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Start der elektronischen Lohnsteuerkarte 2012 verschiebt sich

15:36 Uhr | 9. November 2011
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Der ursprünglich zum 1. Januar 2012 geplante bundesweite Start der elektronischen Lohnsteuerkarte verschiebt sich ins neue Jahr hinein. Wie das Brandenburgische Finanzministerium mitteilt, traten bei dem deutschlandweiten Vorhaben technische Probleme auf, in deren Folge in allen Bundesländern – so auch in Brandenburg – Arbeitgeber noch nicht zu Jahresbeginn die Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) elektronisch abrufen können. Diese bisher auf der Vorderseite der Papier-Lohnsteuerkarte vermerkten Daten wie Steuerklasse, Kinderfreibeträge oder Religionszugehörigkeit sollen mit der Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte künftig elektronisch vom Arbeitgeber bei den Finanzämtern abrufbar sein. Nach dem Auftreten der technischen Probleme ist der Start nun für das zweite Quartal 2012 vorgesehen.
Wie das brandenburgische Ministerium der Finanzen bereits am 1. Oktober 2011 angekündigt hatte, haben bis vergangene Woche alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Brandenburg persönliche Schreiben von ihrem Finanzamt erhalten. Darin werden sie unter anderem gebeten, die gespeicherten und im Schreiben aufgeführten persönlichen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) auf Richtigkeit zu überprüfen. Das Finanzministerium wies nun ausdrücklich darauf hin, dass diese Schreiben an die Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer auch weiterhin gültig seien, da auch für einen späteren Start des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerkarte korrekte Angaben erforderlich sind. Sind in dem Schreiben falsche Daten etwa zur Steuerklasse vermerkt, sind die Korrekturen dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bei denen die Lohnsteuerabzugsmerkmale in dem Schreiben richtig angegeben sind, müssen nichts unternehmen.
Das Finanzministerium teilte weiter mit, dass in allen anderen Fällen Brandenburgs Finanzämter – die nicht die Verursacher falsch gespeicherter Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) sind – als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Aufgrund des umstellungsbedingten erhöhten Publikumsverkehrs empfiehlt das Finanzministerium, Anträge zur Änderung der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) auf dem Postweg an das zuständige Finanzamt zu richten. Antragsformulare sind in den Finanzämtern erhältlich oder im Internet abrufbar.
Bis zum Start des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuermerkmale verwenden die Arbeitgeber weiter die Lohnsteuerabzugsmerkmale, die auf der Lohnsteuerkarte 2010 oder der Ersatzbescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 angegeben sind.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Der ursprünglich zum 1. Januar 2012 geplante bundesweite Start der elektronischen Lohnsteuerkarte verschiebt sich ins neue Jahr hinein. Wie das Brandenburgische Finanzministerium mitteilt, traten bei dem deutschlandweiten Vorhaben technische Probleme auf, in deren Folge in allen Bundesländern – so auch in Brandenburg – Arbeitgeber noch nicht zu Jahresbeginn die Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) elektronisch abrufen können. Diese bisher auf der Vorderseite der Papier-Lohnsteuerkarte vermerkten Daten wie Steuerklasse, Kinderfreibeträge oder Religionszugehörigkeit sollen mit der Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte künftig elektronisch vom Arbeitgeber bei den Finanzämtern abrufbar sein. Nach dem Auftreten der technischen Probleme ist der Start nun für das zweite Quartal 2012 vorgesehen.
Wie das brandenburgische Ministerium der Finanzen bereits am 1. Oktober 2011 angekündigt hatte, haben bis vergangene Woche alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Brandenburg persönliche Schreiben von ihrem Finanzamt erhalten. Darin werden sie unter anderem gebeten, die gespeicherten und im Schreiben aufgeführten persönlichen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) auf Richtigkeit zu überprüfen. Das Finanzministerium wies nun ausdrücklich darauf hin, dass diese Schreiben an die Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer auch weiterhin gültig seien, da auch für einen späteren Start des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerkarte korrekte Angaben erforderlich sind. Sind in dem Schreiben falsche Daten etwa zur Steuerklasse vermerkt, sind die Korrekturen dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bei denen die Lohnsteuerabzugsmerkmale in dem Schreiben richtig angegeben sind, müssen nichts unternehmen.
Das Finanzministerium teilte weiter mit, dass in allen anderen Fällen Brandenburgs Finanzämter – die nicht die Verursacher falsch gespeicherter Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) sind – als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Aufgrund des umstellungsbedingten erhöhten Publikumsverkehrs empfiehlt das Finanzministerium, Anträge zur Änderung der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) auf dem Postweg an das zuständige Finanzamt zu richten. Antragsformulare sind in den Finanzämtern erhältlich oder im Internet abrufbar.
Bis zum Start des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuermerkmale verwenden die Arbeitgeber weiter die Lohnsteuerabzugsmerkmale, die auf der Lohnsteuerkarte 2010 oder der Ersatzbescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 angegeben sind.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Der ursprünglich zum 1. Januar 2012 geplante bundesweite Start der elektronischen Lohnsteuerkarte verschiebt sich ins neue Jahr hinein. Wie das Brandenburgische Finanzministerium mitteilt, traten bei dem deutschlandweiten Vorhaben technische Probleme auf, in deren Folge in allen Bundesländern – so auch in Brandenburg – Arbeitgeber noch nicht zu Jahresbeginn die Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) elektronisch abrufen können. Diese bisher auf der Vorderseite der Papier-Lohnsteuerkarte vermerkten Daten wie Steuerklasse, Kinderfreibeträge oder Religionszugehörigkeit sollen mit der Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte künftig elektronisch vom Arbeitgeber bei den Finanzämtern abrufbar sein. Nach dem Auftreten der technischen Probleme ist der Start nun für das zweite Quartal 2012 vorgesehen.
Wie das brandenburgische Ministerium der Finanzen bereits am 1. Oktober 2011 angekündigt hatte, haben bis vergangene Woche alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Brandenburg persönliche Schreiben von ihrem Finanzamt erhalten. Darin werden sie unter anderem gebeten, die gespeicherten und im Schreiben aufgeführten persönlichen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) auf Richtigkeit zu überprüfen. Das Finanzministerium wies nun ausdrücklich darauf hin, dass diese Schreiben an die Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer auch weiterhin gültig seien, da auch für einen späteren Start des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerkarte korrekte Angaben erforderlich sind. Sind in dem Schreiben falsche Daten etwa zur Steuerklasse vermerkt, sind die Korrekturen dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bei denen die Lohnsteuerabzugsmerkmale in dem Schreiben richtig angegeben sind, müssen nichts unternehmen.
Das Finanzministerium teilte weiter mit, dass in allen anderen Fällen Brandenburgs Finanzämter – die nicht die Verursacher falsch gespeicherter Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) sind – als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Aufgrund des umstellungsbedingten erhöhten Publikumsverkehrs empfiehlt das Finanzministerium, Anträge zur Änderung der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) auf dem Postweg an das zuständige Finanzamt zu richten. Antragsformulare sind in den Finanzämtern erhältlich oder im Internet abrufbar.
Bis zum Start des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuermerkmale verwenden die Arbeitgeber weiter die Lohnsteuerabzugsmerkmale, die auf der Lohnsteuerkarte 2010 oder der Ersatzbescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 angegeben sind.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Der ursprünglich zum 1. Januar 2012 geplante bundesweite Start der elektronischen Lohnsteuerkarte verschiebt sich ins neue Jahr hinein. Wie das Brandenburgische Finanzministerium mitteilt, traten bei dem deutschlandweiten Vorhaben technische Probleme auf, in deren Folge in allen Bundesländern – so auch in Brandenburg – Arbeitgeber noch nicht zu Jahresbeginn die Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) elektronisch abrufen können. Diese bisher auf der Vorderseite der Papier-Lohnsteuerkarte vermerkten Daten wie Steuerklasse, Kinderfreibeträge oder Religionszugehörigkeit sollen mit der Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte künftig elektronisch vom Arbeitgeber bei den Finanzämtern abrufbar sein. Nach dem Auftreten der technischen Probleme ist der Start nun für das zweite Quartal 2012 vorgesehen.
Wie das brandenburgische Ministerium der Finanzen bereits am 1. Oktober 2011 angekündigt hatte, haben bis vergangene Woche alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Brandenburg persönliche Schreiben von ihrem Finanzamt erhalten. Darin werden sie unter anderem gebeten, die gespeicherten und im Schreiben aufgeführten persönlichen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) auf Richtigkeit zu überprüfen. Das Finanzministerium wies nun ausdrücklich darauf hin, dass diese Schreiben an die Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer auch weiterhin gültig seien, da auch für einen späteren Start des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerkarte korrekte Angaben erforderlich sind. Sind in dem Schreiben falsche Daten etwa zur Steuerklasse vermerkt, sind die Korrekturen dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bei denen die Lohnsteuerabzugsmerkmale in dem Schreiben richtig angegeben sind, müssen nichts unternehmen.
Das Finanzministerium teilte weiter mit, dass in allen anderen Fällen Brandenburgs Finanzämter – die nicht die Verursacher falsch gespeicherter Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) sind – als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Aufgrund des umstellungsbedingten erhöhten Publikumsverkehrs empfiehlt das Finanzministerium, Anträge zur Änderung der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) auf dem Postweg an das zuständige Finanzamt zu richten. Antragsformulare sind in den Finanzämtern erhältlich oder im Internet abrufbar.
Bis zum Start des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuermerkmale verwenden die Arbeitgeber weiter die Lohnsteuerabzugsmerkmale, die auf der Lohnsteuerkarte 2010 oder der Ersatzbescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 angegeben sind.
Quelle: Ministerium der Finanzen

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