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Schönbohm: Hohes Reformtempo beim Haushaltsrecht – Einführung des doppischen Haushaltsrechts könnte schneller als geplant erfolgen

10:45 Uhr | 30. Mai 2008
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Innenminister Jörg Schönbohm hat eine positive Zwischenbilanz der Einführung des neuen doppischen Haushaltsrechts gezogen.
“Die Reformbewegung hat inzwischen die gesamte kommunale Ebene erfasst: bereits fünf Landkreise und zahlreiche Städte und Gemeinden haben die Doppik eingeführt. Viele werden zum Beginn des nächsten Jahres folgen. Angesichts dieser hohen Reformbereitschaft auf kommunaler Ebene könnte die flächendeckende Einführung des neuen Rechnungswesens schon vor dem Ende der gesetzlichen Frist erfolgreich abgeschlossen werden. Die Erfahrungen der Pilotkommunen sollen weiterhin helfen, den Aufwand für die übrigen Verwaltungen so gering wie möglich zu halten”, sagte Schönbohm bei einem Treffen von Vertretern der acht Pilotkommunen sowie der kommunalen Spitzenverbände heute in Potsdam.
Zu den Pilotkommunen gehören die Landeshauptstadt Potsdam, die Städte Nauen und Königs Wusterhausen, die Landkreise Ostprignitz-Ruppin und Dahme-Spreewald, das Amt Gerswalde sowie die Gemeinden Boitzenburger Land und Leegebruch. Der Landtag hatte im Dezember 2007 die flächendeckende Einführung eines reformierten kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens auf der Grundlage eines so genannten doppischen Ressourenverbrauchskonzepts zum Jahresbeginn 2008 beschlossen. Das neue Haushaltsrecht soll danach bis zum Jahr 2011 im ganzen Land eingeführt sein.
Die Pilotgemeinden, die sich seit über vier Jahren mit der Umstellung vom klassischen kameralistischen Haushaltsrecht befassen, sollen die Umstellung der Haushaltsrechnung in den Gemeinden und Gemeindeverbänden unterstützen. Im Mittelpunkt des ersten Erfahrungsaustausches standen Fragen der Technikunterstützung bei der Doppikeinführung sowie Fach- und Rechtsfragen des doppischen Jahresabschlusses und Fragen der Rechnungsprüfung. “Hierfür sind die Praxiserfahrungen der Frühstarter von großem Nutzen. Sie geben sehr hilfreiche Hinweise auf mögliche Stolpersteine, aber auch auf eigens entwickelte Lösungsansätze für die Bewältigung der Problemlagen vor Ort”, sagte der Minister.
Quelle: Ministerium des Innern

Innenminister Jörg Schönbohm hat eine positive Zwischenbilanz der Einführung des neuen doppischen Haushaltsrechts gezogen.
“Die Reformbewegung hat inzwischen die gesamte kommunale Ebene erfasst: bereits fünf Landkreise und zahlreiche Städte und Gemeinden haben die Doppik eingeführt. Viele werden zum Beginn des nächsten Jahres folgen. Angesichts dieser hohen Reformbereitschaft auf kommunaler Ebene könnte die flächendeckende Einführung des neuen Rechnungswesens schon vor dem Ende der gesetzlichen Frist erfolgreich abgeschlossen werden. Die Erfahrungen der Pilotkommunen sollen weiterhin helfen, den Aufwand für die übrigen Verwaltungen so gering wie möglich zu halten”, sagte Schönbohm bei einem Treffen von Vertretern der acht Pilotkommunen sowie der kommunalen Spitzenverbände heute in Potsdam.
Zu den Pilotkommunen gehören die Landeshauptstadt Potsdam, die Städte Nauen und Königs Wusterhausen, die Landkreise Ostprignitz-Ruppin und Dahme-Spreewald, das Amt Gerswalde sowie die Gemeinden Boitzenburger Land und Leegebruch. Der Landtag hatte im Dezember 2007 die flächendeckende Einführung eines reformierten kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens auf der Grundlage eines so genannten doppischen Ressourenverbrauchskonzepts zum Jahresbeginn 2008 beschlossen. Das neue Haushaltsrecht soll danach bis zum Jahr 2011 im ganzen Land eingeführt sein.
Die Pilotgemeinden, die sich seit über vier Jahren mit der Umstellung vom klassischen kameralistischen Haushaltsrecht befassen, sollen die Umstellung der Haushaltsrechnung in den Gemeinden und Gemeindeverbänden unterstützen. Im Mittelpunkt des ersten Erfahrungsaustausches standen Fragen der Technikunterstützung bei der Doppikeinführung sowie Fach- und Rechtsfragen des doppischen Jahresabschlusses und Fragen der Rechnungsprüfung. “Hierfür sind die Praxiserfahrungen der Frühstarter von großem Nutzen. Sie geben sehr hilfreiche Hinweise auf mögliche Stolpersteine, aber auch auf eigens entwickelte Lösungsansätze für die Bewältigung der Problemlagen vor Ort”, sagte der Minister.
Quelle: Ministerium des Innern

