Die Allgemeinverfügung des Landkreises Elbe-Elster zum Betreten und Befahren der Deiche an der Schwarzen Elster wurde am 18. Februar 2011 aufgehoben. Unabhängig davon gibt es nach wie vor gefährdete Deichabschnitte (siehe unten), die wegen des allgemeinen Zustandes oder wegen aktueller Baumaßnahmen weiterhin nicht betreten werden dürfen. Der aktuelle Stand ist nachfolgend aufgeführt:
Deichabschnitte, für die weiterhin ein Betretungs- und Befahrungsverbot besteht:
1. von Brücke Schraden bis Brücke Plessa in Fließrichtung rechte Seite,
2. von Brücke Kahla bis Brücke Elsterwerda B 101 in Fließrichtung rechte Seite Baustelle,
3. von Brücke B 101 bis Brücke Bahn AG in Elsterwerda in Fließrichtung rechte Seite Baustelle,
4. von Fußgängerbrücke Elsterschloss-Gymnasium bis Brücke Bahn AG Elsterwerda in Fließrichtung linke Seite Baustelle,
5. von Brücke Kotschka bis Brücke Saathain beidseitig Baustelle,
6. von Brücke Würdenhain bis Brücke Prieschka in Fließrichtung rechte Seite Baustelle,
7. von Brücke Zeischa bis Wehr Bad Liebenwerda in Fließrichtung rechte Seite Baustelle,
8. Mühlstromdeiche Bad Liebenwerda, Post bis Bahnhofstraße rechts und Dresdner Straße bis Brücke Textilreinigung Baustelle,
9. von Kleine Röder links Zobersdorf Straßenbrücke bis Wehr Zobersdorf Baustelle,
10. von Brücke Bahn AG Bad Liebenwerda bis Durchstich Kleine Elster beidseitig,
11. von Kleine Elster Wahrenbrück Mühle bis Schwarze Elster Baustelle,
12. von Herzberg Wehr bis B 87 rechte Seite Baustelle,
13. von Kaxdorf bis Arnsnesta in Fließrichtung rechte Seite (außer der asphaltierte Radwegeabschnitt) Baustelle.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Elbe-Elster zum Betreten und Befahren der Deiche an der Schwarzen Elster wurde am 18. Februar 2011 aufgehoben. Unabhängig davon gibt es nach wie vor gefährdete Deichabschnitte (siehe unten), die wegen des allgemeinen Zustandes oder wegen aktueller Baumaßnahmen weiterhin nicht betreten werden dürfen. Der aktuelle Stand ist nachfolgend aufgeführt:
Deichabschnitte, für die weiterhin ein Betretungs- und Befahrungsverbot besteht:
1. von Brücke Schraden bis Brücke Plessa in Fließrichtung rechte Seite,
2. von Brücke Kahla bis Brücke Elsterwerda B 101 in Fließrichtung rechte Seite Baustelle,
3. von Brücke B 101 bis Brücke Bahn AG in Elsterwerda in Fließrichtung rechte Seite Baustelle,
4. von Fußgängerbrücke Elsterschloss-Gymnasium bis Brücke Bahn AG Elsterwerda in Fließrichtung linke Seite Baustelle,
5. von Brücke Kotschka bis Brücke Saathain beidseitig Baustelle,
6. von Brücke Würdenhain bis Brücke Prieschka in Fließrichtung rechte Seite Baustelle,
7. von Brücke Zeischa bis Wehr Bad Liebenwerda in Fließrichtung rechte Seite Baustelle,
8. Mühlstromdeiche Bad Liebenwerda, Post bis Bahnhofstraße rechts und Dresdner Straße bis Brücke Textilreinigung Baustelle,
9. von Kleine Röder links Zobersdorf Straßenbrücke bis Wehr Zobersdorf Baustelle,
10. von Brücke Bahn AG Bad Liebenwerda bis Durchstich Kleine Elster beidseitig,
11. von Kleine Elster Wahrenbrück Mühle bis Schwarze Elster Baustelle,
12. von Herzberg Wehr bis B 87 rechte Seite Baustelle,
13. von Kaxdorf bis Arnsnesta in Fließrichtung rechte Seite (außer der asphaltierte Radwegeabschnitt) Baustelle.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Elbe-Elster zum Betreten und Befahren der Deiche an der Schwarzen Elster wurde am 18. Februar 2011 aufgehoben. Unabhängig davon gibt es nach wie vor gefährdete Deichabschnitte (siehe unten), die wegen des allgemeinen Zustandes oder wegen aktueller Baumaßnahmen weiterhin nicht betreten werden dürfen. Der aktuelle Stand ist nachfolgend aufgeführt:
Deichabschnitte, für die weiterhin ein Betretungs- und Befahrungsverbot besteht:
1. von Brücke Schraden bis Brücke Plessa in Fließrichtung rechte Seite,
2. von Brücke Kahla bis Brücke Elsterwerda B 101 in Fließrichtung rechte Seite Baustelle,
3. von Brücke B 101 bis Brücke Bahn AG in Elsterwerda in Fließrichtung rechte Seite Baustelle,
4. von Fußgängerbrücke Elsterschloss-Gymnasium bis Brücke Bahn AG Elsterwerda in Fließrichtung linke Seite Baustelle,
5. von Brücke Kotschka bis Brücke Saathain beidseitig Baustelle,
6. von Brücke Würdenhain bis Brücke Prieschka in Fließrichtung rechte Seite Baustelle,
7. von Brücke Zeischa bis Wehr Bad Liebenwerda in Fließrichtung rechte Seite Baustelle,
8. Mühlstromdeiche Bad Liebenwerda, Post bis Bahnhofstraße rechts und Dresdner Straße bis Brücke Textilreinigung Baustelle,
9. von Kleine Röder links Zobersdorf Straßenbrücke bis Wehr Zobersdorf Baustelle,
10. von Brücke Bahn AG Bad Liebenwerda bis Durchstich Kleine Elster beidseitig,
11. von Kleine Elster Wahrenbrück Mühle bis Schwarze Elster Baustelle,
12. von Herzberg Wehr bis B 87 rechte Seite Baustelle,
13. von Kaxdorf bis Arnsnesta in Fließrichtung rechte Seite (außer der asphaltierte Radwegeabschnitt) Baustelle.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Elbe-Elster zum Betreten und Befahren der Deiche an der Schwarzen Elster wurde am 18. Februar 2011 aufgehoben. Unabhängig davon gibt es nach wie vor gefährdete Deichabschnitte (siehe unten), die wegen des allgemeinen Zustandes oder wegen aktueller Baumaßnahmen weiterhin nicht betreten werden dürfen. Der aktuelle Stand ist nachfolgend aufgeführt:
Deichabschnitte, für die weiterhin ein Betretungs- und Befahrungsverbot besteht:
1. von Brücke Schraden bis Brücke Plessa in Fließrichtung rechte Seite,
2. von Brücke Kahla bis Brücke Elsterwerda B 101 in Fließrichtung rechte Seite Baustelle,
3. von Brücke B 101 bis Brücke Bahn AG in Elsterwerda in Fließrichtung rechte Seite Baustelle,
4. von Fußgängerbrücke Elsterschloss-Gymnasium bis Brücke Bahn AG Elsterwerda in Fließrichtung linke Seite Baustelle,
5. von Brücke Kotschka bis Brücke Saathain beidseitig Baustelle,
6. von Brücke Würdenhain bis Brücke Prieschka in Fließrichtung rechte Seite Baustelle,
7. von Brücke Zeischa bis Wehr Bad Liebenwerda in Fließrichtung rechte Seite Baustelle,
8. Mühlstromdeiche Bad Liebenwerda, Post bis Bahnhofstraße rechts und Dresdner Straße bis Brücke Textilreinigung Baustelle,
9. von Kleine Röder links Zobersdorf Straßenbrücke bis Wehr Zobersdorf Baustelle,
10. von Brücke Bahn AG Bad Liebenwerda bis Durchstich Kleine Elster beidseitig,
11. von Kleine Elster Wahrenbrück Mühle bis Schwarze Elster Baustelle,
12. von Herzberg Wehr bis B 87 rechte Seite Baustelle,
13. von Kaxdorf bis Arnsnesta in Fließrichtung rechte Seite (außer der asphaltierte Radwegeabschnitt) Baustelle.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster