Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) hat in seinem Grußwort anlässlich des Landesjägertags in Eberswalde den 17.000 Jägerinnen, Jägern und Jagdgästen im Land für ihren Einsatz gedankt: „Jagd ist Dienst an der Gesellschaft durch die Hege des Wildes, die Regulierung der Wildtierpopulationen, den Tier- und Artenschutz, die Reduzierung der Wildschäden, die Ausübung des Jagdschutzes oder die Wildseuchen-Prophylaxe. Ohne die Leistungen der Jägerschaft müssten diese teilweise sehr kostenintensiven Aufgaben vom Staat wahrgenommen und vom Steuerzahler finanziert werden. Gerade in der Diskussion mit Kritikern muss diese gesellschaftliche Funktion der Jagd noch viel mehr zur Sprache kommen.“
Der sensibilisierten Öffentlichkeit muss deutlich gemacht werden, dass auch Jäger Tierschutz betreiben, dass auch sie Naturschützer sind, indem sie jagen. Erst durch eine verstärkte und gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu Themen wie Beutegreiferdruck, Nahrungskonkurrenz oder Neozoen kann der weidmännische Laie verstehen, dass die Jagd auch in der heutigen Zeit unverzichtbar ist.
Herzstück der jägerischen Arbeit ist die nachhaltige Bewirtschaftung der uns anvertrauten Wildbestände. Bei allen Anstrengungen sollten Tierschutz und Weidgerechtigkeit immer im Vordergrund stehen. Das Wild und sein Lebensraum stehen im Mittelpunkt. Die Belange des Wilds müssen im Einklang stehen mit den berechtigten – auch ökonomischen – Ansprüchen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft.
Woidke forderte deshalb die Jäger auf, nicht in ihrem Bemühen um waldverträgliche Wilddichten nachzulassen: „Die notwendige Anpassung regional überhöhter Wildbestände ist längerfristig auch ein Beitrag zum Erhalt von Lebensräumen von Wildtieren. Ich werbe in diesem Zusammenhang für ein gemeinsames Vorgehen von Jägern, Forstwirten, Landwirten und Grundeigentümern.“
Woidke warb für ein hohes Niveau der weidmännischen Ausbildung. Neben den Schulungsangeboten durch den Verband kommt es auch darauf an, dass erfahrene Jäger sich hier bei der Förderung des Nachwuchses einbringen. Zum guten Handwerk gehört auch die Beherrschung des Handwerkzeugs. Das jagdliche Schießen sollte künftig eine größere Rolle in der Aus- und Weiterbildung der Jäger spielen.
Jagdrechtliche Veränderungen in Brandenburg
Die Beleihung mit der Organisation und Durchführung der Jägerprüfung sei auf gutem Wege. Mit dem ersten Gesetz zur Änderung des Jagdgesetzes vom 23. April wurde dazu vor wenigen Tagen die Rechtsgrundlage geschaffen. Bislang ist die Prüfung bei den unteren Jagdbehörden in den Kreisen zu organisieren: „Mit der Übernahme entsprechen wir einem wichtigen Anliegen des Verbands, die Jägerprüfung in eigener Regie durchzuführen. In der Qualität der Prüfung wird es keine Abstriche geben. Ausbildung und Prüfung sind zukünftig in einer Hand und es werden flexibler als bisher Prüfungstermine möglich sein, wovon vor allem stark beruflich eingebundene Jagdschüler profitieren. Wir müssen mehr tun, um neue Jägerinnen und Jäger zu gewinnen.
