Im Kampf gegen die Ausbreitung der Geflügelpest hat der Landkreis Dahme-Spreewald weitere Restriktionszonen eingerichtet. Nötig wurde die Verschärfung, da im angrenzenden Berlin ein Fall der Geflügelpest nachgewiesen wurde. Der „Sperrbezirk“ im Landkreis umfasst im Wesentlichen die im Nord an der Landkreisgrenze zu Berlin liegenden Gemeinden Zeuthen und Eichwalde. Das „Beobachtungsgebiet“ betrifft Teile der Gemeinden Heidesee, Königs Wusterhausen, Mittenwalde, Schönefeld, Schulzendorf, Wildau und Zeuthen.
Der Landkreis Dahme-Spreewald teilte dazu mit:
Dahme-Spreewalds Veterinäramt hat zum Schutz vor der Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände des Landkreises am heutigen Donnerstag eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Damit sind ein kleiner Sperrbezirk und sich eine daran anschließendes Beobachtungsgebiet im nördlichen Kreisgebiet amtlich festgelegt. Dort gelten ab dem morgigen Freitag verschärfte Vorgaben für Geflügelhalter.
Fall bei Berlin nachgewiesen
Nötig geworden ist die Einrichtung der weiteren Restriktionszonen durch einen Ausbruch der Geflügelpest im angrenzenden Berlin. In einer Kleinstgeflügelhaltung in Treptow-Köpenick (Ortsteil Alt-Schmöckwitz) war ein H5N8-Verdachtsfall am Dienstagabend durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigt worden. Das zuständige Bezirksamt Treptow-Köpenick hat den Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. Um den Ausbruchsbestand sind nun ein Sperrbezirk (3-Kilomter-Radius) und ein Beobachtungsgebiet (10-Kilometer-Radius) eingerichtet worden. Teile dieser Restriktionszonen reichen südlich in das Land Brandenburg hinein und betreffen die Landkreise Dahme-Spreewald und Oder-Spree.
Dahme-Spreewalds Amtstierärztin Dr. Jana Guth hat vor diesem Hintergrund jetzt die weiteren Maßnahmen zur Tierseuchenabwehr mit der morgen in Kraft tretenden Allgemeinverfügung (Amtsblatt Nr. 08 – 2021) festgelegt. Der „Sperrbezirk“ im Landkreis Dahme-Spreewald umfasst im Wesentlichen die im Nord an der Landkreisgrenze zu Berlin liegenden Gemeinden Zeuthen und Eichwalde. Dort sind 29 Kleinsthaltungen mit insgesamt rund 330 Tieren betroffen. Das „Beobachtungsgebiet“ betrifft Teile der Gemeinden Heidesee, Königs Wusterhausen, Mittenwalde, Schönefeld, Schulzendorf, Wildau und Zeuthen.
Innerhalb beider Zonen ist das Geflügel aufzustallen und Bestände bei der Veterinärbehörde zu registrieren, sofern noch nicht geschehen. Geflügel darf ohne Ausnahmegenehmigung nicht aus dem Bestand entfernt oder in einen anderen Bestand verbracht werden. Biosicherheitsmaßnahmen (Desinfektion, Schutzkleidung, etc.) sind strikt einzuhalten. Der Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet werden in den nächsten Tagen ausgeschildert. Weiterführende Informationen für Kleinbetriebe wie Hobbyhalter sind der Allgemeinverfügung selbst und einem Merkblatt zum Schutz vor der Geflügelpest auf der Homepage des Landkreises zu entnehmen. Das Veterinäramt wird verstärkt die Aufstallungspflicht kontrollieren und Verstöße gegen die geltenden Auflagen streng ahnden.
Hintergrund
Im Landkreis Dahme-Spreewald gibt es bisher drei vom nationalen Referenzlabor am FLI bestätigte Fälle von Geflügelpest. Zuerst war eine Saatgans im Lübbener Stadtteil Steinkirchen Ende des Vorjahres tot aufgefunden worden. Die in der Folge bereits festgelegten Restriktionsgebiete sind der Allgemeinverfügung vom 11. Dezember 2020 zu entnehmen. Tote und kranke Wildvögel, insbesondere Wassergeflügel, sollten zur Feststellung der Seuchenausbreitung im Wildvogelbereich und zur Reduktion des Infektionsdruckes der Untersuchung und Entsorgung zugeführt werden. Da Dahme-Spreewald zu den geflügelreichsten Landkreisen in Brandenburg gehört, appelliert die Veterinärbehörde an alle Geflügelhalter, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu prüfen und zu intensivieren. Eine Aufstallung des Geflügels wird aufgrund der aktuellen Lage auch außerhalb der Restriktionsgebiete empfohlen.
Was ist Geflügelpest (Vogelgrippe)?
Die Aviäre Influenza (von lateinisch avis, Vogel) oder Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine für Geflügel und andere Vögel hochgradig ansteckende Viruserkrankung. Die Geflügelpest ist eine Tierseuche. Sie wird durch einen Erreger aus der Influenzavirusgruppe verursacht. Von den Influenzaviren dominiert deutschlandweit der hochpathogene Subtyp H5N8. Durch die derzeitigen zum Teil massiven Ausbruchsgeschehen wurden Restriktionsgebiete mit Aufstallungsanordnungen in allen Bundesländern ausgewiesen.
Können sich Menschen anstecken?
Das ist praktisch kaum möglich, denn Menschen stecken sich nur mit diesem Virus bei intensivem Kontakt mit kranken Tieren an, und das äußerst selten. Menschen müssen sehr große Virusmengen aufnehmen, um sich zu infizieren. Ein Erkrankungsfall beim Menschen ist in Deutschland bisher nicht aufgetreten, informiert Brandenburgs Verbraucherschutzministerium.