Brandenburg gehört zu den gewässerreichsten deutschen Bundesländern. Das Land verfügt mehr als 100.00 Hektar Wasserfläche. Flüsse, Seen und Teiche bieten in reizvoller Umgebung gute Möglichkeiten für Freizeitangler. Zudem kann das Urlaubsland Brandenburg auch mit angelfreundlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für sich werben.-
Folgendes gilt es dabei zu beachten: Seit einigen Jahren ist es nach brandenburgischem Fischereirecht möglich, dass ohne Fischereischein und damit ohne gesonderte Anglerprüfung in den märkischen Gewässern auf Friedfische geangelt werden kann. Wer hingegen mit der Raubfischangel sein Glück probieren möchte, muss auch weiterhin einen Fischereischein erwerben und beim Angeln dabei haben.
Unabhängig von der eingeschränkten Notwendigkeit eines Fischereischeins ist vor Beginn des Angelns eine Fischereiabgabe zu entrichten und eine Angelkarte für das jeweilige Gewässer zu erwerben
Der Nachweis der Fischereiabgabe erfolgt mit der Fischereiabgabemarke in einer Nachweiskarte. Diese ist überall dort erhältlich, wo auch die Angelkarten erworben werden können – bei den Fischern vor Ort, in Angelfachgeschäften oder in Tourismusbüros. Die Fischereiabgabe kann auch bei den kreislichen beziehungsweise städtischen Fischereibehörden entrichtet werden.
Bei aller Erleichterung bleibt es eine selbstverständliche Pflicht, die fischerei-, naturschutz- und tierschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und sich vor dem Angeln entsprechend zu informieren.
Übrigens: Aufgrund der zurzeit besonders hohen Temperaturen steigt die Aussicht auf einen Fangerfolg gerade in den Morgen- und Abendstunden.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Foto © Kintaiyo (wikipedia.org)
Brandenburg gehört zu den gewässerreichsten deutschen Bundesländern. Das Land verfügt mehr als 100.00 Hektar Wasserfläche. Flüsse, Seen und Teiche bieten in reizvoller Umgebung gute Möglichkeiten für Freizeitangler. Zudem kann das Urlaubsland Brandenburg auch mit angelfreundlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für sich werben.-
Folgendes gilt es dabei zu beachten: Seit einigen Jahren ist es nach brandenburgischem Fischereirecht möglich, dass ohne Fischereischein und damit ohne gesonderte Anglerprüfung in den märkischen Gewässern auf Friedfische geangelt werden kann. Wer hingegen mit der Raubfischangel sein Glück probieren möchte, muss auch weiterhin einen Fischereischein erwerben und beim Angeln dabei haben.
Unabhängig von der eingeschränkten Notwendigkeit eines Fischereischeins ist vor Beginn des Angelns eine Fischereiabgabe zu entrichten und eine Angelkarte für das jeweilige Gewässer zu erwerben
Der Nachweis der Fischereiabgabe erfolgt mit der Fischereiabgabemarke in einer Nachweiskarte. Diese ist überall dort erhältlich, wo auch die Angelkarten erworben werden können – bei den Fischern vor Ort, in Angelfachgeschäften oder in Tourismusbüros. Die Fischereiabgabe kann auch bei den kreislichen beziehungsweise städtischen Fischereibehörden entrichtet werden.
Bei aller Erleichterung bleibt es eine selbstverständliche Pflicht, die fischerei-, naturschutz- und tierschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und sich vor dem Angeln entsprechend zu informieren.
Übrigens: Aufgrund der zurzeit besonders hohen Temperaturen steigt die Aussicht auf einen Fangerfolg gerade in den Morgen- und Abendstunden.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Foto © Kintaiyo (wikipedia.org)
Brandenburg gehört zu den gewässerreichsten deutschen Bundesländern. Das Land verfügt mehr als 100.00 Hektar Wasserfläche. Flüsse, Seen und Teiche bieten in reizvoller Umgebung gute Möglichkeiten für Freizeitangler. Zudem kann das Urlaubsland Brandenburg auch mit angelfreundlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für sich werben.-
Folgendes gilt es dabei zu beachten: Seit einigen Jahren ist es nach brandenburgischem Fischereirecht möglich, dass ohne Fischereischein und damit ohne gesonderte Anglerprüfung in den märkischen Gewässern auf Friedfische geangelt werden kann. Wer hingegen mit der Raubfischangel sein Glück probieren möchte, muss auch weiterhin einen Fischereischein erwerben und beim Angeln dabei haben.
Unabhängig von der eingeschränkten Notwendigkeit eines Fischereischeins ist vor Beginn des Angelns eine Fischereiabgabe zu entrichten und eine Angelkarte für das jeweilige Gewässer zu erwerben
Der Nachweis der Fischereiabgabe erfolgt mit der Fischereiabgabemarke in einer Nachweiskarte. Diese ist überall dort erhältlich, wo auch die Angelkarten erworben werden können – bei den Fischern vor Ort, in Angelfachgeschäften oder in Tourismusbüros. Die Fischereiabgabe kann auch bei den kreislichen beziehungsweise städtischen Fischereibehörden entrichtet werden.
Bei aller Erleichterung bleibt es eine selbstverständliche Pflicht, die fischerei-, naturschutz- und tierschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und sich vor dem Angeln entsprechend zu informieren.
Übrigens: Aufgrund der zurzeit besonders hohen Temperaturen steigt die Aussicht auf einen Fangerfolg gerade in den Morgen- und Abendstunden.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Foto © Kintaiyo (wikipedia.org)
Brandenburg gehört zu den gewässerreichsten deutschen Bundesländern. Das Land verfügt mehr als 100.00 Hektar Wasserfläche. Flüsse, Seen und Teiche bieten in reizvoller Umgebung gute Möglichkeiten für Freizeitangler. Zudem kann das Urlaubsland Brandenburg auch mit angelfreundlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für sich werben.-
Folgendes gilt es dabei zu beachten: Seit einigen Jahren ist es nach brandenburgischem Fischereirecht möglich, dass ohne Fischereischein und damit ohne gesonderte Anglerprüfung in den märkischen Gewässern auf Friedfische geangelt werden kann. Wer hingegen mit der Raubfischangel sein Glück probieren möchte, muss auch weiterhin einen Fischereischein erwerben und beim Angeln dabei haben.
Unabhängig von der eingeschränkten Notwendigkeit eines Fischereischeins ist vor Beginn des Angelns eine Fischereiabgabe zu entrichten und eine Angelkarte für das jeweilige Gewässer zu erwerben
Der Nachweis der Fischereiabgabe erfolgt mit der Fischereiabgabemarke in einer Nachweiskarte. Diese ist überall dort erhältlich, wo auch die Angelkarten erworben werden können – bei den Fischern vor Ort, in Angelfachgeschäften oder in Tourismusbüros. Die Fischereiabgabe kann auch bei den kreislichen beziehungsweise städtischen Fischereibehörden entrichtet werden.
Bei aller Erleichterung bleibt es eine selbstverständliche Pflicht, die fischerei-, naturschutz- und tierschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und sich vor dem Angeln entsprechend zu informieren.
Übrigens: Aufgrund der zurzeit besonders hohen Temperaturen steigt die Aussicht auf einen Fangerfolg gerade in den Morgen- und Abendstunden.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Foto © Kintaiyo (wikipedia.org)