Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers hat es begrüßt, dass mit dem von der Bundesregierung geplanten Kohlendioxid- Speicherungsgesetz (CCS-Gesetz) alle Bundesländer verpflichtet werden sollen, unterirdische CO2 Lager zuzulassen. Damit, so der Minister Christoffers heute, werde ein Regelungsrahmen geschaffen, der der europarechtlichen Umsetzungspflicht entspricht.
Entgegen der Auffassung der Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen dürfe es keine Ausstiegsoption einzelner Länder im Rahmen des Kohlendioxid- Speicherungsgesetzes geben.
Ostdeutschland produziert Strom aus erneuerbaren und fossilen Energieträgern weit über seinen eigenen Bedarf hinaus und dient damit der Versorgungssicherheit Deutschlands mit Energie aus heimischen Ressourcen. Auch die Industrie in Norddeutschland muss sich mittelfristig auf eine kohlendioxidarme Produktion umstellen. Dafür ist es erforderlich, alle vorhandenen Speicherpotentiale in Deutschland nutzen zu können. Eine Beschneidung der Kohlendioxid- Speichermöglichkeiten Deutschlands auf wenige Regionen würde dem Solidarprinzip Deutschlands widersprechen.
Das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz dient der fristgerechten Umsetzung der Richtlinie der EU über die geologische Speicherung von Kohlendioxid aus dem Jahr 2009 in nationales Recht. Hierbei soll das bei der Verbrennung fossiler Energieträger anfallende Kohlendioxid aus Kraftwerks- aber auch aus Industrieprozessen abgeschieden, transportiert und in unterirdischen geologischen Formationen gespeichert werden.
Für Brandenburg ist zunächst geplant, geeignet erscheinende Gesteinsschichten zu erkunden, um sicherzustellen, dass CO2 sicher unter der Erde gelagert werden kann. Sollte sich herausstellen, dass die Sicherheit der Bevölkerung nicht gewähr-leistet werden kann, wird kein Kohlendioxid auf Dauer gespeichert. (CCS- Carbon Capture and Storage, Abscheidung und Lagerung von Kohlendioxid)
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Foto 1: CCS Versuchsanlage in Schwarze Pumpe, Archivbild
Foto 2: Kraftwerk Jänschwalde, Archivbild
Foto 3: Protest gegen CO2-Verpressung in Beeskow, © www.ccs-protest.de
Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers hat es begrüßt, dass mit dem von der Bundesregierung geplanten Kohlendioxid- Speicherungsgesetz (CCS-Gesetz) alle Bundesländer verpflichtet werden sollen, unterirdische CO2 Lager zuzulassen. Damit, so der Minister Christoffers heute, werde ein Regelungsrahmen geschaffen, der der europarechtlichen Umsetzungspflicht entspricht.
Entgegen der Auffassung der Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen dürfe es keine Ausstiegsoption einzelner Länder im Rahmen des Kohlendioxid- Speicherungsgesetzes geben.
Ostdeutschland produziert Strom aus erneuerbaren und fossilen Energieträgern weit über seinen eigenen Bedarf hinaus und dient damit der Versorgungssicherheit Deutschlands mit Energie aus heimischen Ressourcen. Auch die Industrie in Norddeutschland muss sich mittelfristig auf eine kohlendioxidarme Produktion umstellen. Dafür ist es erforderlich, alle vorhandenen Speicherpotentiale in Deutschland nutzen zu können. Eine Beschneidung der Kohlendioxid- Speichermöglichkeiten Deutschlands auf wenige Regionen würde dem Solidarprinzip Deutschlands widersprechen.
Das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz dient der fristgerechten Umsetzung der Richtlinie der EU über die geologische Speicherung von Kohlendioxid aus dem Jahr 2009 in nationales Recht. Hierbei soll das bei der Verbrennung fossiler Energieträger anfallende Kohlendioxid aus Kraftwerks- aber auch aus Industrieprozessen abgeschieden, transportiert und in unterirdischen geologischen Formationen gespeichert werden.
Für Brandenburg ist zunächst geplant, geeignet erscheinende Gesteinsschichten zu erkunden, um sicherzustellen, dass CO2 sicher unter der Erde gelagert werden kann. Sollte sich herausstellen, dass die Sicherheit der Bevölkerung nicht gewähr-leistet werden kann, wird kein Kohlendioxid auf Dauer gespeichert. (CCS- Carbon Capture and Storage, Abscheidung und Lagerung von Kohlendioxid)
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Foto 1: CCS Versuchsanlage in Schwarze Pumpe, Archivbild
Foto 2: Kraftwerk Jänschwalde, Archivbild
Foto 3: Protest gegen CO2-Verpressung in Beeskow, © www.ccs-protest.de
Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers hat es begrüßt, dass mit dem von der Bundesregierung geplanten Kohlendioxid- Speicherungsgesetz (CCS-Gesetz) alle Bundesländer verpflichtet werden sollen, unterirdische CO2 Lager zuzulassen. Damit, so der Minister Christoffers heute, werde ein Regelungsrahmen geschaffen, der der europarechtlichen Umsetzungspflicht entspricht.
Entgegen der Auffassung der Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen dürfe es keine Ausstiegsoption einzelner Länder im Rahmen des Kohlendioxid- Speicherungsgesetzes geben.
Ostdeutschland produziert Strom aus erneuerbaren und fossilen Energieträgern weit über seinen eigenen Bedarf hinaus und dient damit der Versorgungssicherheit Deutschlands mit Energie aus heimischen Ressourcen. Auch die Industrie in Norddeutschland muss sich mittelfristig auf eine kohlendioxidarme Produktion umstellen. Dafür ist es erforderlich, alle vorhandenen Speicherpotentiale in Deutschland nutzen zu können. Eine Beschneidung der Kohlendioxid- Speichermöglichkeiten Deutschlands auf wenige Regionen würde dem Solidarprinzip Deutschlands widersprechen.
Das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz dient der fristgerechten Umsetzung der Richtlinie der EU über die geologische Speicherung von Kohlendioxid aus dem Jahr 2009 in nationales Recht. Hierbei soll das bei der Verbrennung fossiler Energieträger anfallende Kohlendioxid aus Kraftwerks- aber auch aus Industrieprozessen abgeschieden, transportiert und in unterirdischen geologischen Formationen gespeichert werden.
Für Brandenburg ist zunächst geplant, geeignet erscheinende Gesteinsschichten zu erkunden, um sicherzustellen, dass CO2 sicher unter der Erde gelagert werden kann. Sollte sich herausstellen, dass die Sicherheit der Bevölkerung nicht gewähr-leistet werden kann, wird kein Kohlendioxid auf Dauer gespeichert. (CCS- Carbon Capture and Storage, Abscheidung und Lagerung von Kohlendioxid)
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Foto 1: CCS Versuchsanlage in Schwarze Pumpe, Archivbild
Foto 2: Kraftwerk Jänschwalde, Archivbild
Foto 3: Protest gegen CO2-Verpressung in Beeskow, © www.ccs-protest.de
Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers hat es begrüßt, dass mit dem von der Bundesregierung geplanten Kohlendioxid- Speicherungsgesetz (CCS-Gesetz) alle Bundesländer verpflichtet werden sollen, unterirdische CO2 Lager zuzulassen. Damit, so der Minister Christoffers heute, werde ein Regelungsrahmen geschaffen, der der europarechtlichen Umsetzungspflicht entspricht.
Entgegen der Auffassung der Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen dürfe es keine Ausstiegsoption einzelner Länder im Rahmen des Kohlendioxid- Speicherungsgesetzes geben.
Ostdeutschland produziert Strom aus erneuerbaren und fossilen Energieträgern weit über seinen eigenen Bedarf hinaus und dient damit der Versorgungssicherheit Deutschlands mit Energie aus heimischen Ressourcen. Auch die Industrie in Norddeutschland muss sich mittelfristig auf eine kohlendioxidarme Produktion umstellen. Dafür ist es erforderlich, alle vorhandenen Speicherpotentiale in Deutschland nutzen zu können. Eine Beschneidung der Kohlendioxid- Speichermöglichkeiten Deutschlands auf wenige Regionen würde dem Solidarprinzip Deutschlands widersprechen.
Das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz dient der fristgerechten Umsetzung der Richtlinie der EU über die geologische Speicherung von Kohlendioxid aus dem Jahr 2009 in nationales Recht. Hierbei soll das bei der Verbrennung fossiler Energieträger anfallende Kohlendioxid aus Kraftwerks- aber auch aus Industrieprozessen abgeschieden, transportiert und in unterirdischen geologischen Formationen gespeichert werden.
Für Brandenburg ist zunächst geplant, geeignet erscheinende Gesteinsschichten zu erkunden, um sicherzustellen, dass CO2 sicher unter der Erde gelagert werden kann. Sollte sich herausstellen, dass die Sicherheit der Bevölkerung nicht gewähr-leistet werden kann, wird kein Kohlendioxid auf Dauer gespeichert. (CCS- Carbon Capture and Storage, Abscheidung und Lagerung von Kohlendioxid)
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Foto 1: CCS Versuchsanlage in Schwarze Pumpe, Archivbild
Foto 2: Kraftwerk Jänschwalde, Archivbild
Foto 3: Protest gegen CO2-Verpressung in Beeskow, © www.ccs-protest.de