Mit den Stimmen des Landes Brandenburg ist heute im Bundesrat ein Entschließungsantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin und Nordrhein-Westfalen angenommen worden. Darin wird zum Ausdruck gebracht, dass die Länder gestützt auf mehrere Rechtsgutachten der Ansicht sind, dass der Bundesrat an der Abstimmung über die Novellierung des Atomgesetzes beteiligt werden sollte.
Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers sagte: „Durch die Laufzeitverlängerung für die Meiler besteht die Gefahr, dass es zu einer zunehmenden Konkurrenz zwischen unflexiblen Atomkraftwerken und regenerativ erzeugtem Strom kommen wird. Dies wird den Wandel von herkömmlichen Energieträgern hin zu Erneuerbaren Energien bremsen.“
Außerdem werde es den großen Energieversorgern ermöglicht, mit den bereits abgeschriebenen Atomkraftwerken soviel Strom zu erzeugen, dass es zu einer Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der mittelständischen und kommunalen Energiewirtschaft kommen könnte, kritisierte der Minister. Christoffers verwies darauf, dass kleinere Energieproduzenten in den vergangenen Jahren bereits 6 Milliarden Euro investiert hätten. Diese Vorhaben seien in ihrer Wirtschaftlichkeit genauso gefährdet wie neue Investitionen mit einem Volumen von ebenfalls 6 Milliarden Euro.
Der Entschließungsantrag wird nun dem Wirtschaftsausschuss des Bundesrates zugeleitet und dort beraten. Sollte die Bundesregierung den Bundesrat nicht an der Abstimmung über die Novellierung des Atomgesetzes beteiligen, haben mehrere Länder – darunter Brandenburg – angekündigt, vor dem Bundesverfassungsgericht klagen zu wollen.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Mit den Stimmen des Landes Brandenburg ist heute im Bundesrat ein Entschließungsantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin und Nordrhein-Westfalen angenommen worden. Darin wird zum Ausdruck gebracht, dass die Länder gestützt auf mehrere Rechtsgutachten der Ansicht sind, dass der Bundesrat an der Abstimmung über die Novellierung des Atomgesetzes beteiligt werden sollte.
Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers sagte: „Durch die Laufzeitverlängerung für die Meiler besteht die Gefahr, dass es zu einer zunehmenden Konkurrenz zwischen unflexiblen Atomkraftwerken und regenerativ erzeugtem Strom kommen wird. Dies wird den Wandel von herkömmlichen Energieträgern hin zu Erneuerbaren Energien bremsen.“
Außerdem werde es den großen Energieversorgern ermöglicht, mit den bereits abgeschriebenen Atomkraftwerken soviel Strom zu erzeugen, dass es zu einer Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der mittelständischen und kommunalen Energiewirtschaft kommen könnte, kritisierte der Minister. Christoffers verwies darauf, dass kleinere Energieproduzenten in den vergangenen Jahren bereits 6 Milliarden Euro investiert hätten. Diese Vorhaben seien in ihrer Wirtschaftlichkeit genauso gefährdet wie neue Investitionen mit einem Volumen von ebenfalls 6 Milliarden Euro.
Der Entschließungsantrag wird nun dem Wirtschaftsausschuss des Bundesrates zugeleitet und dort beraten. Sollte die Bundesregierung den Bundesrat nicht an der Abstimmung über die Novellierung des Atomgesetzes beteiligen, haben mehrere Länder – darunter Brandenburg – angekündigt, vor dem Bundesverfassungsgericht klagen zu wollen.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Mit den Stimmen des Landes Brandenburg ist heute im Bundesrat ein Entschließungsantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin und Nordrhein-Westfalen angenommen worden. Darin wird zum Ausdruck gebracht, dass die Länder gestützt auf mehrere Rechtsgutachten der Ansicht sind, dass der Bundesrat an der Abstimmung über die Novellierung des Atomgesetzes beteiligt werden sollte.
Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers sagte: „Durch die Laufzeitverlängerung für die Meiler besteht die Gefahr, dass es zu einer zunehmenden Konkurrenz zwischen unflexiblen Atomkraftwerken und regenerativ erzeugtem Strom kommen wird. Dies wird den Wandel von herkömmlichen Energieträgern hin zu Erneuerbaren Energien bremsen.“
Außerdem werde es den großen Energieversorgern ermöglicht, mit den bereits abgeschriebenen Atomkraftwerken soviel Strom zu erzeugen, dass es zu einer Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der mittelständischen und kommunalen Energiewirtschaft kommen könnte, kritisierte der Minister. Christoffers verwies darauf, dass kleinere Energieproduzenten in den vergangenen Jahren bereits 6 Milliarden Euro investiert hätten. Diese Vorhaben seien in ihrer Wirtschaftlichkeit genauso gefährdet wie neue Investitionen mit einem Volumen von ebenfalls 6 Milliarden Euro.
Der Entschließungsantrag wird nun dem Wirtschaftsausschuss des Bundesrates zugeleitet und dort beraten. Sollte die Bundesregierung den Bundesrat nicht an der Abstimmung über die Novellierung des Atomgesetzes beteiligen, haben mehrere Länder – darunter Brandenburg – angekündigt, vor dem Bundesverfassungsgericht klagen zu wollen.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Mit den Stimmen des Landes Brandenburg ist heute im Bundesrat ein Entschließungsantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin und Nordrhein-Westfalen angenommen worden. Darin wird zum Ausdruck gebracht, dass die Länder gestützt auf mehrere Rechtsgutachten der Ansicht sind, dass der Bundesrat an der Abstimmung über die Novellierung des Atomgesetzes beteiligt werden sollte.
Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers sagte: „Durch die Laufzeitverlängerung für die Meiler besteht die Gefahr, dass es zu einer zunehmenden Konkurrenz zwischen unflexiblen Atomkraftwerken und regenerativ erzeugtem Strom kommen wird. Dies wird den Wandel von herkömmlichen Energieträgern hin zu Erneuerbaren Energien bremsen.“
Außerdem werde es den großen Energieversorgern ermöglicht, mit den bereits abgeschriebenen Atomkraftwerken soviel Strom zu erzeugen, dass es zu einer Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der mittelständischen und kommunalen Energiewirtschaft kommen könnte, kritisierte der Minister. Christoffers verwies darauf, dass kleinere Energieproduzenten in den vergangenen Jahren bereits 6 Milliarden Euro investiert hätten. Diese Vorhaben seien in ihrer Wirtschaftlichkeit genauso gefährdet wie neue Investitionen mit einem Volumen von ebenfalls 6 Milliarden Euro.
Der Entschließungsantrag wird nun dem Wirtschaftsausschuss des Bundesrates zugeleitet und dort beraten. Sollte die Bundesregierung den Bundesrat nicht an der Abstimmung über die Novellierung des Atomgesetzes beteiligen, haben mehrere Länder – darunter Brandenburg – angekündigt, vor dem Bundesverfassungsgericht klagen zu wollen.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten