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“Ein Wasser, ein Bier .. macht 6,50 Euro.” – “Wieso das, ich hatte doch gar kein Bier?”

17:55 Uhr | 2. November 2012
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“Ja, mein Herr, das ist richtig. Sie hätten aber ein Bier haben können …”
So ähnlich könnte es ab Januar 2013 in der Kneipe an der Ecke sein, wenn die sich so verhält wie die GEZ.
Ab Januar sind Gebühren für den Rundfunk in Höhe von 17,98 Euro als allgemeiner Pflichtbeitrag pro Haushalt fällig. Falls sie bislang 5,76 Euro gezahlt haben, da sie nur ein Radio besitzen, ist das dann vorbei.
Schließlich ‘könnten’ sie ja ein Fernsehgerät haben. Wenn sie es nicht haben oder garnicht wollen .. ihre Schuld. Und kein Fernsehgerät haben zu wollen schützt nun mal nicht vor Gebühren. Es ist schließlich ab dann Gesetz.
Und Gesetz ist Gesetz.
Gesetze sind zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger.
Außerdem sind ja Bedürftige (ALG II etc) befreit. Natürlich nur auf Antrag mit Nachweis. Und schwerbehinderte Menschen mit dem Vermerk “RF” im Ausweis zahlen auf Antrag nur ein Drittel des Beitrags, also nur läppische 5,99 Euro.
So ganz ohne Gebühren sollen Schwerbehinderte ja auch nicht davonkommen.
Wo kämen wir da hin, die Schwächsten der Gesellschaft einfach so zu schonen.
Ich jedenfalls bin ganz ‘glücklich’ darüber, dass ich ab Januar ohne Fernsehgerät und ohne Radio – brauche ich nicht, will ich nicht – meinen Beitrag zu den öffentlich-rechtlichen Anstalten leisten darf oder besser muß. Und mein Computer ist da kein vollwertiger Ersatz, der hat ja nicht einmal eine Soundkarte.
Vor knapp einem Jahr habe ich schon einmal einen Kommentar zu diesem Thema geschrieben.
Ich hoffe sehr, ich habe Politiker auf der Suche nach Einnahmequellen mit meinem Vorschlag zur ‘ultimativen Steuer’ nicht ins Grübeln gebracht.
Die wundersame Welt der Gesetzgebung und ein Vorschlag

“Ja, mein Herr, das ist richtig. Sie hätten aber ein Bier haben können …”
So ähnlich könnte es ab Januar 2013 in der Kneipe an der Ecke sein, wenn die sich so verhält wie die GEZ.
Ab Januar sind Gebühren für den Rundfunk in Höhe von 17,98 Euro als allgemeiner Pflichtbeitrag pro Haushalt fällig. Falls sie bislang 5,76 Euro gezahlt haben, da sie nur ein Radio besitzen, ist das dann vorbei.
Schließlich ‘könnten’ sie ja ein Fernsehgerät haben. Wenn sie es nicht haben oder garnicht wollen .. ihre Schuld. Und kein Fernsehgerät haben zu wollen schützt nun mal nicht vor Gebühren. Es ist schließlich ab dann Gesetz.
Und Gesetz ist Gesetz.
Gesetze sind zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger.
Außerdem sind ja Bedürftige (ALG II etc) befreit. Natürlich nur auf Antrag mit Nachweis. Und schwerbehinderte Menschen mit dem Vermerk “RF” im Ausweis zahlen auf Antrag nur ein Drittel des Beitrags, also nur läppische 5,99 Euro.
So ganz ohne Gebühren sollen Schwerbehinderte ja auch nicht davonkommen.
Wo kämen wir da hin, die Schwächsten der Gesellschaft einfach so zu schonen.
Ich jedenfalls bin ganz ‘glücklich’ darüber, dass ich ab Januar ohne Fernsehgerät und ohne Radio – brauche ich nicht, will ich nicht – meinen Beitrag zu den öffentlich-rechtlichen Anstalten leisten darf oder besser muß. Und mein Computer ist da kein vollwertiger Ersatz, der hat ja nicht einmal eine Soundkarte.
Vor knapp einem Jahr habe ich schon einmal einen Kommentar zu diesem Thema geschrieben.
Ich hoffe sehr, ich habe Politiker auf der Suche nach Einnahmequellen mit meinem Vorschlag zur ‘ultimativen Steuer’ nicht ins Grübeln gebracht.
Die wundersame Welt der Gesetzgebung und ein Vorschlag

“Ja, mein Herr, das ist richtig. Sie hätten aber ein Bier haben können …”
So ähnlich könnte es ab Januar 2013 in der Kneipe an der Ecke sein, wenn die sich so verhält wie die GEZ.
Ab Januar sind Gebühren für den Rundfunk in Höhe von 17,98 Euro als allgemeiner Pflichtbeitrag pro Haushalt fällig. Falls sie bislang 5,76 Euro gezahlt haben, da sie nur ein Radio besitzen, ist das dann vorbei.
Schließlich ‘könnten’ sie ja ein Fernsehgerät haben. Wenn sie es nicht haben oder garnicht wollen .. ihre Schuld. Und kein Fernsehgerät haben zu wollen schützt nun mal nicht vor Gebühren. Es ist schließlich ab dann Gesetz.
Und Gesetz ist Gesetz.
Gesetze sind zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger.
Außerdem sind ja Bedürftige (ALG II etc) befreit. Natürlich nur auf Antrag mit Nachweis. Und schwerbehinderte Menschen mit dem Vermerk “RF” im Ausweis zahlen auf Antrag nur ein Drittel des Beitrags, also nur läppische 5,99 Euro.
So ganz ohne Gebühren sollen Schwerbehinderte ja auch nicht davonkommen.
Wo kämen wir da hin, die Schwächsten der Gesellschaft einfach so zu schonen.
Ich jedenfalls bin ganz ‘glücklich’ darüber, dass ich ab Januar ohne Fernsehgerät und ohne Radio – brauche ich nicht, will ich nicht – meinen Beitrag zu den öffentlich-rechtlichen Anstalten leisten darf oder besser muß. Und mein Computer ist da kein vollwertiger Ersatz, der hat ja nicht einmal eine Soundkarte.
Vor knapp einem Jahr habe ich schon einmal einen Kommentar zu diesem Thema geschrieben.
Ich hoffe sehr, ich habe Politiker auf der Suche nach Einnahmequellen mit meinem Vorschlag zur ‘ultimativen Steuer’ nicht ins Grübeln gebracht.
Die wundersame Welt der Gesetzgebung und ein Vorschlag

“Ja, mein Herr, das ist richtig. Sie hätten aber ein Bier haben können …”
So ähnlich könnte es ab Januar 2013 in der Kneipe an der Ecke sein, wenn die sich so verhält wie die GEZ.
Ab Januar sind Gebühren für den Rundfunk in Höhe von 17,98 Euro als allgemeiner Pflichtbeitrag pro Haushalt fällig. Falls sie bislang 5,76 Euro gezahlt haben, da sie nur ein Radio besitzen, ist das dann vorbei.
Schließlich ‘könnten’ sie ja ein Fernsehgerät haben. Wenn sie es nicht haben oder garnicht wollen .. ihre Schuld. Und kein Fernsehgerät haben zu wollen schützt nun mal nicht vor Gebühren. Es ist schließlich ab dann Gesetz.
Und Gesetz ist Gesetz.
Gesetze sind zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger.
Außerdem sind ja Bedürftige (ALG II etc) befreit. Natürlich nur auf Antrag mit Nachweis. Und schwerbehinderte Menschen mit dem Vermerk “RF” im Ausweis zahlen auf Antrag nur ein Drittel des Beitrags, also nur läppische 5,99 Euro.
So ganz ohne Gebühren sollen Schwerbehinderte ja auch nicht davonkommen.
Wo kämen wir da hin, die Schwächsten der Gesellschaft einfach so zu schonen.
Ich jedenfalls bin ganz ‘glücklich’ darüber, dass ich ab Januar ohne Fernsehgerät und ohne Radio – brauche ich nicht, will ich nicht – meinen Beitrag zu den öffentlich-rechtlichen Anstalten leisten darf oder besser muß. Und mein Computer ist da kein vollwertiger Ersatz, der hat ja nicht einmal eine Soundkarte.
Vor knapp einem Jahr habe ich schon einmal einen Kommentar zu diesem Thema geschrieben.
Ich hoffe sehr, ich habe Politiker auf der Suche nach Einnahmequellen mit meinem Vorschlag zur ‘ultimativen Steuer’ nicht ins Grübeln gebracht.
Die wundersame Welt der Gesetzgebung und ein Vorschlag

“Ja, mein Herr, das ist richtig. Sie hätten aber ein Bier haben können …”
So ähnlich könnte es ab Januar 2013 in der Kneipe an der Ecke sein, wenn die sich so verhält wie die GEZ.
Ab Januar sind Gebühren für den Rundfunk in Höhe von 17,98 Euro als allgemeiner Pflichtbeitrag pro Haushalt fällig. Falls sie bislang 5,76 Euro gezahlt haben, da sie nur ein Radio besitzen, ist das dann vorbei.
Schließlich ‘könnten’ sie ja ein Fernsehgerät haben. Wenn sie es nicht haben oder garnicht wollen .. ihre Schuld. Und kein Fernsehgerät haben zu wollen schützt nun mal nicht vor Gebühren. Es ist schließlich ab dann Gesetz.
Und Gesetz ist Gesetz.
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So ganz ohne Gebühren sollen Schwerbehinderte ja auch nicht davonkommen.
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Ich jedenfalls bin ganz ‘glücklich’ darüber, dass ich ab Januar ohne Fernsehgerät und ohne Radio – brauche ich nicht, will ich nicht – meinen Beitrag zu den öffentlich-rechtlichen Anstalten leisten darf oder besser muß. Und mein Computer ist da kein vollwertiger Ersatz, der hat ja nicht einmal eine Soundkarte.
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Die wundersame Welt der Gesetzgebung und ein Vorschlag

“Ja, mein Herr, das ist richtig. Sie hätten aber ein Bier haben können …”
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