Ab morgen gelten im Landkreis Dahme-Spreewald verschärfte Vorgaben für Geflügelhalter. Der Landkreis hat eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen, die Restriktionszonen einrichtet und weitere Maßnahmen mit sich bringt. Innerhalb der Zone ist das Geflügel aufzustallen und Bestände bei der Veterinärbehörde zu registrieren, sofern noch nicht geschehen.
Der Landkreis Dahme-Spreewald teilte dazu mit:
Dahme-Spreewalds Veterinäramt hat zum Schutz vor der Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände des Landkreises eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Damit ist eine Überwachungszone im südlichen Kreisgebiet bei Byhleguhre amtlich festgelegt. Dort gelten ab dem 03. November 2021 verschärfte Vorgaben für Geflügelhalter.
Nötig geworden ist die Einrichtung des Restriktionsgebiets nach dem in einer privaten Geflügelhaltung in Burg (Spreewald) im Landkreis Spree-Neiße der H5N1-Verdachtsfall durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigt wurde.
Dahme-Spreewalds Amtstierärztin Dr. Jana Guth hat vor diesem Hintergrund jetzt die weiteren Maßnahmen zur Tierseuchenabwehr mit der ab sofort in Kraft tretenden Tierseuchenallgemeinverfügung (Amtsblatt Nr. 40 – 2021) angeordnet. Die im Landkreis festgelegte „Überwachungszone“ betrifft Teile des Amtes Lieberose/Oberspreewald. Betroffen sind Teile der:
- Gemeinde Alt Zauche – Wußwerk
- Gemeinde Neu Zauche
- Gemeinde Straupitz
- Gemeinde Byhleguhre-Byhlen
Innerhalb der Zone ist das Geflügel aufzustallen und Bestände bei der Veterinärbehörde zu registrieren, sofern noch nicht geschehen. Geflügel darf ohne Ausnahmegenehmigung nicht aus dem Bestand entfernt oder in einen anderen Bestand verbracht werden. Biosicherheitsmaßnahmen (Desinfektion, Schutzkleidung, etc.) sind strikt einzuhalten. Die Überwachungszone wird in den nächsten Tagen ausgeschildert. Weiterführende Informationen für Kleinbetriebe wie Hobbyhalter sind der Allgemeinverfügung selbst und einem Merkblatt zum Schutz vor der Geflügelpest auf der Homepage des Landkreises zu entnehmen. Das Veterinäramt wird verstärkt die Aufstallungspflicht kontrollieren und Verstöße gegen die geltenden Auflagen streng ahnden. Die Dauer der Maßnahmen betreffen einen Mindestzeitraum von 30 Tagen. Eine Aufhebung kann erst erfolgen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Hintergrund
Tote und kranke Wildvögel, insbesondere Wassergeflügel, sollten zur Feststellung der Seuchenausbreitung im Wildvogelbereich und zur Reduktion des Infektionsdruckes der Untersuchung und Entsorgung zugeführt werden. Da Dahme-Spreewald zu den geflügelreichsten Landkreisen in Brandenburg gehört, appelliert die Veterinärbehörde an alle Geflügelhalter, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu prüfen und zu intensivieren. Eine Aufstallung des Geflügels wird aufgrund der aktuellen Lage auch außerhalb der Restriktionsgebiete empfohlen.
Was ist Geflügelpest (Vogelgrippe)?
Die Aviäre Influenza (von lateinisch avis, Vogel) oder Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine für Geflügel und andere Vögel hochgradig ansteckende Viruserkrankung. Die Geflügelpest ist eine Tierseuche. Sie wird durch einen Erreger aus der Influenzavirusgruppe verursacht. Von den Influenzaviren dominiert deutschlandweit der hochpathogene Subtyp H5N1. Durch die derzeitigen zum Teil massiven Ausbruchsgeschehen wurden Restriktionsgebiete mit Aufstallungsanordnungen in allen Bundesländern ausgewiesen.
Können sich Menschen anstecken?
Das ist praktisch kaum möglich, denn Menschen stecken sich nur mit diesem Virus bei intensivem Kontakt mit kranken Tieren an, und das äußerst selten. Menschen müssen sehr große Virusmengen aufnehmen, um sich zu infizieren. Ein Erkrankungsfall beim Menschen ist in Deutschland bisher nicht aufgetreten, informiert Brandenburgs Verbraucherschutzministerium.
Kontakt
Jeder Verdacht der Erkrankung auf Geflügelpest ist dem Amt für Veterinärwesen, Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises Dahme-Spreewald sofort zu melden − Telefon: 03546/20-1613, Fax: 03546/20-1663 oder E-Mail an veterinaeramt@dahme-spreewald.de.
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Redaktion / Presseinfo