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NIEDERLAUSITZ aktuell

Tack fordert im Bundesrat Begrenzung der Zinsen für Dispositions- und Überziehungskredite

14:22 Uhr | 20. September 2012
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Um einen verbesserten Verbraucherschutz bei Dispositions- und Überziehungskrediten zu erreichen, setzt sich Brandenburg im Bundesrat für eine gesetzliche Deckelung ein. Verbraucherschutzministerin Tack hierzu: “Die derzeitige Rechtslage reicht nicht aus. Den Ankündigungen der Bundesregierung müssen endlich Taten folgen. Eine angemessene Begrenzung der Zinsen für Dispositions- und Überziehungskredite muss das zentrale Anliegen sein”.
Brandenburg hat bereits auf der Verbraucherschutzministerkonferenz gemeinsam mit fünf weiteren Bundesländern einen Antrag eingebracht, mit dem sich diese für eine gesetzliche Deckelung der Zinsen auf der Basis eines Referenzzinses aussprechen. Gleichzeitig wurde in diesem Antrag die Bundesregierung darum gebeten, einen Vorschlag für eine gesetzliche Begrenzung der Dispo- und Überziehungszinsen vorzulegen. Diese Forderung nach einer gesetzlichen Begrenzung der Zinsen fand keine Mehrheit und konnte deshalb nicht beschlossen werden.
In der morgigen Bundesratssitzung wird von Baden-Württemberg ein erneuter Antrag zur Abstimmung gestellt, dem Brandenburg in großen Teilen zustimmt. Mit ihm wird die Bundesregierung aufgefordert, sich bei der Europäischen Kommission unter anderem dafür einzusetzen, dass eine ausdrückliche Regelung geschaffen wird, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, Zinsobergrenzen für Überziehungskredite gesetzlich festzulegen. Weiterhin wird die Bundesregierung gebeten zu prüfen, wie das Niveau für Dispositions- und Überziehungszinsen begrenzt werden kann. Wesentliche Punkte sind dabei eine Präzisierung der Wuchergrenze und die Deckelung der Zinsen auf Basis eines marktabhängig schwankenden Referenzzinses.
Aus der Sicht der Ministerin stellt dieser Antrag jedoch nur einen ersten Schritt dar. Deshalb wird Brandenburg in den Ausschussberatungen des Bundesrates einen eigenen, weitergehenden Antrag stellen. Dazu führt die Ministerin aus: “Die Banken sollten darüber hinaus gesetzlich verpflichtet werden, Kunden, bei denen die Überschreitung eine längere Zeit andauert, eine Schuldnerberatung zu vermitteln. Außerdem sollen sie dazu verpflichtet werden, wie es in Frankreich beispielsweise bereits praktiziert wird, nach einer bestimmten Nutzungsdauer des Dispositions- oder Überziehungskredites ein Angebot für einen günstigeren und dauerhaften Konsumentenkredit zu unterbreiten.”
Ziel dieser Maßnahmen ist es, schon den Kern des Problems, nämlich die Überschuldung selbst, anzugehen und nicht erst das Folgeproblem der überhöhten Zinssätze.
Nach einer vom Bundesverbraucherschutzministerium veröffentlichten Studie sind die Dispositionszinsen vieler Banken und Sparkassen unverhältnismäßig hoch. Die durchschnittlichen jährlichen Überziehungszinsen für private Haushalte der deutschen Kreditinstitute betragen 10,27 Prozent (Stand Februar 2012). Die Bandbreite liegt dabei zwischen 6 und 14,75 Prozent. Im Euroraum betragen die durchschnittlichen jährlichen Überziehungszinsen für private Haushalte dagegen nach offiziellen Statistiken lediglich 8,84 Prozent. Die Ministerin hierzu: “Deutschland ist im Vergleich der europäischen Mitgliedsstaaten ein besonders teures Pflaster. Die Höhe der Überziehungszinsen ist übersteigert und nicht hinnehmbar.”
Angaben der Deutschen Bundesbank zufolge wurden in Deutschland im Mai 2010 Überziehungskredite mit einem Volumen von rund 41,6 Mrd. Euro genutzt. Jeder Prozentsatz zu viel gezahlter Zinsen kostet die verschuldeten Bankkundinnen und Bankkunden demnach 416 Mio. Euro. Die Kosten für die Geldbeschaffung der Kreditinstitute liegen auf historisch niedrigem Niveau. Der Leitzins der Europäischen Zentralbank sank krisenbedingt seit Oktober 2008 von 4,25 auf derzeit 0,75 Prozent. Dagegen blieben die Zinsen für Überziehungskredite nahezu unverändert hoch. Der Hinweis der Kreditwirtschaft auf die hohen Kosten für die Abwicklung der Überziehungskredite wird in der Studie eindrucksvoll widerlegt. Weder haben sich in den letzten Jahren die Verwaltungs- und Bearbeitungskosten erhöht, noch sind die Ausfallquoten mit im Schnitt knapp 0,3 Prozent auffallend hoch. Das Gegenteil ist der Fall. Bei den Konsumentenkrediten beläuft sich diese Quote auf 2,5 Prozent. Dispositions-und Überziehungszinsen stehen deshalb in keinem Verhältnis zu den Marktzinsen, zu denen Banken Gelder erhalten.
