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NIEDERLAUSITZ aktuell

Tack: Organspende hilft Leben retten

9:03 Uhr | 30. September 2011
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„Für viele Menschen ist eine Organtransplantation die einzige Chance, ein neues Leben zu beginnen. Jeder kann plötzlich und völlig unerwartet durch Krankheit oder Unfall in die Situation geraten, auf ein Organ angewiesen zu sein. Deshalb sollte sich jeder mit diesem Thema auseinandersetzen“, sagt Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack (Linke). Die Bereitschaft, nach dem Tod Organe spenden zu wollen, kann mit Hilfe eines Organspendeausweises dokumentiert werden. Einen Organspendeausweis kann jeder ab 16 Jahren ausfüllen. Spender kann grundsätzlich jeder sein, es gibt keine Altersgrenze.
Organtransplantationen sind in Deutschland seit Jahren ein etabliertes und erfolgreiches Behandlungsverfahren. Derzeit warten bundesweit mehr als 12.000 schwerkranke Patienten auf eine Organtransplantation. Etwa 1.000 sterben jährlich, weil nicht rechtzeitig ein geeignetes Spenderorgan zur Verfügung steht.
Vor diesem Hintergrund hat die Gesundheitsministerkonferenz sich für die Einführung der sogenannten Erklärungsregelung ausgesprochen, um eine Steigerung der Organspenden zu erreichen. Anders, als bei der heute geltenden Zustimmungsregelung, nach der der Organspender zu Lebzeiten – oder nach seinem Tode dessen Angehörige – ausdrücklich einer Organentnahme zustimmen müssen, geht die Erklärungsregelung davon aus, dass von jedem Erwachsenen einmal im Leben eine Erklärung erwartet werden darf, ob er Organspender ist.
Konkrete Regelungen zur Umsetzung der Erklärungslösung liegen gegenwärtig vom Bundesgesundheitsministerium jedoch noch nicht vor. „Die alleinige Speicherung der Erklärung auf der vorgesehenen elektronischen Gesundheitskarte sehen wir kritisch, da eine Erklärung zur Organspende auch in anderen Formen niedergeschrieben werden kann wie etwa im bekannten Organspendeausweis“, sagte Tack.
In Brandenburg gab es im vergangenen Jahr 14,4 Organspender auf eine Million Einwohner. Damit war die Spendenbereitschaft in Brandenburg nicht ganz so hoch wie der Bundesdurchschnitt mit 15, 9. Über 60 Prozent aller Spendeprozesse wurden in einem zeitlichen Rahmen von bis zu 18 Stunden durchgeführt, über 25 Prozent innerhalb von zwölf Stunden.
Brandenburg hat kein eigenes Transplantationszentrum. Alle Patientinnen und Patienten aus Brandenburg, die auf eine Organtransplantation warten, sind in den Berliner Zentren gemeldet.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

„Für viele Menschen ist eine Organtransplantation die einzige Chance, ein neues Leben zu beginnen. Jeder kann plötzlich und völlig unerwartet durch Krankheit oder Unfall in die Situation geraten, auf ein Organ angewiesen zu sein. Deshalb sollte sich jeder mit diesem Thema auseinandersetzen“, sagt Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack (Linke). Die Bereitschaft, nach dem Tod Organe spenden zu wollen, kann mit Hilfe eines Organspendeausweises dokumentiert werden. Einen Organspendeausweis kann jeder ab 16 Jahren ausfüllen. Spender kann grundsätzlich jeder sein, es gibt keine Altersgrenze.
Organtransplantationen sind in Deutschland seit Jahren ein etabliertes und erfolgreiches Behandlungsverfahren. Derzeit warten bundesweit mehr als 12.000 schwerkranke Patienten auf eine Organtransplantation. Etwa 1.000 sterben jährlich, weil nicht rechtzeitig ein geeignetes Spenderorgan zur Verfügung steht.
Vor diesem Hintergrund hat die Gesundheitsministerkonferenz sich für die Einführung der sogenannten Erklärungsregelung ausgesprochen, um eine Steigerung der Organspenden zu erreichen. Anders, als bei der heute geltenden Zustimmungsregelung, nach der der Organspender zu Lebzeiten – oder nach seinem Tode dessen Angehörige – ausdrücklich einer Organentnahme zustimmen müssen, geht die Erklärungsregelung davon aus, dass von jedem Erwachsenen einmal im Leben eine Erklärung erwartet werden darf, ob er Organspender ist.
Konkrete Regelungen zur Umsetzung der Erklärungslösung liegen gegenwärtig vom Bundesgesundheitsministerium jedoch noch nicht vor. „Die alleinige Speicherung der Erklärung auf der vorgesehenen elektronischen Gesundheitskarte sehen wir kritisch, da eine Erklärung zur Organspende auch in anderen Formen niedergeschrieben werden kann wie etwa im bekannten Organspendeausweis“, sagte Tack.
In Brandenburg gab es im vergangenen Jahr 14,4 Organspender auf eine Million Einwohner. Damit war die Spendenbereitschaft in Brandenburg nicht ganz so hoch wie der Bundesdurchschnitt mit 15, 9. Über 60 Prozent aller Spendeprozesse wurden in einem zeitlichen Rahmen von bis zu 18 Stunden durchgeführt, über 25 Prozent innerhalb von zwölf Stunden.
Brandenburg hat kein eigenes Transplantationszentrum. Alle Patientinnen und Patienten aus Brandenburg, die auf eine Organtransplantation warten, sind in den Berliner Zentren gemeldet.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

