Lübben: Die Missachtung der Vorfahrtsregelung an der Einmündung der Gartenstraße zur Berliner Straße war nach ersten Ermittlungen die Ursache eines Verkehrsunfalles am Montagnachmittag. Gegen 15:45 Uhr war dort ein PKW mit einem Kleintransporter zusammengestoßen. Die Insassen beider Fahrzeuge blieben unverletzt. Mit einem geschätzten Schaden von etwa 2.500 Euro waren die die Autos noch fahrbereit.
Luckau: Den Zusammenstoß mit einem Reh meldete am Montagnachmittag kurz vor 16:00 Uhr der Fahrer eines PKW AUDI. Auf der Bundesstraße 102 zwischen Zöllmersdorf und dem Abzweig nach Paserin war es zu der Kollision gekommen, die das Tier nicht überlebte. Personen kamen nicht zu Schaden, ins Unfallprotokoll wurden geschätzte 2.500 Euro Sachschaden aufgenommen.
Lübben: Die Fahrerin eines VW-Kleinwagens rief am Dienstagmorgen die Polizei, da sie kurz nach 04:00 Uhr von der Postbautenstraße abgekommen war. In der Einfahrt zu einem Firmengrundstück war das Auto gegen die Grundstücksumfriedung geprallt. Verletzt wurde dabei niemand, der Sachschaden wurde auf etwa 2.000 Euro geschätzt.
Quelle: Polizeidirektion Süd