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NIEDERLAUSITZ aktuell

Inzidenz in Elbe-Elster steigt weiter. Hintergründe zu Infektionsherden

11:29 Uhr | 29. April 2021
Corona

Corona

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Die Zahl der mit dem Corona-Virus infizierten Menschen im Landkreis Elbe-Elster steigt weiter an. Der Inzidenzwert liegt aktuell bei 198,4. Nach den vorläufigen Fallzahlen von gestern und heute ist laut dem Landkreis absehbar, dass die 7-Tage-Inzidenz weiter steigt und damit an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 165 liegen wird. Für diesen Fall greift die Bundes-Notbremse, weshalb Kitas und Schulen ab Montag schließen müssen. (wie berichtet) Außerdem äußerte sich der Landkreis zu den Hintergründen der aktuellen Infektionsherde. Demzufolge wurde festgestellt, dass sich das hauptsächliche Ausbruchsgeschehen nicht in Kitas oder Schulen abspielt, vielmehr führen kleinen Fallgeschehen im Alltag, in der Familie, im Freundeskreis und auch im Arbeitsleben zur Ursache für den rasanten Anstieg. 

Der Landkreis Elbe-Elster teilte dazu mit: 

Aktuell wird im Landkreis ein sehr dynamisches Infektionsgeschehen beobachtet. Deutlich wird dies unter anderem dadurch, dass wir trotz einer in den letzten drei Wochen durchschnittlichen Reproduktionsrate von etwa 0,8 bis 0,9 – abgesehen vom nachlaufenden Effekt der Osterfeiertage – und einem bisher beobachteten Rückgang der Neuinfektionen nunmehr am 27. April einen starken Anstieg der neu bestätigten Fälle verzeichneten, der sich im Vergleich zur Vorwoche am 28. April fortsetzte. Die 7-Tage-Inzidenz ist nach einer rückläufigen Entwicklung und dem Verharren bei Werten um die 160 nun binnen zwei Tagen auf knapp 200 angestiegen. Gründe für diesen deutlichen Anstieg sind keine Ausbruchsgeschehen, sondern haben ihre Ursache in der breiten Verteilung des Infektionsgeschehens im Landkreis quer durch alle Lebens- und Arbeitsbereiche. Zu dieser Erkenntnis kommen wir aus den Feststellungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes im Rahmen der Fallermittlung und Kontaktpersonennachverfolgung.Auffällig ist, dass wir kein tatsächlich relevantes Geschehen in Einrichtungen haben, wie zum Beispiel in Kitas, Schulen oder auch dem Pflegebereich, wie es insbesondere während der zweiten Welle grundsätzlich der Fall war. Wir verzeichnen nur an wenigen Schulen und Kitas in den letzten 14 Tagen entsprechende Fallmeldungen; aktuell sind sechs Kitas, zwei Horte und drei Schulen im Landkreis betroffen. Bis auf eine Einrichtung mit drei positiven Fällen handelt es sich sonst jeweils um nur einen Fall. Insgesamt sind 8 Kinder, 4 Erzieher und eine Lehrkraft betroffen. Allerdings sind mit solchen Fällen in Einrichtungen stets eine größere Anzahl an Kontaktpersonen verbunden, die in Quarantäne geschickt werden müssen; aktuell etwa 200 aus den vorgenannten Fällen. Diese derzeit überschaubaren Fälle in Einrichtungen sind aktuell „beherrschbar“ und werden konsequent isoliert. Ebenfalls ist festzuhalten, dass sich aus den positiven Fällen in Schule und Kita bzw. den isolierten Kontaktpersonen bislang keine nennenswerten Folgefälle, also tatsächliche Ausbruchsgeschehen, ergeben haben. Wir haben dies bisher sehr genau beobachtet und werden es auch weiterhin tun. Denn unbenommen der durch das Infektionsschutzgesetz vorgeschriebenen grundsätzlichen Schließung der Schulen und Kitas ab einer Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 165, gibt es ja die definierten Ausnahmen für Schule bzw. im Rahmen der Notbetreuung in Kita und Hort. Hauptsächlich haben die Fälle in Elbe-Elster, so auch aktuell beim deutlichen Anstieg, ihre Ursache in den vielen kleinen Fallgeschehen im Alltag, Familie, Freundeskreis und auch im Arbeitsleben. In einigen Unternehmen im Landkreis haben wir bereits so genannte Häufungen, also mehrere Fälle oder Folgeinfektionen, festgestellt. Hier werden wir auf die Unternehmen zugehen, um gemeinsam zu prüfen, ob und ggf. wo konkret bei Schutz- und Hygienemaßnahmen nachgesteuert werden muss.

Während der Arbeit

Im Arbeitskontext sind gemeinsame Frühstücks- oder Mittagspausen der sogenannte Klassiker. Wenn mehrere Personen in einem geschlossenen Raum zusammen sind und auch durchaus eine Maske tragen (allerdings auch nicht immer) und dann zum Essen oder Trinken diese abnehmen, genügt es aktuell bei der vorherrschenden Mutation, wenn diese Personen 10 Minuten so zusammensitzen, um sich anzustecken, wenn ein Infizierter darunter ist.Ähnlich ist es bei gemeinsamen Raucherpausen an der frischen Luft. Enges längeresZusammenstehen inklusive dazugehörender Unterhaltung genügt auch hier, um zur Kontaktperson zu werden und sich anzustecken.Ebenfalls wurden auch schon gemeinsame Beratungen und Arbeitsbesprechungen als Infektionsquelle festgestellt. Auch hier sind längere Zusammenkünfte mehrerer Personen in geschlossenen und zu kleinen Räumen (ohne ausreichende Lüftung) und trotz Maske ein Infektionsherd. Großraumbüros ohne die erforderlichen Schutz- und Lüftungsmaßnahmen bergen Risiken der Ansteckung. Auch Produktionsräume bzw. -hallen bergen je nach Größe, Anordnung und der Frage eines umgesetzten Hygienekonzeptes sowie der Anzahl der dort Tätigen Risiken der Ansteckung. Das zeigt die Praxis.Oftmals scheint es den Beschäftigten nicht bewusst zu sein, dass sie mit ihrem individuellen Verhalten das Ansteckungsrisiko deutlich steigern. Wir haben Fälle in Unternehmen, wo zuerst nur ein Mitarbeiter infiziert war und dieser angab, sich an alle Regeln, die auch im Unternehmen gelten, gehalten zu haben. Es gab keine bzw. nur sehr wenige benannte Kontaktpersonen im Unternehmen. Anschließend stellten wir aber im Zeitverlauf fest, dass es weitere Folgefälle im Unternehmen gab.In vielen Fällen sind es die sogenannten kleinen Nachlässigkeiten, die zu Kontakten führen und bei der vorherrschenden Mutation dann das Risiko der Ansteckung heben. Daher der Hinweis auf die strikte Einhaltung der A-H-A-L-Regeln; dies gilt umso stärker für die Mutation.

Privatleben im Familien und Freundeskreis

Im allgemeinen Alltag und abseits des Arbeitslebens sind es hauptsächlich Infektionen im Familienkontext oder im Freundeskreis. Infektionen im Rahmen von nicht gestatteten Zusammenkünften stellen wir nicht direkt fest. Wer gibt schon „illegale“ Feierlichkeiten an? Solche Hinweise ergeben sich eher mittelbar. Zum Beispiel hatten wir in einem Ort im Landkreis eine zeitlich zusammenhängende Infektionshäufung in einem Straßenzug und interessanterweise gaben die betreffenden Personen alle an, keine entsprechenden Kontakte gehabt zu haben. Was tatsächlich ursächlich war, lässt sich somit zwar mangels Mitwirkung nicht feststellen, aber der Sachlage nach scheint es einen Zusammenhang gegeben zu haben. Ob nun Feier oder lediglich ein Treffen – es wäre vermeidbar gewesen. Solche Sachverhalte, also Häufungen in Städten und Gemeinden an Adressen von Straßen oder Plätzen stellen wir mittlerweile öfters fest. Dies deutet darauf hin, dass die geltenden Regeln immer weniger beachtet werden.

Im Familienkontext sind es dann die Fälle, die sich nur schwer vermeiden lassen. Wenn sich zum Beispiel Ehepartner gegenseitig anstecken oder ihre im Haus lebenden Familienmitglieder. Etwas anders sieht es bei Fallgestaltungen aus, wo zum Beispiel auf einem Grundstück, aber trotz dessen „getrennt“ gewohnt wird. Ebenfalls wenn Familien auch örtlich getrennt wohnen. Da sollten Risiken vermeidbar sein.

Ein Fall aus der Osterzeit illustriert das gut. Ein erwachsenes Kind aus einer anderen Region Deutschlands besucht seine Eltern in Elbe-Elster und wohnt auch während des Aufenthaltes dort. Es ist asymptomatisch. Ebenfalls will es seine Großeltern besuchen und macht einen Antigen-Schnelltest. Dieser fällt positiv aus. Trotz sofortiger Isolation kommt bzw. kam es bereits im weiteren Verlauf zur Infektion der Eltern, die zunächst als Kontaktperson beim ersten Test noch negativ waren. Es handelte sich um die Mutation. Allein die Großeltern wurden nicht angesteckt, da aufgrund des positiven Antigentestes kein Besuch stattfand.

Fazit:

Die Nichtbeachtung der Schutz- und Hygieneregeln, ob versehentlich, aus Unwissenheit oder ggf. bewusst, ist letztendlich der eigentliche Treiber des Infektionsgeschehens. Denn das Risiko einer Infektion steigt, wenn Schutz- und Hygienemaßnahmen vernachlässigt werden. Die Vermeidung von Risiken muss also bewusst und durch jeden erfolgen! Grobe Nachlässigkeiten führen bei der vorherrschenden Mutation mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Ansteckung, sofern ein Infizierter und auch Infektiöser dabei ist. 

