Brandenburgische Steuerzahler mit Steuerrückständen müssen sich während der Weihnachtszeit keine Sorgen wegen einer möglichen Vollstreckung durch das Finanzamt machen. Auch in diesem Jahr werden Brandenburgs Finanzämter den “Weihnachtsfrieden” wahren. „In der Zeit vom morgigen 22. Dezember an bis einschließlich Neujahr werden die Finanzämter von Maßnahmen absehen, die für die Steuerzahler belastend sein können“, teilte Finanzminister Dr. Helmuth Markov heute in Potsdam mit.
„Während der Weihnachtstage soll sich niemand Sorgen wegen Steuerückständen machen müssen“, begründete Markov den Weihnachtsfrieden für Brandenburgs Steuerzahler. Im Einzelnen bedeute dies, dass die Finanzämter keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Ausnahmen gebe es nur, wenn durch diese Zurückhaltung ein endgültiger Steuerausfall zum Beispiel durch Verjährung drohen würde. Dagegen würden Steuerbescheide auch während des Weihnachtsfriedens versandt, damit Steuererstattungen für die Steuerzahler nicht verzögert würden.
Quelle: Ministerium der Finanzen
Brandenburgische Steuerzahler mit Steuerrückständen müssen sich während der Weihnachtszeit keine Sorgen wegen einer möglichen Vollstreckung durch das Finanzamt machen. Auch in diesem Jahr werden Brandenburgs Finanzämter den “Weihnachtsfrieden” wahren. „In der Zeit vom morgigen 22. Dezember an bis einschließlich Neujahr werden die Finanzämter von Maßnahmen absehen, die für die Steuerzahler belastend sein können“, teilte Finanzminister Dr. Helmuth Markov heute in Potsdam mit.
„Während der Weihnachtstage soll sich niemand Sorgen wegen Steuerückständen machen müssen“, begründete Markov den Weihnachtsfrieden für Brandenburgs Steuerzahler. Im Einzelnen bedeute dies, dass die Finanzämter keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Ausnahmen gebe es nur, wenn durch diese Zurückhaltung ein endgültiger Steuerausfall zum Beispiel durch Verjährung drohen würde. Dagegen würden Steuerbescheide auch während des Weihnachtsfriedens versandt, damit Steuererstattungen für die Steuerzahler nicht verzögert würden.
Quelle: Ministerium der Finanzen
Brandenburgische Steuerzahler mit Steuerrückständen müssen sich während der Weihnachtszeit keine Sorgen wegen einer möglichen Vollstreckung durch das Finanzamt machen. Auch in diesem Jahr werden Brandenburgs Finanzämter den “Weihnachtsfrieden” wahren. „In der Zeit vom morgigen 22. Dezember an bis einschließlich Neujahr werden die Finanzämter von Maßnahmen absehen, die für die Steuerzahler belastend sein können“, teilte Finanzminister Dr. Helmuth Markov heute in Potsdam mit.
„Während der Weihnachtstage soll sich niemand Sorgen wegen Steuerückständen machen müssen“, begründete Markov den Weihnachtsfrieden für Brandenburgs Steuerzahler. Im Einzelnen bedeute dies, dass die Finanzämter keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Ausnahmen gebe es nur, wenn durch diese Zurückhaltung ein endgültiger Steuerausfall zum Beispiel durch Verjährung drohen würde. Dagegen würden Steuerbescheide auch während des Weihnachtsfriedens versandt, damit Steuererstattungen für die Steuerzahler nicht verzögert würden.
Quelle: Ministerium der Finanzen
Brandenburgische Steuerzahler mit Steuerrückständen müssen sich während der Weihnachtszeit keine Sorgen wegen einer möglichen Vollstreckung durch das Finanzamt machen. Auch in diesem Jahr werden Brandenburgs Finanzämter den “Weihnachtsfrieden” wahren. „In der Zeit vom morgigen 22. Dezember an bis einschließlich Neujahr werden die Finanzämter von Maßnahmen absehen, die für die Steuerzahler belastend sein können“, teilte Finanzminister Dr. Helmuth Markov heute in Potsdam mit.
„Während der Weihnachtstage soll sich niemand Sorgen wegen Steuerückständen machen müssen“, begründete Markov den Weihnachtsfrieden für Brandenburgs Steuerzahler. Im Einzelnen bedeute dies, dass die Finanzämter keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Ausnahmen gebe es nur, wenn durch diese Zurückhaltung ein endgültiger Steuerausfall zum Beispiel durch Verjährung drohen würde. Dagegen würden Steuerbescheide auch während des Weihnachtsfriedens versandt, damit Steuererstattungen für die Steuerzahler nicht verzögert würden.
Quelle: Ministerium der Finanzen