Jürgen Maresch zum neuen Schwerbehindertenausweis:
“Am 03.01.2013 informierte das zuständige Ministerium Brandenburgs darüber, dass es künftig möglich ist, seinen abgelaufenen Schwerbehindertenausweis gegen eine praktische Plastikkarte einzutauschen. Der bisherige Schwerbehindertenausweis zeichnete sich vor allem dadurch aus, dass er aufgrund seines sehr großen Formates in Papierform schwer handhabbar und zudem beim Vorzeigen auch schnell für andere Bürger erkennbar war. Der Ersatz gegen eine praktische unauffällige Plastikkarte war ein langjähriger Wunsch der Betroffenen, dessen Erfüllung nur begrüßt werden kann.
Der Schwerbehindertenausweis dient unter anderem dazu, den Anspruch auf verschiedene Nachteilsausgleiche, beispielsweise bei Eintrittsgeldern oder im ÖPNV geltend zu machen.
Eine Information darüber, wie es sich im Zuge des Ausweistauschs nun mit der dazugehörigen Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr verhält, wurde leider nicht gegeben. Ebenso ist fraglich, wie es sich mit den zahlreichen unbefristeten Ausweisen verhält, da der Austausch gemäß der vorliegenden Information nur nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums möglich ist. Eine Information darüber wäre wünschenswert und den Bürgern sicher eine große Hilfe gewesen.
Herr Baaske hob in seiner Information zudem besonders hervor, dass der bisherige Schwerbehindertenausweis durch sein unpraktisches Design von den Betroffenen vor allem als diskriminierend empfunden wurde. Diese Feststellung ist zwar zweifelsfrei zutreffend, jedoch stand dessen schlechte Handhabbarkeit in viel größerer Kritik. Als diskriminierend werden von den Betroffenen hingegen viele andere Sachverhalte empfunden, die mit dem Austausch des jetzigen Schwerbehindertenausweises gegen eine Plastikkarte keinesfalls zu lösen sind. Selbst wenn diese Berechtigung zur Nutzung von Nachteilsausgleichen nun in einem besseren Format vorliegt, besteht die eigentliche Diskriminierung weiterhin, da die praktischen Nutzungsvoraussetzungen noch immer fehlen. Es sind noch immer nicht alle Veranstaltungsorte barrierefrei zugänglich und auch noch lange nicht alle Haltestellen und Fahrzeuge des ÖPNV. Da hilft die Berechtigung zur kostenermäßigten oder kostenlosen Nutzung auch in einem noch so schönen Format nichts. So begrüßenswert diese jahrelang geforderte Verbesserung nun also auch sein mag, lässt deren Nutzen solange auf sich warten, wie die mangelhafte Praxis der schönen Theorie nicht angepasst wird. Sollten also die praktischen Voraussetzungen in Form von umfänglicher Barrierefreiheit, einem barrierefreien ÖPNV, bedarfsdeckender Assistenz und vielen weiteren notwendigen Maßnahmen nicht geschaffen werden, bleiben die Betroffenen trotz eines neuen Plastikkarten-Ausweises weiterhin diskriminiert.
Hier muss weitergedacht und mit aller Kraft für Gleichberechtigung und Diskriminierungsfreiheit in allen Bereichen gesorgt werden – und zwar nicht nur mit dem Austausch eines Ausweises.”
Quelle: Jürgen Maresch
Landtagsabgeordneter
Erster Polizeihauptkommissar a.D.
Sprecher für Menschen mit Behinderung und Minderheiten
Jürgen Maresch zum neuen Schwerbehindertenausweis:
“Am 03.01.2013 informierte das zuständige Ministerium Brandenburgs darüber, dass es künftig möglich ist, seinen abgelaufenen Schwerbehindertenausweis gegen eine praktische Plastikkarte einzutauschen. Der bisherige Schwerbehindertenausweis zeichnete sich vor allem dadurch aus, dass er aufgrund seines sehr großen Formates in Papierform schwer handhabbar und zudem beim Vorzeigen auch schnell für andere Bürger erkennbar war. Der Ersatz gegen eine praktische unauffällige Plastikkarte war ein langjähriger Wunsch der Betroffenen, dessen Erfüllung nur begrüßt werden kann.
