Jürgen Maresch: “Ich möchte den Anlass nutzen, um die Situation der Betroffenen in Brandenburg kritisch zu hinterfragen, aber auch Erfolge zu betonen:
Als zweites Bundesland Deutschlands novelliert Brandenburg sein Behindertengleichstellungsgesetz und weitet bundesweit erstmalig den Geltungsbereich auf die Kommunen aus. Der große Diskussionsbedarf zu dieser sehr fortschrittlichen Neuerung führte zu drastischen zeitlichen Verspätungen, die sich für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger unseres Bundeslandes lohnen wird. Die Diskussionen zeigten deutlich, dass viele Entscheidungsträger, eine gleichberechtigte Teilhabe inmitten einer inklusiven Gesellschaft noch immer nicht als geltendes Menschenrecht, sondern als reinen Kostenfaktor ansehen. Sie würden das Wort „Inklusion“ vermutlich lieber zum Unwort des Jahres küren als zu akzeptieren, dass mit diesem Wort auch zwingend umzusetzende Grundrechte für die Menschen mit Behinderung verbunden sind.
Die Tendenz, den Menschen mit Behinderung als reinen Kostenfaktor zu begreifen, spiegelt sich auch am Beispiel der inklusiven Bildung wieder. Eine Schule für alle kann ohne eine entsprechende sächliche, personelle, bauliche und finanzielle Ausstattung nicht erfolgen. Hier zwingt die UN-Behindertenrechtskonvention zur Schaffung angemessener Vorkehrungen, wovon das Land Brandenburg noch immer weit entfernt ist. Nach wie vor fließen die Gelder vorrangig in exkludierende Sondersysteme statt in inklusive Bildungseinrichtungen. Die Tatsache, dass man die Inklusion vielerorts auch noch immer nur auf den Bereich Bildung reduziert beweist ebenso, wie viele bewusstseinsbildende Maßnahmen noch vonnöten sind.
Das alltägliche Leben eines Menschen mit Behinderung endet nicht mit der Schulklingel am Ende des Unterrichts am Schultor, sondern setzt sich fort mit dem Besuch barrierefreier öffentlicher Einrichtungen und Freizeitangebote in barrierefreien öffentlichen Verkehrsmitteln und Straßen und endet in den eigenen barrierefreien vier Wänden. Ebenso verbleibt ein Mensch mit Behinderung nicht sein Leben lang in der Schule, sondern hat anschließend Anspruch auf barrierefreie Ausbildungs- oder Studienmöglichkeiten, einen barrierefreien Arbeitsplatz und einem Leben in der eigenen Wohnung mit bedarfsdeckender Assistenz.
Für eine inklusive Gesellschaft ist weitaus mehr erforderlich, als eine Schule für alle und die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Es müssen nicht nur das Schulgesetz, das Baurecht sondern alle weiteren einschlägigen Gesetze angepasst und abgeändert werden. Jede dieser Änderungen muss jedoch zuvor gut durchdacht und auf eine solide finanzielle Basis gestellt werden, denn Inklusion und Menschenrechte gibt es nicht zum Nulltarif.
Nicht zuletzt ist es unverzichtbar, mit den Betroffenen die geplanten Änderungen zu besprechen und sie am Reformprozess zu beteiligen, denn nichts soll mehr über ihre Köpfe entschieden werden. Die größten Barrieren dabei sind offensichtlich nicht die physischen im öffentlichen Straßenraum, sondern die Barrieren in den Köpfen vieler Menschen. Niemand sollte versuchen, die notwendigen Änderungen für die Betroffenen zum Sparmodell zu machen oder gar gewinnbringend für sich selbst zu nutzen, sondern sich der Tatsache bewusst werden, dass es jeden Menschen zu jedem Zeitpunkt seines Lebens selbst betreffen kann.”
Quelle: Jürgen Maresch, MdL, Sprecher für Menschen mit Behinderungen
Jürgen Maresch: “Ich möchte den Anlass nutzen, um die Situation der Betroffenen in Brandenburg kritisch zu hinterfragen, aber auch Erfolge zu betonen:
Als zweites Bundesland Deutschlands novelliert Brandenburg sein Behindertengleichstellungsgesetz und weitet bundesweit erstmalig den Geltungsbereich auf die Kommunen aus. Der große Diskussionsbedarf zu dieser sehr fortschrittlichen Neuerung führte zu drastischen zeitlichen Verspätungen, die sich für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger unseres Bundeslandes lohnen wird. Die Diskussionen zeigten deutlich, dass viele Entscheidungsträger, eine gleichberechtigte Teilhabe inmitten einer inklusiven Gesellschaft noch immer nicht als geltendes Menschenrecht, sondern als reinen Kostenfaktor ansehen. Sie würden das Wort „Inklusion“ vermutlich lieber zum Unwort des Jahres küren als zu akzeptieren, dass mit diesem Wort auch zwingend umzusetzende Grundrechte für die Menschen mit Behinderung verbunden sind.
Die Tendenz, den Menschen mit Behinderung als reinen Kostenfaktor zu begreifen, spiegelt sich auch am Beispiel der inklusiven Bildung wieder. Eine Schule für alle kann ohne eine entsprechende sächliche, personelle, bauliche und finanzielle Ausstattung nicht erfolgen. Hier zwingt die UN-Behindertenrechtskonvention zur Schaffung angemessener Vorkehrungen, wovon das Land Brandenburg noch immer weit entfernt ist. Nach wie vor fließen die Gelder vorrangig in exkludierende Sondersysteme statt in inklusive Bildungseinrichtungen. Die Tatsache, dass man die Inklusion vielerorts auch noch immer nur auf den Bereich Bildung reduziert beweist ebenso, wie viele bewusstseinsbildende Maßnahmen noch vonnöten sind.
Das alltägliche Leben eines Menschen mit Behinderung endet nicht mit der Schulklingel am Ende des Unterrichts am Schultor, sondern setzt sich fort mit dem Besuch barrierefreier öffentlicher Einrichtungen und Freizeitangebote in barrierefreien öffentlichen Verkehrsmitteln und Straßen und endet in den eigenen barrierefreien vier Wänden. Ebenso verbleibt ein Mensch mit Behinderung nicht sein Leben lang in der Schule, sondern hat anschließend Anspruch auf barrierefreie Ausbildungs- oder Studienmöglichkeiten, einen barrierefreien Arbeitsplatz und einem Leben in der eigenen Wohnung mit bedarfsdeckender Assistenz.
Für eine inklusive Gesellschaft ist weitaus mehr erforderlich, als eine Schule für alle und die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Es müssen nicht nur das Schulgesetz, das Baurecht sondern alle weiteren einschlägigen Gesetze angepasst und abgeändert werden. Jede dieser Änderungen muss jedoch zuvor gut durchdacht und auf eine solide finanzielle Basis gestellt werden, denn Inklusion und Menschenrechte gibt es nicht zum Nulltarif.
Nicht zuletzt ist es unverzichtbar, mit den Betroffenen die geplanten Änderungen zu besprechen und sie am Reformprozess zu beteiligen, denn nichts soll mehr über ihre Köpfe entschieden werden. Die größten Barrieren dabei sind offensichtlich nicht die physischen im öffentlichen Straßenraum, sondern die Barrieren in den Köpfen vieler Menschen. Niemand sollte versuchen, die notwendigen Änderungen für die Betroffenen zum Sparmodell zu machen oder gar gewinnbringend für sich selbst zu nutzen, sondern sich der Tatsache bewusst werden, dass es jeden Menschen zu jedem Zeitpunkt seines Lebens selbst betreffen kann.”
Quelle: Jürgen Maresch, MdL, Sprecher für Menschen mit Behinderungen
Jürgen Maresch: “Ich möchte den Anlass nutzen, um die Situation der Betroffenen in Brandenburg kritisch zu hinterfragen, aber auch Erfolge zu betonen:
Als zweites Bundesland Deutschlands novelliert Brandenburg sein Behindertengleichstellungsgesetz und weitet bundesweit erstmalig den Geltungsbereich auf die Kommunen aus. Der große Diskussionsbedarf zu dieser sehr fortschrittlichen Neuerung führte zu drastischen zeitlichen Verspätungen, die sich für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger unseres Bundeslandes lohnen wird. Die Diskussionen zeigten deutlich, dass viele Entscheidungsträger, eine gleichberechtigte Teilhabe inmitten einer inklusiven Gesellschaft noch immer nicht als geltendes Menschenrecht, sondern als reinen Kostenfaktor ansehen. Sie würden das Wort „Inklusion“ vermutlich lieber zum Unwort des Jahres küren als zu akzeptieren, dass mit diesem Wort auch zwingend umzusetzende Grundrechte für die Menschen mit Behinderung verbunden sind.
Die Tendenz, den Menschen mit Behinderung als reinen Kostenfaktor zu begreifen, spiegelt sich auch am Beispiel der inklusiven Bildung wieder. Eine Schule für alle kann ohne eine entsprechende sächliche, personelle, bauliche und finanzielle Ausstattung nicht erfolgen. Hier zwingt die UN-Behindertenrechtskonvention zur Schaffung angemessener Vorkehrungen, wovon das Land Brandenburg noch immer weit entfernt ist. Nach wie vor fließen die Gelder vorrangig in exkludierende Sondersysteme statt in inklusive Bildungseinrichtungen. Die Tatsache, dass man die Inklusion vielerorts auch noch immer nur auf den Bereich Bildung reduziert beweist ebenso, wie viele bewusstseinsbildende Maßnahmen noch vonnöten sind.
Das alltägliche Leben eines Menschen mit Behinderung endet nicht mit der Schulklingel am Ende des Unterrichts am Schultor, sondern setzt sich fort mit dem Besuch barrierefreier öffentlicher Einrichtungen und Freizeitangebote in barrierefreien öffentlichen Verkehrsmitteln und Straßen und endet in den eigenen barrierefreien vier Wänden. Ebenso verbleibt ein Mensch mit Behinderung nicht sein Leben lang in der Schule, sondern hat anschließend Anspruch auf barrierefreie Ausbildungs- oder Studienmöglichkeiten, einen barrierefreien Arbeitsplatz und einem Leben in der eigenen Wohnung mit bedarfsdeckender Assistenz.
Für eine inklusive Gesellschaft ist weitaus mehr erforderlich, als eine Schule für alle und die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Es müssen nicht nur das Schulgesetz, das Baurecht sondern alle weiteren einschlägigen Gesetze angepasst und abgeändert werden. Jede dieser Änderungen muss jedoch zuvor gut durchdacht und auf eine solide finanzielle Basis gestellt werden, denn Inklusion und Menschenrechte gibt es nicht zum Nulltarif.
Nicht zuletzt ist es unverzichtbar, mit den Betroffenen die geplanten Änderungen zu besprechen und sie am Reformprozess zu beteiligen, denn nichts soll mehr über ihre Köpfe entschieden werden. Die größten Barrieren dabei sind offensichtlich nicht die physischen im öffentlichen Straßenraum, sondern die Barrieren in den Köpfen vieler Menschen. Niemand sollte versuchen, die notwendigen Änderungen für die Betroffenen zum Sparmodell zu machen oder gar gewinnbringend für sich selbst zu nutzen, sondern sich der Tatsache bewusst werden, dass es jeden Menschen zu jedem Zeitpunkt seines Lebens selbst betreffen kann.”
Quelle: Jürgen Maresch, MdL, Sprecher für Menschen mit Behinderungen
Jürgen Maresch: “Ich möchte den Anlass nutzen, um die Situation der Betroffenen in Brandenburg kritisch zu hinterfragen, aber auch Erfolge zu betonen:
Als zweites Bundesland Deutschlands novelliert Brandenburg sein Behindertengleichstellungsgesetz und weitet bundesweit erstmalig den Geltungsbereich auf die Kommunen aus. Der große Diskussionsbedarf zu dieser sehr fortschrittlichen Neuerung führte zu drastischen zeitlichen Verspätungen, die sich für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger unseres Bundeslandes lohnen wird. Die Diskussionen zeigten deutlich, dass viele Entscheidungsträger, eine gleichberechtigte Teilhabe inmitten einer inklusiven Gesellschaft noch immer nicht als geltendes Menschenrecht, sondern als reinen Kostenfaktor ansehen. Sie würden das Wort „Inklusion“ vermutlich lieber zum Unwort des Jahres küren als zu akzeptieren, dass mit diesem Wort auch zwingend umzusetzende Grundrechte für die Menschen mit Behinderung verbunden sind.
Die Tendenz, den Menschen mit Behinderung als reinen Kostenfaktor zu begreifen, spiegelt sich auch am Beispiel der inklusiven Bildung wieder. Eine Schule für alle kann ohne eine entsprechende sächliche, personelle, bauliche und finanzielle Ausstattung nicht erfolgen. Hier zwingt die UN-Behindertenrechtskonvention zur Schaffung angemessener Vorkehrungen, wovon das Land Brandenburg noch immer weit entfernt ist. Nach wie vor fließen die Gelder vorrangig in exkludierende Sondersysteme statt in inklusive Bildungseinrichtungen. Die Tatsache, dass man die Inklusion vielerorts auch noch immer nur auf den Bereich Bildung reduziert beweist ebenso, wie viele bewusstseinsbildende Maßnahmen noch vonnöten sind.
Das alltägliche Leben eines Menschen mit Behinderung endet nicht mit der Schulklingel am Ende des Unterrichts am Schultor, sondern setzt sich fort mit dem Besuch barrierefreier öffentlicher Einrichtungen und Freizeitangebote in barrierefreien öffentlichen Verkehrsmitteln und Straßen und endet in den eigenen barrierefreien vier Wänden. Ebenso verbleibt ein Mensch mit Behinderung nicht sein Leben lang in der Schule, sondern hat anschließend Anspruch auf barrierefreie Ausbildungs- oder Studienmöglichkeiten, einen barrierefreien Arbeitsplatz und einem Leben in der eigenen Wohnung mit bedarfsdeckender Assistenz.
Für eine inklusive Gesellschaft ist weitaus mehr erforderlich, als eine Schule für alle und die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Es müssen nicht nur das Schulgesetz, das Baurecht sondern alle weiteren einschlägigen Gesetze angepasst und abgeändert werden. Jede dieser Änderungen muss jedoch zuvor gut durchdacht und auf eine solide finanzielle Basis gestellt werden, denn Inklusion und Menschenrechte gibt es nicht zum Nulltarif.
Nicht zuletzt ist es unverzichtbar, mit den Betroffenen die geplanten Änderungen zu besprechen und sie am Reformprozess zu beteiligen, denn nichts soll mehr über ihre Köpfe entschieden werden. Die größten Barrieren dabei sind offensichtlich nicht die physischen im öffentlichen Straßenraum, sondern die Barrieren in den Köpfen vieler Menschen. Niemand sollte versuchen, die notwendigen Änderungen für die Betroffenen zum Sparmodell zu machen oder gar gewinnbringend für sich selbst zu nutzen, sondern sich der Tatsache bewusst werden, dass es jeden Menschen zu jedem Zeitpunkt seines Lebens selbst betreffen kann.”
