Der Landkreis Dahme-Spreewald fördert auch 2021 wieder kulturelle Vorhaben. Bis zum 28. Februar können dazu beim Landkreis Förderanträge gestellt werden. Unter anderem können somit die Kinder- und Jugendkulturarbeit, die Chorarbeit oder auch Initiativen zur Integration ausländischer Mitbürger unterstützt und ausgebaut werden.
Der Landkreis Dahme-Spreewald teilte dazu mit:
Der Landkreis Dahme-Spreewald fördert verschiedene Projekte und Vorhaben im Kulturbereich aus dem Kreishaushalt. „Im Rahmen der Zweiten Antragsfrist können bis zum 28. Februar 2021 (Datum Posteingangsstempel) noch Förderanträge im Bereich Kultur beim Landkreis eingereicht werden. Aufgrund der pandemischen Lage und damit bedingten Verschiebungen werden die Bewilligungszeiträume über das gesamte Jahr 2021 gestreckt. Es ist erfreulich zu sehen, dass trotz der aktuellen Situation verschiedene Veranstaltungen analog als auch digital organisiert werden und an Projekten festgehalten wird. Gleichzeitig möchte ich mich bei allen Akteuren der Kunst- und Kulturszene sowie der Sportlandschaft im Landkreis für das Durchhaltevermögen bedanken.“, sagt Caroline Jank von der Kultur, Ausbildungs- und Sportförderung.
Antragsformular
Die Antragsformulare sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.dahmespreewald.info in der Rubrik „Bürgerservice“ unter „Formulare“ und „Kultur, Ausbildungsund Sportförderung“ abrufbar. Die Formulare sind elektronisch ausfüllbar.
Die Anträge sind einzureichen beim: Landkreis Dahme-Spreewald, Kultur, Ausbildungsund Sportförderung, Beethovenweg 14 in 15907 Lübben (Spreewald). Es wird weiterhin auf die folgenden wesentlichen inhaltlichen Schwerpunkte hingewiesen:
Richtlinie zur Förderung
- Pflege und Vermittlung des kulturellen und künstlerischen Brauchtums/Erbes
- Vermittlung von Kunst und Kultur durch Ausstellungen, Veranstaltungen und Publikationen
- Kinder- und Jugendkulturarbeit inklusive Nachwuchsförderung
- Pflege der aktiven Begegnung von Jung und Alt
- Unterstützung der Chorarbeit, insbesondere bei der Beschaffung von Notenmaterial und der Finanzierung von Dirigentinnen und Dirigenten sowie Chorleiterinnen und Chorleitern
- Aktivitäten in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur und Film
- Initiativen zur Integration und freien Kulturarbeit ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie zur Förderung der Begegnung mit anderen Kulturen und Initiativen, die die Vermittlung und Verständigung des europäischen Kulturbewusstseins unterstützen
Gefördert werden:
- Künstlerinnen und Künstler
- freie, nicht institutionalisierte Gruppen
- gemeinnützige Vereine
- Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
die im Landkreis Dahme-Spreewald ansässig sind, mindestens jedoch ihr künstlerisch und kulturelles Wirken bzw. ihr Projekt im Landkreis Dahme-Spreewald haben und den Grundanforderungen nach dieser Richtlinie entsprechen.
Red. / Presseinfo
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