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NIEDERLAUSITZ aktuell

Landeskartellbehörde Brandenburg – Gaspreisverfahren gegen Gasversorgung Angermünde GmbH nach Verpflichtungszusage eingestellt

16:02 Uhr | 12. Oktober 2010
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Das gegen die Gasversorgung Angermünde GmbH im vergangenen Jahr eingeleitete förmliche Kartellverwaltungsverfahren wegen des Verdachtes missbräuchlich überhöhter Gaspreise konnte eingestellt werden, da Angermünde den Erlass einer Missbrauchsverfügung der Landeskartellbehörde durch eine Verpflichtungszusage abgewendet hat.
Das Verfahren bezog sich auf den Gaspreisvergleich aus dem Jahr 2008 und wurde auf der Grundlage des § 29 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geführt, der den Kartellbehörden eine verschärfte Missbrauchsaufsicht gegenüber den Energieversorgungsunternehmen einräumt.
Die Landeskartellbehörde Brandenburg sah sich nach umfangreichen Ermittlungen in ihrem Verdacht bestätigt, dass Angermünde im Jahr 2008 missbräuchlich überhöhte Gaspreise verlangt hat.
Vor dem beabsichtigten Erlass einer Missbrauchsverfügung durch die Behörde und zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung hat die Gasversorgung Angermünde GmbH im Wege einer Verpflichtungszusage angeboten, die Gaspreise über alle Tarife hinweg um 0,3 Cent / kWh (netto) zum 1. Oktober 2010 mit einer Geltungsdauer über die gesamte Heizperiode hinweg bis Ende April 2011 zu senken.
Zusätzlich hat sich Angermünde verpflichtet, die durchgeführte Senkung der Gaspreise nicht durch spätere Preisanpassungen (no repeated game) im Jahre 2011 zu kompensieren.
Mit einer Verfügung am 21. September 2010 hat die Landeskartellbehörde Brandenburg diese Verpflichtungszusage gemäß § 32 b des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für bindend erklärt und das Verfahren gegen Angermünde eingestellt.
Die Kunden der Gasversorgung Angermünde GmbH profitieren so zu Beginn der Heizperiode schneller und direkter von der Senkung der Gaspreise als nach einem mehrjährigen Gerichtsverfahren. Ein Einfamilienhaushalt mit einer Abnahmemenge von 20.000 kWh spart auf diese Weise in der kommenden Heizperiode beispielsweise 60 €.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten

Das gegen die Gasversorgung Angermünde GmbH im vergangenen Jahr eingeleitete förmliche Kartellverwaltungsverfahren wegen des Verdachtes missbräuchlich überhöhter Gaspreise konnte eingestellt werden, da Angermünde den Erlass einer Missbrauchsverfügung der Landeskartellbehörde durch eine Verpflichtungszusage abgewendet hat.
Das Verfahren bezog sich auf den Gaspreisvergleich aus dem Jahr 2008 und wurde auf der Grundlage des § 29 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geführt, der den Kartellbehörden eine verschärfte Missbrauchsaufsicht gegenüber den Energieversorgungsunternehmen einräumt.
Die Landeskartellbehörde Brandenburg sah sich nach umfangreichen Ermittlungen in ihrem Verdacht bestätigt, dass Angermünde im Jahr 2008 missbräuchlich überhöhte Gaspreise verlangt hat.
Vor dem beabsichtigten Erlass einer Missbrauchsverfügung durch die Behörde und zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung hat die Gasversorgung Angermünde GmbH im Wege einer Verpflichtungszusage angeboten, die Gaspreise über alle Tarife hinweg um 0,3 Cent / kWh (netto) zum 1. Oktober 2010 mit einer Geltungsdauer über die gesamte Heizperiode hinweg bis Ende April 2011 zu senken.
Zusätzlich hat sich Angermünde verpflichtet, die durchgeführte Senkung der Gaspreise nicht durch spätere Preisanpassungen (no repeated game) im Jahre 2011 zu kompensieren.
Mit einer Verfügung am 21. September 2010 hat die Landeskartellbehörde Brandenburg diese Verpflichtungszusage gemäß § 32 b des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für bindend erklärt und das Verfahren gegen Angermünde eingestellt.
Die Kunden der Gasversorgung Angermünde GmbH profitieren so zu Beginn der Heizperiode schneller und direkter von der Senkung der Gaspreise als nach einem mehrjährigen Gerichtsverfahren. Ein Einfamilienhaushalt mit einer Abnahmemenge von 20.000 kWh spart auf diese Weise in der kommenden Heizperiode beispielsweise 60 €.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten

Das gegen die Gasversorgung Angermünde GmbH im vergangenen Jahr eingeleitete förmliche Kartellverwaltungsverfahren wegen des Verdachtes missbräuchlich überhöhter Gaspreise konnte eingestellt werden, da Angermünde den Erlass einer Missbrauchsverfügung der Landeskartellbehörde durch eine Verpflichtungszusage abgewendet hat.
Das Verfahren bezog sich auf den Gaspreisvergleich aus dem Jahr 2008 und wurde auf der Grundlage des § 29 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geführt, der den Kartellbehörden eine verschärfte Missbrauchsaufsicht gegenüber den Energieversorgungsunternehmen einräumt.
Die Landeskartellbehörde Brandenburg sah sich nach umfangreichen Ermittlungen in ihrem Verdacht bestätigt, dass Angermünde im Jahr 2008 missbräuchlich überhöhte Gaspreise verlangt hat.
Vor dem beabsichtigten Erlass einer Missbrauchsverfügung durch die Behörde und zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung hat die Gasversorgung Angermünde GmbH im Wege einer Verpflichtungszusage angeboten, die Gaspreise über alle Tarife hinweg um 0,3 Cent / kWh (netto) zum 1. Oktober 2010 mit einer Geltungsdauer über die gesamte Heizperiode hinweg bis Ende April 2011 zu senken.
Zusätzlich hat sich Angermünde verpflichtet, die durchgeführte Senkung der Gaspreise nicht durch spätere Preisanpassungen (no repeated game) im Jahre 2011 zu kompensieren.
Mit einer Verfügung am 21. September 2010 hat die Landeskartellbehörde Brandenburg diese Verpflichtungszusage gemäß § 32 b des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für bindend erklärt und das Verfahren gegen Angermünde eingestellt.
Die Kunden der Gasversorgung Angermünde GmbH profitieren so zu Beginn der Heizperiode schneller und direkter von der Senkung der Gaspreise als nach einem mehrjährigen Gerichtsverfahren. Ein Einfamilienhaushalt mit einer Abnahmemenge von 20.000 kWh spart auf diese Weise in der kommenden Heizperiode beispielsweise 60 €.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten

Das gegen die Gasversorgung Angermünde GmbH im vergangenen Jahr eingeleitete förmliche Kartellverwaltungsverfahren wegen des Verdachtes missbräuchlich überhöhter Gaspreise konnte eingestellt werden, da Angermünde den Erlass einer Missbrauchsverfügung der Landeskartellbehörde durch eine Verpflichtungszusage abgewendet hat.
Das Verfahren bezog sich auf den Gaspreisvergleich aus dem Jahr 2008 und wurde auf der Grundlage des § 29 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geführt, der den Kartellbehörden eine verschärfte Missbrauchsaufsicht gegenüber den Energieversorgungsunternehmen einräumt.
Die Landeskartellbehörde Brandenburg sah sich nach umfangreichen Ermittlungen in ihrem Verdacht bestätigt, dass Angermünde im Jahr 2008 missbräuchlich überhöhte Gaspreise verlangt hat.
Vor dem beabsichtigten Erlass einer Missbrauchsverfügung durch die Behörde und zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung hat die Gasversorgung Angermünde GmbH im Wege einer Verpflichtungszusage angeboten, die Gaspreise über alle Tarife hinweg um 0,3 Cent / kWh (netto) zum 1. Oktober 2010 mit einer Geltungsdauer über die gesamte Heizperiode hinweg bis Ende April 2011 zu senken.
Zusätzlich hat sich Angermünde verpflichtet, die durchgeführte Senkung der Gaspreise nicht durch spätere Preisanpassungen (no repeated game) im Jahre 2011 zu kompensieren.
Mit einer Verfügung am 21. September 2010 hat die Landeskartellbehörde Brandenburg diese Verpflichtungszusage gemäß § 32 b des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für bindend erklärt und das Verfahren gegen Angermünde eingestellt.
Die Kunden der Gasversorgung Angermünde GmbH profitieren so zu Beginn der Heizperiode schneller und direkter von der Senkung der Gaspreise als nach einem mehrjährigen Gerichtsverfahren. Ein Einfamilienhaushalt mit einer Abnahmemenge von 20.000 kWh spart auf diese Weise in der kommenden Heizperiode beispielsweise 60 €.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten

Das gegen die Gasversorgung Angermünde GmbH im vergangenen Jahr eingeleitete förmliche Kartellverwaltungsverfahren wegen des Verdachtes missbräuchlich überhöhter Gaspreise konnte eingestellt werden, da Angermünde den Erlass einer Missbrauchsverfügung der Landeskartellbehörde durch eine Verpflichtungszusage abgewendet hat.
Das Verfahren bezog sich auf den Gaspreisvergleich aus dem Jahr 2008 und wurde auf der Grundlage des § 29 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geführt, der den Kartellbehörden eine verschärfte Missbrauchsaufsicht gegenüber den Energieversorgungsunternehmen einräumt.
Die Landeskartellbehörde Brandenburg sah sich nach umfangreichen Ermittlungen in ihrem Verdacht bestätigt, dass Angermünde im Jahr 2008 missbräuchlich überhöhte Gaspreise verlangt hat.
Vor dem beabsichtigten Erlass einer Missbrauchsverfügung durch die Behörde und zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung hat die Gasversorgung Angermünde GmbH im Wege einer Verpflichtungszusage angeboten, die Gaspreise über alle Tarife hinweg um 0,3 Cent / kWh (netto) zum 1. Oktober 2010 mit einer Geltungsdauer über die gesamte Heizperiode hinweg bis Ende April 2011 zu senken.
Zusätzlich hat sich Angermünde verpflichtet, die durchgeführte Senkung der Gaspreise nicht durch spätere Preisanpassungen (no repeated game) im Jahre 2011 zu kompensieren.
Mit einer Verfügung am 21. September 2010 hat die Landeskartellbehörde Brandenburg diese Verpflichtungszusage gemäß § 32 b des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für bindend erklärt und das Verfahren gegen Angermünde eingestellt.
Die Kunden der Gasversorgung Angermünde GmbH profitieren so zu Beginn der Heizperiode schneller und direkter von der Senkung der Gaspreise als nach einem mehrjährigen Gerichtsverfahren. Ein Einfamilienhaushalt mit einer Abnahmemenge von 20.000 kWh spart auf diese Weise in der kommenden Heizperiode beispielsweise 60 €.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten

Das gegen die Gasversorgung Angermünde GmbH im vergangenen Jahr eingeleitete förmliche Kartellverwaltungsverfahren wegen des Verdachtes missbräuchlich überhöhter Gaspreise konnte eingestellt werden, da Angermünde den Erlass einer Missbrauchsverfügung der Landeskartellbehörde durch eine Verpflichtungszusage abgewendet hat.
Das Verfahren bezog sich auf den Gaspreisvergleich aus dem Jahr 2008 und wurde auf der Grundlage des § 29 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geführt, der den Kartellbehörden eine verschärfte Missbrauchsaufsicht gegenüber den Energieversorgungsunternehmen einräumt.
Die Landeskartellbehörde Brandenburg sah sich nach umfangreichen Ermittlungen in ihrem Verdacht bestätigt, dass Angermünde im Jahr 2008 missbräuchlich überhöhte Gaspreise verlangt hat.
Vor dem beabsichtigten Erlass einer Missbrauchsverfügung durch die Behörde und zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung hat die Gasversorgung Angermünde GmbH im Wege einer Verpflichtungszusage angeboten, die Gaspreise über alle Tarife hinweg um 0,3 Cent / kWh (netto) zum 1. Oktober 2010 mit einer Geltungsdauer über die gesamte Heizperiode hinweg bis Ende April 2011 zu senken.
Zusätzlich hat sich Angermünde verpflichtet, die durchgeführte Senkung der Gaspreise nicht durch spätere Preisanpassungen (no repeated game) im Jahre 2011 zu kompensieren.
Mit einer Verfügung am 21. September 2010 hat die Landeskartellbehörde Brandenburg diese Verpflichtungszusage gemäß § 32 b des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für bindend erklärt und das Verfahren gegen Angermünde eingestellt.
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Das Verfahren bezog sich auf den Gaspreisvergleich aus dem Jahr 2008 und wurde auf der Grundlage des § 29 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geführt, der den Kartellbehörden eine verschärfte Missbrauchsaufsicht gegenüber den Energieversorgungsunternehmen einräumt.
Die Landeskartellbehörde Brandenburg sah sich nach umfangreichen Ermittlungen in ihrem Verdacht bestätigt, dass Angermünde im Jahr 2008 missbräuchlich überhöhte Gaspreise verlangt hat.
Vor dem beabsichtigten Erlass einer Missbrauchsverfügung durch die Behörde und zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung hat die Gasversorgung Angermünde GmbH im Wege einer Verpflichtungszusage angeboten, die Gaspreise über alle Tarife hinweg um 0,3 Cent / kWh (netto) zum 1. Oktober 2010 mit einer Geltungsdauer über die gesamte Heizperiode hinweg bis Ende April 2011 zu senken.
Zusätzlich hat sich Angermünde verpflichtet, die durchgeführte Senkung der Gaspreise nicht durch spätere Preisanpassungen (no repeated game) im Jahre 2011 zu kompensieren.
Mit einer Verfügung am 21. September 2010 hat die Landeskartellbehörde Brandenburg diese Verpflichtungszusage gemäß § 32 b des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für bindend erklärt und das Verfahren gegen Angermünde eingestellt.
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Das gegen die Gasversorgung Angermünde GmbH im vergangenen Jahr eingeleitete förmliche Kartellverwaltungsverfahren wegen des Verdachtes missbräuchlich überhöhter Gaspreise konnte eingestellt werden, da Angermünde den Erlass einer Missbrauchsverfügung der Landeskartellbehörde durch eine Verpflichtungszusage abgewendet hat.
Das Verfahren bezog sich auf den Gaspreisvergleich aus dem Jahr 2008 und wurde auf der Grundlage des § 29 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geführt, der den Kartellbehörden eine verschärfte Missbrauchsaufsicht gegenüber den Energieversorgungsunternehmen einräumt.
Die Landeskartellbehörde Brandenburg sah sich nach umfangreichen Ermittlungen in ihrem Verdacht bestätigt, dass Angermünde im Jahr 2008 missbräuchlich überhöhte Gaspreise verlangt hat.
Vor dem beabsichtigten Erlass einer Missbrauchsverfügung durch die Behörde und zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung hat die Gasversorgung Angermünde GmbH im Wege einer Verpflichtungszusage angeboten, die Gaspreise über alle Tarife hinweg um 0,3 Cent / kWh (netto) zum 1. Oktober 2010 mit einer Geltungsdauer über die gesamte Heizperiode hinweg bis Ende April 2011 zu senken.
Zusätzlich hat sich Angermünde verpflichtet, die durchgeführte Senkung der Gaspreise nicht durch spätere Preisanpassungen (no repeated game) im Jahre 2011 zu kompensieren.
Mit einer Verfügung am 21. September 2010 hat die Landeskartellbehörde Brandenburg diese Verpflichtungszusage gemäß § 32 b des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für bindend erklärt und das Verfahren gegen Angermünde eingestellt.
Die Kunden der Gasversorgung Angermünde GmbH profitieren so zu Beginn der Heizperiode schneller und direkter von der Senkung der Gaspreise als nach einem mehrjährigen Gerichtsverfahren. Ein Einfamilienhaushalt mit einer Abnahmemenge von 20.000 kWh spart auf diese Weise in der kommenden Heizperiode beispielsweise 60 €.
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