Quelle: Jürgen Maresch, MdL, Sprecher für Menschen mit Behinderungen
Jürgen Maresch: “Ich möchte den Anlass nutzen, um die Situation der Betroffenen in Brandenburg kritisch zu hinterfragen, aber auch Erfolge zu betonen:
Als zweites Bundesland Deutschlands novelliert Brandenburg sein Behindertengleichstellungsgesetz und weitet bundesweit erstmalig den Geltungsbereich auf die Kommunen aus. Der große Diskussionsbedarf zu dieser sehr fortschrittlichen Neuerung führte zu drastischen zeitlichen Verspätungen, die sich für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger unseres Bundeslandes lohnen wird. Die Diskussionen zeigten deutlich, dass viele Entscheidungsträger, eine gleichberechtigte Teilhabe inmitten einer inklusiven Gesellschaft noch immer nicht als geltendes Menschenrecht, sondern als reinen Kostenfaktor ansehen. Sie würden das Wort „Inklusion“ vermutlich lieber zum Unwort des Jahres küren als zu akzeptieren, dass mit diesem Wort auch zwingend umzusetzende Grundrechte für die Menschen mit Behinderung verbunden sind.
Die Tendenz, den Menschen mit Behinderung als reinen Kostenfaktor zu begreifen, spiegelt sich auch am Beispiel der inklusiven Bildung wieder. Eine Schule für alle kann ohne eine entsprechende sächliche, personelle, bauliche und finanzielle Ausstattung nicht erfolgen. Hier zwingt die UN-Behindertenrechtskonvention zur Schaffung angemessener Vorkehrungen, wovon das Land Brandenburg noch immer weit entfernt ist. Nach wie vor fließen die Gelder vorrangig in exkludierende Sondersysteme statt in inklusive Bildungseinrichtungen. Die Tatsache, dass man die Inklusion vielerorts auch noch immer nur auf den Bereich Bildung reduziert beweist ebenso, wie viele bewusstseinsbildende Maßnahmen noch vonnöten sind.
Das alltägliche Leben eines Menschen mit Behinderung endet nicht mit der Schulklingel am Ende des Unterrichts am Schultor, sondern setzt sich fort mit dem Besuch barrierefreier öffentlicher Einrichtungen und Freizeitangebote in barrierefreien öffentlichen Verkehrsmitteln und Straßen und endet in den eigenen barrierefreien vier Wänden. Ebenso verbleibt ein Mensch mit Behinderung nicht sein Leben lang in der Schule, sondern hat anschließend Anspruch auf barrierefreie Ausbildungs- oder Studienmöglichkeiten, einen barrierefreien Arbeitsplatz und einem Leben in der eigenen Wohnung mit bedarfsdeckender Assistenz.
Für eine inklusive Gesellschaft ist weitaus mehr erforderlich, als eine Schule für alle und die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Es müssen nicht nur das Schulgesetz, das Baurecht sondern alle weiteren einschlägigen Gesetze angepasst und abgeändert werden. Jede dieser Änderungen muss jedoch zuvor gut durchdacht und auf eine solide finanzielle Basis gestellt werden, denn Inklusion und Menschenrechte gibt es nicht zum Nulltarif.
Nicht zuletzt ist es unverzichtbar, mit den Betroffenen die geplanten Änderungen zu besprechen und sie am Reformprozess zu beteiligen, denn nichts soll mehr über ihre Köpfe entschieden werden. Die größten Barrieren dabei sind offensichtlich nicht die physischen im öffentlichen Straßenraum, sondern die Barrieren in den Köpfen vieler Menschen. Niemand sollte versuchen, die notwendigen Änderungen für die Betroffenen zum Sparmodell zu machen oder gar gewinnbringend für sich selbst zu nutzen, sondern sich der Tatsache bewusst werden, dass es jeden Menschen zu jedem Zeitpunkt seines Lebens selbst betreffen kann.”
Quelle: Jürgen Maresch, MdL, Sprecher für Menschen mit Behinderungen
Jürgen Maresch: “Ich möchte den Anlass nutzen, um die Situation der Betroffenen in Brandenburg kritisch zu hinterfragen, aber auch Erfolge zu betonen:
Als zweites Bundesland Deutschlands novelliert Brandenburg sein Behindertengleichstellungsgesetz und weitet bundesweit erstmalig den Geltungsbereich auf die Kommunen aus. Der große Diskussionsbedarf zu dieser sehr fortschrittlichen Neuerung führte zu drastischen zeitlichen Verspätungen, die sich für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger unseres Bundeslandes lohnen wird. Die Diskussionen zeigten deutlich, dass viele Entscheidungsträger, eine gleichberechtigte Teilhabe inmitten einer inklusiven Gesellschaft noch immer nicht als geltendes Menschenrecht, sondern als reinen Kostenfaktor ansehen. Sie würden das Wort „Inklusion“ vermutlich lieber zum Unwort des Jahres küren als zu akzeptieren, dass mit diesem Wort auch zwingend umzusetzende Grundrechte für die Menschen mit Behinderung verbunden sind.
Die Tendenz, den Menschen mit Behinderung als reinen Kostenfaktor zu begreifen, spiegelt sich auch am Beispiel der inklusiven Bildung wieder. Eine Schule für alle kann ohne eine entsprechende sächliche, personelle, bauliche und finanzielle Ausstattung nicht erfolgen. Hier zwingt die UN-Behindertenrechtskonvention zur Schaffung angemessener Vorkehrungen, wovon das Land Brandenburg noch immer weit entfernt ist. Nach wie vor fließen die Gelder vorrangig in exkludierende Sondersysteme statt in inklusive Bildungseinrichtungen. Die Tatsache, dass man die Inklusion vielerorts auch noch immer nur auf den Bereich Bildung reduziert beweist ebenso, wie viele bewusstseinsbildende Maßnahmen noch vonnöten sind.
Das alltägliche Leben eines Menschen mit Behinderung endet nicht mit der Schulklingel am Ende des Unterrichts am Schultor, sondern setzt sich fort mit dem Besuch barrierefreier öffentlicher Einrichtungen und Freizeitangebote in barrierefreien öffentlichen Verkehrsmitteln und Straßen und endet in den eigenen barrierefreien vier Wänden. Ebenso verbleibt ein Mensch mit Behinderung nicht sein Leben lang in der Schule, sondern hat anschließend Anspruch auf barrierefreie Ausbildungs- oder Studienmöglichkeiten, einen barrierefreien Arbeitsplatz und einem Leben in der eigenen Wohnung mit bedarfsdeckender Assistenz.
Für eine inklusive Gesellschaft ist weitaus mehr erforderlich, als eine Schule für alle und die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Es müssen nicht nur das Schulgesetz, das Baurecht sondern alle weiteren einschlägigen Gesetze angepasst und abgeändert werden. Jede dieser Änderungen muss jedoch zuvor gut durchdacht und auf eine solide finanzielle Basis gestellt werden, denn Inklusion und Menschenrechte gibt es nicht zum Nulltarif.
Nicht zuletzt ist es unverzichtbar, mit den Betroffenen die geplanten Änderungen zu besprechen und sie am Reformprozess zu beteiligen, denn nichts soll mehr über ihre Köpfe entschieden werden. Die größten Barrieren dabei sind offensichtlich nicht die physischen im öffentlichen Straßenraum, sondern die Barrieren in den Köpfen vieler Menschen. Niemand sollte versuchen, die notwendigen Änderungen für die Betroffenen zum Sparmodell zu machen oder gar gewinnbringend für sich selbst zu nutzen, sondern sich der Tatsache bewusst werden, dass es jeden Menschen zu jedem Zeitpunkt seines Lebens selbst betreffen kann.”
