Bei der Untersuchung zurückliegender Tötungsdelikte in Brandenburg auf bisher nicht erfasste Bezüge zum Rechtsextremismus wird von der Polizei über externe Experten die Öffentlichkeit einbezogen. Das hat Innenminister Dietmar Woidke mit Hinweis auf die „erforderliche Transparenz und breite öffentliche Akzeptanz“ eines solchen Verfahrens entschieden. Bei der Untersuchung geht es um derzeit 27 Tötungsdelikte im Land, die zwischen 1990 und 2008 verübt wurden. Sie sind Bestandteil einer von Opferschutzeinrichtungen und Medien bundesweit zusammengestellten Opferliste.
Durch Brandenburg sind bisher neun dieser Tötungsdelikte als politisch rechtsmotiviert einklassifiziert worden. Im Rahmen eines Forschungsprojektes werden nunmehr die Delikte der Opferliste auf Grundlage aktueller Erfassungskriterien noch einmal mal eingehend betrachtet und gegebenenfalls neu eingeordnet. Partner hierbei ist das Moses-Mendelsohn–Zentrum (MMZ) der Universität Potsdam. Neben Polizei und Justiz sollen unter anderem auch Vertreter der Opferberatung und Gemeinwesenberatung sowie Integrationsbeauftragte mitarbeiten.
Wie Woidke betonte, sei ein aktuelles, realistisches Bild gerade in dieser sensiblen Frage außerordentlich bedeutsam. „Wenn zurückliegende Tötungsverbrechen in unserem Land einen rechtsextremistischen Hintergrund hatten, muss das die Öffentlichkeit in jedem Fall wissen. Hier sind wir vor allem den Opfern und ihren Angehörigen gegenüber in der Pflicht“, erklärte der Innenminister. Er habe deshalb entschieden, die bekannt gewordene Opferliste parallel zu den Analysen beim NSU-Verfahren noch einmal zu überprüfen. Im Jahr 2001 hatten Bund und Länder neue Richtlinien bei der Erfassung und Einordnung rechtsextremistischer Taten abgestimmt. „Ich schließe es deshalb auch nicht aus, dass wir nach den jetzigen Untersuchungen auch in Brandenburg den einen oder anderen Fall hinsichtlich seiner Einordnung neu zu bewerten haben.“
Im August dieses Jahres hatte das LKA mit der Überprüfung der ersten Verfahrensakten begonnen, die von den Staatsanwaltschaften angefordert worden sind. Mit dem geplanten Forschungsprojekt soll die Untersuchung nunmehr neu konzipiert und für externe Experten geöffnet werden. „Ich bin dem Mendelsohn-Zentrum für seine engagierte Bereitschaft zur Zusammenarbeit sehr dankbar. Die signalisierte Unterstützung ist ein weiterer Beleg für die gesellschaftliche Breite beim Kampf gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in unserem Land“, hob Woidke hervor.
Für das geplante Forschungsprojekt liegt bereits eine Ideenskizze des MMZ vor. Das wissenschaftliche Projekt soll durch einen Expertenarbeitskreis begleitet werden. Dazu finden gegenwärtig Abstimmungen zwischen dem Innenministerium und der Potsdamer Universität statt.
Quelle: Ministerium des Innern
Bei der Untersuchung zurückliegender Tötungsdelikte in Brandenburg auf bisher nicht erfasste Bezüge zum Rechtsextremismus wird von der Polizei über externe Experten die Öffentlichkeit einbezogen. Das hat Innenminister Dietmar Woidke mit Hinweis auf die „erforderliche Transparenz und breite öffentliche Akzeptanz“ eines solchen Verfahrens entschieden. Bei der Untersuchung geht es um derzeit 27 Tötungsdelikte im Land, die zwischen 1990 und 2008 verübt wurden. Sie sind Bestandteil einer von Opferschutzeinrichtungen und Medien bundesweit zusammengestellten Opferliste.
Durch Brandenburg sind bisher neun dieser Tötungsdelikte als politisch rechtsmotiviert einklassifiziert worden. Im Rahmen eines Forschungsprojektes werden nunmehr die Delikte der Opferliste auf Grundlage aktueller Erfassungskriterien noch einmal mal eingehend betrachtet und gegebenenfalls neu eingeordnet. Partner hierbei ist das Moses-Mendelsohn–Zentrum (MMZ) der Universität Potsdam. Neben Polizei und Justiz sollen unter anderem auch Vertreter der Opferberatung und Gemeinwesenberatung sowie Integrationsbeauftragte mitarbeiten.
Wie Woidke betonte, sei ein aktuelles, realistisches Bild gerade in dieser sensiblen Frage außerordentlich bedeutsam. „Wenn zurückliegende Tötungsverbrechen in unserem Land einen rechtsextremistischen Hintergrund hatten, muss das die Öffentlichkeit in jedem Fall wissen. Hier sind wir vor allem den Opfern und ihren Angehörigen gegenüber in der Pflicht“, erklärte der Innenminister. Er habe deshalb entschieden, die bekannt gewordene Opferliste parallel zu den Analysen beim NSU-Verfahren noch einmal zu überprüfen. Im Jahr 2001 hatten Bund und Länder neue Richtlinien bei der Erfassung und Einordnung rechtsextremistischer Taten abgestimmt. „Ich schließe es deshalb auch nicht aus, dass wir nach den jetzigen Untersuchungen auch in Brandenburg den einen oder anderen Fall hinsichtlich seiner Einordnung neu zu bewerten haben.“
Im August dieses Jahres hatte das LKA mit der Überprüfung der ersten Verfahrensakten begonnen, die von den Staatsanwaltschaften angefordert worden sind. Mit dem geplanten Forschungsprojekt soll die Untersuchung nunmehr neu konzipiert und für externe Experten geöffnet werden. „Ich bin dem Mendelsohn-Zentrum für seine engagierte Bereitschaft zur Zusammenarbeit sehr dankbar. Die signalisierte Unterstützung ist ein weiterer Beleg für die gesellschaftliche Breite beim Kampf gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in unserem Land“, hob Woidke hervor.
Für das geplante Forschungsprojekt liegt bereits eine Ideenskizze des MMZ vor. Das wissenschaftliche Projekt soll durch einen Expertenarbeitskreis begleitet werden. Dazu finden gegenwärtig Abstimmungen zwischen dem Innenministerium und der Potsdamer Universität statt.
Quelle: Ministerium des Innern
Bei der Untersuchung zurückliegender Tötungsdelikte in Brandenburg auf bisher nicht erfasste Bezüge zum Rechtsextremismus wird von der Polizei über externe Experten die Öffentlichkeit einbezogen. Das hat Innenminister Dietmar Woidke mit Hinweis auf die „erforderliche Transparenz und breite öffentliche Akzeptanz“ eines solchen Verfahrens entschieden. Bei der Untersuchung geht es um derzeit 27 Tötungsdelikte im Land, die zwischen 1990 und 2008 verübt wurden. Sie sind Bestandteil einer von Opferschutzeinrichtungen und Medien bundesweit zusammengestellten Opferliste.
Durch Brandenburg sind bisher neun dieser Tötungsdelikte als politisch rechtsmotiviert einklassifiziert worden. Im Rahmen eines Forschungsprojektes werden nunmehr die Delikte der Opferliste auf Grundlage aktueller Erfassungskriterien noch einmal mal eingehend betrachtet und gegebenenfalls neu eingeordnet. Partner hierbei ist das Moses-Mendelsohn–Zentrum (MMZ) der Universität Potsdam. Neben Polizei und Justiz sollen unter anderem auch Vertreter der Opferberatung und Gemeinwesenberatung sowie Integrationsbeauftragte mitarbeiten.
Wie Woidke betonte, sei ein aktuelles, realistisches Bild gerade in dieser sensiblen Frage außerordentlich bedeutsam. „Wenn zurückliegende Tötungsverbrechen in unserem Land einen rechtsextremistischen Hintergrund hatten, muss das die Öffentlichkeit in jedem Fall wissen. Hier sind wir vor allem den Opfern und ihren Angehörigen gegenüber in der Pflicht“, erklärte der Innenminister. Er habe deshalb entschieden, die bekannt gewordene Opferliste parallel zu den Analysen beim NSU-Verfahren noch einmal zu überprüfen. Im Jahr 2001 hatten Bund und Länder neue Richtlinien bei der Erfassung und Einordnung rechtsextremistischer Taten abgestimmt. „Ich schließe es deshalb auch nicht aus, dass wir nach den jetzigen Untersuchungen auch in Brandenburg den einen oder anderen Fall hinsichtlich seiner Einordnung neu zu bewerten haben.“
Im August dieses Jahres hatte das LKA mit der Überprüfung der ersten Verfahrensakten begonnen, die von den Staatsanwaltschaften angefordert worden sind. Mit dem geplanten Forschungsprojekt soll die Untersuchung nunmehr neu konzipiert und für externe Experten geöffnet werden. „Ich bin dem Mendelsohn-Zentrum für seine engagierte Bereitschaft zur Zusammenarbeit sehr dankbar. Die signalisierte Unterstützung ist ein weiterer Beleg für die gesellschaftliche Breite beim Kampf gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in unserem Land“, hob Woidke hervor.
Für das geplante Forschungsprojekt liegt bereits eine Ideenskizze des MMZ vor. Das wissenschaftliche Projekt soll durch einen Expertenarbeitskreis begleitet werden. Dazu finden gegenwärtig Abstimmungen zwischen dem Innenministerium und der Potsdamer Universität statt.
Quelle: Ministerium des Innern
Bei der Untersuchung zurückliegender Tötungsdelikte in Brandenburg auf bisher nicht erfasste Bezüge zum Rechtsextremismus wird von der Polizei über externe Experten die Öffentlichkeit einbezogen. Das hat Innenminister Dietmar Woidke mit Hinweis auf die „erforderliche Transparenz und breite öffentliche Akzeptanz“ eines solchen Verfahrens entschieden. Bei der Untersuchung geht es um derzeit 27 Tötungsdelikte im Land, die zwischen 1990 und 2008 verübt wurden. Sie sind Bestandteil einer von Opferschutzeinrichtungen und Medien bundesweit zusammengestellten Opferliste.
Durch Brandenburg sind bisher neun dieser Tötungsdelikte als politisch rechtsmotiviert einklassifiziert worden. Im Rahmen eines Forschungsprojektes werden nunmehr die Delikte der Opferliste auf Grundlage aktueller Erfassungskriterien noch einmal mal eingehend betrachtet und gegebenenfalls neu eingeordnet. Partner hierbei ist das Moses-Mendelsohn–Zentrum (MMZ) der Universität Potsdam. Neben Polizei und Justiz sollen unter anderem auch Vertreter der Opferberatung und Gemeinwesenberatung sowie Integrationsbeauftragte mitarbeiten.
Wie Woidke betonte, sei ein aktuelles, realistisches Bild gerade in dieser sensiblen Frage außerordentlich bedeutsam. „Wenn zurückliegende Tötungsverbrechen in unserem Land einen rechtsextremistischen Hintergrund hatten, muss das die Öffentlichkeit in jedem Fall wissen. Hier sind wir vor allem den Opfern und ihren Angehörigen gegenüber in der Pflicht“, erklärte der Innenminister. Er habe deshalb entschieden, die bekannt gewordene Opferliste parallel zu den Analysen beim NSU-Verfahren noch einmal zu überprüfen. Im Jahr 2001 hatten Bund und Länder neue Richtlinien bei der Erfassung und Einordnung rechtsextremistischer Taten abgestimmt. „Ich schließe es deshalb auch nicht aus, dass wir nach den jetzigen Untersuchungen auch in Brandenburg den einen oder anderen Fall hinsichtlich seiner Einordnung neu zu bewerten haben.“
Im August dieses Jahres hatte das LKA mit der Überprüfung der ersten Verfahrensakten begonnen, die von den Staatsanwaltschaften angefordert worden sind. Mit dem geplanten Forschungsprojekt soll die Untersuchung nunmehr neu konzipiert und für externe Experten geöffnet werden. „Ich bin dem Mendelsohn-Zentrum für seine engagierte Bereitschaft zur Zusammenarbeit sehr dankbar. Die signalisierte Unterstützung ist ein weiterer Beleg für die gesellschaftliche Breite beim Kampf gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in unserem Land“, hob Woidke hervor.
Für das geplante Forschungsprojekt liegt bereits eine Ideenskizze des MMZ vor. Das wissenschaftliche Projekt soll durch einen Expertenarbeitskreis begleitet werden. Dazu finden gegenwärtig Abstimmungen zwischen dem Innenministerium und der Potsdamer Universität statt.
Quelle: Ministerium des Innern
Bei der Untersuchung zurückliegender Tötungsdelikte in Brandenburg auf bisher nicht erfasste Bezüge zum Rechtsextremismus wird von der Polizei über externe Experten die Öffentlichkeit einbezogen. Das hat Innenminister Dietmar Woidke mit Hinweis auf die „erforderliche Transparenz und breite öffentliche Akzeptanz“ eines solchen Verfahrens entschieden. Bei der Untersuchung geht es um derzeit 27 Tötungsdelikte im Land, die zwischen 1990 und 2008 verübt wurden. Sie sind Bestandteil einer von Opferschutzeinrichtungen und Medien bundesweit zusammengestellten Opferliste.
Durch Brandenburg sind bisher neun dieser Tötungsdelikte als politisch rechtsmotiviert einklassifiziert worden. Im Rahmen eines Forschungsprojektes werden nunmehr die Delikte der Opferliste auf Grundlage aktueller Erfassungskriterien noch einmal mal eingehend betrachtet und gegebenenfalls neu eingeordnet. Partner hierbei ist das Moses-Mendelsohn–Zentrum (MMZ) der Universität Potsdam. Neben Polizei und Justiz sollen unter anderem auch Vertreter der Opferberatung und Gemeinwesenberatung sowie Integrationsbeauftragte mitarbeiten.
Wie Woidke betonte, sei ein aktuelles, realistisches Bild gerade in dieser sensiblen Frage außerordentlich bedeutsam. „Wenn zurückliegende Tötungsverbrechen in unserem Land einen rechtsextremistischen Hintergrund hatten, muss das die Öffentlichkeit in jedem Fall wissen. Hier sind wir vor allem den Opfern und ihren Angehörigen gegenüber in der Pflicht“, erklärte der Innenminister. Er habe deshalb entschieden, die bekannt gewordene Opferliste parallel zu den Analysen beim NSU-Verfahren noch einmal zu überprüfen. Im Jahr 2001 hatten Bund und Länder neue Richtlinien bei der Erfassung und Einordnung rechtsextremistischer Taten abgestimmt. „Ich schließe es deshalb auch nicht aus, dass wir nach den jetzigen Untersuchungen auch in Brandenburg den einen oder anderen Fall hinsichtlich seiner Einordnung neu zu bewerten haben.“
Im August dieses Jahres hatte das LKA mit der Überprüfung der ersten Verfahrensakten begonnen, die von den Staatsanwaltschaften angefordert worden sind. Mit dem geplanten Forschungsprojekt soll die Untersuchung nunmehr neu konzipiert und für externe Experten geöffnet werden. „Ich bin dem Mendelsohn-Zentrum für seine engagierte Bereitschaft zur Zusammenarbeit sehr dankbar. Die signalisierte Unterstützung ist ein weiterer Beleg für die gesellschaftliche Breite beim Kampf gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in unserem Land“, hob Woidke hervor.
Für das geplante Forschungsprojekt liegt bereits eine Ideenskizze des MMZ vor. Das wissenschaftliche Projekt soll durch einen Expertenarbeitskreis begleitet werden. Dazu finden gegenwärtig Abstimmungen zwischen dem Innenministerium und der Potsdamer Universität statt.
Quelle: Ministerium des Innern
Bei der Untersuchung zurückliegender Tötungsdelikte in Brandenburg auf bisher nicht erfasste Bezüge zum Rechtsextremismus wird von der Polizei über externe Experten die Öffentlichkeit einbezogen. Das hat Innenminister Dietmar Woidke mit Hinweis auf die „erforderliche Transparenz und breite öffentliche Akzeptanz“ eines solchen Verfahrens entschieden. Bei der Untersuchung geht es um derzeit 27 Tötungsdelikte im Land, die zwischen 1990 und 2008 verübt wurden. Sie sind Bestandteil einer von Opferschutzeinrichtungen und Medien bundesweit zusammengestellten Opferliste.
Durch Brandenburg sind bisher neun dieser Tötungsdelikte als politisch rechtsmotiviert einklassifiziert worden. Im Rahmen eines Forschungsprojektes werden nunmehr die Delikte der Opferliste auf Grundlage aktueller Erfassungskriterien noch einmal mal eingehend betrachtet und gegebenenfalls neu eingeordnet. Partner hierbei ist das Moses-Mendelsohn–Zentrum (MMZ) der Universität Potsdam. Neben Polizei und Justiz sollen unter anderem auch Vertreter der Opferberatung und Gemeinwesenberatung sowie Integrationsbeauftragte mitarbeiten.
Wie Woidke betonte, sei ein aktuelles, realistisches Bild gerade in dieser sensiblen Frage außerordentlich bedeutsam. „Wenn zurückliegende Tötungsverbrechen in unserem Land einen rechtsextremistischen Hintergrund hatten, muss das die Öffentlichkeit in jedem Fall wissen. Hier sind wir vor allem den Opfern und ihren Angehörigen gegenüber in der Pflicht“, erklärte der Innenminister. Er habe deshalb entschieden, die bekannt gewordene Opferliste parallel zu den Analysen beim NSU-Verfahren noch einmal zu überprüfen. Im Jahr 2001 hatten Bund und Länder neue Richtlinien bei der Erfassung und Einordnung rechtsextremistischer Taten abgestimmt. „Ich schließe es deshalb auch nicht aus, dass wir nach den jetzigen Untersuchungen auch in Brandenburg den einen oder anderen Fall hinsichtlich seiner Einordnung neu zu bewerten haben.“
Im August dieses Jahres hatte das LKA mit der Überprüfung der ersten Verfahrensakten begonnen, die von den Staatsanwaltschaften angefordert worden sind. Mit dem geplanten Forschungsprojekt soll die Untersuchung nunmehr neu konzipiert und für externe Experten geöffnet werden. „Ich bin dem Mendelsohn-Zentrum für seine engagierte Bereitschaft zur Zusammenarbeit sehr dankbar. Die signalisierte Unterstützung ist ein weiterer Beleg für die gesellschaftliche Breite beim Kampf gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in unserem Land“, hob Woidke hervor.
Für das geplante Forschungsprojekt liegt bereits eine Ideenskizze des MMZ vor. Das wissenschaftliche Projekt soll durch einen Expertenarbeitskreis begleitet werden. Dazu finden gegenwärtig Abstimmungen zwischen dem Innenministerium und der Potsdamer Universität statt.
Quelle: Ministerium des Innern
Bei der Untersuchung zurückliegender Tötungsdelikte in Brandenburg auf bisher nicht erfasste Bezüge zum Rechtsextremismus wird von der Polizei über externe Experten die Öffentlichkeit einbezogen. Das hat Innenminister Dietmar Woidke mit Hinweis auf die „erforderliche Transparenz und breite öffentliche Akzeptanz“ eines solchen Verfahrens entschieden. Bei der Untersuchung geht es um derzeit 27 Tötungsdelikte im Land, die zwischen 1990 und 2008 verübt wurden. Sie sind Bestandteil einer von Opferschutzeinrichtungen und Medien bundesweit zusammengestellten Opferliste.
Durch Brandenburg sind bisher neun dieser Tötungsdelikte als politisch rechtsmotiviert einklassifiziert worden. Im Rahmen eines Forschungsprojektes werden nunmehr die Delikte der Opferliste auf Grundlage aktueller Erfassungskriterien noch einmal mal eingehend betrachtet und gegebenenfalls neu eingeordnet. Partner hierbei ist das Moses-Mendelsohn–Zentrum (MMZ) der Universität Potsdam. Neben Polizei und Justiz sollen unter anderem auch Vertreter der Opferberatung und Gemeinwesenberatung sowie Integrationsbeauftragte mitarbeiten.
Wie Woidke betonte, sei ein aktuelles, realistisches Bild gerade in dieser sensiblen Frage außerordentlich bedeutsam. „Wenn zurückliegende Tötungsverbrechen in unserem Land einen rechtsextremistischen Hintergrund hatten, muss das die Öffentlichkeit in jedem Fall wissen. Hier sind wir vor allem den Opfern und ihren Angehörigen gegenüber in der Pflicht“, erklärte der Innenminister. Er habe deshalb entschieden, die bekannt gewordene Opferliste parallel zu den Analysen beim NSU-Verfahren noch einmal zu überprüfen. Im Jahr 2001 hatten Bund und Länder neue Richtlinien bei der Erfassung und Einordnung rechtsextremistischer Taten abgestimmt. „Ich schließe es deshalb auch nicht aus, dass wir nach den jetzigen Untersuchungen auch in Brandenburg den einen oder anderen Fall hinsichtlich seiner Einordnung neu zu bewerten haben.“
Im August dieses Jahres hatte das LKA mit der Überprüfung der ersten Verfahrensakten begonnen, die von den Staatsanwaltschaften angefordert worden sind. Mit dem geplanten Forschungsprojekt soll die Untersuchung nunmehr neu konzipiert und für externe Experten geöffnet werden. „Ich bin dem Mendelsohn-Zentrum für seine engagierte Bereitschaft zur Zusammenarbeit sehr dankbar. Die signalisierte Unterstützung ist ein weiterer Beleg für die gesellschaftliche Breite beim Kampf gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in unserem Land“, hob Woidke hervor.
