Im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest hat der Landkreis Dahme-Spreewald neue Restriktionszonen eingerichtet. Demzufolge gelten ab heute für Geflügelhalter verschäfte Maßnahmen. Laut dem Landkreis betrifft das Teile der Gemeinde Heideblick sowie der Stadt Luckau. Innerhalb dieser Zone ist das Geflügel aufzustallen und Bestände bei der Veterinärbehörde zu registrieren. Weiterhin darf Geflügel ohne Ausnahmegenehmigung nicht aus dem Bestand entfernt oder in einen anderen Bestand verbracht werden und die Jagd ist vorerst verboten. Das Beobachtungsgebiet wird in den nächsten Tagen ausgeschildert.
Der Landkreis Dahme-Spreewald teilte dazu mit:
Dahme-Spreewalds Veterinäramt hat zum Schutz vor der Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände des Landkreises am heutigen Dienstag eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Damit ist ein Beobachtungsgebiet im südlichen Kreisgebiet bei Luckau amtlich festgelegt. Dort gelten ab dem morgigen Mittwoch, 24. März, verschärfte Vorgaben für Geflügelhalter.
Nötig geworden ist die Einrichtung dieses weiteren Restriktionsgebiets nach dem Fund mehrerer verendeter Schwäne im Moor des Naturschutzgebietes „Borcheltsbusch“. Der H5N8-Verdachtsfall bei neun Wildvögeln ist am gestrigen Montag durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigt worden. Damit ist auf dem Territorium des Landkreises Dahme-Spreewald der vierte Ausbruchsfall von Geflügelpest nachgewiesen worden. Um den Ausbruchsfund bei Freesdorf (Luckau) ist nun ein Beobachtungsgebiet (Drei-Kilometer-Radius) eingerichtet worden.
Dahme-Spreewalds Amtstierärztin Dr. Jana Guth hat vor diesem Hintergrund jetzt die weiteren Maßnahmen zur Tierseuchenabwehr mit der morgen in Kraft tretenden Allgemeinverfügung (Amtsblatt Nr. 12 – 2021) angeordnet. Das im Landkreis festgelegte „Beobachtungsgebiet“ betrifft Teile der Gemeinde Heideblick (Beesdau und Goßmar) sowie der Stadt Luckau (Cahnsdorf, Freesdorf, Frankendorf, Garrenchen, Görlsdorf, Wanninchen und Wittmannsdorf). Dort sind 136 Kleinsthaltungen mit insgesamt rund 3.600 Tieren betroffen.
Innerhalb der Zone ist das Geflügel aufzustallen und Bestände bei der Veterinärbehörde zu registrieren, sofern noch nicht geschehen. Geflügel darf ohne Ausnahmegenehmigung nicht aus dem Bestand entfernt oder in einen anderen Bestand verbracht werden. Die Jagd auf Federwild ist bis vorerst 22. April 2021 verboten. Biosicherheitsmaßnahmen (Desinfektion, Schutzkleidung, etc.) sind strikt einzuhalten. Das Beobachtungsgebiet wird in den nächsten Tagen ausgeschildert. Weiterführende Informationen für Kleinbetriebe wie Hobbyhalter sind der Allgemeinverfügung selbst und einem Merkblatt zum Schutz vor der Geflügelpest auf der Homepage des Landkreises zu entnehmen. Das Veterinäramt wird verstärkt die Aufstallungspflicht kontrollieren und Verstöße gegen die geltenden Auflagen streng ahnden.
Hintergrund
Im Landkreis Dahme-Spreewald gab es bisher drei vom nationalen Referenzlabor am FLI bestätigte Fälle von Geflügelpest. Zuerst war eine Saatgans im Lübbener Stadtteil Steinkirchen Ende des Vorjahres tot aufgefunden worden. Die in der Folge bereits festgelegten Restriktionsgebiete sind der Allgemeinverfügung vom 11. Dezember 2020 zu entnehmen. Tote und kranke Wildvögel, insbesondere Wassergeflügel, sollten zur Feststellung der Seuchenausbreitung im Wildvogelbereich und zur Reduktion des Infektionsdruckes der Untersuchung und Entsorgung zugeführt werden. Da Dahme-Spreewald zu den geflügelreichsten Landkreisen in Brandenburg gehört, appelliert die Veterinärbehörde an alle Geflügelhalter, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu prüfen und zu intensivieren. Eine Aufstallung des Geflügels wird aufgrund der aktuellen Lage auch außerhalb der Restriktionsgebiete empfohlen.
Was ist Geflügelpest (Vogelgrippe)?
Die Aviäre Influenza (von lateinisch avis, Vogel) oder Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine für Geflügel und andere Vögel hochgradig ansteckende Viruserkrankung. Die Geflügelpest ist eine Tierseuche. Sie wird durch einen Erreger aus der Influenzavirusgruppe verursacht. Von den Influenzaviren dominiert deutschlandweit der hochpathogene Subtyp H5N8. Durch die derzeitigen zum Teil massiven Ausbruchsgeschehen wurden Restriktionsgebiete mit Aufstallungsanordnungen in allen Bundesländern ausgewiesen.
Können sich Menschen anstecken?
Das ist praktisch kaum möglich, denn Menschen stecken sich nur mit diesem Virus bei intensivem Kontakt mit kranken Tieren an, und das äußerst selten. Menschen müssen sehr große Virusmengen aufnehmen, um sich zu infizieren. Ein Erkrankungsfall beim Menschen ist in Deutschland bisher nicht aufgetreten, informiert Brandenburgs Verbraucherschutzministerium.
Kontakt
Jeder Verdacht der Erkrankung auf Geflügelpest ist dem Amt für Veterinärwesen, Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises Dahme-Spreewald sofort zu melden − Telefon: 03546/20-1613, Fax: 03546/20-1663 oder E-Mail an [email protected].
Red. / Presseinfo