„Für viele Menschen ist eine Organtransplantation die einzige Chance, ein neues Leben zu beginnen. Jeder kann plötzlich und völlig unerwartet durch Krankheit oder Unfall in die Situation geraten, auf ein Organ angewiesen zu sein. Deshalb sollte sich jeder mit diesem Thema auseinandersetzen“, sagt Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack (Linke). Die Bereitschaft, nach dem Tod Organe spenden zu wollen, kann mit Hilfe eines Organspendeausweises dokumentiert werden. Einen Organspendeausweis kann jeder ab 16 Jahren ausfüllen. Spender kann grundsätzlich jeder sein, es gibt keine Altersgrenze.
Organtransplantationen sind in Deutschland seit Jahren ein etabliertes und erfolgreiches Behandlungsverfahren. Derzeit warten bundesweit mehr als 12.000 schwerkranke Patienten auf eine Organtransplantation. Etwa 1.000 sterben jährlich, weil nicht rechtzeitig ein geeignetes Spenderorgan zur Verfügung steht.
Vor diesem Hintergrund hat die Gesundheitsministerkonferenz sich für die Einführung der sogenannten Erklärungsregelung ausgesprochen, um eine Steigerung der Organspenden zu erreichen. Anders, als bei der heute geltenden Zustimmungsregelung, nach der der Organspender zu Lebzeiten – oder nach seinem Tode dessen Angehörige – ausdrücklich einer Organentnahme zustimmen müssen, geht die Erklärungsregelung davon aus, dass von jedem Erwachsenen einmal im Leben eine Erklärung erwartet werden darf, ob er Organspender ist.
Konkrete Regelungen zur Umsetzung der Erklärungslösung liegen gegenwärtig vom Bundesgesundheitsministerium jedoch noch nicht vor. „Die alleinige Speicherung der Erklärung auf der vorgesehenen elektronischen Gesundheitskarte sehen wir kritisch, da eine Erklärung zur Organspende auch in anderen Formen niedergeschrieben werden kann wie etwa im bekannten Organspendeausweis“, sagte Tack.
In Brandenburg gab es im vergangenen Jahr 14,4 Organspender auf eine Million Einwohner. Damit war die Spendenbereitschaft in Brandenburg nicht ganz so hoch wie der Bundesdurchschnitt mit 15, 9. Über 60 Prozent aller Spendeprozesse wurden in einem zeitlichen Rahmen von bis zu 18 Stunden durchgeführt, über 25 Prozent innerhalb von zwölf Stunden.
Brandenburg hat kein eigenes Transplantationszentrum. Alle Patientinnen und Patienten aus Brandenburg, die auf eine Organtransplantation warten, sind in den Berliner Zentren gemeldet.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

„Für viele Menschen ist eine Organtransplantation die einzige Chance, ein neues Leben zu beginnen. Jeder kann plötzlich und völlig unerwartet durch Krankheit oder Unfall in die Situation geraten, auf ein Organ angewiesen zu sein. Deshalb sollte sich jeder mit diesem Thema auseinandersetzen“, sagt Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack (Linke). Die Bereitschaft, nach dem Tod Organe spenden zu wollen, kann mit Hilfe eines Organspendeausweises dokumentiert werden. Einen Organspendeausweis kann jeder ab 16 Jahren ausfüllen. Spender kann grundsätzlich jeder sein, es gibt keine Altersgrenze.
Organtransplantationen sind in Deutschland seit Jahren ein etabliertes und erfolgreiches Behandlungsverfahren. Derzeit warten bundesweit mehr als 12.000 schwerkranke Patienten auf eine Organtransplantation. Etwa 1.000 sterben jährlich, weil nicht rechtzeitig ein geeignetes Spenderorgan zur Verfügung steht.
Vor diesem Hintergrund hat die Gesundheitsministerkonferenz sich für die Einführung der sogenannten Erklärungsregelung ausgesprochen, um eine Steigerung der Organspenden zu erreichen. Anders, als bei der heute geltenden Zustimmungsregelung, nach der der Organspender zu Lebzeiten – oder nach seinem Tode dessen Angehörige – ausdrücklich einer Organentnahme zustimmen müssen, geht die Erklärungsregelung davon aus, dass von jedem Erwachsenen einmal im Leben eine Erklärung erwartet werden darf, ob er Organspender ist.
Konkrete Regelungen zur Umsetzung der Erklärungslösung liegen gegenwärtig vom Bundesgesundheitsministerium jedoch noch nicht vor. „Die alleinige Speicherung der Erklärung auf der vorgesehenen elektronischen Gesundheitskarte sehen wir kritisch, da eine Erklärung zur Organspende auch in anderen Formen niedergeschrieben werden kann wie etwa im bekannten Organspendeausweis“, sagte Tack.
In Brandenburg gab es im vergangenen Jahr 14,4 Organspender auf eine Million Einwohner. Damit war die Spendenbereitschaft in Brandenburg nicht ganz so hoch wie der Bundesdurchschnitt mit 15, 9. Über 60 Prozent aller Spendeprozesse wurden in einem zeitlichen Rahmen von bis zu 18 Stunden durchgeführt, über 25 Prozent innerhalb von zwölf Stunden.
Brandenburg hat kein eigenes Transplantationszentrum. Alle Patientinnen und Patienten aus Brandenburg, die auf eine Organtransplantation warten, sind in den Berliner Zentren gemeldet.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

„Für viele Menschen ist eine Organtransplantation die einzige Chance, ein neues Leben zu beginnen. Jeder kann plötzlich und völlig unerwartet durch Krankheit oder Unfall in die Situation geraten, auf ein Organ angewiesen zu sein. Deshalb sollte sich jeder mit diesem Thema auseinandersetzen“, sagt Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack (Linke). Die Bereitschaft, nach dem Tod Organe spenden zu wollen, kann mit Hilfe eines Organspendeausweises dokumentiert werden. Einen Organspendeausweis kann jeder ab 16 Jahren ausfüllen. Spender kann grundsätzlich jeder sein, es gibt keine Altersgrenze.
Organtransplantationen sind in Deutschland seit Jahren ein etabliertes und erfolgreiches Behandlungsverfahren. Derzeit warten bundesweit mehr als 12.000 schwerkranke Patienten auf eine Organtransplantation. Etwa 1.000 sterben jährlich, weil nicht rechtzeitig ein geeignetes Spenderorgan zur Verfügung steht.
Vor diesem Hintergrund hat die Gesundheitsministerkonferenz sich für die Einführung der sogenannten Erklärungsregelung ausgesprochen, um eine Steigerung der Organspenden zu erreichen. Anders, als bei der heute geltenden Zustimmungsregelung, nach der der Organspender zu Lebzeiten – oder nach seinem Tode dessen Angehörige – ausdrücklich einer Organentnahme zustimmen müssen, geht die Erklärungsregelung davon aus, dass von jedem Erwachsenen einmal im Leben eine Erklärung erwartet werden darf, ob er Organspender ist.
Konkrete Regelungen zur Umsetzung der Erklärungslösung liegen gegenwärtig vom Bundesgesundheitsministerium jedoch noch nicht vor. „Die alleinige Speicherung der Erklärung auf der vorgesehenen elektronischen Gesundheitskarte sehen wir kritisch, da eine Erklärung zur Organspende auch in anderen Formen niedergeschrieben werden kann wie etwa im bekannten Organspendeausweis“, sagte Tack.
In Brandenburg gab es im vergangenen Jahr 14,4 Organspender auf eine Million Einwohner. Damit war die Spendenbereitschaft in Brandenburg nicht ganz so hoch wie der Bundesdurchschnitt mit 15, 9. Über 60 Prozent aller Spendeprozesse wurden in einem zeitlichen Rahmen von bis zu 18 Stunden durchgeführt, über 25 Prozent innerhalb von zwölf Stunden.
Brandenburg hat kein eigenes Transplantationszentrum. Alle Patientinnen und Patienten aus Brandenburg, die auf eine Organtransplantation warten, sind in den Berliner Zentren gemeldet.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

„Für viele Menschen ist eine Organtransplantation die einzige Chance, ein neues Leben zu beginnen. Jeder kann plötzlich und völlig unerwartet durch Krankheit oder Unfall in die Situation geraten, auf ein Organ angewiesen zu sein. Deshalb sollte sich jeder mit diesem Thema auseinandersetzen“, sagt Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack (Linke). Die Bereitschaft, nach dem Tod Organe spenden zu wollen, kann mit Hilfe eines Organspendeausweises dokumentiert werden. Einen Organspendeausweis kann jeder ab 16 Jahren ausfüllen. Spender kann grundsätzlich jeder sein, es gibt keine Altersgrenze.
Organtransplantationen sind in Deutschland seit Jahren ein etabliertes und erfolgreiches Behandlungsverfahren. Derzeit warten bundesweit mehr als 12.000 schwerkranke Patienten auf eine Organtransplantation. Etwa 1.000 sterben jährlich, weil nicht rechtzeitig ein geeignetes Spenderorgan zur Verfügung steht.
Vor diesem Hintergrund hat die Gesundheitsministerkonferenz sich für die Einführung der sogenannten Erklärungsregelung ausgesprochen, um eine Steigerung der Organspenden zu erreichen. Anders, als bei der heute geltenden Zustimmungsregelung, nach der der Organspender zu Lebzeiten – oder nach seinem Tode dessen Angehörige – ausdrücklich einer Organentnahme zustimmen müssen, geht die Erklärungsregelung davon aus, dass von jedem Erwachsenen einmal im Leben eine Erklärung erwartet werden darf, ob er Organspender ist.
Konkrete Regelungen zur Umsetzung der Erklärungslösung liegen gegenwärtig vom Bundesgesundheitsministerium jedoch noch nicht vor. „Die alleinige Speicherung der Erklärung auf der vorgesehenen elektronischen Gesundheitskarte sehen wir kritisch, da eine Erklärung zur Organspende auch in anderen Formen niedergeschrieben werden kann wie etwa im bekannten Organspendeausweis“, sagte Tack.
In Brandenburg gab es im vergangenen Jahr 14,4 Organspender auf eine Million Einwohner. Damit war die Spendenbereitschaft in Brandenburg nicht ganz so hoch wie der Bundesdurchschnitt mit 15, 9. Über 60 Prozent aller Spendeprozesse wurden in einem zeitlichen Rahmen von bis zu 18 Stunden durchgeführt, über 25 Prozent innerhalb von zwölf Stunden.
Brandenburg hat kein eigenes Transplantationszentrum. Alle Patientinnen und Patienten aus Brandenburg, die auf eine Organtransplantation warten, sind in den Berliner Zentren gemeldet.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

„Für viele Menschen ist eine Organtransplantation die einzige Chance, ein neues Leben zu beginnen. Jeder kann plötzlich und völlig unerwartet durch Krankheit oder Unfall in die Situation geraten, auf ein Organ angewiesen zu sein. Deshalb sollte sich jeder mit diesem Thema auseinandersetzen“, sagt Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack (Linke). Die Bereitschaft, nach dem Tod Organe spenden zu wollen, kann mit Hilfe eines Organspendeausweises dokumentiert werden. Einen Organspendeausweis kann jeder ab 16 Jahren ausfüllen. Spender kann grundsätzlich jeder sein, es gibt keine Altersgrenze.
Organtransplantationen sind in Deutschland seit Jahren ein etabliertes und erfolgreiches Behandlungsverfahren. Derzeit warten bundesweit mehr als 12.000 schwerkranke Patienten auf eine Organtransplantation. Etwa 1.000 sterben jährlich, weil nicht rechtzeitig ein geeignetes Spenderorgan zur Verfügung steht.
Vor diesem Hintergrund hat die Gesundheitsministerkonferenz sich für die Einführung der sogenannten Erklärungsregelung ausgesprochen, um eine Steigerung der Organspenden zu erreichen. Anders, als bei der heute geltenden Zustimmungsregelung, nach der der Organspender zu Lebzeiten – oder nach seinem Tode dessen Angehörige – ausdrücklich einer Organentnahme zustimmen müssen, geht die Erklärungsregelung davon aus, dass von jedem Erwachsenen einmal im Leben eine Erklärung erwartet werden darf, ob er Organspender ist.
Konkrete Regelungen zur Umsetzung der Erklärungslösung liegen gegenwärtig vom Bundesgesundheitsministerium jedoch noch nicht vor. „Die alleinige Speicherung der Erklärung auf der vorgesehenen elektronischen Gesundheitskarte sehen wir kritisch, da eine Erklärung zur Organspende auch in anderen Formen niedergeschrieben werden kann wie etwa im bekannten Organspendeausweis“, sagte Tack.
In Brandenburg gab es im vergangenen Jahr 14,4 Organspender auf eine Million Einwohner. Damit war die Spendenbereitschaft in Brandenburg nicht ganz so hoch wie der Bundesdurchschnitt mit 15, 9. Über 60 Prozent aller Spendeprozesse wurden in einem zeitlichen Rahmen von bis zu 18 Stunden durchgeführt, über 25 Prozent innerhalb von zwölf Stunden.
Brandenburg hat kein eigenes Transplantationszentrum. Alle Patientinnen und Patienten aus Brandenburg, die auf eine Organtransplantation warten, sind in den Berliner Zentren gemeldet.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

„Für viele Menschen ist eine Organtransplantation die einzige Chance, ein neues Leben zu beginnen. Jeder kann plötzlich und völlig unerwartet durch Krankheit oder Unfall in die Situation geraten, auf ein Organ angewiesen zu sein. Deshalb sollte sich jeder mit diesem Thema auseinandersetzen“, sagt Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack (Linke). Die Bereitschaft, nach dem Tod Organe spenden zu wollen, kann mit Hilfe eines Organspendeausweises dokumentiert werden. Einen Organspendeausweis kann jeder ab 16 Jahren ausfüllen. Spender kann grundsätzlich jeder sein, es gibt keine Altersgrenze.
Organtransplantationen sind in Deutschland seit Jahren ein etabliertes und erfolgreiches Behandlungsverfahren. Derzeit warten bundesweit mehr als 12.000 schwerkranke Patienten auf eine Organtransplantation. Etwa 1.000 sterben jährlich, weil nicht rechtzeitig ein geeignetes Spenderorgan zur Verfügung steht.
Vor diesem Hintergrund hat die Gesundheitsministerkonferenz sich für die Einführung der sogenannten Erklärungsregelung ausgesprochen, um eine Steigerung der Organspenden zu erreichen. Anders, als bei der heute geltenden Zustimmungsregelung, nach der der Organspender zu Lebzeiten – oder nach seinem Tode dessen Angehörige – ausdrücklich einer Organentnahme zustimmen müssen, geht die Erklärungsregelung davon aus, dass von jedem Erwachsenen einmal im Leben eine Erklärung erwartet werden darf, ob er Organspender ist.
Konkrete Regelungen zur Umsetzung der Erklärungslösung liegen gegenwärtig vom Bundesgesundheitsministerium jedoch noch nicht vor. „Die alleinige Speicherung der Erklärung auf der vorgesehenen elektronischen Gesundheitskarte sehen wir kritisch, da eine Erklärung zur Organspende auch in anderen Formen niedergeschrieben werden kann wie etwa im bekannten Organspendeausweis“, sagte Tack.
In Brandenburg gab es im vergangenen Jahr 14,4 Organspender auf eine Million Einwohner. Damit war die Spendenbereitschaft in Brandenburg nicht ganz so hoch wie der Bundesdurchschnitt mit 15, 9. Über 60 Prozent aller Spendeprozesse wurden in einem zeitlichen Rahmen von bis zu 18 Stunden durchgeführt, über 25 Prozent innerhalb von zwölf Stunden.
Brandenburg hat kein eigenes Transplantationszentrum. Alle Patientinnen und Patienten aus Brandenburg, die auf eine Organtransplantation warten, sind in den Berliner Zentren gemeldet.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

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Sportliches Finale bei den Ostsee Sportspielen  - Sonntag🤾‍♂
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Der letzte Tag der Ostsee Sportspiele ist gestartet und hat noch einmal richtig viel zu bieten! Heute stehen der große Triathlon, das Boccia-Turnier, Spaßklettern, die Wasserspiele, Morning-Yoga und der Dance ...Cup auf dem Programm. Auch die Familienecke lädt zum Mitmachen ein.

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Tag 2 der Ostsee Sportspiele! 🏐
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Heute dreht Willmersdorf richtig auf! Der zweite Tag der Ostsee Sportspiele bringt jede Menge Highlights: Beach-Tennis, Volleyball, Bogenschießen, Bambini-Fußball und eine Kinderrallye sorgen für Action und Familienspaß. Ab 11 Uhr ...geht’s hoch hinaus bei der Klettermeisterschaft, anschließend folgt das Feuerwehr-Turnier mit Löschangriff. Am Abend wird es mit der Boxnight, der Oberbürgermeister-Challenge und der Party im Festzelt dann sportlich und laut.

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