Die Mediation als effektive und kostensparende Ergänzung und Alternative zu förmlichen Gerichtsverfahren soll in der Brandenburger Justiz künftig stärker verankert werden.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Mit der gerichtsinternen Mediation hat Brandenburg seit zwei Jahren gute Erfahrungen gemacht. Sie sollte künftig auf eine feste gesetzliche Grundlage gestellt werden. Dieses Ziel verfolgt auch der von den Justizministerinnen und -ministern bei ihrer Herbstkonferenz in Berlin fast einstimmig verabschiedete Beschluss. Es wäre ein fataler Rückschritt, wenn der Deutsche Bundestag im Dezember ein Mediationsgesetz beschließen und darin die gerichtsinterne Mediation abschaffen würde. Es gibt Hinweise auf derartige, nicht sachdienliche Pläne. Ein solches Gesetz würde die Richterinnen und Richter demotivieren, die in den vergangenen Jahren in Brandenburg und anderen Ländern die gerichtsinterne Mediation aus eigener Kraft und zusätzlich zu ihrer Richtertätigkeit mit viel Engagement aufgebaut und getragen haben.“
Auf die Vorteile der gerichtlichen Mediation darf laut Schöneburg nicht verzichtet werden.
Die Mediation:
– verkürzt Verfahrensdauern; denn eine erfolgreich durchgeführte Mediation kann wesentlich schneller zum Abschluss gebracht werden als ein förmliches Gerichtsverfahren;
– vermeidet Rechtsmittel- und Gerichtsverfahren, so dass die Anzahl überlanger Gerichtsverfahren abgebaut werden kann;
– begünstigt schnelle, nachhaltige Lösungen in umfangreichen Verfahren; denn sie bietet die Möglichkeit, weitere, die Parteien belastende Konflikte in die Lösung einzubeziehen, so dass eine umfassendere Einigung erzielt werden kann;
– steigert die Akzeptanz und die Bekanntheit der außergerichtlichen Mediation, so dass dieser Werbeeffekt den Rechtsanwälten, die als außergerichtliche Mediatoren tätig sind, die Akquise erleichtert;
– ist bürgernah und wird auch von den mediationsbegleitenden Rechtsanwälten geschätzt;
– spart Kosten für Zeugen und Sachverständige, weil sie in einem Mediationsverfahren nicht benötigt werden;
– entlastet den Landeshaushalt; denn durch die Zeitersparnis infolge von Mediationsverfahren können Richter andere Verfahren schneller abschließen, so dass überlange Verfahren vermieden werden, die mit staatlichen Entschädigungsleistungen an die Parteien sanktioniert werden können;
– schafft bei Rechtsuchenden größere Zufriedenheit.
In den mehr als 400 Mediationen, die seit Beginn des Pilotverfahrens Ende 2009/Anfang 2010 an den sechs Mediationsgerichten in Brandenburg durchgeführt wurden, haben sich die Parteien bislang in etwa 62 Prozent der Fälle ohne Gerichtsurteil einvernehmlich geeinigt. Im Jahr 2010 endeten 128 von 214 gerichtsinternen Mediationsverfahren erfolgreich (60 Prozent); von Januar bis August 2011 waren es 106 von 171 Verfahren (62 Prozent).
Im Bundesdurchschnitt lag die Einigungsquote bei der Gerichtsmediation im Jahr 2010 bei 70 Prozent. Die 1115 Mediatorinnen und Mediatoren an den 316 Mediationsgerichten in Deutschland führten 7682 Mediationen durch, davon wurden 5379 mit Erfolg und 2303 ohne Einigung abgeschlossen.
Schöneburg: „Gerichtsverfahren, in denen es regelmäßig Sieger und Besiegte gibt und vielfach, am Ende langer Prozessschlachten, nur Verlierer, enden zumeist unversöhnlich. Die Mediation bietet dagegen die Chance auf einen stabilen Rechtsfrieden. Die gerichtsinterne Mediation in Brandenburg ist auf einem guten Weg, wenngleich die Versöhnungsquote vermutlich steigerungsfähig ist, sofern die Mediation populärer wird.“
In Schleswig-Holstein, wo die gerichtsinterne Mediation seit 2005 praktiziert wird, konnten im Jahr 2010 mehr als 78 Prozent der 1108 Mediationsverfahren mit einer Einigung abgeschlossen werden.
Schöneburg: „Bei der Mediation streben Richter und Rechtsanwälte dasselbe Ziel an: dauerhaften Rechtsfrieden. In einem künftigen Mediationsgesetz sollten die Organe der Rechtspflege nicht gegeneinander ausgespielt werden. So etwas schadet der guten Sache.“
Quelle: Ministerium der Justiz
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