Quelle: Jürgen Maresch, MdL, Sprecher für Menschen mit Behinderungen
Jürgen Maresch: “Ich möchte den Anlass nutzen, um die Situation der Betroffenen in Brandenburg kritisch zu hinterfragen, aber auch Erfolge zu betonen:
Als zweites Bundesland Deutschlands novelliert Brandenburg sein Behindertengleichstellungsgesetz und weitet bundesweit erstmalig den Geltungsbereich auf die Kommunen aus. Der große Diskussionsbedarf zu dieser sehr fortschrittlichen Neuerung führte zu drastischen zeitlichen Verspätungen, die sich für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger unseres Bundeslandes lohnen wird. Die Diskussionen zeigten deutlich, dass viele Entscheidungsträger, eine gleichberechtigte Teilhabe inmitten einer inklusiven Gesellschaft noch immer nicht als geltendes Menschenrecht, sondern als reinen Kostenfaktor ansehen. Sie würden das Wort „Inklusion“ vermutlich lieber zum Unwort des Jahres küren als zu akzeptieren, dass mit diesem Wort auch zwingend umzusetzende Grundrechte für die Menschen mit Behinderung verbunden sind.
Die Tendenz, den Menschen mit Behinderung als reinen Kostenfaktor zu begreifen, spiegelt sich auch am Beispiel der inklusiven Bildung wieder. Eine Schule für alle kann ohne eine entsprechende sächliche, personelle, bauliche und finanzielle Ausstattung nicht erfolgen. Hier zwingt die UN-Behindertenrechtskonvention zur Schaffung angemessener Vorkehrungen, wovon das Land Brandenburg noch immer weit entfernt ist. Nach wie vor fließen die Gelder vorrangig in exkludierende Sondersysteme statt in inklusive Bildungseinrichtungen. Die Tatsache, dass man die Inklusion vielerorts auch noch immer nur auf den Bereich Bildung reduziert beweist ebenso, wie viele bewusstseinsbildende Maßnahmen noch vonnöten sind.
Das alltägliche Leben eines Menschen mit Behinderung endet nicht mit der Schulklingel am Ende des Unterrichts am Schultor, sondern setzt sich fort mit dem Besuch barrierefreier öffentlicher Einrichtungen und Freizeitangebote in barrierefreien öffentlichen Verkehrsmitteln und Straßen und endet in den eigenen barrierefreien vier Wänden. Ebenso verbleibt ein Mensch mit Behinderung nicht sein Leben lang in der Schule, sondern hat anschließend Anspruch auf barrierefreie Ausbildungs- oder Studienmöglichkeiten, einen barrierefreien Arbeitsplatz und einem Leben in der eigenen Wohnung mit bedarfsdeckender Assistenz.
Für eine inklusive Gesellschaft ist weitaus mehr erforderlich, als eine Schule für alle und die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Es müssen nicht nur das Schulgesetz, das Baurecht sondern alle weiteren einschlägigen Gesetze angepasst und abgeändert werden. Jede dieser Änderungen muss jedoch zuvor gut durchdacht und auf eine solide finanzielle Basis gestellt werden, denn Inklusion und Menschenrechte gibt es nicht zum Nulltarif.
Nicht zuletzt ist es unverzichtbar, mit den Betroffenen die geplanten Änderungen zu besprechen und sie am Reformprozess zu beteiligen, denn nichts soll mehr über ihre Köpfe entschieden werden. Die größten Barrieren dabei sind offensichtlich nicht die physischen im öffentlichen Straßenraum, sondern die Barrieren in den Köpfen vieler Menschen. Niemand sollte versuchen, die notwendigen Änderungen für die Betroffenen zum Sparmodell zu machen oder gar gewinnbringend für sich selbst zu nutzen, sondern sich der Tatsache bewusst werden, dass es jeden Menschen zu jedem Zeitpunkt seines Lebens selbst betreffen kann.”
