Ab dem 1. Juli 2012 können Autobesitzer in Deutschland das neue Wechselkennzeichen beantragen.
Damit dürfen zwei Fahrzeuge der gleichen EU-Fahrzeugklasse wechselweise mit nur einem Nummernschild genutzt werden. Wechselkennzeichen können für Pkw, Wohnmobil, Motorräder und Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht zugelassen werden.
Für beide Fahrzeuge müssen die Kennzeichenschilder gleich aussehen. Es ist nicht möglich, ein Wechselkennzeichen für ein Motorrad und einen Pkw zu nutzen.
Auch für historische Fahrzeuge gleicher Bauart kann ein Kennzeichen verwendet werden. Ausgeschlossen sind Wechselkennzeichen als Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen, Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen.
Der große Vorteil des Wechselkennzeichens liegt darin, dass nur ein geprägtes Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge benötigt wird.
Es darf jedoch nur ein Fahrzeug geführt werden, nämlich das, welches die Schilder gerade trägt.
Interessant sein kann das etwa für Autofahrer, die neben dem normalen Wagen ein Wohnmobil, einen Oldtimer oder ein kleineres Stadtauto besitzen.
Bisher gab es für solche Fälle nur die Möglichkeit, beide Fahrzeuge getrennt für das ganze Jahr anzumelden oder eines der Fahrzeuge für einen begrenzten Zeitraum mit einem Saisonkennzeichen anzumelden.
Auf die Steuerpflicht und die Versicherungspflicht wirkt sich das Wechselkennzeichen nicht aus. Für jedes Fahrzeug muss eine eigene Versicherungsbestätigung vorliegen und beide Fahrzeuge sind zu versteuern.
Für die Zuteilung eines Wechselkennzeichens fallen zusätzlich zur normalen Zulassungsgebühr Kosten in Höhe von 6 Euro an.
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald
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