Vorwurf von SPD und Grünen nicht hinnehmbar
Mit dieser Feststellung trat Ludwig Burkardt (Foto), Vorstandsmitglied des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU), dem im Tagesspiegel vom 27. Juni 2008 erhobenen Vorwurf von SPD und Grünen entgegen. Diese hatten behauptet, dass die an Haushalte von Arbeitslosengeld II-Empfängern gezahlten Leistungen für Wohnung und Heizung auch ein Subventionsprogramm für die Wohnungswirtschaft seien und gerade die städtischen Wohnungsunternehmen in den letzten Jahren ihre Mieten unverhohlen auf die Richtwerte der AV Wohnen angehoben hätten.
„Die Sozialwohnungen in der Stadt sind in wachsendem Umfang für Arbeitslosengeld II-Empfänger nicht mehr beziehbar, da sie zu teuer sind“, so Burkardt. Dafür seien jedoch nicht die Wohnungsunternehmen verantwortlich. Hier habe der durch die Politik betriebene Förderabbau der letzten Jahre dazu geführt, dass das Mietenniveau inzwischen bei rund 60 Prozent der Sozialwohnungen den Preis von fünf Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat übersteige und damit deutlich über der Durchschnittsmiete des Mietspiegels liege.
Burkardt weiter: „Der Vorwurf von SPD und Grünen lässt grundlegende Kenntnisse des Wohnungsmarktes vermissen.“ Die allgemeine Mietenentwicklung in der Stadt und damit auch die Mietenentwicklung bei den Wohnungsunternehmen orientiere sich nicht an den Mietenrichtwerten der AV Wohnen, sondern am Mietspiegel. Allein zwischen 2005 und 2007 sei die durchschnittliche Nettokaltmiete laut Mietspiegel um rund sechs Prozent von 4,49 Euro auf 4,75 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat gestiegen.
Hinzu komme die Belastung durch gestiegene Wasser- und Energiepreise sowie die Anhebung der Grundsteuern, die die Wohnungsunternehmen an die Mieter hätten weitergeben müssen. Aus den höheren Betriebskosten ergebe sich der mittlerweile eingetretene Anpassungsbedarf bei den Richtwerten der AV Wohnen. „Es muss möglich sein, Empfängern des Arbeitslosengeldes II den von ihnen bewohnten Wohnraum mittels dieser Anpassung zu erhalten“, sagte Burkardt. Selbst in den Fällen, in denen Umzüge wegen einer zu großen und damit zu teuren Wohnung erforderlich würden, dürften diese nicht dadurch blockiert werden, dass aufgrund der inzwischen zu niedrigen Richtwerte der AV Wohnen bezugsfähige Ersatzwohnungen nicht vorhanden seien.
Unter dem Dach des BBU sind 363 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)
Foto © Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)
Vorwurf von SPD und Grünen nicht hinnehmbar
Mit dieser Feststellung trat Ludwig Burkardt (Foto), Vorstandsmitglied des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU), dem im Tagesspiegel vom 27. Juni 2008 erhobenen Vorwurf von SPD und Grünen entgegen. Diese hatten behauptet, dass die an Haushalte von Arbeitslosengeld II-Empfängern gezahlten Leistungen für Wohnung und Heizung auch ein Subventionsprogramm für die Wohnungswirtschaft seien und gerade die städtischen Wohnungsunternehmen in den letzten Jahren ihre Mieten unverhohlen auf die Richtwerte der AV Wohnen angehoben hätten.
„Die Sozialwohnungen in der Stadt sind in wachsendem Umfang für Arbeitslosengeld II-Empfänger nicht mehr beziehbar, da sie zu teuer sind“, so Burkardt. Dafür seien jedoch nicht die Wohnungsunternehmen verantwortlich. Hier habe der durch die Politik betriebene Förderabbau der letzten Jahre dazu geführt, dass das Mietenniveau inzwischen bei rund 60 Prozent der Sozialwohnungen den Preis von fünf Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat übersteige und damit deutlich über der Durchschnittsmiete des Mietspiegels liege.
Burkardt weiter: „Der Vorwurf von SPD und Grünen lässt grundlegende Kenntnisse des Wohnungsmarktes vermissen.“ Die allgemeine Mietenentwicklung in der Stadt und damit auch die Mietenentwicklung bei den Wohnungsunternehmen orientiere sich nicht an den Mietenrichtwerten der AV Wohnen, sondern am Mietspiegel. Allein zwischen 2005 und 2007 sei die durchschnittliche Nettokaltmiete laut Mietspiegel um rund sechs Prozent von 4,49 Euro auf 4,75 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat gestiegen.
Hinzu komme die Belastung durch gestiegene Wasser- und Energiepreise sowie die Anhebung der Grundsteuern, die die Wohnungsunternehmen an die Mieter hätten weitergeben müssen. Aus den höheren Betriebskosten ergebe sich der mittlerweile eingetretene Anpassungsbedarf bei den Richtwerten der AV Wohnen. „Es muss möglich sein, Empfängern des Arbeitslosengeldes II den von ihnen bewohnten Wohnraum mittels dieser Anpassung zu erhalten“, sagte Burkardt. Selbst in den Fällen, in denen Umzüge wegen einer zu großen und damit zu teuren Wohnung erforderlich würden, dürften diese nicht dadurch blockiert werden, dass aufgrund der inzwischen zu niedrigen Richtwerte der AV Wohnen bezugsfähige Ersatzwohnungen nicht vorhanden seien.