Für das geplante Forschungsprojekt liegt bereits eine Ideenskizze des MMZ vor. Das wissenschaftliche Projekt soll durch einen Expertenarbeitskreis begleitet werden. Dazu finden gegenwärtig Abstimmungen zwischen dem Innenministerium und der Potsdamer Universität statt.
Quelle: Ministerium des Innern
Bei der Untersuchung zurückliegender Tötungsdelikte in Brandenburg auf bisher nicht erfasste Bezüge zum Rechtsextremismus wird von der Polizei über externe Experten die Öffentlichkeit einbezogen. Das hat Innenminister Dietmar Woidke mit Hinweis auf die „erforderliche Transparenz und breite öffentliche Akzeptanz“ eines solchen Verfahrens entschieden. Bei der Untersuchung geht es um derzeit 27 Tötungsdelikte im Land, die zwischen 1990 und 2008 verübt wurden. Sie sind Bestandteil einer von Opferschutzeinrichtungen und Medien bundesweit zusammengestellten Opferliste.
Durch Brandenburg sind bisher neun dieser Tötungsdelikte als politisch rechtsmotiviert einklassifiziert worden. Im Rahmen eines Forschungsprojektes werden nunmehr die Delikte der Opferliste auf Grundlage aktueller Erfassungskriterien noch einmal mal eingehend betrachtet und gegebenenfalls neu eingeordnet. Partner hierbei ist das Moses-Mendelsohn–Zentrum (MMZ) der Universität Potsdam. Neben Polizei und Justiz sollen unter anderem auch Vertreter der Opferberatung und Gemeinwesenberatung sowie Integrationsbeauftragte mitarbeiten.
Wie Woidke betonte, sei ein aktuelles, realistisches Bild gerade in dieser sensiblen Frage außerordentlich bedeutsam. „Wenn zurückliegende Tötungsverbrechen in unserem Land einen rechtsextremistischen Hintergrund hatten, muss das die Öffentlichkeit in jedem Fall wissen. Hier sind wir vor allem den Opfern und ihren Angehörigen gegenüber in der Pflicht“, erklärte der Innenminister. Er habe deshalb entschieden, die bekannt gewordene Opferliste parallel zu den Analysen beim NSU-Verfahren noch einmal zu überprüfen. Im Jahr 2001 hatten Bund und Länder neue Richtlinien bei der Erfassung und Einordnung rechtsextremistischer Taten abgestimmt. „Ich schließe es deshalb auch nicht aus, dass wir nach den jetzigen Untersuchungen auch in Brandenburg den einen oder anderen Fall hinsichtlich seiner Einordnung neu zu bewerten haben.“
Im August dieses Jahres hatte das LKA mit der Überprüfung der ersten Verfahrensakten begonnen, die von den Staatsanwaltschaften angefordert worden sind. Mit dem geplanten Forschungsprojekt soll die Untersuchung nunmehr neu konzipiert und für externe Experten geöffnet werden. „Ich bin dem Mendelsohn-Zentrum für seine engagierte Bereitschaft zur Zusammenarbeit sehr dankbar. Die signalisierte Unterstützung ist ein weiterer Beleg für die gesellschaftliche Breite beim Kampf gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in unserem Land“, hob Woidke hervor.
Für das geplante Forschungsprojekt liegt bereits eine Ideenskizze des MMZ vor. Das wissenschaftliche Projekt soll durch einen Expertenarbeitskreis begleitet werden. Dazu finden gegenwärtig Abstimmungen zwischen dem Innenministerium und der Potsdamer Universität statt.
Quelle: Ministerium des Innern