Der Schwerbehindertenausweis dient unter anderem dazu, den Anspruch auf verschiedene Nachteilsausgleiche, beispielsweise bei Eintrittsgeldern oder im ÖPNV geltend zu machen.
Eine Information darüber, wie es sich im Zuge des Ausweistauschs nun mit der dazugehörigen Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr verhält, wurde leider nicht gegeben. Ebenso ist fraglich, wie es sich mit den zahlreichen unbefristeten Ausweisen verhält, da der Austausch gemäß der vorliegenden Information nur nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums möglich ist. Eine Information darüber wäre wünschenswert und den Bürgern sicher eine große Hilfe gewesen.
Herr Baaske hob in seiner Information zudem besonders hervor, dass der bisherige Schwerbehindertenausweis durch sein unpraktisches Design von den Betroffenen vor allem als diskriminierend empfunden wurde. Diese Feststellung ist zwar zweifelsfrei zutreffend, jedoch stand dessen schlechte Handhabbarkeit in viel größerer Kritik. Als diskriminierend werden von den Betroffenen hingegen viele andere Sachverhalte empfunden, die mit dem Austausch des jetzigen Schwerbehindertenausweises gegen eine Plastikkarte keinesfalls zu lösen sind. Selbst wenn diese Berechtigung zur Nutzung von Nachteilsausgleichen nun in einem besseren Format vorliegt, besteht die eigentliche Diskriminierung weiterhin, da die praktischen Nutzungsvoraussetzungen noch immer fehlen. Es sind noch immer nicht alle Veranstaltungsorte barrierefrei zugänglich und auch noch lange nicht alle Haltestellen und Fahrzeuge des ÖPNV. Da hilft die Berechtigung zur kostenermäßigten oder kostenlosen Nutzung auch in einem noch so schönen Format nichts. So begrüßenswert diese jahrelang geforderte Verbesserung nun also auch sein mag, lässt deren Nutzen solange auf sich warten, wie die mangelhafte Praxis der schönen Theorie nicht angepasst wird. Sollten also die praktischen Voraussetzungen in Form von umfänglicher Barrierefreiheit, einem barrierefreien ÖPNV, bedarfsdeckender Assistenz und vielen weiteren notwendigen Maßnahmen nicht geschaffen werden, bleiben die Betroffenen trotz eines neuen Plastikkarten-Ausweises weiterhin diskriminiert.
Hier muss weitergedacht und mit aller Kraft für Gleichberechtigung und Diskriminierungsfreiheit in allen Bereichen gesorgt werden – und zwar nicht nur mit dem Austausch eines Ausweises.”
Quelle: Jürgen Maresch
Landtagsabgeordneter
Erster Polizeihauptkommissar a.D.
Sprecher für Menschen mit Behinderung und Minderheiten
Jürgen Maresch zum neuen Schwerbehindertenausweis:
“Am 03.01.2013 informierte das zuständige Ministerium Brandenburgs darüber, dass es künftig möglich ist, seinen abgelaufenen Schwerbehindertenausweis gegen eine praktische Plastikkarte einzutauschen. Der bisherige Schwerbehindertenausweis zeichnete sich vor allem dadurch aus, dass er aufgrund seines sehr großen Formates in Papierform schwer handhabbar und zudem beim Vorzeigen auch schnell für andere Bürger erkennbar war. Der Ersatz gegen eine praktische unauffällige Plastikkarte war ein langjähriger Wunsch der Betroffenen, dessen Erfüllung nur begrüßt werden kann.
Der Schwerbehindertenausweis dient unter anderem dazu, den Anspruch auf verschiedene Nachteilsausgleiche, beispielsweise bei Eintrittsgeldern oder im ÖPNV geltend zu machen.
Eine Information darüber, wie es sich im Zuge des Ausweistauschs nun mit der dazugehörigen Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr verhält, wurde leider nicht gegeben. Ebenso ist fraglich, wie es sich mit den zahlreichen unbefristeten Ausweisen verhält, da der Austausch gemäß der vorliegenden Information nur nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums möglich ist. Eine Information darüber wäre wünschenswert und den Bürgern sicher eine große Hilfe gewesen.
Herr Baaske hob in seiner Information zudem besonders hervor, dass der bisherige Schwerbehindertenausweis durch sein unpraktisches Design von den Betroffenen vor allem als diskriminierend empfunden wurde. Diese Feststellung ist zwar zweifelsfrei zutreffend, jedoch stand dessen schlechte Handhabbarkeit in viel größerer Kritik. Als diskriminierend werden von den Betroffenen hingegen viele andere Sachverhalte empfunden, die mit dem Austausch des jetzigen Schwerbehindertenausweises gegen eine Plastikkarte keinesfalls zu lösen sind. Selbst wenn diese Berechtigung zur Nutzung von Nachteilsausgleichen nun in einem besseren Format vorliegt, besteht die eigentliche Diskriminierung weiterhin, da die praktischen Nutzungsvoraussetzungen noch immer fehlen. Es sind noch immer nicht alle Veranstaltungsorte barrierefrei zugänglich und auch noch lange nicht alle Haltestellen und Fahrzeuge des ÖPNV. Da hilft die Berechtigung zur kostenermäßigten oder kostenlosen Nutzung auch in einem noch so schönen Format nichts. So begrüßenswert diese jahrelang geforderte Verbesserung nun also auch sein mag, lässt deren Nutzen solange auf sich warten, wie die mangelhafte Praxis der schönen Theorie nicht angepasst wird. Sollten also die praktischen Voraussetzungen in Form von umfänglicher Barrierefreiheit, einem barrierefreien ÖPNV, bedarfsdeckender Assistenz und vielen weiteren notwendigen Maßnahmen nicht geschaffen werden, bleiben die Betroffenen trotz eines neuen Plastikkarten-Ausweises weiterhin diskriminiert.
Hier muss weitergedacht und mit aller Kraft für Gleichberechtigung und Diskriminierungsfreiheit in allen Bereichen gesorgt werden – und zwar nicht nur mit dem Austausch eines Ausweises.”
Quelle: Jürgen Maresch
Landtagsabgeordneter
Erster Polizeihauptkommissar a.D.
Sprecher für Menschen mit Behinderung und Minderheiten
Jürgen Maresch zum neuen Schwerbehindertenausweis:
“Am 03.01.2013 informierte das zuständige Ministerium Brandenburgs darüber, dass es künftig möglich ist, seinen abgelaufenen Schwerbehindertenausweis gegen eine praktische Plastikkarte einzutauschen. Der bisherige Schwerbehindertenausweis zeichnete sich vor allem dadurch aus, dass er aufgrund seines sehr großen Formates in Papierform schwer handhabbar und zudem beim Vorzeigen auch schnell für andere Bürger erkennbar war. Der Ersatz gegen eine praktische unauffällige Plastikkarte war ein langjähriger Wunsch der Betroffenen, dessen Erfüllung nur begrüßt werden kann.
Der Schwerbehindertenausweis dient unter anderem dazu, den Anspruch auf verschiedene Nachteilsausgleiche, beispielsweise bei Eintrittsgeldern oder im ÖPNV geltend zu machen.
Eine Information darüber, wie es sich im Zuge des Ausweistauschs nun mit der dazugehörigen Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr verhält, wurde leider nicht gegeben. Ebenso ist fraglich, wie es sich mit den zahlreichen unbefristeten Ausweisen verhält, da der Austausch gemäß der vorliegenden Information nur nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums möglich ist. Eine Information darüber wäre wünschenswert und den Bürgern sicher eine große Hilfe gewesen.
Herr Baaske hob in seiner Information zudem besonders hervor, dass der bisherige Schwerbehindertenausweis durch sein unpraktisches Design von den Betroffenen vor allem als diskriminierend empfunden wurde. Diese Feststellung ist zwar zweifelsfrei zutreffend, jedoch stand dessen schlechte Handhabbarkeit in viel größerer Kritik. Als diskriminierend werden von den Betroffenen hingegen viele andere Sachverhalte empfunden, die mit dem Austausch des jetzigen Schwerbehindertenausweises gegen eine Plastikkarte keinesfalls zu lösen sind. Selbst wenn diese Berechtigung zur Nutzung von Nachteilsausgleichen nun in einem besseren Format vorliegt, besteht die eigentliche Diskriminierung weiterhin, da die praktischen Nutzungsvoraussetzungen noch immer fehlen. Es sind noch immer nicht alle Veranstaltungsorte barrierefrei zugänglich und auch noch lange nicht alle Haltestellen und Fahrzeuge des ÖPNV. Da hilft die Berechtigung zur kostenermäßigten oder kostenlosen Nutzung auch in einem noch so schönen Format nichts. So begrüßenswert diese jahrelang geforderte Verbesserung nun also auch sein mag, lässt deren Nutzen solange auf sich warten, wie die mangelhafte Praxis der schönen Theorie nicht angepasst wird. Sollten also die praktischen Voraussetzungen in Form von umfänglicher Barrierefreiheit, einem barrierefreien ÖPNV, bedarfsdeckender Assistenz und vielen weiteren notwendigen Maßnahmen nicht geschaffen werden, bleiben die Betroffenen trotz eines neuen Plastikkarten-Ausweises weiterhin diskriminiert.
Hier muss weitergedacht und mit aller Kraft für Gleichberechtigung und Diskriminierungsfreiheit in allen Bereichen gesorgt werden – und zwar nicht nur mit dem Austausch eines Ausweises.”
Quelle: Jürgen Maresch
Landtagsabgeordneter
Erster Polizeihauptkommissar a.D.
Sprecher für Menschen mit Behinderung und Minderheiten
Jürgen Maresch zum neuen Schwerbehindertenausweis:
“Am 03.01.2013 informierte das zuständige Ministerium Brandenburgs darüber, dass es künftig möglich ist, seinen abgelaufenen Schwerbehindertenausweis gegen eine praktische Plastikkarte einzutauschen. Der bisherige Schwerbehindertenausweis zeichnete sich vor allem dadurch aus, dass er aufgrund seines sehr großen Formates in Papierform schwer handhabbar und zudem beim Vorzeigen auch schnell für andere Bürger erkennbar war. Der Ersatz gegen eine praktische unauffällige Plastikkarte war ein langjähriger Wunsch der Betroffenen, dessen Erfüllung nur begrüßt werden kann.
Der Schwerbehindertenausweis dient unter anderem dazu, den Anspruch auf verschiedene Nachteilsausgleiche, beispielsweise bei Eintrittsgeldern oder im ÖPNV geltend zu machen.
Eine Information darüber, wie es sich im Zuge des Ausweistauschs nun mit der dazugehörigen Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr verhält, wurde leider nicht gegeben. Ebenso ist fraglich, wie es sich mit den zahlreichen unbefristeten Ausweisen verhält, da der Austausch gemäß der vorliegenden Information nur nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums möglich ist. Eine Information darüber wäre wünschenswert und den Bürgern sicher eine große Hilfe gewesen.
Herr Baaske hob in seiner Information zudem besonders hervor, dass der bisherige Schwerbehindertenausweis durch sein unpraktisches Design von den Betroffenen vor allem als diskriminierend empfunden wurde. Diese Feststellung ist zwar zweifelsfrei zutreffend, jedoch stand dessen schlechte Handhabbarkeit in viel größerer Kritik. Als diskriminierend werden von den Betroffenen hingegen viele andere Sachverhalte empfunden, die mit dem Austausch des jetzigen Schwerbehindertenausweises gegen eine Plastikkarte keinesfalls zu lösen sind. Selbst wenn diese Berechtigung zur Nutzung von Nachteilsausgleichen nun in einem besseren Format vorliegt, besteht die eigentliche Diskriminierung weiterhin, da die praktischen Nutzungsvoraussetzungen noch immer fehlen. Es sind noch immer nicht alle Veranstaltungsorte barrierefrei zugänglich und auch noch lange nicht alle Haltestellen und Fahrzeuge des ÖPNV. Da hilft die Berechtigung zur kostenermäßigten oder kostenlosen Nutzung auch in einem noch so schönen Format nichts. So begrüßenswert diese jahrelang geforderte Verbesserung nun also auch sein mag, lässt deren Nutzen solange auf sich warten, wie die mangelhafte Praxis der schönen Theorie nicht angepasst wird. Sollten also die praktischen Voraussetzungen in Form von umfänglicher Barrierefreiheit, einem barrierefreien ÖPNV, bedarfsdeckender Assistenz und vielen weiteren notwendigen Maßnahmen nicht geschaffen werden, bleiben die Betroffenen trotz eines neuen Plastikkarten-Ausweises weiterhin diskriminiert.
Hier muss weitergedacht und mit aller Kraft für Gleichberechtigung und Diskriminierungsfreiheit in allen Bereichen gesorgt werden – und zwar nicht nur mit dem Austausch eines Ausweises.”
Quelle: Jürgen Maresch
Landtagsabgeordneter
Erster Polizeihauptkommissar a.D.
Sprecher für Menschen mit Behinderung und Minderheiten
Jürgen Maresch zum neuen Schwerbehindertenausweis:
“Am 03.01.2013 informierte das zuständige Ministerium Brandenburgs darüber, dass es künftig möglich ist, seinen abgelaufenen Schwerbehindertenausweis gegen eine praktische Plastikkarte einzutauschen. Der bisherige Schwerbehindertenausweis zeichnete sich vor allem dadurch aus, dass er aufgrund seines sehr großen Formates in Papierform schwer handhabbar und zudem beim Vorzeigen auch schnell für andere Bürger erkennbar war. Der Ersatz gegen eine praktische unauffällige Plastikkarte war ein langjähriger Wunsch der Betroffenen, dessen Erfüllung nur begrüßt werden kann.
Der Schwerbehindertenausweis dient unter anderem dazu, den Anspruch auf verschiedene Nachteilsausgleiche, beispielsweise bei Eintrittsgeldern oder im ÖPNV geltend zu machen.
Eine Information darüber, wie es sich im Zuge des Ausweistauschs nun mit der dazugehörigen Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr verhält, wurde leider nicht gegeben. Ebenso ist fraglich, wie es sich mit den zahlreichen unbefristeten Ausweisen verhält, da der Austausch gemäß der vorliegenden Information nur nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums möglich ist. Eine Information darüber wäre wünschenswert und den Bürgern sicher eine große Hilfe gewesen.
Herr Baaske hob in seiner Information zudem besonders hervor, dass der bisherige Schwerbehindertenausweis durch sein unpraktisches Design von den Betroffenen vor allem als diskriminierend empfunden wurde. Diese Feststellung ist zwar zweifelsfrei zutreffend, jedoch stand dessen schlechte Handhabbarkeit in viel größerer Kritik. Als diskriminierend werden von den Betroffenen hingegen viele andere Sachverhalte empfunden, die mit dem Austausch des jetzigen Schwerbehindertenausweises gegen eine Plastikkarte keinesfalls zu lösen sind. Selbst wenn diese Berechtigung zur Nutzung von Nachteilsausgleichen nun in einem besseren Format vorliegt, besteht die eigentliche Diskriminierung weiterhin, da die praktischen Nutzungsvoraussetzungen noch immer fehlen. Es sind noch immer nicht alle Veranstaltungsorte barrierefrei zugänglich und auch noch lange nicht alle Haltestellen und Fahrzeuge des ÖPNV. Da hilft die Berechtigung zur kostenermäßigten oder kostenlosen Nutzung auch in einem noch so schönen Format nichts. So begrüßenswert diese jahrelang geforderte Verbesserung nun also auch sein mag, lässt deren Nutzen solange auf sich warten, wie die mangelhafte Praxis der schönen Theorie nicht angepasst wird. Sollten also die praktischen Voraussetzungen in Form von umfänglicher Barrierefreiheit, einem barrierefreien ÖPNV, bedarfsdeckender Assistenz und vielen weiteren notwendigen Maßnahmen nicht geschaffen werden, bleiben die Betroffenen trotz eines neuen Plastikkarten-Ausweises weiterhin diskriminiert.