Die Bejagung von Aaskrähen und Elstern soll auf der Grundlage des Jagdrechts erfolgen. Vorgesehen ist eine drei- bis viermonatige Jagdzeit. Die entsprechende Änderung der Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz werden derzeit mit dem Agrarausschuss des Landtags und dem Landesjagdbeirat abgestimmt. Woidke: „Nach Zustimmung dieser Gremien kann ich die Verordnung in Kraft setzen. Ich bin davon überzeugt, dass die Jägerschaft dann verantwortungsvoll mit dieser Regelung umgehen wird.“
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) hat in seinem Grußwort anlässlich des Landesjägertags in Eberswalde den 17.000 Jägerinnen, Jägern und Jagdgästen im Land für ihren Einsatz gedankt: „Jagd ist Dienst an der Gesellschaft durch die Hege des Wildes, die Regulierung der Wildtierpopulationen, den Tier- und Artenschutz, die Reduzierung der Wildschäden, die Ausübung des Jagdschutzes oder die Wildseuchen-Prophylaxe. Ohne die Leistungen der Jägerschaft müssten diese teilweise sehr kostenintensiven Aufgaben vom Staat wahrgenommen und vom Steuerzahler finanziert werden. Gerade in der Diskussion mit Kritikern muss diese gesellschaftliche Funktion der Jagd noch viel mehr zur Sprache kommen.“
Der sensibilisierten Öffentlichkeit muss deutlich gemacht werden, dass auch Jäger Tierschutz betreiben, dass auch sie Naturschützer sind, indem sie jagen. Erst durch eine verstärkte und gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu Themen wie Beutegreiferdruck, Nahrungskonkurrenz oder Neozoen kann der weidmännische Laie verstehen, dass die Jagd auch in der heutigen Zeit unverzichtbar ist.
Herzstück der jägerischen Arbeit ist die nachhaltige Bewirtschaftung der uns anvertrauten Wildbestände. Bei allen Anstrengungen sollten Tierschutz und Weidgerechtigkeit immer im Vordergrund stehen. Das Wild und sein Lebensraum stehen im Mittelpunkt. Die Belange des Wilds müssen im Einklang stehen mit den berechtigten – auch ökonomischen – Ansprüchen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft.
Woidke forderte deshalb die Jäger auf, nicht in ihrem Bemühen um waldverträgliche Wilddichten nachzulassen: „Die notwendige Anpassung regional überhöhter Wildbestände ist längerfristig auch ein Beitrag zum Erhalt von Lebensräumen von Wildtieren. Ich werbe in diesem Zusammenhang für ein gemeinsames Vorgehen von Jägern, Forstwirten, Landwirten und Grundeigentümern.“
Woidke warb für ein hohes Niveau der weidmännischen Ausbildung. Neben den Schulungsangeboten durch den Verband kommt es auch darauf an, dass erfahrene Jäger sich hier bei der Förderung des Nachwuchses einbringen. Zum guten Handwerk gehört auch die Beherrschung des Handwerkzeugs. Das jagdliche Schießen sollte künftig eine größere Rolle in der Aus- und Weiterbildung der Jäger spielen.
Jagdrechtliche Veränderungen in Brandenburg
Die Beleihung mit der Organisation und Durchführung der Jägerprüfung sei auf gutem Wege. Mit dem ersten Gesetz zur Änderung des Jagdgesetzes vom 23. April wurde dazu vor wenigen Tagen die Rechtsgrundlage geschaffen. Bislang ist die Prüfung bei den unteren Jagdbehörden in den Kreisen zu organisieren: „Mit der Übernahme entsprechen wir einem wichtigen Anliegen des Verbands, die Jägerprüfung in eigener Regie durchzuführen. In der Qualität der Prüfung wird es keine Abstriche geben. Ausbildung und Prüfung sind zukünftig in einer Hand und es werden flexibler als bisher Prüfungstermine möglich sein, wovon vor allem stark beruflich eingebundene Jagdschüler profitieren. Wir müssen mehr tun, um neue Jägerinnen und Jäger zu gewinnen.
