde. „Lehrkräfte können – müssen aber nicht – auf die Erstattung von Reisekosten verzichten“, heißt es weiter. Die Fürsorgepflicht einer Ministerin für ihre Bediensteten sieht anders aus. Und mit einer Wertschätzung eines der schönsten aber auch anstrengendsten Berufe hat das nichts mehr zu tun. Trotz der angespannten Haushaltslage könnte doch wenigstens nach Lösungen gesucht werden oder wenigstens mit vernünftigen Argumenten erklärt werden, warum die Lehrkräfte im Vergleich zu allen anderen Dienstreisenden so ungerecht behandelt werden.
Die Bildungsministerin hat auf eine parlamentarische Anfrage des Landtagsabgeord-neten Dr. Hoffmann geantwortet und damit Lehrerinnen und Lehrer erneut verärgert
Dazu erklärt der linke Kulturpolitiker und (fraktionslose) Lausitzer Abgeordnete
Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann:
Am 28. November 2012 hatte ich in einer Kleinen Anfrage insgesamt 14 Teilfragen an die Landesregierung gerichtet, in der ich Auskunft verlangte, wie das Land Brandenburg auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 16. Oktober 2012 (Az. 9 AZR 183/11) und vor allem auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 14. November 2012 (Az. 1 A 1579/10) zu reagieren gedenkt, die es als nicht rechtens erklärt haben, wenn Lehrkräfte genötigt werden, auf Reisekostenerstattung bei Schulfahrten zu verzichten, um die Fahrt überhaupt genehmigt zu bekommen.
Bereits am 14. Dezember 2012 reagierte die Bildungsministerin Frau Dr. Martina Münch recht ungehalten, als die Abgeordneten Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg und Gerrit Große die Ungleichbehandlung von brandenburgischen Schülerinnen und Schülern bei Abiturprüfungen gegenüber den Berlinern in der Fragestunde auf die Tagesordnung setzten. Hier wäre alles in Ordnung; im Gegenteil, andere Bundesländer gingen dazu über, von brandenburgischer Schulpolitik zu lernen.
Der Duktus der Antwort auf meine parlamentarische Anfrage ist ähnlich. Brandenburg wäre mit Nordrhein-Westfalen nicht zu vergleichen, man prüfe aber trotzdem, ob das Urteil Auswirkungen auf unser Land hätte. Aber in Brandenburg sei wohl alles rechtlich in Ordnung. Auch gebe es keinen Unterschied zwischen Lehrkräften und Mitarbeitern im Hause des Ministeriums bei der Behandlung von Dienstreisen.
An allen Schulen sind aber die Formulare „Verzichtserklärung“ bekannt, die u.a. folgenden Passus enthalten: „Da ich in diesem Schuljahr aus dem Schulbudget keine finanziellen Mittel erhalte, aber trotzdem eine Schulfahrt planen und durchführen werde, erkläre ich freiwillig den vollen Verzicht auf Reisekostenerstattung.“ Natürlich kann davon ausgegangen werden, dass die meisten Lehrkräfte Schulfahrten als wichtiges Mittel für Bildung und Sozialverhalten trotz des enormen Aufwandes und der psychischen wie physischen Belastungen bei dieser quasi 24-Stundentätigkeit nutzen wollen. Natürlich stünden Lehrkräfte unter einem ziemlichen moralischen Druck durch Eltern, Schülerinnen und Schüler, wenn sie die Schulfahrt wegen des Bestehens darauf, die Reisekosten erstattet zu bekommen, ausfallen ließen.
Es klingt fast zynisch in der Antwort der Ministerin, wenn es heißt, dass der Verzicht der Lehrkräfte auf die Erstattung von Dienstreisekosten nicht erwartet oder gar gefordert werde. „Lehrkräfte können – müssen aber nicht – auf die Erstattung von Reisekosten verzichten“, heißt es weiter. Die Fürsorgepflicht einer Ministerin für ihre Bediensteten sieht anders aus. Und mit einer Wertschätzung eines der schönsten aber auch anstrengendsten Berufe hat das nichts mehr zu tun. Trotz der angespannten Haushaltslage könnte doch wenigstens nach Lösungen gesucht werden oder wenigstens mit vernünftigen Argumenten erklärt werden, warum die Lehrkräfte im Vergleich zu allen anderen Dienstreisenden so ungerecht behandelt werden.
Die Bildungsministerin hat auf eine parlamentarische Anfrage des Landtagsabgeord-neten Dr. Hoffmann geantwortet und damit Lehrerinnen und Lehrer erneut verärgert
Dazu erklärt der linke Kulturpolitiker und (fraktionslose) Lausitzer Abgeordnete
Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann:
Am 28. November 2012 hatte ich in einer Kleinen Anfrage insgesamt 14 Teilfragen an die Landesregierung gerichtet, in der ich Auskunft verlangte, wie das Land Brandenburg auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 16. Oktober 2012 (Az. 9 AZR 183/11) und vor allem auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 14. November 2012 (Az. 1 A 1579/10) zu reagieren gedenkt, die es als nicht rechtens erklärt haben, wenn Lehrkräfte genötigt werden, auf Reisekostenerstattung bei Schulfahrten zu verzichten, um die Fahrt überhaupt genehmigt zu bekommen.
Bereits am 14. Dezember 2012 reagierte die Bildungsministerin Frau Dr. Martina Münch recht ungehalten, als die Abgeordneten Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg und Gerrit Große die Ungleichbehandlung von brandenburgischen Schülerinnen und Schülern bei Abiturprüfungen gegenüber den Berlinern in der Fragestunde auf die Tagesordnung setzten. Hier wäre alles in Ordnung; im Gegenteil, andere Bundesländer gingen dazu über, von brandenburgischer Schulpolitik zu lernen.
Der Duktus der Antwort auf meine parlamentarische Anfrage ist ähnlich. Brandenburg wäre mit Nordrhein-Westfalen nicht zu vergleichen, man prüfe aber trotzdem, ob das Urteil Auswirkungen auf unser Land hätte. Aber in Brandenburg sei wohl alles rechtlich in Ordnung. Auch gebe es keinen Unterschied zwischen Lehrkräften und Mitarbeitern im Hause des Ministeriums bei der Behandlung von Dienstreisen.
An allen Schulen sind aber die Formulare „Verzichtserklärung“ bekannt, die u.a. folgenden Passus enthalten: „Da ich in diesem Schuljahr aus dem Schulbudget keine finanziellen Mittel erhalte, aber trotzdem eine Schulfahrt planen und durchführen werde, erkläre ich freiwillig den vollen Verzicht auf Reisekostenerstattung.“ Natürlich kann davon ausgegangen werden, dass die meisten Lehrkräfte Schulfahrten als wichtiges Mittel für Bildung und Sozialverhalten trotz des enormen Aufwandes und der psychischen wie physischen Belastungen bei dieser quasi 24-Stundentätigkeit nutzen wollen. Natürlich stünden Lehrkräfte unter einem ziemlichen moralischen Druck durch Eltern, Schülerinnen und Schüler, wenn sie die Schulfahrt wegen des Bestehens darauf, die Reisekosten erstattet zu bekommen, ausfallen ließen.
Es klingt fast zynisch in der Antwort der Ministerin, wenn es heißt, dass der Verzicht der Lehrkräfte auf die Erstattung von Dienstreisekosten nicht erwartet oder gar gefordert werde. „Lehrkräfte können – müssen aber nicht – auf die Erstattung von Reisekosten verzichten“, heißt es weiter. Die Fürsorgepflicht einer Ministerin für ihre Bediensteten sieht anders aus. Und mit einer Wertschätzung eines der schönsten aber auch anstrengendsten Berufe hat das nichts mehr zu tun. Trotz der angespannten Haushaltslage könnte doch wenigstens nach Lösungen gesucht werden oder wenigstens mit vernünftigen Argumenten erklärt werden, warum die Lehrkräfte im Vergleich zu allen anderen Dienstreisenden so ungerecht behandelt werden.
Die Bildungsministerin hat auf eine parlamentarische Anfrage des Landtagsabgeord-neten Dr. Hoffmann geantwortet und damit Lehrerinnen und Lehrer erneut verärgert
Dazu erklärt der linke Kulturpolitiker und (fraktionslose) Lausitzer Abgeordnete
Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann:
Am 28. November 2012 hatte ich in einer Kleinen Anfrage insgesamt 14 Teilfragen an die Landesregierung gerichtet, in der ich Auskunft verlangte, wie das Land Brandenburg auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 16. Oktober 2012 (Az. 9 AZR 183/11) und vor allem auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 14. November 2012 (Az. 1 A 1579/10) zu reagieren gedenkt, die es als nicht rechtens erklärt haben, wenn Lehrkräfte genötigt werden, auf Reisekostenerstattung bei Schulfahrten zu verzichten, um die Fahrt überhaupt genehmigt zu bekommen.
Bereits am 14. Dezember 2012 reagierte die Bildungsministerin Frau Dr. Martina Münch recht ungehalten, als die Abgeordneten Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg und Gerrit Große die Ungleichbehandlung von brandenburgischen Schülerinnen und Schülern bei Abiturprüfungen gegenüber den Berlinern in der Fragestunde auf die Tagesordnung setzten. Hier wäre alles in Ordnung; im Gegenteil, andere Bundesländer gingen dazu über, von brandenburgischer Schulpolitik zu lernen.
Der Duktus der Antwort auf meine parlamentarische Anfrage ist ähnlich. Brandenburg wäre mit Nordrhein-Westfalen nicht zu vergleichen, man prüfe aber trotzdem, ob das Urteil Auswirkungen auf unser Land hätte. Aber in Brandenburg sei wohl alles rechtlich in Ordnung. Auch gebe es keinen Unterschied zwischen Lehrkräften und Mitarbeitern im Hause des Ministeriums bei der Behandlung von Dienstreisen.
An allen Schulen sind aber die Formulare „Verzichtserklärung“ bekannt, die u.a. folgenden Passus enthalten: „Da ich in diesem Schuljahr aus dem Schulbudget keine finanziellen Mittel erhalte, aber trotzdem eine Schulfahrt planen und durchführen werde, erkläre ich freiwillig den vollen Verzicht auf Reisekostenerstattung.“ Natürlich kann davon ausgegangen werden, dass die meisten Lehrkräfte Schulfahrten als wichtiges Mittel für Bildung und Sozialverhalten trotz des enormen Aufwandes und der psychischen wie physischen Belastungen bei dieser quasi 24-Stundentätigkeit nutzen wollen. Natürlich stünden Lehrkräfte unter einem ziemlichen moralischen Druck durch Eltern, Schülerinnen und Schüler, wenn sie die Schulfahrt wegen des Bestehens darauf, die Reisekosten erstattet zu bekommen, ausfallen ließen.
Es klingt fast zynisch in der Antwort der Ministerin, wenn es heißt, dass der Verzicht der Lehrkräfte auf die Erstattung von Dienstreisekosten nicht erwartet oder gar gefordert werde. „Lehrkräfte können – müssen aber nicht – auf die Erstattung von Reisekosten verzichten“, heißt es weiter. Die Fürsorgepflicht einer Ministerin für ihre Bediensteten sieht anders aus. Und mit einer Wertschätzung eines der schönsten aber auch anstrengendsten Berufe hat das nichts mehr zu tun. Trotz der angespannten Haushaltslage könnte doch wenigstens nach Lösungen gesucht werden oder wenigstens mit vernünftigen Argumenten erklärt werden, warum die Lehrkräfte im Vergleich zu allen anderen Dienstreisenden so ungerecht behandelt werden.
Die Bildungsministerin hat auf eine parlamentarische Anfrage des Landtagsabgeord-neten Dr. Hoffmann geantwortet und damit Lehrerinnen und Lehrer erneut verärgert
Dazu erklärt der linke Kulturpolitiker und (fraktionslose) Lausitzer Abgeordnete
Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann:
Am 28. November 2012 hatte ich in einer Kleinen Anfrage insgesamt 14 Teilfragen an die Landesregierung gerichtet, in der ich Auskunft verlangte, wie das Land Brandenburg auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 16. Oktober 2012 (Az. 9 AZR 183/11) und vor allem auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 14. November 2012 (Az. 1 A 1579/10) zu reagieren gedenkt, die es als nicht rechtens erklärt haben, wenn Lehrkräfte genötigt werden, auf Reisekostenerstattung bei Schulfahrten zu verzichten, um die Fahrt überhaupt genehmigt zu bekommen.
Bereits am 14. Dezember 2012 reagierte die Bildungsministerin Frau Dr. Martina Münch recht ungehalten, als die Abgeordneten Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg und Gerrit Große die Ungleichbehandlung von brandenburgischen Schülerinnen und Schülern bei Abiturprüfungen gegenüber den Berlinern in der Fragestunde auf die Tagesordnung setzten. Hier wäre alles in Ordnung; im Gegenteil, andere Bundesländer gingen dazu über, von brandenburgischer Schulpolitik zu lernen.
Der Duktus der Antwort auf meine parlamentarische Anfrage ist ähnlich. Brandenburg wäre mit Nordrhein-Westfalen nicht zu vergleichen, man prüfe aber trotzdem, ob das Urteil Auswirkungen auf unser Land hätte. Aber in Brandenburg sei wohl alles rechtlich in Ordnung. Auch gebe es keinen Unterschied zwischen Lehrkräften und Mitarbeitern im Hause des Ministeriums bei der Behandlung von Dienstreisen.
An allen Schulen sind aber die Formulare „Verzichtserklärung“ bekannt, die u.a. folgenden Passus enthalten: „Da ich in diesem Schuljahr aus dem Schulbudget keine finanziellen Mittel erhalte, aber trotzdem eine Schulfahrt planen und durchführen werde, erkläre ich freiwillig den vollen Verzicht auf Reisekostenerstattung.“ Natürlich kann davon ausgegangen werden, dass die meisten Lehrkräfte Schulfahrten als wichtiges Mittel für Bildung und Sozialverhalten trotz des enormen Aufwandes und der psychischen wie physischen Belastungen bei dieser quasi 24-Stundentätigkeit nutzen wollen. Natürlich stünden Lehrkräfte unter einem ziemlichen moralischen Druck durch Eltern, Schülerinnen und Schüler, wenn sie die Schulfahrt wegen des Bestehens darauf, die Reisekosten erstattet zu bekommen, ausfallen ließen.
Es klingt fast zynisch in der Antwort der Ministerin, wenn es heißt, dass der Verzicht der Lehrkräfte auf die Erstattung von Dienstreisekosten nicht erwartet oder gar gefordert werde. „Lehrkräfte können – müssen aber nicht – auf die Erstattung von Reisekosten verzichten“, heißt es weiter. Die Fürsorgepflicht einer Ministerin für ihre Bediensteten sieht anders aus. Und mit einer Wertschätzung eines der schönsten aber auch anstrengendsten Berufe hat das nichts mehr zu tun. Trotz der angespannten Haushaltslage könnte doch wenigstens nach Lösungen gesucht werden oder wenigstens mit vernünftigen Argumenten erklärt werden, warum die Lehrkräfte im Vergleich zu allen anderen Dienstreisenden so ungerecht behandelt werden.
Die Bildungsministerin hat auf eine parlamentarische Anfrage des Landtagsabgeord-neten Dr. Hoffmann geantwortet und damit Lehrerinnen und Lehrer erneut verärgert
Dazu erklärt der linke Kulturpolitiker und (fraktionslose) Lausitzer Abgeordnete
Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann:
Am 28. November 2012 hatte ich in einer Kleinen Anfrage insgesamt 14 Teilfragen an die Landesregierung gerichtet, in der ich Auskunft verlangte, wie das Land Brandenburg auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 16. Oktober 2012 (Az. 9 AZR 183/11) und vor allem auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 14. November 2012 (Az. 1 A 1579/10) zu reagieren gedenkt, die es als nicht rechtens erklärt haben, wenn Lehrkräfte genötigt werden, auf Reisekostenerstattung bei Schulfahrten zu verzichten, um die Fahrt überhaupt genehmigt zu bekommen.
Bereits am 14. Dezember 2012 reagierte die Bildungsministerin Frau Dr. Martina Münch recht ungehalten, als die Abgeordneten Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg und Gerrit Große die Ungleichbehandlung von brandenburgischen Schülerinnen und Schülern bei Abiturprüfungen gegenüber den Berlinern in der Fragestunde auf die Tagesordnung setzten. Hier wäre alles in Ordnung; im Gegenteil, andere Bundesländer gingen dazu über, von brandenburgischer Schulpolitik zu lernen.
Der Duktus der Antwort auf meine parlamentarische Anfrage ist ähnlich. Brandenburg wäre mit Nordrhein-Westfalen nicht zu vergleichen, man prüfe aber trotzdem, ob das Urteil Auswirkungen auf unser Land hätte. Aber in Brandenburg sei wohl alles rechtlich in Ordnung. Auch gebe es keinen Unterschied zwischen Lehrkräften und Mitarbeitern im Hause des Ministeriums bei der Behandlung von Dienstreisen.
An allen Schulen sind aber die Formulare „Verzichtserklärung“ bekannt, die u.a. folgenden Passus enthalten: „Da ich in diesem Schuljahr aus dem Schulbudget keine finanziellen Mittel erhalte, aber trotzdem eine Schulfahrt planen und durchführen werde, erkläre ich freiwillig den vollen Verzicht auf Reisekostenerstattung.“ Natürlich kann davon ausgegangen werden, dass die meisten Lehrkräfte Schulfahrten als wichtiges Mittel für Bildung und Sozialverhalten trotz des enormen Aufwandes und der psychischen wie physischen Belastungen bei dieser quasi 24-Stundentätigkeit nutzen wollen. Natürlich stünden Lehrkräfte unter einem ziemlichen moralischen Druck durch Eltern, Schülerinnen und Schüler, wenn sie die Schulfahrt wegen des Bestehens darauf, die Reisekosten erstattet zu bekommen, ausfallen ließen.
Es klingt fast zynisch in der Antwort der Ministerin, wenn es heißt, dass der Verzicht der Lehrkräfte auf die Erstattung von Dienstreisekosten nicht erwartet oder gar gefordert werde. „Lehrkräfte können – müssen aber nicht – auf die Erstattung von Reisekosten verzichten“, heißt es weiter. Die Fürsorgepflicht einer Ministerin für ihre Bediensteten sieht anders aus. Und mit einer Wertschätzung eines der schönsten aber auch anstrengendsten Berufe hat das nichts mehr zu tun. Trotz der angespannten Haushaltslage könnte doch wenigstens nach Lösungen gesucht werden oder wenigstens mit vernünftigen Argumenten erklärt werden, warum die Lehrkräfte im Vergleich zu allen anderen Dienstreisenden so ungerecht behandelt werden.
Die Bildungsministerin hat auf eine parlamentarische Anfrage des Landtagsabgeord-neten Dr. Hoffmann geantwortet und damit Lehrerinnen und Lehrer erneut verärgert
Dazu erklärt der linke Kulturpolitiker und (fraktionslose) Lausitzer Abgeordnete
Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann:
Am 28. November 2012 hatte ich in einer Kleinen Anfrage insgesamt 14 Teilfragen an die Landesregierung gerichtet, in der ich Auskunft verlangte, wie das Land Brandenburg auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 16. Oktober 2012 (Az. 9 AZR 183/11) und vor allem auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 14. November 2012 (Az. 1 A 1579/10) zu reagieren gedenkt, die es als nicht rechtens erklärt haben, wenn Lehrkräfte genötigt werden, auf Reisekostenerstattung bei Schulfahrten zu verzichten, um die Fahrt überhaupt genehmigt zu bekommen.
Bereits am 14. Dezember 2012 reagierte die Bildungsministerin Frau Dr. Martina Münch recht ungehalten, als die Abgeordneten Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg und Gerrit Große die Ungleichbehandlung von brandenburgischen Schülerinnen und Schülern bei Abiturprüfungen gegenüber den Berlinern in der Fragestunde auf die Tagesordnung setzten. Hier wäre alles in Ordnung; im Gegenteil, andere Bundesländer gingen dazu über, von brandenburgischer Schulpolitik zu lernen.
Der Duktus der Antwort auf meine parlamentarische Anfrage ist ähnlich. Brandenburg wäre mit Nordrhein-Westfalen nicht zu vergleichen, man prüfe aber trotzdem, ob das Urteil Auswirkungen auf unser Land hätte. Aber in Brandenburg sei wohl alles rechtlich in Ordnung. Auch gebe es keinen Unterschied zwischen Lehrkräften und Mitarbeitern im Hause des Ministeriums bei der Behandlung von Dienstreisen.
An allen Schulen sind aber die Formulare „Verzichtserklärung“ bekannt, die u.a. folgenden Passus enthalten: „Da ich in diesem Schuljahr aus dem Schulbudget keine finanziellen Mittel erhalte, aber trotzdem eine Schulfahrt planen und durchführen werde, erkläre ich freiwillig den vollen Verzicht auf Reisekostenerstattung.“ Natürlich kann davon ausgegangen werden, dass die meisten Lehrkräfte Schulfahrten als wichtiges Mittel für Bildung und Sozialverhalten trotz des enormen Aufwandes und der psychischen wie physischen Belastungen bei dieser quasi 24-Stundentätigkeit nutzen wollen. Natürlich stünden Lehrkräfte unter einem ziemlichen moralischen Druck durch Eltern, Schülerinnen und Schüler, wenn sie die Schulfahrt wegen des Bestehens darauf, die Reisekosten erstattet zu bekommen, ausfallen ließen.
Es klingt fast zynisch in der Antwort der Ministerin, wenn es heißt, dass der Verzicht der Lehrkräfte auf die Erstattung von Dienstreisekosten nicht erwartet oder gar gefordert werde. „Lehrkräfte können – müssen aber nicht – auf die Erstattung von Reisekosten verzichten“, heißt es weiter. Die Fürsorgepflicht einer Ministerin für ihre Bediensteten sieht anders aus. Und mit einer Wertschätzung eines der schönsten aber auch anstrengendsten Berufe hat das nichts mehr zu tun. Trotz der angespannten Haushaltslage könnte doch wenigstens nach Lösungen gesucht werden oder wenigstens mit vernünftigen Argumenten erklärt werden, warum die Lehrkräfte im Vergleich zu allen anderen Dienstreisenden so ungerecht behandelt werden.
Die Bildungsministerin hat auf eine parlamentarische Anfrage des Landtagsabgeord-neten Dr. Hoffmann geantwortet und damit Lehrerinnen und Lehrer erneut verärgert
Dazu erklärt der linke Kulturpolitiker und (fraktionslose) Lausitzer Abgeordnete
Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann:
Am 28. November 2012 hatte ich in einer Kleinen Anfrage insgesamt 14 Teilfragen an die Landesregierung gerichtet, in der ich Auskunft verlangte, wie das Land Brandenburg auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 16. Oktober 2012 (Az. 9 AZR 183/11) und vor allem auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 14. November 2012 (Az. 1 A 1579/10) zu reagieren gedenkt, die es als nicht rechtens erklärt haben, wenn Lehrkräfte genötigt werden, auf Reisekostenerstattung bei Schulfahrten zu verzichten, um die Fahrt überhaupt genehmigt zu bekommen.
Bereits am 14. Dezember 2012 reagierte die Bildungsministerin Frau Dr. Martina Münch recht ungehalten, als die Abgeordneten Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg und Gerrit Große die Ungleichbehandlung von brandenburgischen Schülerinnen und Schülern bei Abiturprüfungen gegenüber den Berlinern in der Fragestunde auf die Tagesordnung setzten. Hier wäre alles in Ordnung; im Gegenteil, andere Bundesländer gingen dazu über, von brandenburgischer Schulpolitik zu lernen.
Der Duktus der Antwort auf meine parlamentarische Anfrage ist ähnlich. Brandenburg wäre mit Nordrhein-Westfalen nicht zu vergleichen, man prüfe aber trotzdem, ob das Urteil Auswirkungen auf unser Land hätte. Aber in Brandenburg sei wohl alles rechtlich in Ordnung. Auch gebe es keinen Unterschied zwischen Lehrkräften und Mitarbeitern im Hause des Ministeriums bei der Behandlung von Dienstreisen.
An allen Schulen sind aber die Formulare „Verzichtserklärung“ bekannt, die u.a. folgenden Passus enthalten: „Da ich in diesem Schuljahr aus dem Schulbudget keine finanziellen Mittel erhalte, aber trotzdem eine Schulfahrt planen und durchführen werde, erkläre ich freiwillig den vollen Verzicht auf Reisekostenerstattung.“ Natürlich kann davon ausgegangen werden, dass die meisten Lehrkräfte Schulfahrten als wichtiges Mittel für Bildung und Sozialverhalten trotz des enormen Aufwandes und der psychischen wie physischen Belastungen bei dieser quasi 24-Stundentätigkeit nutzen wollen. Natürlich stünden Lehrkräfte unter einem ziemlichen moralischen Druck durch Eltern, Schülerinnen und Schüler, wenn sie die Schulfahrt wegen des Bestehens darauf, die Reisekosten erstattet zu bekommen, ausfallen ließen.
Es klingt fast zynisch in der Antwort der Ministerin, wenn es heißt, dass der Verzicht der Lehrkräfte auf die Erstattung von Dienstreisekosten nicht erwartet oder gar gefordert werde. „Lehrkräfte können – müssen aber nicht – auf die Erstattung von Reisekosten verzichten“, heißt es weiter. Die Fürsorgepflicht einer Ministerin für ihre Bediensteten sieht anders aus. Und mit einer Wertschätzung eines der schönsten aber auch anstrengendsten Berufe hat das nichts mehr zu tun. Trotz der angespannten Haushaltslage könnte doch wenigstens nach Lösungen gesucht werden oder wenigstens mit vernünftigen Argumenten erklärt werden, warum die Lehrkräfte im Vergleich zu allen anderen Dienstreisenden so ungerecht behandelt werden.