Hier muss weitergedacht und mit aller Kraft für Gleichberechtigung und Diskriminierungsfreiheit in allen Bereichen gesorgt werden – und zwar nicht nur mit dem Austausch eines Ausweises.”
Quelle: Jürgen Maresch
Landtagsabgeordneter
Erster Polizeihauptkommissar a.D.
Sprecher für Menschen mit Behinderung und Minderheiten
Jürgen Maresch zum neuen Schwerbehindertenausweis:
“Am 03.01.2013 informierte das zuständige Ministerium Brandenburgs darüber, dass es künftig möglich ist, seinen abgelaufenen Schwerbehindertenausweis gegen eine praktische Plastikkarte einzutauschen. Der bisherige Schwerbehindertenausweis zeichnete sich vor allem dadurch aus, dass er aufgrund seines sehr großen Formates in Papierform schwer handhabbar und zudem beim Vorzeigen auch schnell für andere Bürger erkennbar war. Der Ersatz gegen eine praktische unauffällige Plastikkarte war ein langjähriger Wunsch der Betroffenen, dessen Erfüllung nur begrüßt werden kann.
Der Schwerbehindertenausweis dient unter anderem dazu, den Anspruch auf verschiedene Nachteilsausgleiche, beispielsweise bei Eintrittsgeldern oder im ÖPNV geltend zu machen.
Eine Information darüber, wie es sich im Zuge des Ausweistauschs nun mit der dazugehörigen Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr verhält, wurde leider nicht gegeben. Ebenso ist fraglich, wie es sich mit den zahlreichen unbefristeten Ausweisen verhält, da der Austausch gemäß der vorliegenden Information nur nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums möglich ist. Eine Information darüber wäre wünschenswert und den Bürgern sicher eine große Hilfe gewesen.
Herr Baaske hob in seiner Information zudem besonders hervor, dass der bisherige Schwerbehindertenausweis durch sein unpraktisches Design von den Betroffenen vor allem als diskriminierend empfunden wurde. Diese Feststellung ist zwar zweifelsfrei zutreffend, jedoch stand dessen schlechte Handhabbarkeit in viel größerer Kritik. Als diskriminierend werden von den Betroffenen hingegen viele andere Sachverhalte empfunden, die mit dem Austausch des jetzigen Schwerbehindertenausweises gegen eine Plastikkarte keinesfalls zu lösen sind. Selbst wenn diese Berechtigung zur Nutzung von Nachteilsausgleichen nun in einem besseren Format vorliegt, besteht die eigentliche Diskriminierung weiterhin, da die praktischen Nutzungsvoraussetzungen noch immer fehlen. Es sind noch immer nicht alle Veranstaltungsorte barrierefrei zugänglich und auch noch lange nicht alle Haltestellen und Fahrzeuge des ÖPNV. Da hilft die Berechtigung zur kostenermäßigten oder kostenlosen Nutzung auch in einem noch so schönen Format nichts. So begrüßenswert diese jahrelang geforderte Verbesserung nun also auch sein mag, lässt deren Nutzen solange auf sich warten, wie die mangelhafte Praxis der schönen Theorie nicht angepasst wird. Sollten also die praktischen Voraussetzungen in Form von umfänglicher Barrierefreiheit, einem barrierefreien ÖPNV, bedarfsdeckender Assistenz und vielen weiteren notwendigen Maßnahmen nicht geschaffen werden, bleiben die Betroffenen trotz eines neuen Plastikkarten-Ausweises weiterhin diskriminiert.
Hier muss weitergedacht und mit aller Kraft für Gleichberechtigung und Diskriminierungsfreiheit in allen Bereichen gesorgt werden – und zwar nicht nur mit dem Austausch eines Ausweises.”
Quelle: Jürgen Maresch
Landtagsabgeordneter
Erster Polizeihauptkommissar a.D.
Sprecher für Menschen mit Behinderung und Minderheiten
Jürgen Maresch zum neuen Schwerbehindertenausweis:
“Am 03.01.2013 informierte das zuständige Ministerium Brandenburgs darüber, dass es künftig möglich ist, seinen abgelaufenen Schwerbehindertenausweis gegen eine praktische Plastikkarte einzutauschen. Der bisherige Schwerbehindertenausweis zeichnete sich vor allem dadurch aus, dass er aufgrund seines sehr großen Formates in Papierform schwer handhabbar und zudem beim Vorzeigen auch schnell für andere Bürger erkennbar war. Der Ersatz gegen eine praktische unauffällige Plastikkarte war ein langjähriger Wunsch der Betroffenen, dessen Erfüllung nur begrüßt werden kann.
Der Schwerbehindertenausweis dient unter anderem dazu, den Anspruch auf verschiedene Nachteilsausgleiche, beispielsweise bei Eintrittsgeldern oder im ÖPNV geltend zu machen.
Eine Information darüber, wie es sich im Zuge des Ausweistauschs nun mit der dazugehörigen Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr verhält, wurde leider nicht gegeben. Ebenso ist fraglich, wie es sich mit den zahlreichen unbefristeten Ausweisen verhält, da der Austausch gemäß der vorliegenden Information nur nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums möglich ist. Eine Information darüber wäre wünschenswert und den Bürgern sicher eine große Hilfe gewesen.
Herr Baaske hob in seiner Information zudem besonders hervor, dass der bisherige Schwerbehindertenausweis durch sein unpraktisches Design von den Betroffenen vor allem als diskriminierend empfunden wurde. Diese Feststellung ist zwar zweifelsfrei zutreffend, jedoch stand dessen schlechte Handhabbarkeit in viel größerer Kritik. Als diskriminierend werden von den Betroffenen hingegen viele andere Sachverhalte empfunden, die mit dem Austausch des jetzigen Schwerbehindertenausweises gegen eine Plastikkarte keinesfalls zu lösen sind. Selbst wenn diese Berechtigung zur Nutzung von Nachteilsausgleichen nun in einem besseren Format vorliegt, besteht die eigentliche Diskriminierung weiterhin, da die praktischen Nutzungsvoraussetzungen noch immer fehlen. Es sind noch immer nicht alle Veranstaltungsorte barrierefrei zugänglich und auch noch lange nicht alle Haltestellen und Fahrzeuge des ÖPNV. Da hilft die Berechtigung zur kostenermäßigten oder kostenlosen Nutzung auch in einem noch so schönen Format nichts. So begrüßenswert diese jahrelang geforderte Verbesserung nun also auch sein mag, lässt deren Nutzen solange auf sich warten, wie die mangelhafte Praxis der schönen Theorie nicht angepasst wird. Sollten also die praktischen Voraussetzungen in Form von umfänglicher Barrierefreiheit, einem barrierefreien ÖPNV, bedarfsdeckender Assistenz und vielen weiteren notwendigen Maßnahmen nicht geschaffen werden, bleiben die Betroffenen trotz eines neuen Plastikkarten-Ausweises weiterhin diskriminiert.
Hier muss weitergedacht und mit aller Kraft für Gleichberechtigung und Diskriminierungsfreiheit in allen Bereichen gesorgt werden – und zwar nicht nur mit dem Austausch eines Ausweises.”
Quelle: Jürgen Maresch
Landtagsabgeordneter
Erster Polizeihauptkommissar a.D.
Sprecher für Menschen mit Behinderung und Minderheiten