Die aktuelle Berichterstattung des rbb-Magazins “Klartext” hat nach Ansicht von Innenminister Dietmar Woidke zu “keinen neuen Erkenntnissen” hinsichtlich der Tätigkeit der betreffenden Beamten für die ehemalige DDR-Staatssicherheit geführt. “Dem Innenministerium ist die hauptamtliche Tätigkeit der Beamten für das MfS seit den 90er Jahren bekannt. Gleiches gilt in einem der Fälle darüber hinaus für eine inoffizielle Mitarbeit. Die Beamten haben seinerzeit von sich aus ihre Tätigkeit für das ehemalige MfS eingeräumt. Die Angaben der Beamten wurden durch Auskünfte der Stasi-Unterlagen-Behörde bestätigt. In Kenntnis dieser Tatsachen wurde seinerzeit entschieden, dass die Arbeitsverhältnisse der Polizisten bestehen bleiben können. Unabhängig davon, wie man die damaligen Personalentscheidungen moralisch wertet, müssen sie heute Bestand haben, denn an den Tatsachen hat sich seitdem nichts geändert”, erklärte Woidke heute in Neuruppin.
Woidke sagte, er habe zwar Verständnis für die kritische Debatte in Medien und Öffentlichkeit um die Frage, ob ehemalige Mitarbeiter des MfS heute in der Polizei tätig sein sollten. “Aber wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass diese Frage so heute nicht mehr steht. Sie ist in Brandenburg bis Mitte der 90er Jahre entschieden worden. Es ist über zwei Jahrzehnte nach der Einheit ausgeschlossen, als Dienstherr diese damaligen Entscheidungen grundsätzlich in Frage zu stellen. Wir können die Zeit nicht zurückdrehen und müssen die damaligen Überprüfungsverfahren und deren Entscheidungen zur Kenntnis nehmen. Ich kann als oberster Dienstherr der Polizei heute nicht willkürlich die Maßstäbe und Rahmenbedingungen verändern, auf deren Grundlage die damals Verantwortlichen entschieden haben. Das ist in einem Rechtsstaat ausgeschlossen”, sagte der Minister.
Woidke betonte, er könne nur dann handeln, wenn konkrete neue Anhaltspunkte oder Hinweise bekannt würden. Er habe dies in der Vergangenheit in mehreren Fällen getan. Solche neuen Hinweise liegen in den Fällen, über die jetzt berichtet wurden, aber nicht vor. “Die Betreffenden können an ihrer Vergangenheit nichts mehr ändern. Und ich nicht an den damaligen Entscheidungen, sofern nicht wesentliche neue Sachverhalte bekannt werden. Die Beamten müssen daher auf den Bestand der damaligen Entscheidungen vertrauen können. Das mag für manche moralisch schwer zu verstehen sein. Es gibt dazu aber keine rechtsstaatliche Alternative”, so Woidke.
Quelle: Ministerium des Innern
Die aktuelle Berichterstattung des rbb-Magazins “Klartext” hat nach Ansicht von Innenminister Dietmar Woidke zu “keinen neuen Erkenntnissen” hinsichtlich der Tätigkeit der betreffenden Beamten für die ehemalige DDR-Staatssicherheit geführt. “Dem Innenministerium ist die hauptamtliche Tätigkeit der Beamten für das MfS seit den 90er Jahren bekannt. Gleiches gilt in einem der Fälle darüber hinaus für eine inoffizielle Mitarbeit. Die Beamten haben seinerzeit von sich aus ihre Tätigkeit für das ehemalige MfS eingeräumt. Die Angaben der Beamten wurden durch Auskünfte der Stasi-Unterlagen-Behörde bestätigt. In Kenntnis dieser Tatsachen wurde seinerzeit entschieden, dass die Arbeitsverhältnisse der Polizisten bestehen bleiben können. Unabhängig davon, wie man die damaligen Personalentscheidungen moralisch wertet, müssen sie heute Bestand haben, denn an den Tatsachen hat sich seitdem nichts geändert”, erklärte Woidke heute in Neuruppin.
Woidke sagte, er habe zwar Verständnis für die kritische Debatte in Medien und Öffentlichkeit um die Frage, ob ehemalige Mitarbeiter des MfS heute in der Polizei tätig sein sollten. “Aber wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass diese Frage so heute nicht mehr steht. Sie ist in Brandenburg bis Mitte der 90er Jahre entschieden worden. Es ist über zwei Jahrzehnte nach der Einheit ausgeschlossen, als Dienstherr diese damaligen Entscheidungen grundsätzlich in Frage zu stellen. Wir können die Zeit nicht zurückdrehen und müssen die damaligen Überprüfungsverfahren und deren Entscheidungen zur Kenntnis nehmen. Ich kann als oberster Dienstherr der Polizei heute nicht willkürlich die Maßstäbe und Rahmenbedingungen verändern, auf deren Grundlage die damals Verantwortlichen entschieden haben. Das ist in einem Rechtsstaat ausgeschlossen”, sagte der Minister.