Absolut inakzeptabel sind aber Fallgestaltungen, wo wir bereits im Rahmen der Fallermittlung feststellen, dass es widersprüchliche Aussagen gibt oder man uns anscheinend „anschwindelt“.  In der Endkonsequenz läuft es auf die gleichen Ursachen hinaus (Einhaltung der Regeln), aber es macht die Fallermittlung und Kontaktpersonennachverfolgung schwer bis unmöglich und behindert das Erkennen von Infektionsketten.

Regelungen für Schulen und Kitas

Die Zahl der mit dem Corona-Virus infizierten Menschen im Landkreis Elbe-Elster steigt weiter an. Der Inzidenzwert für die Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage liegt aktuell bei 198,4. Nach den vorläufigen Fallzahlen von gestern und heute ist daher absehbar, dass die 7-Tage-Inzidenz weiter steigt und damit an drei aufeinander folgenden Tagen über 165 liegen wird. Für diesen Fall sieht das neue Infektionsschutzgesetz eine für alle Länder einheitliche Bundes-Notbremse vor. Die damit verbundenen Kita- und Schulschließungen gelten dann ab 3. Mai. Um die Eltern und Einrichtungen auf diese Situation rechtzeitig vorzubereiten, hatte die Kreisverwaltung in der Pressemitteilung vom 28. April unter anderem auf die Möglichkeit einer Kinder-Notbetreuung hingewiesen.

Darüber hinaus gelten ab Montag (3. Mai) folgende Einschränkungen für den Unterricht an Schulen sowie für den Besuch von Kindertagesstätten, Kinderpflegestellen und Horten:

  1. Kindertageseinrichtungen und Horte sowie erlaubnispflichtige Kindertagespflegestätten sind geschlossen.
  2. Für die Schulen gilt folgendes:

2.1   Die Schüler und Schülerinnen der Primarstufe (Jahrgangsstufen 1 bis 6 der Grund-, Ober- und Gesamtschulen mit Grundschulteil, der Förderschulen mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören) werden im Distanzunterricht beschult.

2.2   Die Schüler und Schülerinnen

a)     der Jahrgangsstufen 9 und 10 der Ober- und Gesamtschulen sowie der Förderschulen mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung, Hören, Sehen und körperliche und motorische Entwicklung;

b)     der Jahrgangsstufen 11 (Gymnasium) und 12 (Gesamtschule, berufliches Gymnasium),

c)      in dem letzten und vorausgehenden Ausbildungsjahr des jeweiligen beruflichen Bildungsgangs

werden weiterhin im Wechsel von Distanz- und Präsenzunterricht (Wechselmodell) unterrichtet.

2.3   Die Studierenden der Schulen des Zweiten Bildungswegs im 1. bis 4. Semester des Bildungsgangs zum nachträglichen Erwerb der Fachoberschulreife und im 3. und 4. Semester des Bildungsgangs zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife besuchen die Schule im Wechsel von Distanz- und Präsenzunterricht (Wechselmodell).

2.4   Die Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sind unabhängig vom Inzidenzwert geöffnet.

2.5   Alle anderen Schüler und Schülerinnen der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen einschließlich der Leistungs- und Begabungsklassen, der Förderschulen mit Ausnahme derer mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, der Oberstufenzentren sowie der Schulen und Einrichtungen des Zweiten Bildungswegs im Distanzunterricht beschult.

2.6   Die Vorbereitung von Prüfungen sowie die Abnahme von Prüfungsleistungen, insbesondere nach der Handwerksordnung und dem Berufsbildungsgesetz in den Räumen der Oberstufenzentren, sowie schulische Testverfahren erfolgen planmäßig unter Beachtung der Hygienevorschriften und der schulischen Hygienekonzepte.

Kinder, die Kindertageseinrichtungen besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden sowie Kinder der Schuljahrgangsstufen 1 bis 6, haben im Rahmen der Regelungen der aktuellen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg einen Anspruch auf eine Notbetreuung, insbesondere, wenn mindestens ein Personensorgeberechtigter in so genannten kritischen Infrastrukturbereichen beschäftigt ist. Die Städte und Ämter im Landkreis prüfen den Anspruch auf Notbetreuung und entscheiden darüber.

Die Antragstellung durch die Personensorgeberechtigten erfolgt bei der jeweiligen kreisangehörigen Kommune, in deren regionalen Grenzen sich der Wohnort der Personensorgeberechtigten befindet.

Das Antragsformular, das auch die Übersicht der kritischen Infrastrukturbereiche enthält, ist auf der Internetseite des Landkreises Elbe-Elster unter www.lkee.de > Corona > Notbetreuung in Schule und Hort abrufbar.

Die offizielle Bekanntmachung des Landkreises erfolgt erst mit dem dritten Tag der Überschreitung der Inzidenz von 165, also voraussichtlich morgen am 30. April. Diese Presseinformation dient lediglich der rechtzeitigen Information vor dem nahenden Wochenende.

Coronavirus in der Lausitz. Aktuelle Lage und Entscheidungen

Alle aktuellen Entwicklungen in der Region haben wir in einer Übersicht zusammengefasst ->> Weiterlesen

Red. / Presseinfo 

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