Innenminister Jörg Schönbohm hat eine positive Zwischenbilanz der Einführung des neuen doppischen Haushaltsrechts gezogen.
“Die Reformbewegung hat inzwischen die gesamte kommunale Ebene erfasst: bereits fünf Landkreise und zahlreiche Städte und Gemeinden haben die Doppik eingeführt. Viele werden zum Beginn des nächsten Jahres folgen. Angesichts dieser hohen Reformbereitschaft auf kommunaler Ebene könnte die flächendeckende Einführung des neuen Rechnungswesens schon vor dem Ende der gesetzlichen Frist erfolgreich abgeschlossen werden. Die Erfahrungen der Pilotkommunen sollen weiterhin helfen, den Aufwand für die übrigen Verwaltungen so gering wie möglich zu halten”, sagte Schönbohm bei einem Treffen von Vertretern der acht Pilotkommunen sowie der kommunalen Spitzenverbände heute in Potsdam.
Zu den Pilotkommunen gehören die Landeshauptstadt Potsdam, die Städte Nauen und Königs Wusterhausen, die Landkreise Ostprignitz-Ruppin und Dahme-Spreewald, das Amt Gerswalde sowie die Gemeinden Boitzenburger Land und Leegebruch. Der Landtag hatte im Dezember 2007 die flächendeckende Einführung eines reformierten kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens auf der Grundlage eines so genannten doppischen Ressourenverbrauchskonzepts zum Jahresbeginn 2008 beschlossen. Das neue Haushaltsrecht soll danach bis zum Jahr 2011 im ganzen Land eingeführt sein.
Die Pilotgemeinden, die sich seit über vier Jahren mit der Umstellung vom klassischen kameralistischen Haushaltsrecht befassen, sollen die Umstellung der Haushaltsrechnung in den Gemeinden und Gemeindeverbänden unterstützen. Im Mittelpunkt des ersten Erfahrungsaustausches standen Fragen der Technikunterstützung bei der Doppikeinführung sowie Fach- und Rechtsfragen des doppischen Jahresabschlusses und Fragen der Rechnungsprüfung. “Hierfür sind die Praxiserfahrungen der Frühstarter von großem Nutzen. Sie geben sehr hilfreiche Hinweise auf mögliche Stolpersteine, aber auch auf eigens entwickelte Lösungsansätze für die Bewältigung der Problemlagen vor Ort”, sagte der Minister.
Quelle: Ministerium des Innern

Innenminister Jörg Schönbohm hat eine positive Zwischenbilanz der Einführung des neuen doppischen Haushaltsrechts gezogen.
“Die Reformbewegung hat inzwischen die gesamte kommunale Ebene erfasst: bereits fünf Landkreise und zahlreiche Städte und Gemeinden haben die Doppik eingeführt. Viele werden zum Beginn des nächsten Jahres folgen. Angesichts dieser hohen Reformbereitschaft auf kommunaler Ebene könnte die flächendeckende Einführung des neuen Rechnungswesens schon vor dem Ende der gesetzlichen Frist erfolgreich abgeschlossen werden. Die Erfahrungen der Pilotkommunen sollen weiterhin helfen, den Aufwand für die übrigen Verwaltungen so gering wie möglich zu halten”, sagte Schönbohm bei einem Treffen von Vertretern der acht Pilotkommunen sowie der kommunalen Spitzenverbände heute in Potsdam.
Zu den Pilotkommunen gehören die Landeshauptstadt Potsdam, die Städte Nauen und Königs Wusterhausen, die Landkreise Ostprignitz-Ruppin und Dahme-Spreewald, das Amt Gerswalde sowie die Gemeinden Boitzenburger Land und Leegebruch. Der Landtag hatte im Dezember 2007 die flächendeckende Einführung eines reformierten kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens auf der Grundlage eines so genannten doppischen Ressourenverbrauchskonzepts zum Jahresbeginn 2008 beschlossen. Das neue Haushaltsrecht soll danach bis zum Jahr 2011 im ganzen Land eingeführt sein.
Die Pilotgemeinden, die sich seit über vier Jahren mit der Umstellung vom klassischen kameralistischen Haushaltsrecht befassen, sollen die Umstellung der Haushaltsrechnung in den Gemeinden und Gemeindeverbänden unterstützen. Im Mittelpunkt des ersten Erfahrungsaustausches standen Fragen der Technikunterstützung bei der Doppikeinführung sowie Fach- und Rechtsfragen des doppischen Jahresabschlusses und Fragen der Rechnungsprüfung. “Hierfür sind die Praxiserfahrungen der Frühstarter von großem Nutzen. Sie geben sehr hilfreiche Hinweise auf mögliche Stolpersteine, aber auch auf eigens entwickelte Lösungsansätze für die Bewältigung der Problemlagen vor Ort”, sagte der Minister.
Quelle: Ministerium des Innern

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“Die Reformbewegung hat inzwischen die gesamte kommunale Ebene erfasst: bereits fünf Landkreise und zahlreiche Städte und Gemeinden haben die Doppik eingeführt. Viele werden zum Beginn des nächsten Jahres folgen. Angesichts dieser hohen Reformbereitschaft auf kommunaler Ebene könnte die flächendeckende Einführung des neuen Rechnungswesens schon vor dem Ende der gesetzlichen Frist erfolgreich abgeschlossen werden. Die Erfahrungen der Pilotkommunen sollen weiterhin helfen, den Aufwand für die übrigen Verwaltungen so gering wie möglich zu halten”, sagte Schönbohm bei einem Treffen von Vertretern der acht Pilotkommunen sowie der kommunalen Spitzenverbände heute in Potsdam.
Zu den Pilotkommunen gehören die Landeshauptstadt Potsdam, die Städte Nauen und Königs Wusterhausen, die Landkreise Ostprignitz-Ruppin und Dahme-Spreewald, das Amt Gerswalde sowie die Gemeinden Boitzenburger Land und Leegebruch. Der Landtag hatte im Dezember 2007 die flächendeckende Einführung eines reformierten kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens auf der Grundlage eines so genannten doppischen Ressourenverbrauchskonzepts zum Jahresbeginn 2008 beschlossen. Das neue Haushaltsrecht soll danach bis zum Jahr 2011 im ganzen Land eingeführt sein.
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Innenminister Jörg Schönbohm hat eine positive Zwischenbilanz der Einführung des neuen doppischen Haushaltsrechts gezogen.
“Die Reformbewegung hat inzwischen die gesamte kommunale Ebene erfasst: bereits fünf Landkreise und zahlreiche Städte und Gemeinden haben die Doppik eingeführt. Viele werden zum Beginn des nächsten Jahres folgen. Angesichts dieser hohen Reformbereitschaft auf kommunaler Ebene könnte die flächendeckende Einführung des neuen Rechnungswesens schon vor dem Ende der gesetzlichen Frist erfolgreich abgeschlossen werden. Die Erfahrungen der Pilotkommunen sollen weiterhin helfen, den Aufwand für die übrigen Verwaltungen so gering wie möglich zu halten”, sagte Schönbohm bei einem Treffen von Vertretern der acht Pilotkommunen sowie der kommunalen Spitzenverbände heute in Potsdam.
Zu den Pilotkommunen gehören die Landeshauptstadt Potsdam, die Städte Nauen und Königs Wusterhausen, die Landkreise Ostprignitz-Ruppin und Dahme-Spreewald, das Amt Gerswalde sowie die Gemeinden Boitzenburger Land und Leegebruch. Der Landtag hatte im Dezember 2007 die flächendeckende Einführung eines reformierten kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens auf der Grundlage eines so genannten doppischen Ressourenverbrauchskonzepts zum Jahresbeginn 2008 beschlossen. Das neue Haushaltsrecht soll danach bis zum Jahr 2011 im ganzen Land eingeführt sein.
Die Pilotgemeinden, die sich seit über vier Jahren mit der Umstellung vom klassischen kameralistischen Haushaltsrecht befassen, sollen die Umstellung der Haushaltsrechnung in den Gemeinden und Gemeindeverbänden unterstützen. Im Mittelpunkt des ersten Erfahrungsaustausches standen Fragen der Technikunterstützung bei der Doppikeinführung sowie Fach- und Rechtsfragen des doppischen Jahresabschlusses und Fragen der Rechnungsprüfung. “Hierfür sind die Praxiserfahrungen der Frühstarter von großem Nutzen. Sie geben sehr hilfreiche Hinweise auf mögliche Stolpersteine, aber auch auf eigens entwickelte Lösungsansätze für die Bewältigung der Problemlagen vor Ort”, sagte der Minister.
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“Die Reformbewegung hat inzwischen die gesamte kommunale Ebene erfasst: bereits fünf Landkreise und zahlreiche Städte und Gemeinden haben die Doppik eingeführt. Viele werden zum Beginn des nächsten Jahres folgen. Angesichts dieser hohen Reformbereitschaft auf kommunaler Ebene könnte die flächendeckende Einführung des neuen Rechnungswesens schon vor dem Ende der gesetzlichen Frist erfolgreich abgeschlossen werden. Die Erfahrungen der Pilotkommunen sollen weiterhin helfen, den Aufwand für die übrigen Verwaltungen so gering wie möglich zu halten”, sagte Schönbohm bei einem Treffen von Vertretern der acht Pilotkommunen sowie der kommunalen Spitzenverbände heute in Potsdam.
Zu den Pilotkommunen gehören die Landeshauptstadt Potsdam, die Städte Nauen und Königs Wusterhausen, die Landkreise Ostprignitz-Ruppin und Dahme-Spreewald, das Amt Gerswalde sowie die Gemeinden Boitzenburger Land und Leegebruch. Der Landtag hatte im Dezember 2007 die flächendeckende Einführung eines reformierten kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens auf der Grundlage eines so genannten doppischen Ressourenverbrauchskonzepts zum Jahresbeginn 2008 beschlossen. Das neue Haushaltsrecht soll danach bis zum Jahr 2011 im ganzen Land eingeführt sein.
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