Quelle: Jürgen Maresch, MdL, Sprecher für Menschen mit Behinderungen
Jürgen Maresch: “Ich möchte den Anlass nutzen, um die Situation der Betroffenen in Brandenburg kritisch zu hinterfragen, aber auch Erfolge zu betonen:
Als zweites Bundesland Deutschlands novelliert Brandenburg sein Behindertengleichstellungsgesetz und weitet bundesweit erstmalig den Geltungsbereich auf die Kommunen aus. Der große Diskussionsbedarf zu dieser sehr fortschrittlichen Neuerung führte zu drastischen zeitlichen Verspätungen, die sich für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger unseres Bundeslandes lohnen wird. Die Diskussionen zeigten deutlich, dass viele Entscheidungsträger, eine gleichberechtigte Teilhabe inmitten einer inklusiven Gesellschaft noch immer nicht als geltendes Menschenrecht, sondern als reinen Kostenfaktor ansehen. Sie würden das Wort „Inklusion“ vermutlich lieber zum Unwort des Jahres küren als zu akzeptieren, dass mit diesem Wort auch zwingend umzusetzende Grundrechte für die Menschen mit Behinderung verbunden sind.
Die Tendenz, den Menschen mit Behinderung als reinen Kostenfaktor zu begreifen, spiegelt sich auch am Beispiel der inklusiven Bildung wieder. Eine Schule für alle kann ohne eine entsprechende sächliche, personelle, bauliche und finanzielle Ausstattung nicht erfolgen. Hier zwingt die UN-Behindertenrechtskonvention zur Schaffung angemessener Vorkehrungen, wovon das Land Brandenburg noch immer weit entfernt ist. Nach wie vor fließen die Gelder vorrangig in exkludierende Sondersysteme statt in inklusive Bildungseinrichtungen. Die Tatsache, dass man die Inklusion vielerorts auch noch immer nur auf den Bereich Bildung reduziert beweist ebenso, wie viele bewusstseinsbildende Maßnahmen noch vonnöten sind.
Das alltägliche Leben eines Menschen mit Behinderung endet nicht mit der Schulklingel am Ende des Unterrichts am Schultor, sondern setzt sich fort mit dem Besuch barrierefreier öffentlicher Einrichtungen und Freizeitangebote in barrierefreien öffentlichen Verkehrsmitteln und Straßen und endet in den eigenen barrierefreien vier Wänden. Ebenso verbleibt ein Mensch mit Behinderung nicht sein Leben lang in der Schule, sondern hat anschließend Anspruch auf barrierefreie Ausbildungs- oder Studienmöglichkeiten, einen barrierefreien Arbeitsplatz und einem Leben in der eigenen Wohnung mit bedarfsdeckender Assistenz.
Für eine inklusive Gesellschaft ist weitaus mehr erforderlich, als eine Schule für alle und die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Es müssen nicht nur das Schulgesetz, das Baurecht sondern alle weiteren einschlägigen Gesetze angepasst und abgeändert werden. Jede dieser Änderungen muss jedoch zuvor gut durchdacht und auf eine solide finanzielle Basis gestellt werden, denn Inklusion und Menschenrechte gibt es nicht zum Nulltarif.
Nicht zuletzt ist es unverzichtbar, mit den Betroffenen die geplanten Änderungen zu besprechen und sie am Reformprozess zu beteiligen, denn nichts soll mehr über ihre Köpfe entschieden werden. Die größten Barrieren dabei sind offensichtlich nicht die physischen im öffentlichen Straßenraum, sondern die Barrieren in den Köpfen vieler Menschen. Niemand sollte versuchen, die notwendigen Änderungen für die Betroffenen zum Sparmodell zu machen oder gar gewinnbringend für sich selbst zu nutzen, sondern sich der Tatsache bewusst werden, dass es jeden Menschen zu jedem Zeitpunkt seines Lebens selbst betreffen kann.”
Quelle: Jürgen Maresch, MdL, Sprecher für Menschen mit Behinderungen