Die Brandenburger Landesregierung will die Tafeln im Land mit einer halben Million Euro finanziell unterstützen. Dafür ist gestern die sogenannte „Tafeln-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie“ in Kraft getreten. Wie das Sozialministerium mitteilte, soll mit Blick auf die Energiekrise und wegen des wachsenden Zulaufs von Hilfsbedürftigen gezielt geholfen werden. Für insgesamt 43 Tafeln stehen demzufolge bis zu 500.000 Euro zur Verfügung. Pro Tafel kann ein Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro beantragt werden.
Das Brandenburger Sozialministerium teilte dazu mit:
Die Landesregierung unterstützt die Tafeln mit Mitteln aus dem „Brandenburg-Paket“. Die „Tafeln-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie“ ist gestern in Kraft getreten. So können in diesem Jahr insgesamt bis zu 500.000 Euro an die 43 Tafeln und an andere gemeinnützige Hilfsorganisationen mit einem vergleichbaren Angebot in Brandenburg ausgezahlt werden. Damit wird eine Maßnahme, die beim Sozialgipfel am 21. November 2022 in der Staatskanzlei vereinbart wurde, umgesetzt.
Sozialministerin Ursula Nonnemacher erklärte dazu: „In dieser besonders schwierigen Zeit der Mehrfachkrisen ist die Arbeit der Tafeln neben den staatlichen Sozialleistungen von unschätzbarem Wert. Sie sind verlässliche Anlaufstellen. Aufgrund der verschiedenen Krisen – Corona-Pandemie, Inflation und hohe Energiepreise sowie des Angriffskrieges auf die Ukraine und steigender Flüchtlingszahlen – kommen deutlich mehr Menschen zu den Tafeln. Gleichzeitig gehen Lebensmittelspenden zurück, die Unterhalts- und Betriebskosten steigen. Als freiwilliges Hilfsangebot der Zivilgesellschaft ohne institutionelle Förderung haben die Tafeln keine Möglichkeit, diese derzeit prekäre Situation abzumildern, ohne ihr Angebot für bedürftige Personen und Familien spürbar einzuschränken. Aus diesen Gründen unterstützt die Landesregierung die Tafeln zusätzlich mit außerplanmäßigen Mitteln. Mit dem Brandenburg-Paket wollen wir in diesen schwierigen Zeiten soziale Härten bestmöglich abfedern und die soziale Infrastruktur stützen.“
Gegenstand der Soforthilfe ist ein pauschaler Mehrbelastungsausgleich für krisenbedingte Mehraufwendungen der Tafeln. Antragsberechtigt sind die Träger der Tafeln. Sie erhalten in diesem Jahr einen Zuschuss in Höhe von höchstens 10.000 Euro pro Tafel. Das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) ist für die Bewilligung und Auszahlung zuständig.
Die Tafeln sind gemeinnützige Hilfsorganisationen, die Lebensmittelvernichtung und -verschwendung verhindern und bedürftige Menschen zusätzlich entlasten. Die Tafeln erhalten zwar keine direkten Zuschüsse des Landes, das Land unterstützt jedoch die Tafelarbeit insbesondere durch die finanzielle Förderung bei der Beschaffung von Kühlfahrzeugen aus Lottomitteln.
Angesichts der verschiedenen Krisen hat die Landesregierung die Tafeln in Brandenburg bereits im September 2022 mit 120.000 Euro aus Lottomitteln für Beschaffungen und Investitionen und im November 2022 mit 129.000 Euro aus dem Corona-Rettungsschirm zusätzlich unterstützt.
Hintergrund
Das „Brandenburg-Paket“ ist ein Entlastungspaket auf Landesebene. Es beinhaltet eine Summe von Entlastungsmaßnahmen zur Abmilderung der Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der Energiekrise im Land Brandenburg. Es weist einen Gesamtumfang von zwei Milliarden Euro auf, die aus einer Kreditaufnahme des Landes Brandenburg stammen. Die Kreditaufnahmemöglichkeit wurde durch den Notlagenbeschluss am 16. Dezember 2022 im Landtag ermöglicht. Das Paket und somit die enthaltenen Entlastungsmaßnahmen sind auf zwei Jahre begrenzt, das heißt, sie gelten nur in den Jahren 2023 und 2024.
Die Fachressorts legen beim Finanzministerium für jede Maßnahme dar, in welchem Zusammenhang sie mit der Krisensituation steht und welchen Beitrag sie zu deren Abmilderung leistet. Dies folgt aus den Bestimmungen für den Notlagenbeschluss des Landtages, die eine Kreditaufnahme für das „Brandenburg-Paket“ nur unter besonderen Voraussetzungen gestatten. Hat eine Maßnahme ein Gesamtvolumen von über 7,5 Millionen Euro, muss der Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Brandenburger Landtages diese Maßnahme jeweils bewilligen.
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Red. / Presseinfo