Unter dem Dach des BBU sind 363 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)
Foto © Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)
Vorwurf von SPD und Grünen nicht hinnehmbar
Mit dieser Feststellung trat Ludwig Burkardt (Foto), Vorstandsmitglied des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU), dem im Tagesspiegel vom 27. Juni 2008 erhobenen Vorwurf von SPD und Grünen entgegen. Diese hatten behauptet, dass die an Haushalte von Arbeitslosengeld II-Empfängern gezahlten Leistungen für Wohnung und Heizung auch ein Subventionsprogramm für die Wohnungswirtschaft seien und gerade die städtischen Wohnungsunternehmen in den letzten Jahren ihre Mieten unverhohlen auf die Richtwerte der AV Wohnen angehoben hätten.
„Die Sozialwohnungen in der Stadt sind in wachsendem Umfang für Arbeitslosengeld II-Empfänger nicht mehr beziehbar, da sie zu teuer sind“, so Burkardt. Dafür seien jedoch nicht die Wohnungsunternehmen verantwortlich. Hier habe der durch die Politik betriebene Förderabbau der letzten Jahre dazu geführt, dass das Mietenniveau inzwischen bei rund 60 Prozent der Sozialwohnungen den Preis von fünf Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat übersteige und damit deutlich über der Durchschnittsmiete des Mietspiegels liege.
Burkardt weiter: „Der Vorwurf von SPD und Grünen lässt grundlegende Kenntnisse des Wohnungsmarktes vermissen.“ Die allgemeine Mietenentwicklung in der Stadt und damit auch die Mietenentwicklung bei den Wohnungsunternehmen orientiere sich nicht an den Mietenrichtwerten der AV Wohnen, sondern am Mietspiegel. Allein zwischen 2005 und 2007 sei die durchschnittliche Nettokaltmiete laut Mietspiegel um rund sechs Prozent von 4,49 Euro auf 4,75 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat gestiegen.
Hinzu komme die Belastung durch gestiegene Wasser- und Energiepreise sowie die Anhebung der Grundsteuern, die die Wohnungsunternehmen an die Mieter hätten weitergeben müssen. Aus den höheren Betriebskosten ergebe sich der mittlerweile eingetretene Anpassungsbedarf bei den Richtwerten der AV Wohnen. „Es muss möglich sein, Empfängern des Arbeitslosengeldes II den von ihnen bewohnten Wohnraum mittels dieser Anpassung zu erhalten“, sagte Burkardt. Selbst in den Fällen, in denen Umzüge wegen einer zu großen und damit zu teuren Wohnung erforderlich würden, dürften diese nicht dadurch blockiert werden, dass aufgrund der inzwischen zu niedrigen Richtwerte der AV Wohnen bezugsfähige Ersatzwohnungen nicht vorhanden seien.
Unter dem Dach des BBU sind 363 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)
Foto © Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)
Vorwurf von SPD und Grünen nicht hinnehmbar
Mit dieser Feststellung trat Ludwig Burkardt (Foto), Vorstandsmitglied des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU), dem im Tagesspiegel vom 27. Juni 2008 erhobenen Vorwurf von SPD und Grünen entgegen. Diese hatten behauptet, dass die an Haushalte von Arbeitslosengeld II-Empfängern gezahlten Leistungen für Wohnung und Heizung auch ein Subventionsprogramm für die Wohnungswirtschaft seien und gerade die städtischen Wohnungsunternehmen in den letzten Jahren ihre Mieten unverhohlen auf die Richtwerte der AV Wohnen angehoben hätten.
„Die Sozialwohnungen in der Stadt sind in wachsendem Umfang für Arbeitslosengeld II-Empfänger nicht mehr beziehbar, da sie zu teuer sind“, so Burkardt. Dafür seien jedoch nicht die Wohnungsunternehmen verantwortlich. Hier habe der durch die Politik betriebene Förderabbau der letzten Jahre dazu geführt, dass das Mietenniveau inzwischen bei rund 60 Prozent der Sozialwohnungen den Preis von fünf Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat übersteige und damit deutlich über der Durchschnittsmiete des Mietspiegels liege.
Burkardt weiter: „Der Vorwurf von SPD und Grünen lässt grundlegende Kenntnisse des Wohnungsmarktes vermissen.“ Die allgemeine Mietenentwicklung in der Stadt und damit auch die Mietenentwicklung bei den Wohnungsunternehmen orientiere sich nicht an den Mietenrichtwerten der AV Wohnen, sondern am Mietspiegel. Allein zwischen 2005 und 2007 sei die durchschnittliche Nettokaltmiete laut Mietspiegel um rund sechs Prozent von 4,49 Euro auf 4,75 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat gestiegen.
Hinzu komme die Belastung durch gestiegene Wasser- und Energiepreise sowie die Anhebung der Grundsteuern, die die Wohnungsunternehmen an die Mieter hätten weitergeben müssen. Aus den höheren Betriebskosten ergebe sich der mittlerweile eingetretene Anpassungsbedarf bei den Richtwerten der AV Wohnen. „Es muss möglich sein, Empfängern des Arbeitslosengeldes II den von ihnen bewohnten Wohnraum mittels dieser Anpassung zu erhalten“, sagte Burkardt. Selbst in den Fällen, in denen Umzüge wegen einer zu großen und damit zu teuren Wohnung erforderlich würden, dürften diese nicht dadurch blockiert werden, dass aufgrund der inzwischen zu niedrigen Richtwerte der AV Wohnen bezugsfähige Ersatzwohnungen nicht vorhanden seien.
Unter dem Dach des BBU sind 363 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)
Foto © Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)