“Die Banken nutzen den Dispozins, um unverhältnismäßig hohe Gewinne in diesem Bereich zu erzielen, wobei gleichzeitig Kunden mit geringem Einkommen überproportional betroffen sind”, kritisierte Tack. Vor allem Erwerbslose und Geringverdiener nutzen den Dispokredit, weil sie keine Rücklagen haben und im Dispo häufig die einzige Möglichkeit sehen, Krisenzeiten wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit zu überbrücken. Vor diesem Hintergrund und aufgrund eines Beschlusses des Brandenburger Landtags vom 30. August 2012 setzt sich Brandenburg für eine gesetzliche Deckelung und gegen ein überhöhtes Zinsniveau ein.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbrauerschutz

Um einen verbesserten Verbraucherschutz bei Dispositions- und Überziehungskrediten zu erreichen, setzt sich Brandenburg im Bundesrat für eine gesetzliche Deckelung ein. Verbraucherschutzministerin Tack hierzu: “Die derzeitige Rechtslage reicht nicht aus. Den Ankündigungen der Bundesregierung müssen endlich Taten folgen. Eine angemessene Begrenzung der Zinsen für Dispositions- und Überziehungskredite muss das zentrale Anliegen sein”.
Brandenburg hat bereits auf der Verbraucherschutzministerkonferenz gemeinsam mit fünf weiteren Bundesländern einen Antrag eingebracht, mit dem sich diese für eine gesetzliche Deckelung der Zinsen auf der Basis eines Referenzzinses aussprechen. Gleichzeitig wurde in diesem Antrag die Bundesregierung darum gebeten, einen Vorschlag für eine gesetzliche Begrenzung der Dispo- und Überziehungszinsen vorzulegen. Diese Forderung nach einer gesetzlichen Begrenzung der Zinsen fand keine Mehrheit und konnte deshalb nicht beschlossen werden.
In der morgigen Bundesratssitzung wird von Baden-Württemberg ein erneuter Antrag zur Abstimmung gestellt, dem Brandenburg in großen Teilen zustimmt. Mit ihm wird die Bundesregierung aufgefordert, sich bei der Europäischen Kommission unter anderem dafür einzusetzen, dass eine ausdrückliche Regelung geschaffen wird, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, Zinsobergrenzen für Überziehungskredite gesetzlich festzulegen. Weiterhin wird die Bundesregierung gebeten zu prüfen, wie das Niveau für Dispositions- und Überziehungszinsen begrenzt werden kann. Wesentliche Punkte sind dabei eine Präzisierung der Wuchergrenze und die Deckelung der Zinsen auf Basis eines marktabhängig schwankenden Referenzzinses.
Aus der Sicht der Ministerin stellt dieser Antrag jedoch nur einen ersten Schritt dar. Deshalb wird Brandenburg in den Ausschussberatungen des Bundesrates einen eigenen, weitergehenden Antrag stellen. Dazu führt die Ministerin aus: “Die Banken sollten darüber hinaus gesetzlich verpflichtet werden, Kunden, bei denen die Überschreitung eine längere Zeit andauert, eine Schuldnerberatung zu vermitteln. Außerdem sollen sie dazu verpflichtet werden, wie es in Frankreich beispielsweise bereits praktiziert wird, nach einer bestimmten Nutzungsdauer des Dispositions- oder Überziehungskredites ein Angebot für einen günstigeren und dauerhaften Konsumentenkredit zu unterbreiten.”
Ziel dieser Maßnahmen ist es, schon den Kern des Problems, nämlich die Überschuldung selbst, anzugehen und nicht erst das Folgeproblem der überhöhten Zinssätze.
Nach einer vom Bundesverbraucherschutzministerium veröffentlichten Studie sind die Dispositionszinsen vieler Banken und Sparkassen unverhältnismäßig hoch. Die durchschnittlichen jährlichen Überziehungszinsen für private Haushalte der deutschen Kreditinstitute betragen 10,27 Prozent (Stand Februar 2012). Die Bandbreite liegt dabei zwischen 6 und 14,75 Prozent. Im Euroraum betragen die durchschnittlichen jährlichen Überziehungszinsen für private Haushalte dagegen nach offiziellen Statistiken lediglich 8,84 Prozent. Die Ministerin hierzu: “Deutschland ist im Vergleich der europäischen Mitgliedsstaaten ein besonders teures Pflaster. Die Höhe der Überziehungszinsen ist übersteigert und nicht hinnehmbar.”
Angaben der Deutschen Bundesbank zufolge wurden in Deutschland im Mai 2010 Überziehungskredite mit einem Volumen von rund 41,6 Mrd. Euro genutzt. Jeder Prozentsatz zu viel gezahlter Zinsen kostet die verschuldeten Bankkundinnen und Bankkunden demnach 416 Mio. Euro. Die Kosten für die Geldbeschaffung der Kreditinstitute liegen auf historisch niedrigem Niveau. Der Leitzins der Europäischen Zentralbank sank krisenbedingt seit Oktober 2008 von 4,25 auf derzeit 0,75 Prozent. Dagegen blieben die Zinsen für Überziehungskredite nahezu unverändert hoch. Der Hinweis der Kreditwirtschaft auf die hohen Kosten für die Abwicklung der Überziehungskredite wird in der Studie eindrucksvoll widerlegt. Weder haben sich in den letzten Jahren die Verwaltungs- und Bearbeitungskosten erhöht, noch sind die Ausfallquoten mit im Schnitt knapp 0,3 Prozent auffallend hoch. Das Gegenteil ist der Fall. Bei den Konsumentenkrediten beläuft sich diese Quote auf 2,5 Prozent. Dispositions-und Überziehungszinsen stehen deshalb in keinem Verhältnis zu den Marktzinsen, zu denen Banken Gelder erhalten.
“Die Banken nutzen den Dispozins, um unverhältnismäßig hohe Gewinne in diesem Bereich zu erzielen, wobei gleichzeitig Kunden mit geringem Einkommen überproportional betroffen sind”, kritisierte Tack. Vor allem Erwerbslose und Geringverdiener nutzen den Dispokredit, weil sie keine Rücklagen haben und im Dispo häufig die einzige Möglichkeit sehen, Krisenzeiten wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit zu überbrücken. Vor diesem Hintergrund und aufgrund eines Beschlusses des Brandenburger Landtags vom 30. August 2012 setzt sich Brandenburg für eine gesetzliche Deckelung und gegen ein überhöhtes Zinsniveau ein.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbrauerschutz

Um einen verbesserten Verbraucherschutz bei Dispositions- und Überziehungskrediten zu erreichen, setzt sich Brandenburg im Bundesrat für eine gesetzliche Deckelung ein. Verbraucherschutzministerin Tack hierzu: “Die derzeitige Rechtslage reicht nicht aus. Den Ankündigungen der Bundesregierung müssen endlich Taten folgen. Eine angemessene Begrenzung der Zinsen für Dispositions- und Überziehungskredite muss das zentrale Anliegen sein”.
Brandenburg hat bereits auf der Verbraucherschutzministerkonferenz gemeinsam mit fünf weiteren Bundesländern einen Antrag eingebracht, mit dem sich diese für eine gesetzliche Deckelung der Zinsen auf der Basis eines Referenzzinses aussprechen. Gleichzeitig wurde in diesem Antrag die Bundesregierung darum gebeten, einen Vorschlag für eine gesetzliche Begrenzung der Dispo- und Überziehungszinsen vorzulegen. Diese Forderung nach einer gesetzlichen Begrenzung der Zinsen fand keine Mehrheit und konnte deshalb nicht beschlossen werden.
In der morgigen Bundesratssitzung wird von Baden-Württemberg ein erneuter Antrag zur Abstimmung gestellt, dem Brandenburg in großen Teilen zustimmt. Mit ihm wird die Bundesregierung aufgefordert, sich bei der Europäischen Kommission unter anderem dafür einzusetzen, dass eine ausdrückliche Regelung geschaffen wird, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, Zinsobergrenzen für Überziehungskredite gesetzlich festzulegen. Weiterhin wird die Bundesregierung gebeten zu prüfen, wie das Niveau für Dispositions- und Überziehungszinsen begrenzt werden kann. Wesentliche Punkte sind dabei eine Präzisierung der Wuchergrenze und die Deckelung der Zinsen auf Basis eines marktabhängig schwankenden Referenzzinses.
Aus der Sicht der Ministerin stellt dieser Antrag jedoch nur einen ersten Schritt dar. Deshalb wird Brandenburg in den Ausschussberatungen des Bundesrates einen eigenen, weitergehenden Antrag stellen. Dazu führt die Ministerin aus: “Die Banken sollten darüber hinaus gesetzlich verpflichtet werden, Kunden, bei denen die Überschreitung eine längere Zeit andauert, eine Schuldnerberatung zu vermitteln. Außerdem sollen sie dazu verpflichtet werden, wie es in Frankreich beispielsweise bereits praktiziert wird, nach einer bestimmten Nutzungsdauer des Dispositions- oder Überziehungskredites ein Angebot für einen günstigeren und dauerhaften Konsumentenkredit zu unterbreiten.”
Ziel dieser Maßnahmen ist es, schon den Kern des Problems, nämlich die Überschuldung selbst, anzugehen und nicht erst das Folgeproblem der überhöhten Zinssätze.
Nach einer vom Bundesverbraucherschutzministerium veröffentlichten Studie sind die Dispositionszinsen vieler Banken und Sparkassen unverhältnismäßig hoch. Die durchschnittlichen jährlichen Überziehungszinsen für private Haushalte der deutschen Kreditinstitute betragen 10,27 Prozent (Stand Februar 2012). Die Bandbreite liegt dabei zwischen 6 und 14,75 Prozent. Im Euroraum betragen die durchschnittlichen jährlichen Überziehungszinsen für private Haushalte dagegen nach offiziellen Statistiken lediglich 8,84 Prozent. Die Ministerin hierzu: “Deutschland ist im Vergleich der europäischen Mitgliedsstaaten ein besonders teures Pflaster. Die Höhe der Überziehungszinsen ist übersteigert und nicht hinnehmbar.”
Angaben der Deutschen Bundesbank zufolge wurden in Deutschland im Mai 2010 Überziehungskredite mit einem Volumen von rund 41,6 Mrd. Euro genutzt. Jeder Prozentsatz zu viel gezahlter Zinsen kostet die verschuldeten Bankkundinnen und Bankkunden demnach 416 Mio. Euro. Die Kosten für die Geldbeschaffung der Kreditinstitute liegen auf historisch niedrigem Niveau. Der Leitzins der Europäischen Zentralbank sank krisenbedingt seit Oktober 2008 von 4,25 auf derzeit 0,75 Prozent. Dagegen blieben die Zinsen für Überziehungskredite nahezu unverändert hoch. Der Hinweis der Kreditwirtschaft auf die hohen Kosten für die Abwicklung der Überziehungskredite wird in der Studie eindrucksvoll widerlegt. Weder haben sich in den letzten Jahren die Verwaltungs- und Bearbeitungskosten erhöht, noch sind die Ausfallquoten mit im Schnitt knapp 0,3 Prozent auffallend hoch. Das Gegenteil ist der Fall. Bei den Konsumentenkrediten beläuft sich diese Quote auf 2,5 Prozent. Dispositions-und Überziehungszinsen stehen deshalb in keinem Verhältnis zu den Marktzinsen, zu denen Banken Gelder erhalten.