Woidke betonte, er könne nur dann handeln, wenn konkrete neue Anhaltspunkte oder Hinweise bekannt würden. Er habe dies in der Vergangenheit in mehreren Fällen getan. Solche neuen Hinweise liegen in den Fällen, über die jetzt berichtet wurden, aber nicht vor. “Die Betreffenden können an ihrer Vergangenheit nichts mehr ändern. Und ich nicht an den damaligen Entscheidungen, sofern nicht wesentliche neue Sachverhalte bekannt werden. Die Beamten müssen daher auf den Bestand der damaligen Entscheidungen vertrauen können. Das mag für manche moralisch schwer zu verstehen sein. Es gibt dazu aber keine rechtsstaatliche Alternative”, so Woidke.
Quelle: Ministerium des Innern
Die aktuelle Berichterstattung des rbb-Magazins “Klartext” hat nach Ansicht von Innenminister Dietmar Woidke zu “keinen neuen Erkenntnissen” hinsichtlich der Tätigkeit der betreffenden Beamten für die ehemalige DDR-Staatssicherheit geführt. “Dem Innenministerium ist die hauptamtliche Tätigkeit der Beamten für das MfS seit den 90er Jahren bekannt. Gleiches gilt in einem der Fälle darüber hinaus für eine inoffizielle Mitarbeit. Die Beamten haben seinerzeit von sich aus ihre Tätigkeit für das ehemalige MfS eingeräumt. Die Angaben der Beamten wurden durch Auskünfte der Stasi-Unterlagen-Behörde bestätigt. In Kenntnis dieser Tatsachen wurde seinerzeit entschieden, dass die Arbeitsverhältnisse der Polizisten bestehen bleiben können. Unabhängig davon, wie man die damaligen Personalentscheidungen moralisch wertet, müssen sie heute Bestand haben, denn an den Tatsachen hat sich seitdem nichts geändert”, erklärte Woidke heute in Neuruppin.
Woidke sagte, er habe zwar Verständnis für die kritische Debatte in Medien und Öffentlichkeit um die Frage, ob ehemalige Mitarbeiter des MfS heute in der Polizei tätig sein sollten. “Aber wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass diese Frage so heute nicht mehr steht. Sie ist in Brandenburg bis Mitte der 90er Jahre entschieden worden. Es ist über zwei Jahrzehnte nach der Einheit ausgeschlossen, als Dienstherr diese damaligen Entscheidungen grundsätzlich in Frage zu stellen. Wir können die Zeit nicht zurückdrehen und müssen die damaligen Überprüfungsverfahren und deren Entscheidungen zur Kenntnis nehmen. Ich kann als oberster Dienstherr der Polizei heute nicht willkürlich die Maßstäbe und Rahmenbedingungen verändern, auf deren Grundlage die damals Verantwortlichen entschieden haben. Das ist in einem Rechtsstaat ausgeschlossen”, sagte der Minister.
Woidke betonte, er könne nur dann handeln, wenn konkrete neue Anhaltspunkte oder Hinweise bekannt würden. Er habe dies in der Vergangenheit in mehreren Fällen getan. Solche neuen Hinweise liegen in den Fällen, über die jetzt berichtet wurden, aber nicht vor. “Die Betreffenden können an ihrer Vergangenheit nichts mehr ändern. Und ich nicht an den damaligen Entscheidungen, sofern nicht wesentliche neue Sachverhalte bekannt werden. Die Beamten müssen daher auf den Bestand der damaligen Entscheidungen vertrauen können. Das mag für manche moralisch schwer zu verstehen sein. Es gibt dazu aber keine rechtsstaatliche Alternative”, so Woidke.
Quelle: Ministerium des Innern
Die aktuelle Berichterstattung des rbb-Magazins “Klartext” hat nach Ansicht von Innenminister Dietmar Woidke zu “keinen neuen Erkenntnissen” hinsichtlich der Tätigkeit der betreffenden Beamten für die ehemalige DDR-Staatssicherheit geführt. “Dem Innenministerium ist die hauptamtliche Tätigkeit der Beamten für das MfS seit den 90er Jahren bekannt. Gleiches gilt in einem der Fälle darüber hinaus für eine inoffizielle Mitarbeit. Die Beamten haben seinerzeit von sich aus ihre Tätigkeit für das ehemalige MfS eingeräumt. Die Angaben der Beamten wurden durch Auskünfte der Stasi-Unterlagen-Behörde bestätigt. In Kenntnis dieser Tatsachen wurde seinerzeit entschieden, dass die Arbeitsverhältnisse der Polizisten bestehen bleiben können. Unabhängig davon, wie man die damaligen Personalentscheidungen moralisch wertet, müssen sie heute Bestand haben, denn an den Tatsachen hat sich seitdem nichts geändert”, erklärte Woidke heute in Neuruppin.
Woidke sagte, er habe zwar Verständnis für die kritische Debatte in Medien und Öffentlichkeit um die Frage, ob ehemalige Mitarbeiter des MfS heute in der Polizei tätig sein sollten. “Aber wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass diese Frage so heute nicht mehr steht. Sie ist in Brandenburg bis Mitte der 90er Jahre entschieden worden. Es ist über zwei Jahrzehnte nach der Einheit ausgeschlossen, als Dienstherr diese damaligen Entscheidungen grundsätzlich in Frage zu stellen. Wir können die Zeit nicht zurückdrehen und müssen die damaligen Überprüfungsverfahren und deren Entscheidungen zur Kenntnis nehmen. Ich kann als oberster Dienstherr der Polizei heute nicht willkürlich die Maßstäbe und Rahmenbedingungen verändern, auf deren Grundlage die damals Verantwortlichen entschieden haben. Das ist in einem Rechtsstaat ausgeschlossen”, sagte der Minister.
Woidke betonte, er könne nur dann handeln, wenn konkrete neue Anhaltspunkte oder Hinweise bekannt würden. Er habe dies in der Vergangenheit in mehreren Fällen getan. Solche neuen Hinweise liegen in den Fällen, über die jetzt berichtet wurden, aber nicht vor. “Die Betreffenden können an ihrer Vergangenheit nichts mehr ändern. Und ich nicht an den damaligen Entscheidungen, sofern nicht wesentliche neue Sachverhalte bekannt werden. Die Beamten müssen daher auf den Bestand der damaligen Entscheidungen vertrauen können. Das mag für manche moralisch schwer zu verstehen sein. Es gibt dazu aber keine rechtsstaatliche Alternative”, so Woidke.
Quelle: Ministerium des Innern
Die aktuelle Berichterstattung des rbb-Magazins “Klartext” hat nach Ansicht von Innenminister Dietmar Woidke zu “keinen neuen Erkenntnissen” hinsichtlich der Tätigkeit der betreffenden Beamten für die ehemalige DDR-Staatssicherheit geführt. “Dem Innenministerium ist die hauptamtliche Tätigkeit der Beamten für das MfS seit den 90er Jahren bekannt. Gleiches gilt in einem der Fälle darüber hinaus für eine inoffizielle Mitarbeit. Die Beamten haben seinerzeit von sich aus ihre Tätigkeit für das ehemalige MfS eingeräumt. Die Angaben der Beamten wurden durch Auskünfte der Stasi-Unterlagen-Behörde bestätigt. In Kenntnis dieser Tatsachen wurde seinerzeit entschieden, dass die Arbeitsverhältnisse der Polizisten bestehen bleiben können. Unabhängig davon, wie man die damaligen Personalentscheidungen moralisch wertet, müssen sie heute Bestand haben, denn an den Tatsachen hat sich seitdem nichts geändert”, erklärte Woidke heute in Neuruppin.
Woidke sagte, er habe zwar Verständnis für die kritische Debatte in Medien und Öffentlichkeit um die Frage, ob ehemalige Mitarbeiter des MfS heute in der Polizei tätig sein sollten. “Aber wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass diese Frage so heute nicht mehr steht. Sie ist in Brandenburg bis Mitte der 90er Jahre entschieden worden. Es ist über zwei Jahrzehnte nach der Einheit ausgeschlossen, als Dienstherr diese damaligen Entscheidungen grundsätzlich in Frage zu stellen. Wir können die Zeit nicht zurückdrehen und müssen die damaligen Überprüfungsverfahren und deren Entscheidungen zur Kenntnis nehmen. Ich kann als oberster Dienstherr der Polizei heute nicht willkürlich die Maßstäbe und Rahmenbedingungen verändern, auf deren Grundlage die damals Verantwortlichen entschieden haben. Das ist in einem Rechtsstaat ausgeschlossen”, sagte der Minister.
