Aktuell wurden im Landkreis Görlitz 324 neue Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zum Vortag festgestellt. Bei den positiv getesteten Personen handelt es sich um 297 Erwachsene und 27 Kinder. Weitere 158 Personen sind genesen. Derzeit sind 3.430 Personen infiziert. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 540,11 je 100.000 Einwohner. 236 Menschen werden derzeit stationär in den Kliniken des Landkreises Görlitz behandelt, 28 davon benötigen eine intensivmedizinische Betreuung. Ab dem 10.12.2020 gelten im Landkreis weiter verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie, dazu zählen ein Alkoholabgabe- und konsumverbot im gesamten öffentlichen Raum und eine Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ohne Ausnahmegründe.
Aktuelle Zahlen – Stand 09.12.2020, 12 Uhr
Aktuell | Neu zum Vortag | |
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Aktuell infizierte Personen | 3430 | + 324* |
davon stationär in Behandlung im Landkreis Görlitz | 236 | + 2 |
*324 neue Infektionen, 158 genesene Personen und 23 weitere Todesfälle im Zeitraum vom 16. Oktober bis 3. Dezember 2020
7-Tage-Inzidenz
Tag 7 | Tag 6 | Tag 5 | Tag 4 | Tag 3 | Tag 2 | Tag 1 | GESAMT | je 100T EW |
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03.12. | 04.12. | 05.12. | 06.12. | 07.12. | 08.12. | 09.12. | ||
195 | 278 | 219 | 87 | 16 | 246 | 324 | 1.365 | 540,11 |
* Einwohnerzahl 252.725 zum 31.12.2019
Darüber hinaus wurden dem Gesundheitsamt 20 Todesfälle im Zeitraum vom 24. November bis 3. Dezember 2020 sowie 3 weitere Todesfälle vom 16. Oktober, 2. November und 14. November 2020 bekannt. Bei den insgesamt 23 Todesfällen handelt es sich um eine 89-jährige Frau aus Olbersdorf, zwei Männer (82, 92 Jahre) aus Kottmar, zwei Männer (70, 91 Jahre) aus Löbau, zwei Frauen (84, 94 Jahre) aus Zittau, einen 88-jährigen Mann aus Ebersbach-Neugersdorf, ein 89-jährigen Frau aus Leutersdorf, einen 84-jährigen Mann aus Ostritz, drei Frauen (80, 80, 88, 89 Jahre) und zwei Männer (77, 85 Jahre) aus Görlitz, eine 86-jährige Frau aus Großschönau, eine 89-jährige Frau aus Weißwasser und zwei Männer (66, 80 Jahre) aus Weißwasser sowie drei Frauen (79, 90, 92 Jahre) aus Bad Muskau. Damit erhöht sich die Zahl der Todesfälle im Landkreis Görlitz auf 199.
Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben sich nachweislich 6.636 Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. 3.007 Personen sind zum heutigen Zeitpunkt genesen.
Bis Freitag, 11. Dezember 2020, eingeschränkter Regelbetrieb in Kitas:
Aus gegebenen Anlass weist der Landkreis Görlitz daraufhin, dass am Donnerstag, 10. und Freitag, 11. Dezember 2020, in den Kindertageseinrichtungen der eingeschränkte Regelbetrieb gilt. Der Notbetrieb wird noch nicht zum morgigen Donnerstag eingeführt. Zunächst müssen die Regelungen des Freistaates Sachsen zur geplanten Schließung von Kitas ab 14. Dezember 2020 abgewartet werden. Der Landkreis Görlitz bittet jedoch alle Träger der Kitas, sich mit der praktischen Umsetzung der Notbetreuung ab kommenden Montag, 14. Dezember 2020, auseinander zu setzen.
Hinweis zur Untersagung von Angeboten der Erwachsenenbildung:
Der Landkreis Görlitz weist daraufhin, dass bereits terminierte Prüfungen im Bereich der Erwachsenenbildung wie geplant stattfinden können. Dazu zählen auch die theoretischen und praktischen Fahrschulprüfungen, einschließlich der Prüffahrten.
Hinweis zur Testpflicht für Besucher in Pflegeeinrichtungen:
II. Ziffer 8 der Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz vom 8. Dezember 2020 ist hinfällig (Testpflicht für Besucher in Pflegeeinrichtungen), da zwischenzeitlich die Testpflicht durch die Allgemeinverfügung des SMS für Hygieneauflagen vom 7. Dezember 2020 geregelt wurde und damit vorrangig ist. Die Regelung bestimmt, dass Besuchern in Einrichtungen nach § 36 Abs. 1 Nummer 2 Infektionsschutzgesetz (voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen) der Zutritt nur nach erfolgtem Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis gewährt werden darf.