Die Bejagung von Aaskrähen und Elstern soll auf der Grundlage des Jagdrechts erfolgen. Vorgesehen ist eine drei- bis viermonatige Jagdzeit. Die entsprechende Änderung der Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz werden derzeit mit dem Agrarausschuss des Landtags und dem Landesjagdbeirat abgestimmt. Woidke: „Nach Zustimmung dieser Gremien kann ich die Verordnung in Kraft setzen. Ich bin davon überzeugt, dass die Jägerschaft dann verantwortungsvoll mit dieser Regelung umgehen wird.“
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) hat in seinem Grußwort anlässlich des Landesjägertags in Eberswalde den 17.000 Jägerinnen, Jägern und Jagdgästen im Land für ihren Einsatz gedankt: „Jagd ist Dienst an der Gesellschaft durch die Hege des Wildes, die Regulierung der Wildtierpopulationen, den Tier- und Artenschutz, die Reduzierung der Wildschäden, die Ausübung des Jagdschutzes oder die Wildseuchen-Prophylaxe. Ohne die Leistungen der Jägerschaft müssten diese teilweise sehr kostenintensiven Aufgaben vom Staat wahrgenommen und vom Steuerzahler finanziert werden. Gerade in der Diskussion mit Kritikern muss diese gesellschaftliche Funktion der Jagd noch viel mehr zur Sprache kommen.“
Der sensibilisierten Öffentlichkeit muss deutlich gemacht werden, dass auch Jäger Tierschutz betreiben, dass auch sie Naturschützer sind, indem sie jagen. Erst durch eine verstärkte und gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu Themen wie Beutegreiferdruck, Nahrungskonkurrenz oder Neozoen kann der weidmännische Laie verstehen, dass die Jagd auch in der heutigen Zeit unverzichtbar ist.
Herzstück der jägerischen Arbeit ist die nachhaltige Bewirtschaftung der uns anvertrauten Wildbestände. Bei allen Anstrengungen sollten Tierschutz und Weidgerechtigkeit immer im Vordergrund stehen. Das Wild und sein Lebensraum stehen im Mittelpunkt. Die Belange des Wilds müssen im Einklang stehen mit den berechtigten – auch ökonomischen – Ansprüchen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft.
Woidke forderte deshalb die Jäger auf, nicht in ihrem Bemühen um waldverträgliche Wilddichten nachzulassen: „Die notwendige Anpassung regional überhöhter Wildbestände ist längerfristig auch ein Beitrag zum Erhalt von Lebensräumen von Wildtieren. Ich werbe in diesem Zusammenhang für ein gemeinsames Vorgehen von Jägern, Forstwirten, Landwirten und Grundeigentümern.“
Woidke warb für ein hohes Niveau der weidmännischen Ausbildung. Neben den Schulungsangeboten durch den Verband kommt es auch darauf an, dass erfahrene Jäger sich hier bei der Förderung des Nachwuchses einbringen. Zum guten Handwerk gehört auch die Beherrschung des Handwerkzeugs. Das jagdliche Schießen sollte künftig eine größere Rolle in der Aus- und Weiterbildung der Jäger spielen.
Jagdrechtliche Veränderungen in Brandenburg
Die Beleihung mit der Organisation und Durchführung der Jägerprüfung sei auf gutem Wege. Mit dem ersten Gesetz zur Änderung des Jagdgesetzes vom 23. April wurde dazu vor wenigen Tagen die Rechtsgrundlage geschaffen. Bislang ist die Prüfung bei den unteren Jagdbehörden in den Kreisen zu organisieren: „Mit der Übernahme entsprechen wir einem wichtigen Anliegen des Verbands, die Jägerprüfung in eigener Regie durchzuführen. In der Qualität der Prüfung wird es keine Abstriche geben. Ausbildung und Prüfung sind zukünftig in einer Hand und es werden flexibler als bisher Prüfungstermine möglich sein, wovon vor allem stark beruflich eingebundene Jagdschüler profitieren. Wir müssen mehr tun, um neue Jägerinnen und Jäger zu gewinnen.
Die Bejagung von Aaskrähen und Elstern soll auf der Grundlage des Jagdrechts erfolgen. Vorgesehen ist eine drei- bis viermonatige Jagdzeit. Die entsprechende Änderung der Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz werden derzeit mit dem Agrarausschuss des Landtags und dem Landesjagdbeirat abgestimmt. Woidke: „Nach Zustimmung dieser Gremien kann ich die Verordnung in Kraft setzen. Ich bin davon überzeugt, dass die Jägerschaft dann verantwortungsvoll mit dieser Regelung umgehen wird.“
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) hat in seinem Grußwort anlässlich des Landesjägertags in Eberswalde den 17.000 Jägerinnen, Jägern und Jagdgästen im Land für ihren Einsatz gedankt: „Jagd ist Dienst an der Gesellschaft durch die Hege des Wildes, die Regulierung der Wildtierpopulationen, den Tier- und Artenschutz, die Reduzierung der Wildschäden, die Ausübung des Jagdschutzes oder die Wildseuchen-Prophylaxe. Ohne die Leistungen der Jägerschaft müssten diese teilweise sehr kostenintensiven Aufgaben vom Staat wahrgenommen und vom Steuerzahler finanziert werden. Gerade in der Diskussion mit Kritikern muss diese gesellschaftliche Funktion der Jagd noch viel mehr zur Sprache kommen.“
Der sensibilisierten Öffentlichkeit muss deutlich gemacht werden, dass auch Jäger Tierschutz betreiben, dass auch sie Naturschützer sind, indem sie jagen. Erst durch eine verstärkte und gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu Themen wie Beutegreiferdruck, Nahrungskonkurrenz oder Neozoen kann der weidmännische Laie verstehen, dass die Jagd auch in der heutigen Zeit unverzichtbar ist.
Herzstück der jägerischen Arbeit ist die nachhaltige Bewirtschaftung der uns anvertrauten Wildbestände. Bei allen Anstrengungen sollten Tierschutz und Weidgerechtigkeit immer im Vordergrund stehen. Das Wild und sein Lebensraum stehen im Mittelpunkt. Die Belange des Wilds müssen im Einklang stehen mit den berechtigten – auch ökonomischen – Ansprüchen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft.
Woidke forderte deshalb die Jäger auf, nicht in ihrem Bemühen um waldverträgliche Wilddichten nachzulassen: „Die notwendige Anpassung regional überhöhter Wildbestände ist längerfristig auch ein Beitrag zum Erhalt von Lebensräumen von Wildtieren. Ich werbe in diesem Zusammenhang für ein gemeinsames Vorgehen von Jägern, Forstwirten, Landwirten und Grundeigentümern.“
Woidke warb für ein hohes Niveau der weidmännischen Ausbildung. Neben den Schulungsangeboten durch den Verband kommt es auch darauf an, dass erfahrene Jäger sich hier bei der Förderung des Nachwuchses einbringen. Zum guten Handwerk gehört auch die Beherrschung des Handwerkzeugs. Das jagdliche Schießen sollte künftig eine größere Rolle in der Aus- und Weiterbildung der Jäger spielen.
Jagdrechtliche Veränderungen in Brandenburg
Die Beleihung mit der Organisation und Durchführung der Jägerprüfung sei auf gutem Wege. Mit dem ersten Gesetz zur Änderung des Jagdgesetzes vom 23. April wurde dazu vor wenigen Tagen die Rechtsgrundlage geschaffen. Bislang ist die Prüfung bei den unteren Jagdbehörden in den Kreisen zu organisieren: „Mit der Übernahme entsprechen wir einem wichtigen Anliegen des Verbands, die Jägerprüfung in eigener Regie durchzuführen. In der Qualität der Prüfung wird es keine Abstriche geben. Ausbildung und Prüfung sind zukünftig in einer Hand und es werden flexibler als bisher Prüfungstermine möglich sein, wovon vor allem stark beruflich eingebundene Jagdschüler profitieren. Wir müssen mehr tun, um neue Jägerinnen und Jäger zu gewinnen.
Die Bejagung von Aaskrähen und Elstern soll auf der Grundlage des Jagdrechts erfolgen. Vorgesehen ist eine drei- bis viermonatige Jagdzeit. Die entsprechende Änderung der Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz werden derzeit mit dem Agrarausschuss des Landtags und dem Landesjagdbeirat abgestimmt. Woidke: „Nach Zustimmung dieser Gremien kann ich die Verordnung in Kraft setzen. Ich bin davon überzeugt, dass die Jägerschaft dann verantwortungsvoll mit dieser Regelung umgehen wird.“
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz