Ein Großaufgebot der Feuerwehr wurde am Sonntag in ein Gewerbegebiet nach Hoyerswerda entsandt. An einer Gebäudefassade einer Firma schlug den Einsatzkräften dichter, schwarzer Qualm entgegen. Nach bisherigen Erkenntnissen entzündete sich ein Stapel Plastekanister, welche direkt an der Außenwand des Gebäudes lagerten. Das Feuer griff auf die Gebäudefassade über und fraß sich nach oben. Durch die entstehende Hitze zerbarsten mehrere Fensterscheiben.
Zwischen dem Mauerwerk und der Dämmung entwickelte sich ein Schwelbrand, welcher durch die Feuerwehr gelöscht wurde. Zum Zeitpunkt des Brandausbruchs befanden sich keine Personen im Gebäude. Verletzt wurde niemand. Die Polizei geht von Brandstiftung aus. Ein Brandursachenermittler wird am Tage zum Einsatz gebracht. Zur Höhe des Sachschadens können noch keinen Angaben gemacht werden.
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Elsterheide / OT Neuwiese-Bergen, Bergener See: Der besorgte Notruf eines Bürgers rief am gestrigen Abend einen Rettungshubschrauber auf den Plan. Der Bürger teilte mit, dass er drei Motorradfahrer gesehen habe, wie diese in einem Rutschungsgebiet am Bergener See umherfuhren. Einer der Motorradfahrer soll dann um Hilfe gerufen haben. Ein zum Einsatz gebrachter Rettungshubschrauber flog zum Einsatzgebiet und suchte den Bereich nach den Kradfahrern ab. Auch Feuerwehr und Polizei sowie ein Mitarbeiter der LMBV waren an dem Einsatz beteiligt. Der Suchmaßnahmen wurde um 19:00 Uhr ohne Ergebnis abgebrochen. Nach Befragung der Zeugen vermutet die Polizei, dass sich einer der Motorräder im losen Untergrund festgefahren hatte. Als die Kradfahrer die anrückenden Einsatzkräfte vernahmen, ergriffen sie die Flucht. Die Polizei geht den Zeugenhinweisen nach und ermittelt nun u.a. wegen Hausfriedensbruch.
Bautzen: Ein 34-jähriger Deutscher war in der Nacht mit seinem Fahrrad unterwegs. Er fuhr trotz Dunkelheit ohne Licht und fiel einer Streifenwagenbesatzung zudem durch seine unsichere Fahrweise auf. Die Polizisten entschlossen sich zur Kontrolle. Der Mann lehnte es ab mittels freiwilligem Vortest seinen Atemalkoholwert prüfen zu lassen. Aufgrund des Alkoholgeruchs sowie der alkoholtypischen Koordinationsschwierigkeiten lag der Verdacht jedoch nahe, dass der Radfahrer den erlaubten Grenzwert überschritten hatte. Daraufhin wurde eine Blutentnahme durchgeführt und ein Strafverfahren eingeleitet. Das Ergebnis muss nun zeigen, ob die Beamten den richtigen Riecher hatten. (tg)