Im Landesplanungsgesetz des Freistaates Sachsen (§ 17 Abs. 1 SächsLPlG) ist festgelegt, dass die oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde in jeder Legislaturperiode dem Landtag über den Stand der Landesentwicklung, über die Verwirklichung der Raumordnungspläne und über die Entwicklungstendenzen berichtet. Dies geschieht in Form des Landesentwicklungsberichtes, der auf der Grundlage der landesweiten Raumbeobachtung erarbeitet wird.
Der Landesentwicklungsbericht ist für Entscheidungsträger aus allen Bereichen und für die interessierte Öffentlichkeit ein wichtiges Informationsmaterial über die Entwicklung ausgewählter Strukturen und die Einflussnahme der Raumordnung auf diese Entwicklung.
Auf rund 200 Seiten informiert der Landewsentwicklunsgsbericht über Ergebnisse und Entwicklungen im Bereich der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung sowie über wesentliche Ergebnisse der raumbedeutsamen Fachplanungen.
Zahlreiche Tabellen, Grafiken und Karten veranschaulichen die räumliche Entwicklung des Freistaates.
Der Landesentwicklungsbericht wird sowohl von den direkt oder indirekt mit Raumordnung befassten staatlichen und kommunalen Stellen als auch von der Öffentlichkeit sehr gut nachgefragt.
Für März 2012 ist eine Befassung des Landtages mit dem Landesentwicklungsbericht vorgesehen.
Dieser steht im Internet unter www.landesentwicklung.sachsen.de zum Download (pdf.-Datei) zur Verfügung.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern (SMI)
Im Landesplanungsgesetz des Freistaates Sachsen (§ 17 Abs. 1 SächsLPlG) ist festgelegt, dass die oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde in jeder Legislaturperiode dem Landtag über den Stand der Landesentwicklung, über die Verwirklichung der Raumordnungspläne und über die Entwicklungstendenzen berichtet. Dies geschieht in Form des Landesentwicklungsberichtes, der auf der Grundlage der landesweiten Raumbeobachtung erarbeitet wird.
Der Landesentwicklungsbericht ist für Entscheidungsträger aus allen Bereichen und für die interessierte Öffentlichkeit ein wichtiges Informationsmaterial über die Entwicklung ausgewählter Strukturen und die Einflussnahme der Raumordnung auf diese Entwicklung.
Auf rund 200 Seiten informiert der Landewsentwicklunsgsbericht über Ergebnisse und Entwicklungen im Bereich der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung sowie über wesentliche Ergebnisse der raumbedeutsamen Fachplanungen.
Zahlreiche Tabellen, Grafiken und Karten veranschaulichen die räumliche Entwicklung des Freistaates.
Der Landesentwicklungsbericht wird sowohl von den direkt oder indirekt mit Raumordnung befassten staatlichen und kommunalen Stellen als auch von der Öffentlichkeit sehr gut nachgefragt.
Für März 2012 ist eine Befassung des Landtages mit dem Landesentwicklungsbericht vorgesehen.
Dieser steht im Internet unter www.landesentwicklung.sachsen.de zum Download (pdf.-Datei) zur Verfügung.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern (SMI)
Im Landesplanungsgesetz des Freistaates Sachsen (§ 17 Abs. 1 SächsLPlG) ist festgelegt, dass die oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde in jeder Legislaturperiode dem Landtag über den Stand der Landesentwicklung, über die Verwirklichung der Raumordnungspläne und über die Entwicklungstendenzen berichtet. Dies geschieht in Form des Landesentwicklungsberichtes, der auf der Grundlage der landesweiten Raumbeobachtung erarbeitet wird.
Der Landesentwicklungsbericht ist für Entscheidungsträger aus allen Bereichen und für die interessierte Öffentlichkeit ein wichtiges Informationsmaterial über die Entwicklung ausgewählter Strukturen und die Einflussnahme der Raumordnung auf diese Entwicklung.
Auf rund 200 Seiten informiert der Landewsentwicklunsgsbericht über Ergebnisse und Entwicklungen im Bereich der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung sowie über wesentliche Ergebnisse der raumbedeutsamen Fachplanungen.
Zahlreiche Tabellen, Grafiken und Karten veranschaulichen die räumliche Entwicklung des Freistaates.
Der Landesentwicklungsbericht wird sowohl von den direkt oder indirekt mit Raumordnung befassten staatlichen und kommunalen Stellen als auch von der Öffentlichkeit sehr gut nachgefragt.
Für März 2012 ist eine Befassung des Landtages mit dem Landesentwicklungsbericht vorgesehen.
Dieser steht im Internet unter www.landesentwicklung.sachsen.de zum Download (pdf.-Datei) zur Verfügung.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern (SMI)
Im Landesplanungsgesetz des Freistaates Sachsen (§ 17 Abs. 1 SächsLPlG) ist festgelegt, dass die oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde in jeder Legislaturperiode dem Landtag über den Stand der Landesentwicklung, über die Verwirklichung der Raumordnungspläne und über die Entwicklungstendenzen berichtet. Dies geschieht in Form des Landesentwicklungsberichtes, der auf der Grundlage der landesweiten Raumbeobachtung erarbeitet wird.
Der Landesentwicklungsbericht ist für Entscheidungsträger aus allen Bereichen und für die interessierte Öffentlichkeit ein wichtiges Informationsmaterial über die Entwicklung ausgewählter Strukturen und die Einflussnahme der Raumordnung auf diese Entwicklung.
Auf rund 200 Seiten informiert der Landewsentwicklunsgsbericht über Ergebnisse und Entwicklungen im Bereich der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung sowie über wesentliche Ergebnisse der raumbedeutsamen Fachplanungen.
Zahlreiche Tabellen, Grafiken und Karten veranschaulichen die räumliche Entwicklung des Freistaates.
Der Landesentwicklungsbericht wird sowohl von den direkt oder indirekt mit Raumordnung befassten staatlichen und kommunalen Stellen als auch von der Öffentlichkeit sehr gut nachgefragt.
Für März 2012 ist eine Befassung des Landtages mit dem Landesentwicklungsbericht vorgesehen.
Dieser steht im Internet unter www.landesentwicklung.sachsen.de zum Download (pdf.-Datei) zur Verfügung.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern (SMI)