“Die Banken nutzen den Dispozins, um unverhältnismäßig hohe Gewinne in diesem Bereich zu erzielen, wobei gleichzeitig Kunden mit geringem Einkommen überproportional betroffen sind”, kritisierte Tack. Vor allem Erwerbslose und Geringverdiener nutzen den Dispokredit, weil sie keine Rücklagen haben und im Dispo häufig die einzige Möglichkeit sehen, Krisenzeiten wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit zu überbrücken. Vor diesem Hintergrund und aufgrund eines Beschlusses des Brandenburger Landtags vom 30. August 2012 setzt sich Brandenburg für eine gesetzliche Deckelung und gegen ein überhöhtes Zinsniveau ein.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbrauerschutz

Um einen verbesserten Verbraucherschutz bei Dispositions- und Überziehungskrediten zu erreichen, setzt sich Brandenburg im Bundesrat für eine gesetzliche Deckelung ein. Verbraucherschutzministerin Tack hierzu: “Die derzeitige Rechtslage reicht nicht aus. Den Ankündigungen der Bundesregierung müssen endlich Taten folgen. Eine angemessene Begrenzung der Zinsen für Dispositions- und Überziehungskredite muss das zentrale Anliegen sein”.
Brandenburg hat bereits auf der Verbraucherschutzministerkonferenz gemeinsam mit fünf weiteren Bundesländern einen Antrag eingebracht, mit dem sich diese für eine gesetzliche Deckelung der Zinsen auf der Basis eines Referenzzinses aussprechen. Gleichzeitig wurde in diesem Antrag die Bundesregierung darum gebeten, einen Vorschlag für eine gesetzliche Begrenzung der Dispo- und Überziehungszinsen vorzulegen. Diese Forderung nach einer gesetzlichen Begrenzung der Zinsen fand keine Mehrheit und konnte deshalb nicht beschlossen werden.
In der morgigen Bundesratssitzung wird von Baden-Württemberg ein erneuter Antrag zur Abstimmung gestellt, dem Brandenburg in großen Teilen zustimmt. Mit ihm wird die Bundesregierung aufgefordert, sich bei der Europäischen Kommission unter anderem dafür einzusetzen, dass eine ausdrückliche Regelung geschaffen wird, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, Zinsobergrenzen für Überziehungskredite gesetzlich festzulegen. Weiterhin wird die Bundesregierung gebeten zu prüfen, wie das Niveau für Dispositions- und Überziehungszinsen begrenzt werden kann. Wesentliche Punkte sind dabei eine Präzisierung der Wuchergrenze und die Deckelung der Zinsen auf Basis eines marktabhängig schwankenden Referenzzinses.
Aus der Sicht der Ministerin stellt dieser Antrag jedoch nur einen ersten Schritt dar. Deshalb wird Brandenburg in den Ausschussberatungen des Bundesrates einen eigenen, weitergehenden Antrag stellen. Dazu führt die Ministerin aus: “Die Banken sollten darüber hinaus gesetzlich verpflichtet werden, Kunden, bei denen die Überschreitung eine längere Zeit andauert, eine Schuldnerberatung zu vermitteln. Außerdem sollen sie dazu verpflichtet werden, wie es in Frankreich beispielsweise bereits praktiziert wird, nach einer bestimmten Nutzungsdauer des Dispositions- oder Überziehungskredites ein Angebot für einen günstigeren und dauerhaften Konsumentenkredit zu unterbreiten.”
Ziel dieser Maßnahmen ist es, schon den Kern des Problems, nämlich die Überschuldung selbst, anzugehen und nicht erst das Folgeproblem der überhöhten Zinssätze.
Nach einer vom Bundesverbraucherschutzministerium veröffentlichten Studie sind die Dispositionszinsen vieler Banken und Sparkassen unverhältnismäßig hoch. Die durchschnittlichen jährlichen Überziehungszinsen für private Haushalte der deutschen Kreditinstitute betragen 10,27 Prozent (Stand Februar 2012). Die Bandbreite liegt dabei zwischen 6 und 14,75 Prozent. Im Euroraum betragen die durchschnittlichen jährlichen Überziehungszinsen für private Haushalte dagegen nach offiziellen Statistiken lediglich 8,84 Prozent. Die Ministerin hierzu: “Deutschland ist im Vergleich der europäischen Mitgliedsstaaten ein besonders teures Pflaster. Die Höhe der Überziehungszinsen ist übersteigert und nicht hinnehmbar.”
Angaben der Deutschen Bundesbank zufolge wurden in Deutschland im Mai 2010 Überziehungskredite mit einem Volumen von rund 41,6 Mrd. Euro genutzt. Jeder Prozentsatz zu viel gezahlter Zinsen kostet die verschuldeten Bankkundinnen und Bankkunden demnach 416 Mio. Euro. Die Kosten für die Geldbeschaffung der Kreditinstitute liegen auf historisch niedrigem Niveau. Der Leitzins der Europäischen Zentralbank sank krisenbedingt seit Oktober 2008 von 4,25 auf derzeit 0,75 Prozent. Dagegen blieben die Zinsen für Überziehungskredite nahezu unverändert hoch. Der Hinweis der Kreditwirtschaft auf die hohen Kosten für die Abwicklung der Überziehungskredite wird in der Studie eindrucksvoll widerlegt. Weder haben sich in den letzten Jahren die Verwaltungs- und Bearbeitungskosten erhöht, noch sind die Ausfallquoten mit im Schnitt knapp 0,3 Prozent auffallend hoch. Das Gegenteil ist der Fall. Bei den Konsumentenkrediten beläuft sich diese Quote auf 2,5 Prozent. Dispositions-und Überziehungszinsen stehen deshalb in keinem Verhältnis zu den Marktzinsen, zu denen Banken Gelder erhalten.
“Die Banken nutzen den Dispozins, um unverhältnismäßig hohe Gewinne in diesem Bereich zu erzielen, wobei gleichzeitig Kunden mit geringem Einkommen überproportional betroffen sind”, kritisierte Tack. Vor allem Erwerbslose und Geringverdiener nutzen den Dispokredit, weil sie keine Rücklagen haben und im Dispo häufig die einzige Möglichkeit sehen, Krisenzeiten wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit zu überbrücken. Vor diesem Hintergrund und aufgrund eines Beschlusses des Brandenburger Landtags vom 30. August 2012 setzt sich Brandenburg für eine gesetzliche Deckelung und gegen ein überhöhtes Zinsniveau ein.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbrauerschutz

Um einen verbesserten Verbraucherschutz bei Dispositions- und Überziehungskrediten zu erreichen, setzt sich Brandenburg im Bundesrat für eine gesetzliche Deckelung ein. Verbraucherschutzministerin Tack hierzu: “Die derzeitige Rechtslage reicht nicht aus. Den Ankündigungen der Bundesregierung müssen endlich Taten folgen. Eine angemessene Begrenzung der Zinsen für Dispositions- und Überziehungskredite muss das zentrale Anliegen sein”.
Brandenburg hat bereits auf der Verbraucherschutzministerkonferenz gemeinsam mit fünf weiteren Bundesländern einen Antrag eingebracht, mit dem sich diese für eine gesetzliche Deckelung der Zinsen auf der Basis eines Referenzzinses aussprechen. Gleichzeitig wurde in diesem Antrag die Bundesregierung darum gebeten, einen Vorschlag für eine gesetzliche Begrenzung der Dispo- und Überziehungszinsen vorzulegen. Diese Forderung nach einer gesetzlichen Begrenzung der Zinsen fand keine Mehrheit und konnte deshalb nicht beschlossen werden.
In der morgigen Bundesratssitzung wird von Baden-Württemberg ein erneuter Antrag zur Abstimmung gestellt, dem Brandenburg in großen Teilen zustimmt. Mit ihm wird die Bundesregierung aufgefordert, sich bei der Europäischen Kommission unter anderem dafür einzusetzen, dass eine ausdrückliche Regelung geschaffen wird, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, Zinsobergrenzen für Überziehungskredite gesetzlich festzulegen. Weiterhin wird die Bundesregierung gebeten zu prüfen, wie das Niveau für Dispositions- und Überziehungszinsen begrenzt werden kann. Wesentliche Punkte sind dabei eine Präzisierung der Wuchergrenze und die Deckelung der Zinsen auf Basis eines marktabhängig schwankenden Referenzzinses.
Aus der Sicht der Ministerin stellt dieser Antrag jedoch nur einen ersten Schritt dar. Deshalb wird Brandenburg in den Ausschussberatungen des Bundesrates einen eigenen, weitergehenden Antrag stellen. Dazu führt die Ministerin aus: “Die Banken sollten darüber hinaus gesetzlich verpflichtet werden, Kunden, bei denen die Überschreitung eine längere Zeit andauert, eine Schuldnerberatung zu vermitteln. Außerdem sollen sie dazu verpflichtet werden, wie es in Frankreich beispielsweise bereits praktiziert wird, nach einer bestimmten Nutzungsdauer des Dispositions- oder Überziehungskredites ein Angebot für einen günstigeren und dauerhaften Konsumentenkredit zu unterbreiten.”
Ziel dieser Maßnahmen ist es, schon den Kern des Problems, nämlich die Überschuldung selbst, anzugehen und nicht erst das Folgeproblem der überhöhten Zinssätze.
Nach einer vom Bundesverbraucherschutzministerium veröffentlichten Studie sind die Dispositionszinsen vieler Banken und Sparkassen unverhältnismäßig hoch. Die durchschnittlichen jährlichen Überziehungszinsen für private Haushalte der deutschen Kreditinstitute betragen 10,27 Prozent (Stand Februar 2012). Die Bandbreite liegt dabei zwischen 6 und 14,75 Prozent. Im Euroraum betragen die durchschnittlichen jährlichen Überziehungszinsen für private Haushalte dagegen nach offiziellen Statistiken lediglich 8,84 Prozent. Die Ministerin hierzu: “Deutschland ist im Vergleich der europäischen Mitgliedsstaaten ein besonders teures Pflaster. Die Höhe der Überziehungszinsen ist übersteigert und nicht hinnehmbar.”
Angaben der Deutschen Bundesbank zufolge wurden in Deutschland im Mai 2010 Überziehungskredite mit einem Volumen von rund 41,6 Mrd. Euro genutzt. Jeder Prozentsatz zu viel gezahlter Zinsen kostet die verschuldeten Bankkundinnen und Bankkunden demnach 416 Mio. Euro. Die Kosten für die Geldbeschaffung der Kreditinstitute liegen auf historisch niedrigem Niveau. Der Leitzins der Europäischen Zentralbank sank krisenbedingt seit Oktober 2008 von 4,25 auf derzeit 0,75 Prozent. Dagegen blieben die Zinsen für Überziehungskredite nahezu unverändert hoch. Der Hinweis der Kreditwirtschaft auf die hohen Kosten für die Abwicklung der Überziehungskredite wird in der Studie eindrucksvoll widerlegt. Weder haben sich in den letzten Jahren die Verwaltungs- und Bearbeitungskosten erhöht, noch sind die Ausfallquoten mit im Schnitt knapp 0,3 Prozent auffallend hoch. Das Gegenteil ist der Fall. Bei den Konsumentenkrediten beläuft sich diese Quote auf 2,5 Prozent. Dispositions-und Überziehungszinsen stehen deshalb in keinem Verhältnis zu den Marktzinsen, zu denen Banken Gelder erhalten.
“Die Banken nutzen den Dispozins, um unverhältnismäßig hohe Gewinne in diesem Bereich zu erzielen, wobei gleichzeitig Kunden mit geringem Einkommen überproportional betroffen sind”, kritisierte Tack. Vor allem Erwerbslose und Geringverdiener nutzen den Dispokredit, weil sie keine Rücklagen haben und im Dispo häufig die einzige Möglichkeit sehen, Krisenzeiten wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit zu überbrücken. Vor diesem Hintergrund und aufgrund eines Beschlusses des Brandenburger Landtags vom 30. August 2012 setzt sich Brandenburg für eine gesetzliche Deckelung und gegen ein überhöhtes Zinsniveau ein.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbrauerschutz

Um einen verbesserten Verbraucherschutz bei Dispositions- und Überziehungskrediten zu erreichen, setzt sich Brandenburg im Bundesrat für eine gesetzliche Deckelung ein. Verbraucherschutzministerin Tack hierzu: “Die derzeitige Rechtslage reicht nicht aus. Den Ankündigungen der Bundesregierung müssen endlich Taten folgen. Eine angemessene Begrenzung der Zinsen für Dispositions- und Überziehungskredite muss das zentrale Anliegen sein”.
Brandenburg hat bereits auf der Verbraucherschutzministerkonferenz gemeinsam mit fünf weiteren Bundesländern einen Antrag eingebracht, mit dem sich diese für eine gesetzliche Deckelung der Zinsen auf der Basis eines Referenzzinses aussprechen. Gleichzeitig wurde in diesem Antrag die Bundesregierung darum gebeten, einen Vorschlag für eine gesetzliche Begrenzung der Dispo- und Überziehungszinsen vorzulegen. Diese Forderung nach einer gesetzlichen Begrenzung der Zinsen fand keine Mehrheit und konnte deshalb nicht beschlossen werden.
In der morgigen Bundesratssitzung wird von Baden-Württemberg ein erneuter Antrag zur Abstimmung gestellt, dem Brandenburg in großen Teilen zustimmt. Mit ihm wird die Bundesregierung aufgefordert, sich bei der Europäischen Kommission unter anderem dafür einzusetzen, dass eine ausdrückliche Regelung geschaffen wird, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, Zinsobergrenzen für Überziehungskredite gesetzlich festzulegen. Weiterhin wird die Bundesregierung gebeten zu prüfen, wie das Niveau für Dispositions- und Überziehungszinsen begrenzt werden kann. Wesentliche Punkte sind dabei eine Präzisierung der Wuchergrenze und die Deckelung der Zinsen auf Basis eines marktabhängig schwankenden Referenzzinses.
Aus der Sicht der Ministerin stellt dieser Antrag jedoch nur einen ersten Schritt dar. Deshalb wird Brandenburg in den Ausschussberatungen des Bundesrates einen eigenen, weitergehenden Antrag stellen. Dazu führt die Ministerin aus: “Die Banken sollten darüber hinaus gesetzlich verpflichtet werden, Kunden, bei denen die Überschreitung eine längere Zeit andauert, eine Schuldnerberatung zu vermitteln. Außerdem sollen sie dazu verpflichtet werden, wie es in Frankreich beispielsweise bereits praktiziert wird, nach einer bestimmten Nutzungsdauer des Dispositions- oder Überziehungskredites ein Angebot für einen günstigeren und dauerhaften Konsumentenkredit zu unterbreiten.”
Ziel dieser Maßnahmen ist es, schon den Kern des Problems, nämlich die Überschuldung selbst, anzugehen und nicht erst das Folgeproblem der überhöhten Zinssätze.
Nach einer vom Bundesverbraucherschutzministerium veröffentlichten Studie sind die Dispositionszinsen vieler Banken und Sparkassen unverhältnismäßig hoch. Die durchschnittlichen jährlichen Überziehungszinsen für private Haushalte der deutschen Kreditinstitute betragen 10,27 Prozent (Stand Februar 2012). Die Bandbreite liegt dabei zwischen 6 und 14,75 Prozent. Im Euroraum betragen die durchschnittlichen jährlichen Überziehungszinsen für private Haushalte dagegen nach offiziellen Statistiken lediglich 8,84 Prozent. Die Ministerin hierzu: “Deutschland ist im Vergleich der europäischen Mitgliedsstaaten ein besonders teures Pflaster. Die Höhe der Überziehungszinsen ist übersteigert und nicht hinnehmbar.”
Angaben der Deutschen Bundesbank zufolge wurden in Deutschland im Mai 2010 Überziehungskredite mit einem Volumen von rund 41,6 Mrd. Euro genutzt. Jeder Prozentsatz zu viel gezahlter Zinsen kostet die verschuldeten Bankkundinnen und Bankkunden demnach 416 Mio. Euro. Die Kosten für die Geldbeschaffung der Kreditinstitute liegen auf historisch niedrigem Niveau. Der Leitzins der Europäischen Zentralbank sank krisenbedingt seit Oktober 2008 von 4,25 auf derzeit 0,75 Prozent. Dagegen blieben die Zinsen für Überziehungskredite nahezu unverändert hoch. Der Hinweis der Kreditwirtschaft auf die hohen Kosten für die Abwicklung der Überziehungskredite wird in der Studie eindrucksvoll widerlegt. Weder haben sich in den letzten Jahren die Verwaltungs- und Bearbeitungskosten erhöht, noch sind die Ausfallquoten mit im Schnitt knapp 0,3 Prozent auffallend hoch. Das Gegenteil ist der Fall. Bei den Konsumentenkrediten beläuft sich diese Quote auf 2,5 Prozent. Dispositions-und Überziehungszinsen stehen deshalb in keinem Verhältnis zu den Marktzinsen, zu denen Banken Gelder erhalten.
“Die Banken nutzen den Dispozins, um unverhältnismäßig hohe Gewinne in diesem Bereich zu erzielen, wobei gleichzeitig Kunden mit geringem Einkommen überproportional betroffen sind”, kritisierte Tack. Vor allem Erwerbslose und Geringverdiener nutzen den Dispokredit, weil sie keine Rücklagen haben und im Dispo häufig die einzige Möglichkeit sehen, Krisenzeiten wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit zu überbrücken. Vor diesem Hintergrund und aufgrund eines Beschlusses des Brandenburger Landtags vom 30. August 2012 setzt sich Brandenburg für eine gesetzliche Deckelung und gegen ein überhöhtes Zinsniveau ein.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbrauerschutz

Um einen verbesserten Verbraucherschutz bei Dispositions- und Überziehungskrediten zu erreichen, setzt sich Brandenburg im Bundesrat für eine gesetzliche Deckelung ein. Verbraucherschutzministerin Tack hierzu: “Die derzeitige Rechtslage reicht nicht aus. Den Ankündigungen der Bundesregierung müssen endlich Taten folgen. Eine angemessene Begrenzung der Zinsen für Dispositions- und Überziehungskredite muss das zentrale Anliegen sein”.
Brandenburg hat bereits auf der Verbraucherschutzministerkonferenz gemeinsam mit fünf weiteren Bundesländern einen Antrag eingebracht, mit dem sich diese für eine gesetzliche Deckelung der Zinsen auf der Basis eines Referenzzinses aussprechen. Gleichzeitig wurde in diesem Antrag die Bundesregierung darum gebeten, einen Vorschlag für eine gesetzliche Begrenzung der Dispo- und Überziehungszinsen vorzulegen. Diese Forderung nach einer gesetzlichen Begrenzung der Zinsen fand keine Mehrheit und konnte deshalb nicht beschlossen werden.
In der morgigen Bundesratssitzung wird von Baden-Württemberg ein erneuter Antrag zur Abstimmung gestellt, dem Brandenburg in großen Teilen zustimmt. Mit ihm wird die Bundesregierung aufgefordert, sich bei der Europäischen Kommission unter anderem dafür einzusetzen, dass eine ausdrückliche Regelung geschaffen wird, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, Zinsobergrenzen für Überziehungskredite gesetzlich festzulegen. Weiterhin wird die Bundesregierung gebeten zu prüfen, wie das Niveau für Dispositions- und Überziehungszinsen begrenzt werden kann. Wesentliche Punkte sind dabei eine Präzisierung der Wuchergrenze und die Deckelung der Zinsen auf Basis eines marktabhängig schwankenden Referenzzinses.
Aus der Sicht der Ministerin stellt dieser Antrag jedoch nur einen ersten Schritt dar. Deshalb wird Brandenburg in den Ausschussberatungen des Bundesrates einen eigenen, weitergehenden Antrag stellen. Dazu führt die Ministerin aus: “Die Banken sollten darüber hinaus gesetzlich verpflichtet werden, Kunden, bei denen die Überschreitung eine längere Zeit andauert, eine Schuldnerberatung zu vermitteln. Außerdem sollen sie dazu verpflichtet werden, wie es in Frankreich beispielsweise bereits praktiziert wird, nach einer bestimmten Nutzungsdauer des Dispositions- oder Überziehungskredites ein Angebot für einen günstigeren und dauerhaften Konsumentenkredit zu unterbreiten.”
Ziel dieser Maßnahmen ist es, schon den Kern des Problems, nämlich die Überschuldung selbst, anzugehen und nicht erst das Folgeproblem der überhöhten Zinssätze.
Nach einer vom Bundesverbraucherschutzministerium veröffentlichten Studie sind die Dispositionszinsen vieler Banken und Sparkassen unverhältnismäßig hoch. Die durchschnittlichen jährlichen Überziehungszinsen für private Haushalte der deutschen Kreditinstitute betragen 10,27 Prozent (Stand Februar 2012). Die Bandbreite liegt dabei zwischen 6 und 14,75 Prozent. Im Euroraum betragen die durchschnittlichen jährlichen Überziehungszinsen für private Haushalte dagegen nach offiziellen Statistiken lediglich 8,84 Prozent. Die Ministerin hierzu: “Deutschland ist im Vergleich der europäischen Mitgliedsstaaten ein besonders teures Pflaster. Die Höhe der Überziehungszinsen ist übersteigert und nicht hinnehmbar.”
Angaben der Deutschen Bundesbank zufolge wurden in Deutschland im Mai 2010 Überziehungskredite mit einem Volumen von rund 41,6 Mrd. Euro genutzt. Jeder Prozentsatz zu viel gezahlter Zinsen kostet die verschuldeten Bankkundinnen und Bankkunden demnach 416 Mio. Euro. Die Kosten für die Geldbeschaffung der Kreditinstitute liegen auf historisch niedrigem Niveau. Der Leitzins der Europäischen Zentralbank sank krisenbedingt seit Oktober 2008 von 4,25 auf derzeit 0,75 Prozent. Dagegen blieben die Zinsen für Überziehungskredite nahezu unverändert hoch. Der Hinweis der Kreditwirtschaft auf die hohen Kosten für die Abwicklung der Überziehungskredite wird in der Studie eindrucksvoll widerlegt. Weder haben sich in den letzten Jahren die Verwaltungs- und Bearbeitungskosten erhöht, noch sind die Ausfallquoten mit im Schnitt knapp 0,3 Prozent auffallend hoch. Das Gegenteil ist der Fall. Bei den Konsumentenkrediten beläuft sich diese Quote auf 2,5 Prozent. Dispositions-und Überziehungszinsen stehen deshalb in keinem Verhältnis zu den Marktzinsen, zu denen Banken Gelder erhalten.
“Die Banken nutzen den Dispozins, um unverhältnismäßig hohe Gewinne in diesem Bereich zu erzielen, wobei gleichzeitig Kunden mit geringem Einkommen überproportional betroffen sind”, kritisierte Tack. Vor allem Erwerbslose und Geringverdiener nutzen den Dispokredit, weil sie keine Rücklagen haben und im Dispo häufig die einzige Möglichkeit sehen, Krisenzeiten wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit zu überbrücken. Vor diesem Hintergrund und aufgrund eines Beschlusses des Brandenburger Landtags vom 30. August 2012 setzt sich Brandenburg für eine gesetzliche Deckelung und gegen ein überhöhtes Zinsniveau ein.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbrauerschutz

Um einen verbesserten Verbraucherschutz bei Dispositions- und Überziehungskrediten zu erreichen, setzt sich Brandenburg im Bundesrat für eine gesetzliche Deckelung ein. Verbraucherschutzministerin Tack hierzu: “Die derzeitige Rechtslage reicht nicht aus. Den Ankündigungen der Bundesregierung müssen endlich Taten folgen. Eine angemessene Begrenzung der Zinsen für Dispositions- und Überziehungskredite muss das zentrale Anliegen sein”.