Eingeschränkte Öffnung der Wertstoffhöfe:
Aufgrund Corona-bedingter Personalengpässe in der Entsorgungsgesellschaft Görlitz-Löbau-Zittau mbH (EGLZ) ist eine Öffnung der Wertstoffhöfe in Görlitz, Lawalde und Zittau nur eingeschränkt möglich. Die Wertstoffhöfe werden bis zum Ende der ersten Kalenderwoche 2021 nur an folgenden Tagen zu den üblichen Zeiten öffnen:
- Dienstag, 15. Dezember 2020
- Donnerstag, 17. Dezember 2020
- Dienstag, 22. Dezember 2020
- Dienstag, 29. Dezember 2020
- Dienstag, 5. Januar 2021
- Donnerstag, 7. Januar 2021
Am 24. sowie 31. Dezember 2020 sind die genannten Wertstoffhöfe ebenfalls geschlossen.
Landkreis erlässt weitere verschärfende Regelungen
Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Infektionszahlen, der enormen Belastung in den Krankenhäusern durch die Behandlung von Covid-19-Patienten und um eine drohende Überlastung des Gesundheitswesens abzuwenden, erlässt der Landkreis Görlitz im Rahmen einer neuen Allgemeinverfügung verschärfende Regelungen. Diese treten am Donnerstag, 10. Dezember 2020, 0 Uhr, in Kraft und gelten zunächst bis 4. Januar 2021. In der Zeit vom 24. bis 26. Dezember 2020 gibt es eine Ausnahmeregelung hinsichtlich des Zusammenkommens in Familie.
Folgende verschärfende Maßnahmen werden darin geregelt:
- ein Verbot zur Abgabe und zum Konsum von Alkoholika und alkoholhaltigen Getränken im gesamten öffentlichen Raum,
- die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung im gesamten öffentlichen Raum,
- die Untersagung des Betriebs von Einrichtungen der Erwachsenenbildung mit Ausnahme von Online-Angeboten
(Unzulässige Angebote in diesem Sinne sind jegliche Bildungs- und Fortbildungsangebote, die nicht Bestandteile einer beruflichen Ausbildung sind, die zu einem anerkannten Ausbildungsberuf führt, z.B. Integrationskurse, Fahrschulen, berufsbezogene Fortbildungen etc.) - Beschränkung von Versammlungen auf höchstens 25 Teilnehmer und einer Zeitdauer von maximal 60 Minuten
- Ausgangsbeschränkungen, wenn dafür keine triftigen Gründe vorliegen.
Triftige Gründe sind:
- Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
- Besuch von Schulen und Kitas, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Kirchen, Hochschulen und Berufsschulen,
- Einkäufe und Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Landkreis Görlitz und in unmittelbar angrenzenden Landkreisen,
- Inanspruchnahme medizinischer Behandlungen (Tierarzt-Besuche sind ebenfalls gestattet),
- Besuche bei Ehe- und Lebenspartnern sowie Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftigen Menschen und Kranken in der Häuslichkeit sowie die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im Landkreis des Wohnsitzes und der unmittelbar angrenzenden Landkreise; Landkreise (Bei der notwendigen Unterstützung hilfsbedürftiger Angehöriger gilt die regionale Begrenzung nicht.)
- Teilnahme an Terminen bei Behörden, Gerichten, Staatsanwaltschaften sowie kommunaler Räte und deren Ausschüsse,
- Wahrnehmung unaufschiebbarer Termine mit einer Person eines weiteren Hausstandes bei Gerichtsvollziehern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Insolvenzverwaltern und Bestattern,
- Zusammenkünfte und Besuche während der Weihnachtsfeiertage im Landkreis des Wohnsitzes und der unmittelbar angrenzenden Landkreise,
- Eheschließungen mit max. 25 Personen,
- Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen mit max. 25 Personen,
- Sport und Bewegung im Freien im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs (eigene und gepachtete Kleingärten inbegriffen),
- unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren.
- Ausgangssperre/Untersagung des Verlassens der häuslichen Unterkunft täglich in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr,
Ausnahmen:
- Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
- Inanspruchnahme medizinischer Versorgung,
- Abwendung einer für sich oder Dritte bestehenden unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
- vom 24. Dezember bis 26. Dezember 2020 zur Teilnahme an einem Gottesdienst.
- Anordnungen für Einrichtungen im Sinne von § 7 Abs. 1 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung:
- Begrenzung der Besuchsregelungen: pro 1 Bewohner bzw. Patient am Tag nur ein Besuch (Besuche zur Sterbebegleitung sind ausgenommen),
- Voraussetzung für den Besuch ist, dass der Besucher einen Point-of-care (PoC)-Antigen-Tests („Corona-Schnelltest“) durchführen lässt und dieser negativ ausfällt,
- Empfehlung für Einrichtungen, mindestens wöchentlich einen Point-of-care (PoC)-Antigen-Tests („Corona-Schnelltest“) bei Mitarbeitern durchführen zu lassen.
- Aufstellung eines Hygienekonzeptes für Zusammenkünfte von Kirchen und Religionsgemeinschaften zum Zwecke der Religionsausübung
- Untersagung der Aufnahme ritueller Speisen und Getränke durch Besucher,
- Untersagung des Singens der Gemeinde und der musikalischen Begleitung durch Blasinstrumente
- Auftritte des Kirchenchors sind unter Einhaltung des Mindestabstandes von 4 Metern zu den übrigen Besuchern zugelassen
- Empfehlung an Träger von Einrichtungen der Kindertagsbetreuung zur Umsetzung des eingeschränkten Regelbetriebes
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