Woidke betonte, er könne nur dann handeln, wenn konkrete neue Anhaltspunkte oder Hinweise bekannt würden. Er habe dies in der Vergangenheit in mehreren Fällen getan. Solche neuen Hinweise liegen in den Fällen, über die jetzt berichtet wurden, aber nicht vor. “Die Betreffenden können an ihrer Vergangenheit nichts mehr ändern. Und ich nicht an den damaligen Entscheidungen, sofern nicht wesentliche neue Sachverhalte bekannt werden. Die Beamten müssen daher auf den Bestand der damaligen Entscheidungen vertrauen können. Das mag für manche moralisch schwer zu verstehen sein. Es gibt dazu aber keine rechtsstaatliche Alternative”, so Woidke.
Quelle: Ministerium des Innern
Die aktuelle Berichterstattung des rbb-Magazins “Klartext” hat nach Ansicht von Innenminister Dietmar Woidke zu “keinen neuen Erkenntnissen” hinsichtlich der Tätigkeit der betreffenden Beamten für die ehemalige DDR-Staatssicherheit geführt. “Dem Innenministerium ist die hauptamtliche Tätigkeit der Beamten für das MfS seit den 90er Jahren bekannt. Gleiches gilt in einem der Fälle darüber hinaus für eine inoffizielle Mitarbeit. Die Beamten haben seinerzeit von sich aus ihre Tätigkeit für das ehemalige MfS eingeräumt. Die Angaben der Beamten wurden durch Auskünfte der Stasi-Unterlagen-Behörde bestätigt. In Kenntnis dieser Tatsachen wurde seinerzeit entschieden, dass die Arbeitsverhältnisse der Polizisten bestehen bleiben können. Unabhängig davon, wie man die damaligen Personalentscheidungen moralisch wertet, müssen sie heute Bestand haben, denn an den Tatsachen hat sich seitdem nichts geändert”, erklärte Woidke heute in Neuruppin.
Woidke sagte, er habe zwar Verständnis für die kritische Debatte in Medien und Öffentlichkeit um die Frage, ob ehemalige Mitarbeiter des MfS heute in der Polizei tätig sein sollten. “Aber wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass diese Frage so heute nicht mehr steht. Sie ist in Brandenburg bis Mitte der 90er Jahre entschieden worden. Es ist über zwei Jahrzehnte nach der Einheit ausgeschlossen, als Dienstherr diese damaligen Entscheidungen grundsätzlich in Frage zu stellen. Wir können die Zeit nicht zurückdrehen und müssen die damaligen Überprüfungsverfahren und deren Entscheidungen zur Kenntnis nehmen. Ich kann als oberster Dienstherr der Polizei heute nicht willkürlich die Maßstäbe und Rahmenbedingungen verändern, auf deren Grundlage die damals Verantwortlichen entschieden haben. Das ist in einem Rechtsstaat ausgeschlossen”, sagte der Minister.
Woidke betonte, er könne nur dann handeln, wenn konkrete neue Anhaltspunkte oder Hinweise bekannt würden. Er habe dies in der Vergangenheit in mehreren Fällen getan. Solche neuen Hinweise liegen in den Fällen, über die jetzt berichtet wurden, aber nicht vor. “Die Betreffenden können an ihrer Vergangenheit nichts mehr ändern. Und ich nicht an den damaligen Entscheidungen, sofern nicht wesentliche neue Sachverhalte bekannt werden. Die Beamten müssen daher auf den Bestand der damaligen Entscheidungen vertrauen können. Das mag für manche moralisch schwer zu verstehen sein. Es gibt dazu aber keine rechtsstaatliche Alternative”, so Woidke.
Quelle: Ministerium des Innern
Die aktuelle Berichterstattung des rbb-Magazins “Klartext” hat nach Ansicht von Innenminister Dietmar Woidke zu “keinen neuen Erkenntnissen” hinsichtlich der Tätigkeit der betreffenden Beamten für die ehemalige DDR-Staatssicherheit geführt. “Dem Innenministerium ist die hauptamtliche Tätigkeit der Beamten für das MfS seit den 90er Jahren bekannt. Gleiches gilt in einem der Fälle darüber hinaus für eine inoffizielle Mitarbeit. Die Beamten haben seinerzeit von sich aus ihre Tätigkeit für das ehemalige MfS eingeräumt. Die Angaben der Beamten wurden durch Auskünfte der Stasi-Unterlagen-Behörde bestätigt. In Kenntnis dieser Tatsachen wurde seinerzeit entschieden, dass die Arbeitsverhältnisse der Polizisten bestehen bleiben können. Unabhängig davon, wie man die damaligen Personalentscheidungen moralisch wertet, müssen sie heute Bestand haben, denn an den Tatsachen hat sich seitdem nichts geändert”, erklärte Woidke heute in Neuruppin.
Woidke sagte, er habe zwar Verständnis für die kritische Debatte in Medien und Öffentlichkeit um die Frage, ob ehemalige Mitarbeiter des MfS heute in der Polizei tätig sein sollten. “Aber wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass diese Frage so heute nicht mehr steht. Sie ist in Brandenburg bis Mitte der 90er Jahre entschieden worden. Es ist über zwei Jahrzehnte nach der Einheit ausgeschlossen, als Dienstherr diese damaligen Entscheidungen grundsätzlich in Frage zu stellen. Wir können die Zeit nicht zurückdrehen und müssen die damaligen Überprüfungsverfahren und deren Entscheidungen zur Kenntnis nehmen. Ich kann als oberster Dienstherr der Polizei heute nicht willkürlich die Maßstäbe und Rahmenbedingungen verändern, auf deren Grundlage die damals Verantwortlichen entschieden haben. Das ist in einem Rechtsstaat ausgeschlossen”, sagte der Minister.
Woidke betonte, er könne nur dann handeln, wenn konkrete neue Anhaltspunkte oder Hinweise bekannt würden. Er habe dies in der Vergangenheit in mehreren Fällen getan. Solche neuen Hinweise liegen in den Fällen, über die jetzt berichtet wurden, aber nicht vor. “Die Betreffenden können an ihrer Vergangenheit nichts mehr ändern. Und ich nicht an den damaligen Entscheidungen, sofern nicht wesentliche neue Sachverhalte bekannt werden. Die Beamten müssen daher auf den Bestand der damaligen Entscheidungen vertrauen können. Das mag für manche moralisch schwer zu verstehen sein. Es gibt dazu aber keine rechtsstaatliche Alternative”, so Woidke.
Quelle: Ministerium des Innern
Die aktuelle Berichterstattung des rbb-Magazins “Klartext” hat nach Ansicht von Innenminister Dietmar Woidke zu “keinen neuen Erkenntnissen” hinsichtlich der Tätigkeit der betreffenden Beamten für die ehemalige DDR-Staatssicherheit geführt. “Dem Innenministerium ist die hauptamtliche Tätigkeit der Beamten für das MfS seit den 90er Jahren bekannt. Gleiches gilt in einem der Fälle darüber hinaus für eine inoffizielle Mitarbeit. Die Beamten haben seinerzeit von sich aus ihre Tätigkeit für das ehemalige MfS eingeräumt. Die Angaben der Beamten wurden durch Auskünfte der Stasi-Unterlagen-Behörde bestätigt. In Kenntnis dieser Tatsachen wurde seinerzeit entschieden, dass die Arbeitsverhältnisse der Polizisten bestehen bleiben können. Unabhängig davon, wie man die damaligen Personalentscheidungen moralisch wertet, müssen sie heute Bestand haben, denn an den Tatsachen hat sich seitdem nichts geändert”, erklärte Woidke heute in Neuruppin.
Woidke sagte, er habe zwar Verständnis für die kritische Debatte in Medien und Öffentlichkeit um die Frage, ob ehemalige Mitarbeiter des MfS heute in der Polizei tätig sein sollten. “Aber wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass diese Frage so heute nicht mehr steht. Sie ist in Brandenburg bis Mitte der 90er Jahre entschieden worden. Es ist über zwei Jahrzehnte nach der Einheit ausgeschlossen, als Dienstherr diese damaligen Entscheidungen grundsätzlich in Frage zu stellen. Wir können die Zeit nicht zurückdrehen und müssen die damaligen Überprüfungsverfahren und deren Entscheidungen zur Kenntnis nehmen. Ich kann als oberster Dienstherr der Polizei heute nicht willkürlich die Maßstäbe und Rahmenbedingungen verändern, auf deren Grundlage die damals Verantwortlichen entschieden haben. Das ist in einem Rechtsstaat ausgeschlossen”, sagte der Minister.
Woidke betonte, er könne nur dann handeln, wenn konkrete neue Anhaltspunkte oder Hinweise bekannt würden. Er habe dies in der Vergangenheit in mehreren Fällen getan. Solche neuen Hinweise liegen in den Fällen, über die jetzt berichtet wurden, aber nicht vor. “Die Betreffenden können an ihrer Vergangenheit nichts mehr ändern. Und ich nicht an den damaligen Entscheidungen, sofern nicht wesentliche neue Sachverhalte bekannt werden. Die Beamten müssen daher auf den Bestand der damaligen Entscheidungen vertrauen können. Das mag für manche moralisch schwer zu verstehen sein. Es gibt dazu aber keine rechtsstaatliche Alternative”, so Woidke.
Quelle: Ministerium des Innern