Brandenburg hat bereits auf der Verbraucherschutzministerkonferenz gemeinsam mit fünf weiteren Bundesländern einen Antrag eingebracht, mit dem sich diese für eine gesetzliche Deckelung der Zinsen auf der Basis eines Referenzzinses aussprechen. Gleichzeitig wurde in diesem Antrag die Bundesregierung darum gebeten, einen Vorschlag für eine gesetzliche Begrenzung der Dispo- und Überziehungszinsen vorzulegen. Diese Forderung nach einer gesetzlichen Begrenzung der Zinsen fand keine Mehrheit und konnte deshalb nicht beschlossen werden.
In der morgigen Bundesratssitzung wird von Baden-Württemberg ein erneuter Antrag zur Abstimmung gestellt, dem Brandenburg in großen Teilen zustimmt. Mit ihm wird die Bundesregierung aufgefordert, sich bei der Europäischen Kommission unter anderem dafür einzusetzen, dass eine ausdrückliche Regelung geschaffen wird, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, Zinsobergrenzen für Überziehungskredite gesetzlich festzulegen. Weiterhin wird die Bundesregierung gebeten zu prüfen, wie das Niveau für Dispositions- und Überziehungszinsen begrenzt werden kann. Wesentliche Punkte sind dabei eine Präzisierung der Wuchergrenze und die Deckelung der Zinsen auf Basis eines marktabhängig schwankenden Referenzzinses.
Aus der Sicht der Ministerin stellt dieser Antrag jedoch nur einen ersten Schritt dar. Deshalb wird Brandenburg in den Ausschussberatungen des Bundesrates einen eigenen, weitergehenden Antrag stellen. Dazu führt die Ministerin aus: “Die Banken sollten darüber hinaus gesetzlich verpflichtet werden, Kunden, bei denen die Überschreitung eine längere Zeit andauert, eine Schuldnerberatung zu vermitteln. Außerdem sollen sie dazu verpflichtet werden, wie es in Frankreich beispielsweise bereits praktiziert wird, nach einer bestimmten Nutzungsdauer des Dispositions- oder Überziehungskredites ein Angebot für einen günstigeren und dauerhaften Konsumentenkredit zu unterbreiten.”
Ziel dieser Maßnahmen ist es, schon den Kern des Problems, nämlich die Überschuldung selbst, anzugehen und nicht erst das Folgeproblem der überhöhten Zinssätze.
Nach einer vom Bundesverbraucherschutzministerium veröffentlichten Studie sind die Dispositionszinsen vieler Banken und Sparkassen unverhältnismäßig hoch. Die durchschnittlichen jährlichen Überziehungszinsen für private Haushalte der deutschen Kreditinstitute betragen 10,27 Prozent (Stand Februar 2012). Die Bandbreite liegt dabei zwischen 6 und 14,75 Prozent. Im Euroraum betragen die durchschnittlichen jährlichen Überziehungszinsen für private Haushalte dagegen nach offiziellen Statistiken lediglich 8,84 Prozent. Die Ministerin hierzu: “Deutschland ist im Vergleich der europäischen Mitgliedsstaaten ein besonders teures Pflaster. Die Höhe der Überziehungszinsen ist übersteigert und nicht hinnehmbar.”
Angaben der Deutschen Bundesbank zufolge wurden in Deutschland im Mai 2010 Überziehungskredite mit einem Volumen von rund 41,6 Mrd. Euro genutzt. Jeder Prozentsatz zu viel gezahlter Zinsen kostet die verschuldeten Bankkundinnen und Bankkunden demnach 416 Mio. Euro. Die Kosten für die Geldbeschaffung der Kreditinstitute liegen auf historisch niedrigem Niveau. Der Leitzins der Europäischen Zentralbank sank krisenbedingt seit Oktober 2008 von 4,25 auf derzeit 0,75 Prozent. Dagegen blieben die Zinsen für Überziehungskredite nahezu unverändert hoch. Der Hinweis der Kreditwirtschaft auf die hohen Kosten für die Abwicklung der Überziehungskredite wird in der Studie eindrucksvoll widerlegt. Weder haben sich in den letzten Jahren die Verwaltungs- und Bearbeitungskosten erhöht, noch sind die Ausfallquoten mit im Schnitt knapp 0,3 Prozent auffallend hoch. Das Gegenteil ist der Fall. Bei den Konsumentenkrediten beläuft sich diese Quote auf 2,5 Prozent. Dispositions-und Überziehungszinsen stehen deshalb in keinem Verhältnis zu den Marktzinsen, zu denen Banken Gelder erhalten.
“Die Banken nutzen den Dispozins, um unverhältnismäßig hohe Gewinne in diesem Bereich zu erzielen, wobei gleichzeitig Kunden mit geringem Einkommen überproportional betroffen sind”, kritisierte Tack. Vor allem Erwerbslose und Geringverdiener nutzen den Dispokredit, weil sie keine Rücklagen haben und im Dispo häufig die einzige Möglichkeit sehen, Krisenzeiten wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit zu überbrücken. Vor diesem Hintergrund und aufgrund eines Beschlusses des Brandenburger Landtags vom 30. August 2012 setzt sich Brandenburg für eine gesetzliche Deckelung und gegen ein überhöhtes Zinsniveau ein.
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