Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Elbe-Elster teilt mit, dass bei einem im Raum Doberlug-Kirchhain erlegten jungen Wildschwein ein massiver Befall von Trichinellen bei der vorgeschriebenen amtlichen Trichinen-Untersuchung festgestellt wurde. Vom Bundesinstitut für Risikobewertung in Berlin wurde dieser hochgradige Trichinellen-Befall inzwischen bestätigt.
Der Amtstierarzt VR DVM Dieter Freudenberg nimmt den Befund zum Anlass, insbesondere die Jäger noch einmal eindringlich auf die Notwendigkeit der Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild und anderen Wildtieren, die Träger von Trichinen sein können, wie z.B. Sumpfbiber und Dachse, hinzuweisen.
Die Probennahme hat durch geschulte und dafür beauftragte Personen zu erfolgen.
Die Trichinenuntersuchung findet im Landkreis Elbe-Elster jeweils montags, mittwochs und freitags in speziell dafür ausgestatteten Laboren im Veterinäramt in Herzberg, in der Tierarztpraxis Schönfelder in Finsterwalde und in der Tierärztlichen Gemeinschaftspraxis Kreher/Stamnitz in Bad Liebenwerda statt. Proben können zu den üblichen Geschäftszeiten abgegeben werden.
Darüber hinaus können amtliche Untersuchungen auf Trichinen auch bei der für den Erlege- oder Wohnort zuständigen Behörde angemeldet werden oder es findet die Trichinenuntersuchung in einem zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb (z.B. bei der Abgabe an den Wildgroßhandel) statt.
Auf Grund der Gefährlichkeit des Parasiten für die menschliche Gesundheit ist die Abgabe von Fleisch untersuchungspflichtiger Tiere vor Abschluss der amtlichen Trichinenuntersuchung verboten und stellt eine Straftat dar. Jede Untersuchungsstelle vermerkt deshalb auf dem für jedes erlegte Wild vom Jäger auszustellenden Wildursprungschein den Zeitpunkt, ab dem über das Wildbret frei verfügt werden darf.
Im Jahr 2010 wurden im Landkreis Elbe-Elster 7.201Tiere, davon 3.127 Wildschweine, auf Trichinen untersucht. In den vergangenen Jahren fielen die Ergebnisse im Landkreis alle negativ aus.
Zur Unterbrechung der Infektionswege sind alle Jäger aufgefordert, Kadaver und Reste von Aufbrüchen fachgerecht zu entsorgen.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Abbildung: Salvadorjo, US Government (wikipedia.org)
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Elbe-Elster teilt mit, dass bei einem im Raum Doberlug-Kirchhain erlegten jungen Wildschwein ein massiver Befall von Trichinellen bei der vorgeschriebenen amtlichen Trichinen-Untersuchung festgestellt wurde. Vom Bundesinstitut für Risikobewertung in Berlin wurde dieser hochgradige Trichinellen-Befall inzwischen bestätigt.
Der Amtstierarzt VR DVM Dieter Freudenberg nimmt den Befund zum Anlass, insbesondere die Jäger noch einmal eindringlich auf die Notwendigkeit der Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild und anderen Wildtieren, die Träger von Trichinen sein können, wie z.B. Sumpfbiber und Dachse, hinzuweisen.
Die Probennahme hat durch geschulte und dafür beauftragte Personen zu erfolgen.
Die Trichinenuntersuchung findet im Landkreis Elbe-Elster jeweils montags, mittwochs und freitags in speziell dafür ausgestatteten Laboren im Veterinäramt in Herzberg, in der Tierarztpraxis Schönfelder in Finsterwalde und in der Tierärztlichen Gemeinschaftspraxis Kreher/Stamnitz in Bad Liebenwerda statt. Proben können zu den üblichen Geschäftszeiten abgegeben werden.
Darüber hinaus können amtliche Untersuchungen auf Trichinen auch bei der für den Erlege- oder Wohnort zuständigen Behörde angemeldet werden oder es findet die Trichinenuntersuchung in einem zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb (z.B. bei der Abgabe an den Wildgroßhandel) statt.
Auf Grund der Gefährlichkeit des Parasiten für die menschliche Gesundheit ist die Abgabe von Fleisch untersuchungspflichtiger Tiere vor Abschluss der amtlichen Trichinenuntersuchung verboten und stellt eine Straftat dar. Jede Untersuchungsstelle vermerkt deshalb auf dem für jedes erlegte Wild vom Jäger auszustellenden Wildursprungschein den Zeitpunkt, ab dem über das Wildbret frei verfügt werden darf.
Im Jahr 2010 wurden im Landkreis Elbe-Elster 7.201Tiere, davon 3.127 Wildschweine, auf Trichinen untersucht. In den vergangenen Jahren fielen die Ergebnisse im Landkreis alle negativ aus.
Zur Unterbrechung der Infektionswege sind alle Jäger aufgefordert, Kadaver und Reste von Aufbrüchen fachgerecht zu entsorgen.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Abbildung: Salvadorjo, US Government (wikipedia.org)
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Elbe-Elster teilt mit, dass bei einem im Raum Doberlug-Kirchhain erlegten jungen Wildschwein ein massiver Befall von Trichinellen bei der vorgeschriebenen amtlichen Trichinen-Untersuchung festgestellt wurde. Vom Bundesinstitut für Risikobewertung in Berlin wurde dieser hochgradige Trichinellen-Befall inzwischen bestätigt.
Der Amtstierarzt VR DVM Dieter Freudenberg nimmt den Befund zum Anlass, insbesondere die Jäger noch einmal eindringlich auf die Notwendigkeit der Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild und anderen Wildtieren, die Träger von Trichinen sein können, wie z.B. Sumpfbiber und Dachse, hinzuweisen.
Die Probennahme hat durch geschulte und dafür beauftragte Personen zu erfolgen.
Die Trichinenuntersuchung findet im Landkreis Elbe-Elster jeweils montags, mittwochs und freitags in speziell dafür ausgestatteten Laboren im Veterinäramt in Herzberg, in der Tierarztpraxis Schönfelder in Finsterwalde und in der Tierärztlichen Gemeinschaftspraxis Kreher/Stamnitz in Bad Liebenwerda statt. Proben können zu den üblichen Geschäftszeiten abgegeben werden.
Darüber hinaus können amtliche Untersuchungen auf Trichinen auch bei der für den Erlege- oder Wohnort zuständigen Behörde angemeldet werden oder es findet die Trichinenuntersuchung in einem zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb (z.B. bei der Abgabe an den Wildgroßhandel) statt.
Auf Grund der Gefährlichkeit des Parasiten für die menschliche Gesundheit ist die Abgabe von Fleisch untersuchungspflichtiger Tiere vor Abschluss der amtlichen Trichinenuntersuchung verboten und stellt eine Straftat dar. Jede Untersuchungsstelle vermerkt deshalb auf dem für jedes erlegte Wild vom Jäger auszustellenden Wildursprungschein den Zeitpunkt, ab dem über das Wildbret frei verfügt werden darf.
Im Jahr 2010 wurden im Landkreis Elbe-Elster 7.201Tiere, davon 3.127 Wildschweine, auf Trichinen untersucht. In den vergangenen Jahren fielen die Ergebnisse im Landkreis alle negativ aus.
Zur Unterbrechung der Infektionswege sind alle Jäger aufgefordert, Kadaver und Reste von Aufbrüchen fachgerecht zu entsorgen.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Abbildung: Salvadorjo, US Government (wikipedia.org)
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Elbe-Elster teilt mit, dass bei einem im Raum Doberlug-Kirchhain erlegten jungen Wildschwein ein massiver Befall von Trichinellen bei der vorgeschriebenen amtlichen Trichinen-Untersuchung festgestellt wurde. Vom Bundesinstitut für Risikobewertung in Berlin wurde dieser hochgradige Trichinellen-Befall inzwischen bestätigt.
Der Amtstierarzt VR DVM Dieter Freudenberg nimmt den Befund zum Anlass, insbesondere die Jäger noch einmal eindringlich auf die Notwendigkeit der Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild und anderen Wildtieren, die Träger von Trichinen sein können, wie z.B. Sumpfbiber und Dachse, hinzuweisen.
Die Probennahme hat durch geschulte und dafür beauftragte Personen zu erfolgen.
Die Trichinenuntersuchung findet im Landkreis Elbe-Elster jeweils montags, mittwochs und freitags in speziell dafür ausgestatteten Laboren im Veterinäramt in Herzberg, in der Tierarztpraxis Schönfelder in Finsterwalde und in der Tierärztlichen Gemeinschaftspraxis Kreher/Stamnitz in Bad Liebenwerda statt. Proben können zu den üblichen Geschäftszeiten abgegeben werden.
Darüber hinaus können amtliche Untersuchungen auf Trichinen auch bei der für den Erlege- oder Wohnort zuständigen Behörde angemeldet werden oder es findet die Trichinenuntersuchung in einem zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb (z.B. bei der Abgabe an den Wildgroßhandel) statt.
Auf Grund der Gefährlichkeit des Parasiten für die menschliche Gesundheit ist die Abgabe von Fleisch untersuchungspflichtiger Tiere vor Abschluss der amtlichen Trichinenuntersuchung verboten und stellt eine Straftat dar. Jede Untersuchungsstelle vermerkt deshalb auf dem für jedes erlegte Wild vom Jäger auszustellenden Wildursprungschein den Zeitpunkt, ab dem über das Wildbret frei verfügt werden darf.
Im Jahr 2010 wurden im Landkreis Elbe-Elster 7.201Tiere, davon 3.127 Wildschweine, auf Trichinen untersucht. In den vergangenen Jahren fielen die Ergebnisse im Landkreis alle negativ aus.
Zur Unterbrechung der Infektionswege sind alle Jäger aufgefordert, Kadaver und Reste von Aufbrüchen fachgerecht zu entsorgen.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Abbildung: Salvadorjo, US Government (wikipedia.org)